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Einsatzprofil und Lebensleistung des seit 1965 tätigen UCA Werner Mauss
Herr Werner Mauss ist weltweit nicht vorbestraft.
Er befreite 122 Geiseln, die unter Todesandrohung festgehalten wurden.
Vorwurf wegen Steuerhinterziehung amtlich aufgehoben!
https://www.werner-mauss.de/dokumente.html?Dokumente
Im Juli 2025 wurden alle Verfahren gegen Herrn Werner Mauss mit der Staatsanwalt-
schaft Bochum, dem Landgericht Bochum und dem Finanzgericht Düsseldorf einver-
nehmlich beendet. Alle Verfahren wurden somit steuerlich unwiderruflich beigelegt.
Des Weiteren bestehen keine offenen Steuerverbindlichkeiten gegenüber der deut-
schen Finanzverwaltung. Die förmliche Einstellung erfolgte im November 2025. Damit
ist das Verfahren ohne Verurteilung endgültig abgeschlossen.
Herr Werner Mauss ist in Deutschland und Europa bekannt als Undercover-Agent (UCA) für
deutsche und westliche Sicherheitsbehörden. Er war der erste UCA der Bundesrepublik
Deutschland und zudem durch einen schriftlichen Vertrag mit dem BKA abgesichert
https://www.werner-mauss.com/downloads/BKA_Vertrag_23_12_1976.pdf. Herr Werner
Mauss hat allein in der Zeit von 1965 bis 1984 im Zusammenwirken mit den Strafverfolgungs-
behörden pro Jahr ca. 15-25 verschiedene kriminelle Organisationen unterwandert und Ein-
zeltäter, d.h. Mörder und Schwerstkriminelle, verfolgt und in eine Festnahme geführt. Hierzu
gehörte z.B. (pressebekannt) der Polizistenmörder Alfred Lecki, der nach einem Ausbruch
aus der Justizvollzugsanstalt Essen zusammen mit dem „Ausbruchsspezialist“ Helmut Derks
wie Bonnie und Clyde schwere Raubüberfälle auf Banken in ganz Deutschland verübte. Herr
Werner Mauss hat die o.g. Schwerverbrecher, zuerst Helmut Derks in Alicante, dann Alfred
Lecki in Marbella, aufgespürt und im Juli 1970 festnehmen lassen, dies als Undercover-Agent
(UCA) bzw. ziviler Mitarbeiter im Auftrag der ersten nach dem Krieg im BKA neu eingerichte-
ten Ermittlungsgruppe. Ein Teil des Raubguts, viel Bargeld, wurde in Marbella beschlagnahmt.
Im vorbenannten Zeitraum (19 Jahre) wurden mehr als 300 kriminelle Organisationen, meis-
tens in Zusammenarbeit mit Sonderkommissionen und Sonderstaatsanwaltschaften, auf der
Grundlage des § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) von Herrn Werner Mauss als
UCA von innen heraus unter Führung staatlicher Stellen zerschlagen. Hierbei wurden mehr
als 2.200 Personen einer Festnahme zugeführt.
Der frühere BKA-Präsident Dr. Herold bezeichnete Herrn Werner Mauss während seiner
Dienstzeit gegenüber Fachleuten als seine „Geheimwaffe“. Dies ist öffentlich bekannt. Im ge-
samten Zeitraum bis 2017 hat Herr Werner Mauss unter Lebensgefahr eine Vielzahl mit Folter
und Tod bedrohter Personen in Asien, Süd- und Mittelamerika sowie im Nahen Osten aus
ihrer Geiselhaft befreit.
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Herr Werner Mauss bemüht sich auch ganz aktuell bis jetzt erfolgreich um ein solches Men-
schenleben, d.h. um einen (politisch motiviert, unrechtmäßig) zum Tode Verurteilten. Andere
zu dem Personenkreis Gehörende wurden bereits hingerichtet.
Bei unzähligen Einsätzen, auch im Interesse der Menschenrechte, hat sich Herr Werner
Mauss immer an rechtsstaatliche Prinzipien in enger Abstimmung mit den Strafverfolgungs-
behörden bzw. westlichen Sicherheitsbehörden gehalten. Herr Werner Mauss war und ist im
Interesse der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und deren Belange tätig.
Von 1965 bis heute hat sich Herr Werner Mauss stets durch Nachrichtenehrlichkeit ausge-
zeichnet. Er ist weltweit nicht vorbestraft. Des Weiteren ist Herr Werner Mauss von 1979 bis
1985 mit den ihm zur Verfügung gestellten, von den Bundessicherheitsbehörden abgedeckten
Turboprop-Flugzeugen in Folge nach IFR-Bedingungen oft unter schwierigsten Wetterlagen
3.700 Flugstunden ohne Copilot in Begleitung von Staatsanwälten, Untersuchungsrichtern,
Beamten von Sonderkommissionen, Staatsschutz und Nachrichtendiensten europaweit ge-
gen das Verbrechen unfallfrei geflogen - https://www.werner-mauss.com/downloads/2-25/Pi-
lotenscheine.pdf. 1985 wurde auf das Flugzeug von Herrn Werner Mauss im Landeanflug
mehrfach geschossen. Nachdem die Täter nicht ermittelt werden konnten, gab er das Fliegen
aus Sicherheitsgründen auf.
