Werner Mauss in der Internationalen Presse  

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Unterlassungsverfügung gegen Rene Düe

- Beschluß LG Stuttgart

 

Einstweilige Verfügung des LG Stuttgart vom 31. Juli 2000 in Abschrift:


 

Geschäftsnummer:                             Abschrift der Ausfertigung
17 O 406/2000


Landgericht Stuttgart


BESCHLUSS vom 31. 07. 2000


In Sachen
 
Werner Mauss,
c/o Rechtsanwälte Löffler-WenzeI-Sedelmeier
Königstr. 1 A, 70173 Stuttgart                        - Antragsteller -


Verfahrensbevollmächtigte:
RAe Sedelmeier und Koll,
Königstr 1 A, 70173 Stuttgart



gegen
 


René Düe,
Hengstway 7, 25960 Keitum/Sytt                   - Antragsgegner -

Verfahrensbevollmächtigte:

RA Malottke, Köbelingerstr.1, 30159 Hannover



w e g e n   Unterlassung


Seite 2:
 
hat die 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart unter Mitwirkung von
 
Vorsitzendem Richter am Landgericht Richter
Richter am Landgericht Heinrici und
Richter am Landgericht Eißler


am 31.07.2000 beschlossen:


Im Wege der einstweiIigen Verfügung wird gemäß § 823 Abs. I,  823 Abs. II BGB i.V.m. 186 StGB und i.V.m. § 935, 937 Abs. II, 938 ZPO - wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung - angeordnet:


1.
Der Antragsgegner hat es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu DM 500.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung, auch in Form eines Verdachtes, aufzustellen und/oder zu verbreiten:


Der Antragsteller habe die falschen Gerüchte, wonach der
Antragsgegner als Anstifter an einem Mordkomplott in der Türkei beteiligt gewesen sei, verbreitet und sie nun wiederum aufgegriffen, um dem Antragsgegner zu schaden.


2.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


Streitwert: 50.000,00 DM

 

Seite 3:

Dem Antragsteller wird aufgegeben, zugleich mit dieser einstweiligen Verfügung eine beglaubigte Abschrift der Anschriftsschrift vom 28.07.2000 samt Kopien der Anlagen AST 1 und AST 5 zuzustellen.

 


gez, Richter                gez Heinrici               gez. Eißler
VRLG                          RLG                           RLG



D.S.
Ausgefertigt
Stuttgart, 31.07.2000
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
des Landgerichts
gez. Hornischer, JS‘in


Beglaubigt
Stuttgart, 31.07.2000
Urkundsbeamtin der Geschäftstelle
des Landgerichts
gez.
Hornischer, Js’in

                                     Stempel Landgericht Stuttgart

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