Werner Mauss in der Internationalen Presse  

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Klage abgewiesen – Düe ließ seinen Tresor offen stehen

HAZ vom 27. Februar 1992

Die Chancen des Juweliers Rene Düe, von der Versicherung die von ihm geforderten zehn Millionen Mark für die im Oktober 1981 geraubten Schmuckstücke zu erhalten sind erheblich gesungen. Die 13. Zivilkammer des Landgerichtes hat am Mittwoch entscheiden, dass Düe wegen arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz verwirkt hat. Mit dieser Begründung wurden die Klagen von 21 Schmucklieferanten abgewiesen an die der Juwelier einen Teil der Ansprüche gegen die Versicherung abgetreten hatte.

Düe, dessen Geschäft am Kröpke am 31. Oktober 1981 von zwei bewaffneten Männern ausgeraubt worden war, hat nach Ansicht der Kammer unter Vorsitz von Richter Heinz Brandes zwei schwerwiegende Fehler gemacht, die ihn den Versicherungsschutz gekostet haben. Der Juwelier hatte leichtsinnigerweise einen mit Schmuckstücken gefüllten Tresor offen stehen lassen, als es an der Tür klingelte und er annahm , dass der Besucher ein Geschäftspartner sei. „Damit handelte er grob fahrlässig und verletzte in starkem Maße die Sorgfaltspflicht“, sagte Richter Brandes. Düe hätte wissen müssen, dass eine erhöhte Raubgefahr bestand, nachdem er mit Anzeigen und Einladungen auf eine am Abend geplante Ausstellungseröffnung und damit auf eine außergewöhnliche Anhäufung von Wertsachen hingewiesen hatte.

Eindeutig verwirkt habe Düe seinen Anspruch auf Versicherungsschutz, als er nach dem Raub 15 als vermisst gemeldete Ringe und Uhren wiederfand und dies der Versicherung nicht mitteilte. „Die Angst vor der Verzögerung der ersten Abschlagszahlung rechtfertigt die arglistige Täuschung über den Schadensumfang nicht“ meinte das Gericht. Dagegen konnte die Zivilkammer eine „Arglist“ der Mannheimer Versicherung durch die Einschaltung des Detektivs Werner Mauss nicht feststellen. Der Agent der habe im übrigen mit Billigung der Polizei gearbeitet habe, habe lediglich die geraubten Schmuckstücke wiederbeschaffen sollen, erklärte Brandes.

Die Zivilkammer folgte der Darstellung die Düe vom Tathergang gegeben hatte. Dagegen standen am Mittwoch im Strafprozess gegen acht Polizisten, die den Juwelier zu Ermittlungszwecken abgehört haben sollen, weiter Spekulationen im Raum, der rechtskräftig freigesprochene Düe habe den Raub selbst vorgetäuscht. Über Dües eigene Ansprüche gegen die Mannheimer Versicherung soll ebenfalls die 13. Zivilkammer entscheiden. Da die Klage nach dem gestrigen „Lieferanten-Urteil“ wenig Aussicht
auf Erfolg hat, dürfte bereits zuvor der zu entscheidende Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen werden. Die Händler können allerdings gegen die Entscheidung vom Mittwoch vor das Oberlandesgericht Celle ziehen. Gs



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