Herr Werner Mauss hat Geiseln befreit und dabei geholfen, große Kriminalfälle aufzuklären
wie z.B. durch UCA-Maßnahmen die Diebe des 1975 gestohlenen Kölner Domschatzes be-
weiserheblich überführt. Die Täter Tunjic und Dalavale wurden am 17.06.1976, veranlasst
durch Herrn Werner Mauss, in Zürich festgenommen und der Haupttäter Ernst am 2.7.1976
in Mailand, ebenfalls veranlasst durch Herrn Werner Mauss, der bei allen UCA-Maßnahmen
der Sicherheitsbehörden unter dem Code „111“ verschlüsselt wurde. Der in Jugoslawien ver-
steckte Domschatz wurde durch verdeckte Maßnahmen von Herrn Werner Mauss zurückge-
führt. Er wurde hervorragend restauriert und befindet sich heute wieder in der Schatzkammer
des Kölner Doms. Der WDR hat am 23.02.2024 um 20.15 Uhr eine Dokumentation mit dem
Titel „Der Raub des Kölner Domschatzes“ ausgestrahlt. Diese Sendung ist in der ARD-Medi-
athek oder über den nachfolgenden Link abrufbar der Einsatz von Herrn Werner Mauss wird
ab Minute 24:30 dokumentiert: https://www.werner-mauss.com/domschatz-de.html
Die Dokumentation zeigt ein Stück deutscher Kriminalgeschichte und auch deutscher Zeitge-
schichte. Zahlreiche (ehemalige) Polizisten, wie auch die damals zuständige Oberstaatsan-
wältin Frau Mösch kommen zu Wort und berichten von dem Ermittlungserfolg von Herrn Wer-
ner Mauss. Die Dokumentation gibt einen Eindruck, welcher Aufwand betrieben werden muss
und lässt daher verstehen, dass erhebliche Kosten erforderlich sind, die damals wie heute
aus einem Fonds wie dem hier gegenständlichen finanziert werden.
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Die nachfolgend aufgeführten Operationen stellen nur einen geringen Teil der weltweiten
Einsätze von Herrn Werner Mauss dar.
1967/1970 subversiver Einsatz im Auftrag des BND gegen die
frühere DDR bzw. HVA im Interessenfeld der damaligen Sowjetunion
Durch das Ergebnis der Operation in Verbindung mit der weiterlaufenden Erkenntnisgewin-
nung konnten langfristig schwerwiegende Nachteile für die innere Sicherheit der Bundesre-
publik Deutschland und Europas und deren Belange verhindert werden. Wegen der Wichtig-
keit wurde auch der damalige Bundeskanzler Kiesinger über den Einsatz von Herrn Werner
Mauss informiert. Herr Werner Mauss erhielt aus Sicherheitsgründen eine Grundabdeckung
für sich und seine Familie auf den Namen Nelson, die er laut BND-Zusage bis an sein Le-
bensende führen darf. Der verantwortliche BND-Abteilungsleiter Folger (Klarname) wechselte
später zum BKA und wurde Abteilungspräsident. Er erklärte nach 1970, dass es sich um den
erfolgreichsten Einsatz des BND gehandelt habe. Paralleler UCA-Einsatz von Herrn Werner
Mauss im Auftrag des BND gegen Waffen- und Drogenhandel, Zielgruppen Beirut, Damaskus
und Sofia. Operative Bestätigung BND: https://www.werner-mauss.com/down-
loads/Brief_BND-Praesident_Hans-Georg_Wieck_26-11-1987.pdf
1968/1969 UCA-Einsatz auf der Grundlage von § 129 gegen euro-
päische Verbrecherorganisation
Im Rahmen eines Vorfeldeinsatzes gegen eine in Belgien, Frankreich, Italien, Deutschland
und Österreich agierende Verbrecherorganisation erhielt Herr Werner Mauss, in Amtshilfe für
das BKA, vom Polizeipräsidium München eine Tarnlegende, zu der auch Waffenschein, Füh-
rerschein usw. gehörten. Die Zielgruppe, gegen die auch wegen verschiedener Tötungsde-
likte ermittelt wurde, beschäftigte sich mit organisierten Einbrüchen, Autodiebstahl, Hehlerei
sowie der Herstellung von Falschgeld und gefälschten Kfz-Papieren.
Im Interesse der Informationsgewinnung, unter Einspielung von vertrauensbildenden Maß-
nahmen, traf Herr Werner Mauss die Zielpersonen, zu denen auch ein langgesuchter Mörder
österreichischer Nationalität gehörte, in Brüssel, Wien und Paris. Am Ende eines ausgiebigen
Abendessens am 26.03.1969 in einem Pariser Gourmet-Restaurant wurde das Lokal auf-
grund eines Hinweises aus Marseille von der französischen Anti-Gang-Brigade mit Schein-
werfern umstellt. Die von Interpol gesuchten Begleiter von Herrn Werner Mauss und auch er
selbst wurden festgenommen und in Polizeigewahrsam in einer Gemeinschaftszelle unterge-
bracht.
Der für den Einsatz zuständige Koordinationsbeamte des BKA war bedauerlicherweise wegen
des anstehenden Osterfestes in Urlaub. Seine Kollegen kannten den Einsatznamen von Herrn
Werner Mauss nicht.
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Dies war der Grund, weshalb von Seiten des BKA nicht interveniert wurde und Herr Werner
Mauss mit den anderen acht Gefangenen ins Santé-Gefängnis eingeliefert wurde. In einem
Seitenraum sah er die unter schwarzen Tüchern verdeckte Guillotine, die zu dieser Zeit noch
benutzt wurde. Bei der Durchsuchung hatte die Polizei bei Herrn Werner Mauss einen mitge-
führten Revolver übersehen, den er vor Überstellung ins Santé-Gefängnis den überraschten
Beamten aushändigte. Auch im Santé-Gefängnis wurde er zusammen mit seinen Begleitern
in einer Zelle untergebracht. Hierdurch hatte er neun Tage lang Gelegenheit, die einzelnen
Zielpersonen über die Strukturen, Unterstützer und Anführer der Organisation auszufragen.
Bei einem der Anführer handelte es sich um ein bis heute noch wichtiges Mitglied der damals
sehr gefährlichen „Korsischen Union“. Dieser Anführer der „Korsischen Union“ stand Herrn
Werner Mauss zufällig und unverhofft im Sommer 2016 in Südfrankreich mit anderen Krimi-
nellen gegenüber. Vorbenannter erkannte Herrn Werner Mauss jedoch nicht wieder.
