Werner Mauss in der Internationalen Presse  

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Interview mit Werner Mauss

Wochenspiegel  12.07.2000

Mario Zender
 
„Ich habe keine Fehler gemacht"
 
Kreis. Deutschlands spektakulärster Juwelenraub, der Überfall auf den Hannoveraner Promi-Juwelier René Düe vom Oktober 1981, ist wieder in aller Munde. Spätestens seit dem Schmuck aus dem Raub im ehemaligen Wohnhaus des Vaters von René Düe gefunden wurde, glaubt kaum einer mehr die Unschuldsbeteuerung des ehemaligen Juweliers René Düe.
 
Herr Mauss, Sie spielten seinerzeit eine große Rolle in dem Fall. Immer wieder wurden Ihnen seit dem Fall Düe im Zusammenhang mit Ermittlungen unlautere Methoden vorgeworfen. Ist der Fund eines Großteils der Schmuckstücke im ehemaligen Haus des Vaters von Rene Düe ein später Triumph für Sie?

Ich habe mich in meiner mehr als 30jährigen Arbeit als verdeckter Ermittler niemals als Triumphator gefühlt. Das ist heute nicht anders. Richtig ist, dass durch den Fundort des Schmucks der ursprüngliche Verdacht der Staatsanwaltschaft, der Polizei und des LKA bestätigt wurde. Düe hat den Raubüberfall vorgetäuscht, er ist überführt.

Der Fall Düe ist für Sie eigentlich ja schon seit 1989 abgeschlossen, spätestens seit dem Düe freigesprochen wurde. Warum interessiert Sie der Fall auch heute noch?

Ich wurde im Fall Düe jahrelang zu Unrecht von bestimmten Journalisten kriminalisiert. Jetzt dürfte wohl für jeden das damalige Ermittlungsergebnis bestätigt sein. Ich habe selbstverständlich großes Interesse daran, dass öffentlich bekannt wird, dass die damals von der Polizei und von mir geführten Ermittlungen berechtigt und gesetzeskonform waren. Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Grasemann hat im Braunschweiger Verfahren erreicht - zu Unrecht, wie sich heute endgültig herausgestellt hat - dass Düe freigesprochen und die Polizei später wegen Verfolgung des angeblich unschuldigen Düe angeklagt wurde. Darunter haben die Beamten und auch ich sehr gelitten.

Sie gelten in diesem Kriminalfall als Schlüsselfigur, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Ermittlungen wurde Düe in Hannover zunächst verurteilt, später in Braunschweig aber freigesprochen. Das Hannoversche Verfahren sei von „Manipulation" gekennzeichnet gewesen, heißt es in Braunschweig noch heute- Welche Fehler haben Sie damals gemacht?

Als verdeckter Ermittler habe ich meine Erfahrung und mein psychologisches Wissen eingesetzt, um den Fall Düe konspirativ zu öffnen. Geführt hat die Ermittlungen das Landeskriminalamt. Das ergibt sich schon daraus, dass ich nur eine Spur von sehr vielen verfolgt habe. Ich habe nur den direkten Kontakt zu Düe bearbeitet, und alle meine Maßnahmen waren vorher mit Polizei und Staatsanwaltschaft abgestimmt und genehmigt. Ich bin deshalb der Auffassung, dass ich keine Fehler gemacht habe.

Sind Sie immer noch davon überzeugt, dass Ihre Methoden und die der Polizei rechtsstaatlich korrekt waren?

Meine Methoden waren korrekt. Wenn sie auf den so genannten Lauschangriff gegen Düe in Frankreich anspielen, sage ich: Ja. Düe ist abgehört worden, aber nur im Ausland und auch nicht von mir. sondern von der Polizei. Das geschah soweit mir bekannt, auf Grundlage eines Rechtshilfeersuchens an Frankreich unter Mitwirkung eines französischen Untersuchungsrichters. Dass derartige Maßnahmen damals in Deutschland angreifbar waren, war mir nicht bekannt. Nach der heutigen Gesetzeslage wären solche Einsätze wohl auch in Deutschland zulässig.

Das Land Niedersachsen hat Düe nach seinem Freispruch einen hohen Schadenersatz für seine mehr als zweijährige Haft gezahlt. Wie bewerten Sie diese Entscheidung aus heutiger Sicht?

René Düe war im Jahr 1983 in erster Instanz zu sieben Jahren verurteilt worden. Nach dem Freispruch 1989 hat das Landgericht Hannover 1992 seine Klage wegen Schadenersatz gegen die Mannheimer Versicherung wegen „arglistiger Täuschung" abgewiesen. Das Urteil wurde durch den BGH bestätigt. Die Richter sahen Düe als überführt an, weil er mir 1982 Schmuckstücke übergeben hatte, die er zuvor als geraubt gemeldet hatte. Wegen dieses Urteils hatte er alle Schadensersatzansprüche verwirkt. Mir ist es unerklärlich, dass das Land Niedersachsen Düe trotzdem einen Betrag von 2,5 Millionen Mark gezahlt hat.

Was denken Sie, was die Staatsanwaltschaft Hannover heute tun muss, um den Fall Düe endgültig aufzuklären?

Ich glaube, die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben die richtigen Schritte eingeleitet, die bestätigen werden, dass die von ihren Kollegen damals vorgelegten Ermittlungsergebnisse richtig waren. Nachgegangen werden muss noch den Hinweisen auf den angeblichen Mordauftrag in der Türkei.

Wenn Sie den in Istanbul verhandelten Mordfall ansprechen, heißt das doch, dass Sie René Düe nicht nur Versicherungsbetrug sondern auch noch den Auftrag zum Mord zutrauen?

Ich habe René Düe als geschickt agierenden Betrüger erlebt. Er hat 1982 kaltblütig versucht, den Verdacht von sich auf seinen Hauptlieferanten in New York zu lenken. Ob Düe auch imstande ist, einen Mordauftrag zu geben, weiß ich nicht.

Glauben Sie, dass Sie von der Staatsanwaltschaft Hannover demnächst noch einmal als Zeuge in dem Fall vernommen werden?

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich sehe kein Problem darin, mein Wissen über den Fall jederzeit offen zu legen.

Nach Ihren zahlreicher Einsätzen als verdeckter Ermittler in den 70-er, 80-er und 90-er Jahren, was machen Sie heute?

Ich unterstütze gemeinsam mit meiner Frau seit Jahren den kolumbianischen Friedensprozess und habe ein Mandat der Konfliktparteien. Unser Ziel ist es, die Gewalt aus dem Konflikt zu nehmen. Wir wollen erreichen, dass die Konfliktparteien auf Entführungen, Massaker, und Folter verzichten. Dies ist unser vorrangiges Ziel, an dem wir intensiv arbeiten.

Warum engagieren Sie sich gerade in Kolumbien?

Bis 1998 haben wir dies im Auftrag des Bundeskanzleramtes getan, später haben die Konfliktparteien gebeten, dass wir unbedingt weitermachen. Wir konnten uns diesem Wunsch nicht verschließen, da das von uns erarbeitete Vertrauenspotential nicht auf andere übertragbar war und ist.
 
Mit freundlicher Genehmigung des Verlages www.wochenspiegellive.de

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