Nach neun Tagen „Haft“ im Santé-Gefängnis wurde Herrn Werner Mauss per Lautsprecher
der Besuch eines Anwaltes angekündigt. Im Besucherzimmer erwartete ihn jedoch der BKA-
Beamte und damalige Leiter der Interpol Deutschland, Herr Kriminaloberrat Jürgen Jeschke.
Unter Legende verabschiedete Herr Werner Mauss sich zwei Tage später im Santé-Gefäng-
nis von den dort in Haft verbleibenden Zielpersonen, die ihm ein Schreiben (Kassiber) an den
Anführer der Organisation in Rom mitgaben, um diesen von ihrer Haft und weiteren Einzel-
heiten zu informieren.
Wenige Tage später erhielt Herr Werner Mauss neue Tarnpapiere, mit denen er nach Rom
reiste. Interpol Wiesbaden meldete ihn jedoch aus Sicherheitsgründen unter einem anderen
Decknamen bei Interpol Rom an. Er traf dort einen der wichtigsten Bandenchefs, Dario de
Cesare. Noch während Herr Werner Mauss sich mit Vorbenanntem in einem Straßencafé auf
der Piazza del Popolo besprach, fuhr unverhofft ein Polizist auf einem Motorrad vor und über-
gab de Cesare ein offizielles Interpol-Schreiben, in dem Herr Werner Mauss, unter Nennung
seines Decknamens, für seinen UCA-Einsatz in Rom von Interpol Wiesbaden angemeldet
wurde. Die von Herrn Werner Mauss gegenüber de Cesare benutzte Identität stimmte jedoch
nicht mit der im Interpol-Schreiben benannten Identität überein, so wie zuvor beschrieben.
Dies rettete Herrn Werner Mauss das Leben. Noch am gleichen Tag traf er nach Rücksprache
mit dem BKA den damaligen Leiter von Interpol Rom, Dr. Fariello und seinen Stellvertreter.
Die konspirativen Folgegespräche mit der Verbrecherorganisation in Rom wurden von einem
großen Spezialaufgebot ausgesuchter italienischer Polizeibeamter durch Observationen und
Telefonüberwachungen begleitet.
Der hochkomplizierte und lebensgefährliche Einsatz von Herrn Werner Mauss dauerte noch
zwei weitere Monate. Danach kam es zu Festnahmen in Deutschland, Österreich, Belgien,
Frankreich und Italien.
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Dario de Cesare und der stellvertretende Polizeipräsident von Rom namens Scire wurden
1969 mit weiteren 26 Kriminalbeamten des römischen Polizeipräsidiums sowie Beamten der
Interpol-Fernschreibstelle und Zollbeamten, insgesamt ca. 80 Täter, festgenommen. Enttarnt
und durchsucht wurden diverse konspirative Wohnungen sowie zwei Druckereien für Falsch-
geld und gefälschte Dokumente. Auch Ausweispapiere aus Einbrüchen wurden sichergestellt.
1970 Einsatz als erster Zielfahnder - neue Ermittlungsgruppe BKA
1969 wurde beim Bundeskriminalamt die erste neue Ermittlungsgruppe nach dem Krieg unter
Leitung von LRKD Dr. Gemmer, zuvor Leiter der Ermittlungsgruppe HLKA, eingerichtet. Vom
damaligen Innenminister Genscher (FDP) wurden der Polizistenmörder Alfred Lecki und sein
Kumpan Helmut Derks als Staatsfeinde der Bundesrepublik Deutschland auf den ersten Platz
der Fahndungsliste gesetzt. Der Polizistenmörder Lecki und der Raubtäter Derks hatten, ähn-
lich wie Bonnie und Clyde, eine Serie von Raubüberfällen begangen, bei denen auch Men-
schen schwer verletzt wurden.
Der erste Gefängnisausbruch des Schwerverbrechers Lecki erfolgte im August 1968; er er-
schoss ein Jahr nach seiner Flucht bei einer Polizeistreifenkontrolle einen Polizisten, verletzte
einen anderen schwer und wurde schließlich kurz darauf wieder festgenommen. Bereits zu
Weihnachten 1969, als der Gefängnischor „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit“ sang,
beging Lecki den nächsten Ausbruch: Mittels eines selbstgefertigten Nachschlüssels gelang
ihm unter Mithilfe von Helmut Heinz Derks, der wegen Raubes zu sieben Jahren Haft verurteilt
worden war, die Flucht aus der Untersuchungshaft in Essen. Die beiden überfielen gemein-
sam Banken und konnten insgesamt fünf Millionen Mark erbeuten. Bei den polizeilichen Er-
mittlungen brach Chaos aus; ein Doppelgänger Leckis wurde erschossen und weitere Perso-
nen unschuldig in Polizeigewahrsam genommen. Erstmals in der Rechtsgeschichte beauf-
tragte der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher das Bundeskriminalamt mit
der Fahndung nach dem flüchtigen Verbrecher.
Das Bundeskriminalamt setzte Herrn Werner Mauss als ersten Zielfahnder der neuen Ermitt-
lungsgruppe des BKA ein. Es gelang ihm, zuerst einen der gesuchten Schwerverbrecher,
Helmut Derks, in Alicante unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel in eine Falle zu steuern.
Nachdem er sich mit Genehmigung des Generaldirektors der spanischen Polizei und in enger
Abstimmung mit dem Leiter der BKA-Ermittlungsgruppe, Herrn Dr. Gemmer, für eine Nacht
unter Legende in die Zelle des Derks einsperren ließ, erfuhr Herr Werner Mauss von Derks
den genauen Aufenthaltsort von Alfred Lecki in Marbella. Noch am gleichen Morgen fuhr Herr
Werner Mauss mit einem Kommando der spanischen Kriminalpolizei nach Marbella siehe
Foto. Lecki konnte in seinem Appartement, nachdem er sein Bad betreten hatte, überwältigt
werden. Bargeld aus in Deutschland begangenen Raubüberfällen, verschiedene Ausweispa-
piere und andere Beweisstücke wurden sichergestellt.
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Nach Gesprächen in Madrid mit dem Generaldirektor der spanischen Sicherheitsbehörden
und auf Empfehlung des damaligen Leiters von Interpol Spanien, Tomás Astilleros Domingo,
wurde Herrn Werner Mauss ein Kommando der spanischen Kriminalpolizei für die gesamte
Dauer seines Einsatzes in Spanien zur Verfügung gestellt. Dies geschah auf Befehl von Ad-
miral Luis Carrero Blanco, rechte Hand des spanischen Staatsoberhauptes Francisco Franco.
Von diesem wurde er 1973 als Regierungschef vereidigt. Sechs Monate später starb er durch
ein Attentat der ETA.
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Der Ermittlungserfolg des Bundeskriminalamtes ging um die ganze Welt. Erneut wurden Lecki
und Derks zu langen Haftstrafen wegen der von ihnen begangenen Raubüberfälle verurteilt.
Zufallstreffer der Zielfahndung von Herrn Werner Mauss: Bei der Fahndung Derks in Alicante
fiel ihm auf, dass die Türen eines verdächtigen PKWs keinen Hohlklang hatten er gab seinen
Verdacht an das BKA weiter. Daraufhin wurde der Besitzer des PKWs, Reiner Curtius mit 34,6
kg Haschisch am 02.07.1970 in Kehl festgenommen.
1971 UCA-Einsatz - Sicherstellung von 197 Gewehren - Festnahme
Täter
Am 25./26.09.1971 wurden auf dem Abstellgleis der Bundeswehr, Bahnhof Bickenbach aus
einem Waggon 197 Gewehre gestohlen. Die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik
Deutschland waren in höchstem Maße besorgt, da man damit rechnete, dass der Diebstahl
mit der Planung eines terroristischen Anschlags zusammenhängen könnte. Die Federführung
der Ermittlungen erhielt das BKA. Die Ermittlungsabteilung des BKA informierte Herrn Werner
Mauss über den vorbenannten Diebstahl. Ihm gelang es bereits nach 38 Tagen, über sein seit
1965 mit Zustimmung der Landeskriminalämter und seit 1969 mit Zustimmung des BKA auf-
gebautes Netzwerk im kriminellen Milieu Deutschlands die Täter ausfindig zu machen. Ver-
deckt nahm er Kontakt zu den Zielpersonen auf und erfuhr, dass die Tätergruppe die Gewehre
in Plastiktüten verpackt in einem Rheinarm versenkt hatte. Da der Wasserpegel des Rheins
gestiegen war, kauften die Kriminellen Tauchausrüstungen in Frankfurt, um das Diebesgut zu
bergen.
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Nach tagelangen, gezielten Gesprächen gelang es Herrn Werner Mauss, die Täter in Zusam-
menarbeit mit dem BKA, dem Leiter der Sonderkommission KOR Schröder und KOR Breiter
KP Frankfurt, am 09.11.1971 am Waldparkplatz vor der Gaststätte „Untere Schweinestiege“,
Nähe Airport-Hotel Frankfurt gegen 23.00 Uhr in eine Falle zu steuern. Die Tätergruppe,
Pöthig u.a., wurde festgenommen. Alle entwendeten Gewehre, Tauchanzüge, Fahrzeuge und
weiteres Beweismaterial wurden vom BKA sichergestellt.
1972 UCA-Einsatz gegen in Europa agierende Mafia-Organisation
Herr Werner Mauss wurde als ziviler Mitarbeiter des BKA wegen seines erfolgreichen Einsat-
zes von 1968/1969, bei dem er mit den von ihm nach Paris gelockten Zielpersonen (darunter
ein Mörder) festgenommen und mit den Tätern im Santé-Gefängnis festgehalten wurde, offi-
ziell von der französischen Anti-Gang-Brigade DCPJ-BCDRC am 16.10.1970 nach Paris zum
Informationsaustausch eingeladen. An der Besprechung nahmen teil: Herr LRKD Dr. Gemmer
vom BKA, Herr LRKD Jeschke von Interpol Wiesbaden, von französischer Seite Herr Belle-
min-Noel, der Chef Anti-Gang-Brigade, Herr Bourdeaux, damaliger Vertreter von Herrn Belle-
min-Noel, und Sachbearbeiter.
Auf Bitten der französischen Behörden und Informationsverbund wurde Herr Werner Mauss
vom BKA gegen eine in ganz Europa wirkende Verbrecherorganisation als UCA eingesetzt.
Unter Sonderstaatsanwalt Heinrich von der StA Frankfurt gründete das BKA unter Leitung des
damaligen LKD Strass eine Sonderkommission mit dem Namen „514“ Az. 70 JF 217/71,
bekannt unter dem Namen „Euro Gang“, für die in Frankfurt als konspirative Zentrale eine Villa
angemietet wurde, dies auch, um den Einsatz von Herrn Werner Mauss als UCA abzusichern
und die diversen Abhörmaßnahmen zu schützen. Unterstützt wurde die Sonderkommission
auch von abgeordneten Kriminalbeamten aus Frankreich, Italien, Belgien und Holland. Der
UCA-Einsatz von Herrn Werner Mauss erfolgte gegen den gesamten Täterkreis bis hin zu den
Zentralen der mafia-ähnlichen, kriminellen Vereinigung.
Die französische Anti-Gang-Brigade hatte vor dem Einsatz von Herrn Werner Mauss vergeb-
lich versucht, in einem UCA-Einsatz den Personenkreis zu unterwandern. Der Beamte, der
diese verdeckte Maßnahme durchführte, wurde nach Folter enttarnt und von dem Bandenmit-
glied David Christian Jacques, geb. 1931, erschossen. Herrn Werner Mauss gelang es, bei
seinen Maßnahmen in Frankreich und Italien in enger Verbindung mit dem Leiter der Anti-
Gang-Brigade, Herrn Bellemin-Noel und Herrn Dr. Gemmer vom BKA, auch diese Zielperson
im außereuropäischen Ausland in eine Festnahme zu steuern.
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1972 UCA Einsatz - BKA LKA Düsseldorf und Berlin
Zerschlagung einer Einbrecher- und Hehlerbande in Spanien und
Deutschland. Als wichtigen Helfer und Unterstützer der kriminellen
Vereinigung enttarnte Herr Werner Mauss den Ersten Staatsanwalt
und Pressesprecher Dr. Scheuten, Krefeld. Suspendierung und Fest-
nahme.
Im Auftrag des BKA sprach Herr Werner Mauss mit Dr. Scheuten über die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens und Telefonüberwachung gegen den von Herrn Werner Mauss unter-
wanderten Täterkreis auf der Grundlage des § 129 StGB. Während des Gesprächs bemerkte
Herr Werner Mauss bei Dr. Scheuten verdächtige Aufregung und schweres Fehlverhalten.
Herr Werner Mauss wurde nach dem Gespräch von einem zuvor durch ihn in dem Täterkreis
platzierten Informanten gewarnt, dass Dr. Scheuten zu den wichtigsten Unterstützern der
Bande gehöre. Nach dem Gespräch enttarnte Dr. Scheuten Herrn Werner Mauss als UCA
gegenüber seinen Mittätern. Deshalb beschloss die Verbrecherorganisation, Herrn Werner
Mauss zu erschießen. Herr Werner Mauss wurde jedoch vorher von seinem Informanten ge-
warnt und steuerte ab diesem Zeitpunkt über ihn weitere konspirative Maßnahmen gegen die
Kriminellen. Der Generalstaatsanwalt von Düsseldorf übernahm die Ermittlungen. Alle Amts-
und Privattelefone des Staatsanwalts Dr. Scheuten wie auch der Bandenglieder wurden ab-
gehört. Der gesamte Täterkreis wurde festgenommen. Zur Sache: Auszug aus einem in der
Zeitschrift „Der Spiegel“ Nr. 20/1974 am 13.05.1974 veröffentlichten Artikel:
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Ab 1972 konspirativ subversiver Einsatz gegen RAF - Festnahme
Baader
Ab 1972 arbeitete Herr Werner Mauss im Auftrag des BKA unter dem Leiter der Sicherungs-
gruppe, Herrn Römelt und dem Abteilungsleiter, Herrn Ruckmich auf der Grundlage des über-
gesetzlichen Notstandes in einem konspirativ subversiven Einsatz gegen die RAF. Von einer
anderen kriminellen Vereinigung aus Portugal hatte Herr Werner Mauss im Rahmen einer
vertrauensbildenden Maßnahme in Abstimmung mit der damals zuständigen Staatsanwalt-
schaft einen von dieser Vereinigung gestohlenen Ford zum Hehlerpreis gekauft. Mit diesem
noch nicht offiziell sichergestellten Fahrzeug provozierte er einen Frontalunfall mit dem PKW
eines vom LfV Berlin observierten Unterstützer-Paares der RAF. Herr Werner Mauss führte
selbst entsprechend seiner Legende eine Maschinenpistole mit sich und übermittelte den
RAF-Unterstützern blitzschnell seinen Background als polizeilich gesuchter Waffenbeschaf-
fer. Einer seiner Gesprächspartner erklärte sich sofort bereit, dem vermeintlichen Waffenbe-
schaffer zu helfen. Herr Werner Mauss floh mit ihm vom Unfallgeschehen in eine konspirative
Wohnung der RAF. Einige Tage danach wurde er von den vorbenannten Zielpersonen in eine
Kommune nach Straßburg gebracht.
Im Rahmen der gefährlichen Operation konnte später der Aufenthaltsort von Andreas Baader
festgestellt werden. Er wurde dann in Frankfurt am 01.06.1972 festgenommen, und der da-
malige Rechtsanwalt der RAF, Hans-Christian Ströbele konnte als Helfer der Terroristen über-
führt werden. Während des Einsatzes beobachtete Herr Werner Mauss, wie ein Anwalt aus
dem Gefängnis in Amsterdam Kassiber von RAF-Terroristen in die Straßburger Kommune
brachte und diese Schriftstücke einem anderen Anwalt übergab, um sie in die JVA Stamm-
heim zu schmuggeln.
1973 UCA-Einsatz gegen Schwerstkriminelle - Schutz VW-Werk
1973 wurde Herr Werner Mauss vom LfV Niedersachsen in Absprache mit der Staatsanwalt-
schaft Braunschweig als ziviler Mitarbeiter beim Bundeskriminalamt angefordert. Ziel war es,
durch einen UCA-Einsatz in eine kriminelle Vereinigung einzudringen, die im Verdacht stand,
als Unterstützer der RAF mit Technikern des VW-Werkes Schalldämpfer für Pistolen herzu-
stellen und an Raubüberfällen, Einbrüchen sowie einer Serie von Panzerschrank-Einbrüchen
und Sabotage-Akten gegen das VW-Werk beteiligt zu sein. Der Täterkreis wurde auch ver-
dächtigt, Mordaufträge ausgeführt zu haben.
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Herrn Werner Mauss gelang es im Rahmen seines lebensgefährlichen Einsatzes, einen Spe-
zialisten des Computer-Zentrums vom Landeskriminalamt in Kiel als Helfer der Kriminellen zu
enttarnen. Auch wurde er Zeuge von Schießübungen, die der Täterkreis in einem Wald in der
Nähe von Wolfsburg mit einem Schnellfeuergewehr und Pistolen, versehen mit Schalldämp-
fern, durchführte. Wie zuvor beschrieben waren diese Schalldämpfer von Technikern des VW-
Werkes im VW-Werk selbst für den Täterkreis hergestellt worden. Den Tätern wurde wider-
rechtlich der Inhalt eines Abhörbeschlusses durch einen in der Justiz tätigen Unterstützer der
Gruppe verraten. Herr Werner Mauss wurde von den Tätern verdächtigt, dieser Verräter zu
sein. Er wurde anlässlich einer in einem Wald zum Schein inszenierten Schießübung von den
Tätern bedroht. Es gelang ihm, den Anführer der Gruppe zu überzeugen, dass er nicht der
Verräter sein konnte. Die Zielpersonen besaßen den Generalschlüssel des VW-Werkes in
Wolfsburg, mit dem man durch Kabelschächte bis ins Zimmer des Generaldirektors gelangen
konnte. In Absprache mit RAF-Unterstützern beabsichtigten die Kriminellen die Erpressung
horrender Geldbeträge durch Androhung, das Kraftwerk des VW-Werkes in die Luft zu spren-
gen oder die Stromversorgung des VW-Werkes zu sabotieren. Außerdem beabsichtigte die
kriminelle Vereinigung, die Magnetbänder des VW-Werkes im Computer-Zentrum zu vernich-
ten. Am 27.09.1973 wurden um sechs Uhr morgens 19 Festnahmen und 31 Durchsuchungen
durchgeführt.
1973/1974 UCA-Einsatz gegen italienischen Raubtäter, erschossen
durch ital. Polizei am 02.12.1974 am Domplatz in Mailand, Eingang
U-Bahn - BKA - Kantonspolizei Zürich, Genf, IP Rom und Mailand
Der aus Neapel stammende Raubtäter Aldo Galeno, geb. 08.10.1932, wurde in Paris inhaf-
tiert. Herrn Werner Mauss gelang es durch Kontakt zu Mittätern, das Versteck des Galeno in
einem Schließfach der Dresdner Bank in Frankfurt ausfindig zu machen. Die Beute wurde von
der Polizei sichergestellt. Die Justiz entließ Galeno aus der Untersuchungshaft. Dieser tauchte
erneut unter und verübte wiederum Raubüberfälle, zuletzt dann auf ein Juweliergeschäft in
Zürich. Herr Werner Mauss wurde erneut als UCA gegen Galeno eingesetzt.
Nach erfolgreichem Legendenaufbau vereinbarte er mit Galeno ein verdecktes Treffen am
Domplatz von Mailand. Bei der Festnahme schoss Galeno mit zwei Revolvern aus seiner
Manteltasche auf Herrn Werner Mauss, der sich blitzschnell zwischen seinem Auto und der
Bordsteinkante fallen ließ. Statt ihm wurden zwei italienische Kriminalbeamte von Galeno
schwer verletzt. Galeno wurde unmittelbar danach von anderen italienischen Kriminalbeam-
ten bei seinem Fluchtversuch am Eingang zur Mailänder U-Bahn erschossen.
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Die aus den verdeckten Kontakten zu Galeno gewonnenen Rasterinformationen ermöglichten
es Herrn Werner Mauss zu kombinieren, wo sich die Beute aus den letzten Raubüberfällen
befand. Ihm war vorrangig ein Ödipus-Komplex des Galeno zu seiner toten Mutter aufgefallen
sowie der Hang, ständig Vampir-Filme zu sehen. Mit richterlichem Beschluss auf Antrag der
italienischen Polizei wurde deshalb der in einer Gruft auf dem Hauptfriedhof in Neapel befind-
liche Sarg der Mutter geöffnet. Wie von Herrn Werner Mauss vermutet, hatte Galeno die auf
seinen Raubzügen in ganz Europa erlangte Beute im Sarg versteckt. Wertvolle Brillanten,
Smaragde, Uhren usw. wurden sichergestellt.
Bei der vorbenannten Schießerei wurde einer der Polizisten am G-Nerv und der Hauptschlag-
ader am Bein getroffen, mit der Folge einer Lähmung. Herr Werner Mauss organisierte die
sehr kostspielige Behandlung des italienischen Beamten durch den Spezialisten Prof. Dr.
Hanno Millesi aus Wien, der damals weltweit der einzige Arzt war, der in der Lage war, den
Nerv zu operieren, und finanzierte die Kosten aus eigener Tasche.
1974 Soko BKA - Fallführer LRKD Klaus Becker - erfolgreicher
UCA-Einsatz gegen jugoslawische, in ganz Europa agierende krimi-
nelle Vereinigung - Schwerpunkt Raub, Drogenhandel, Einbrüche,
Hehlerei
Die Organisation wurde von Herrn Werner Mauss unterwandert, enttarnt und von innen her-
aus zerschlagen. Anlässlich einer exekutiven Großaktion des BKA wurden am 20.06.1974
insgesamt 40 Haftbefehle vollstreckt. 34 Personen wurden festgenommen und 50 verschie-
dene Objekte durchsucht. Außer Diebesgut wurden auch Heroin und verschiedene andere
Drogen sichergestellt. Im Vorfeld dieses UCA-Einsatzes hatte sich Herr Werner Mauss im
Oktober 1973 in der JVA Hamburg einige Tage in der Zelle eines jugoslawischen Verdächti-
gen bzw. Mittäters der vorbenannten Organisation als Mithäftling einsperren lassen. Es ge-
lang ihm nach Tagen, die Zielperson mit der Aussicht auf Haftverschonung zur verdeckten
Zusammenarbeit zu überreden. Unterstützt durch den vorbenannten Häftling und eine mit
dem BKA abgestimmte Legende gelang es Herrn Werner Mauss unter Lebensgefahr, den
gesamten Täterkreis zu infiltrieren.
1976 Einsatz gegen italienische kriminelle Vereinigung - Erpres-
sung, Raubüberfälle und Tötungsdelikte
Im Jahr 1976 wurde Herr Werner Mauss, geführt von der Leitung der Kriminalpolizei Frankfurt,
Herren KD Falk und LKD Kalk sowie der Kriminalpolizei Duisburg, gegen eine kriminelle itali-
enische Vereinigung eingesetzt, deren Haupttäter Raubüberfälle, Einbrüche und Brandstiftun-
gen in Deutschland und Italien steuerten.
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Die Schwerstkriminellen hatten auch die Galerie der Modernen Kunst in Mailand in der Nacht
vom 14. zum 15.05.1975 überfallen und Bilder im Wert von ca. 20 Millionen D-Mark geraubt
siehe hierzu nachfolgend Dankschreiben über den Einsatz des Polizeipräsidenten von
Frankfurt/Main, Albert Kalk, an den BKA-Präsidenten Dr. Herold vom 26.02.1976 sowie Dank-
schreiben von Interpol Rom vom 21.02.1976, ebenfalls gerichtet an den BKA-Präsidenten Dr.
Herold.
Herrn Werner Mauss gelang es, in Zusammenarbeit mit den vorbenannten deutschen Ermitt-
lungsbehörden und Interpol Rom, den Täterkreis zu unterwandern und so zu infiltrieren, dass
er von den Haupttätern zu einer Schreinerei in der Nähe von Rom geführt wurde, in welcher
der Zielkreis die in Mailand geraubten Bilder in geschickt furnierten Brettern versteckt hatte.
Die Haupttäter wurden von Herrn Werner Mauss in eine Falle gesteuert und festgenommen,
das Raubgut konnte beschlagnahmt werden und vom Täterkreis begangene Tötungsdelikte
wurden aufgeklärt, wie z.B. der Mord an einem Komplizen der Bande, dem 41-jährigen Ri-
cardo Bolchi, der in der Nacht vom 01. August 1975 in der norditalienischen Stadt Cassinetta
Di Lugagnano erschossen wurde. Vorbenannter stand im Verdacht, die Bande verraten zu
haben. Die von Kugeln durchlöcherte Leiche wurde stark verkohlt von der italienischen Polizei
gefunden. Die Mörder hatten den Wagen mit dem Kennzeichen M-JM 2256 zur Verdeckung
ihrer Spuren in Brand gesetzt.
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1976 Kölner Domschatz - UCA-Einsatz - Italien, Jugoslawien,
Deutschland - Festnahme der jugoslawischen Täter und Rückfüh-
rung des Domschatzes
Es gelang Herrn Werner Mauss, den Kölner Domschatz, den eine Sonderkommission von
über 50 Kriminalbeamten über Monate nicht auffinden konnte, in einem kurzen Zeitraum zu-
rückzuführen, u.a. deshalb, weil er als erfahrener Undercover-Agent über ein entsprechendes
und erforderliches Netzwerk verfügt. Als erster UCA (Undercover-Agent) Deutschlands spielte
er sich unter Legende an die kriminellen Zielpersonen heran, gewann ihr Vertrauen durch
vertrauensbildende Intelligenz-Maßnahmen und trieb einen Keil zwischen die Mitglieder der
Bande, um so grundsätzlich die Beute wiederzuerlangen und die Täter festnehmen zu lassen.
Herr Werner Mauss steuerte die Täter in geheimer Abstimmung mit der damaligen Ober-
staatsanwältin Maria Therese Mösch und dem Leiter der Kripo Köln, Herrn KD Hochscherff in
eine beweiserhebliche Falle. Unter seiner Legende traf Herr Werner Mauss die Einbrecher
Tunjic und Dalavale in Lugano. Die Täter hatten vor ihrer Festnahme in Zürich in einem Pkw
in den Seitenteilen des Fahrzeugs einen Großteil des gestohlenen Domschatzes versteckt.
Der Haupttäter Ljubomir Ernst wurde wiederum in Abstimmung mit der Oberstaatsanwalt-
schaft Köln und Interpol Rom von Herrn Werner Mauss aus Belgrad nach Mailand gelockt und
dort schwerbewaffnet festgenommen. Die Täter wurden überführt, inhaftiert und in Köln zu
langen Freiheitsstrafen verurteilt. Hinter all dem standen zu jeder Zeit die deutschen Sicher-
heits- und Ermittlungsbehörden.
Auszug aus Presseartikel aus dem Sauerlandkurier vom 16.02.2026:
Neue Details zum Raub aus der Domschatzkammer
Georg Bönisch als junger Reporter mit der Beute aus dem Domschatzraub.
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Was die drei nicht wussten und was lange geheim gehalten wurde: Der Auffahrunfall war
fingiert. Eine Falle, detailliert konzipiert von dem Undercover-Agenten Werner Mauss, beim
BKA unter der Nummer 111 geführt. Erst jetzt, 50 Jahre später, bringen Recherchen neue
Einzelheiten zu seiner Rolle ans Licht. Der Kölner Journalist und frühere Spiegel-Redak-
teur Georg Bönisch war als junger Reporter für die Kölnische Rundschau am Tatort in der
Domschatzkammer. Schon damals deckte er Versäumnisse der Behörden auf. Der Fall ließ
ihn nie los. Für einen kürzlich erschienenen FAZ-Beitrag sprach er erstmals mit Werner
Mauss über dessen Einsatz.
Haben sich daraus neue Erkenntnisse zum größte Kunstraub in Kölns Geschichte ergeben,
frage ich Georg Bönisch. In Details ja, sagt er. Denn bislang sei nicht bekannt gewesen, „wie
Mauss genau vorging, wie er sich selbst als international agierenden Großkriminellen Jac-
ques inszenierte, um in die Kreise der Domräuber vorzudringen“. Mit größter Raffinesse habe
es der Geheimagent geschafft, „das Misstrauen der gesuchten Täter aufzuweichen und sie
aus der Deckung zu locken“. So habe er ihnen etwa den Auftrag erteilt, angeblich gestohlene
Kunstwerke aus rheinischen Museen ins Ausland zu transportieren. Um glaubwürdig zu wir-
ken, operierte Mauss sogar mit echten Gemälden, als Leihgaben für einen ungewöhnlichen
Zweck.
Am Ende bekam Köln seine Schätze zurück, vor allem den größten Teil der Dom-Juwe-
len. Doch gibt es einen nachhaltigen Lerneffekt aus diesem Fall? Einbruchsgelegenheiten
während Baumaßnahmen damals am Kölner Dom, zuletzt im Louvre gehören bis heute
zu den größten Schwachstellen der Sicherheitssysteme.
Die Dokumentation ist exemplarisch eine hervorragende Beschreibung der Einzigartigkeit der
Tätigkeit von Herrn Werner Mauss als Undercover-Agent, die er seit 1965 bis heute bei un-
zähligen weltweiten Einsätzen im öffentlichen Interesse gegen organisierte Kriminalität, Dro-
genbanden und Terrorismus mit einer 98-prozentigen Erfolgsquote ausübt. Dazu gehören
auch erfolgreiche Zielfahndungen nach Schwerstkriminellen und Mördern. Allein in der Zeit
von 1965 bis 1978 hat Herr Werner Mauss mehr als 300 kriminelle Vereinigungen unterwan-
dert und in Zusammenarbeit mit Staatsanwälten, Untersuchungsrichtern und Sonderkommis-
sionen der Polizei in Europa von innen heraus zerschlagen. Auch hat er mehr als 100 Geiseln,
die unter Todesdrohung und Folter standen, in Middle East, Südamerika und Asien unter Ein-
satz seines Lebens befreit siehe hierzu einen ARD-Film Clip, in dem Herr Dr. Wolfgang
Schäuble, 1984-1989 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzler-
amtes, 1989-1991 Bundesminister des Innern, über die nachrichtendienstlichen Einsätze des
übergesetzlichen Notstandes Erklärungen abgibt.
Link: https://www.werner-mauss.de/eh5v.files/html5video/TOPA.m4v.
21
Es handelt sich hierbei um die Sicherstellung der Seveso-Giftfässer am 19. Mai 1983 in An-
guilcourt-le-Sart, Nordfrankreich, und insbesondere um den Einsatz von Herrn Werner Mauss
für den Krisenstab Libanon zur Befreiung der im Libanon entführten Geiseln Cordes und
Schmidt.
Wegen der Zurverfügungstellung von Herrn Werner Mauss durch das BKA bedankt sich am
20. Juli 1976 der stellvertretende Leiter der Kriminalpolizei Köln. Herr Kriminaldirektor Hoch-
scherff schreibt an die Leitung des BKA siehe nachstehendes Schreiben:
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Vorbenanntes Schreiben wurde nach Eingang Herrn Präsident Herold, Herrn LRKD Schorm,
Herrn Abteilungspräsident Scheicher und Herrn LRKD Boeden vorgelegt.
Herr Boeden war von 1983 bis 1987 Vizepräsident des BKA und von 1987 bis 1991 Prä-
sident des BfV. Als Abteilungspräsident AP hatte er damals Herrn Werner Mauss
Institution M. übernommen. Von 1983 bis 1987 wurde Herr Werner Mauss von BKA-
Vizepräsident Boeden geführt und dann vom BfV unter Präsident Boeden übernommen
siehe nachfolgend bestätigende Erklärung von Herrn Boeden vom 22.11.1995.
Herr Boeden war auch Initiator des Herrn Mauss ab 1985 erwiesenermaßen zur Verfü-
gung gestellten Treuhandfonds zur Finanzierung seiner für die Belange der inneren
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der westlichen Partnerdienste wichti-
gen Einsätze.
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Herr Boeden blieb bis zu seiner Pensionierung 1991 Hauptansprechpartner von Herrn Werner
Mauss. Danach wurde Herr Werner Mauss vom damaligen Staatsminister im Kanzleramt,
Chef des BND und Koordinator des BfV und BKA, übernommen. Herr Schmidbauer hat diese
Funktion bis 1998 wahrgenommen siehe nachfolgend auch Schreiben von Herrn Schmid-
bauer vom 17.12.2008, insbesondere die vom BfV bestätigte Gefährdung.
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Auch der von 1991 bis 1998 tätige Kanzleramtsminister Bohl bestätigt in seinem Schreiben
an US-Botschafter Emerson vom 26.06.2014 eine gute Zusammenarbeit von Herrn Werner
Mauss mit den Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland siehe nachfolgend
Schreiben von Herrn Bohl.
Dies alles auf der Grundlage des Herrn Werner Mauss von Herrn Boeden 1985 zur Verfügung
gestellten Treuhandfonds, durch den die Finanzierung seiner Sondermissionen gesichert war.
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Herr Werner Mauss hat seiner Lebensphilosophie entsprechend in den vergangenen Jahr-
zehnten bis heute unter Einsatz seines eigenen Lebens in Südamerika, Asien, Nahost und
Europa zahlreiche Leben gerettet und Entführte aus der Geiselhaft befreit. Die ARD hat wie
oben bereits erwähnt zur Lebensleistung von Herrn Werner Mauss hierzu einen Film Clip
erstellt.
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Im Juli 1976 wurde Herr Werner Mauss vom BKA Bad Godesberg,
Abteilung TE, Herrn Boeden und Herrn Scheicher vertraglich über-
nommen und erhielt den Auftrag, den von der RAF in Berlin freige-
pressten RAF-Terroristen Rolf Pohle, der auf den Ägäischen Inseln
in Griechenland von einem Journalisten zufällig gesichtet wurde, in
Form einer Zielfahndung festnehmen zu lassen.
Mit dem ihm damals zur Verfügung stehenden, vom BKA abgedeckten, zweimotorigen Tur-
boprop-Flugzeug mit Druckkabine flog Herr Werner Mauss, angemeldet durch Interpol, unter
Decknamen nach Athen. Absprachegemäß traf er in Athen den ihm im Rahmen der Terroris-
musfahndung aus diversen Operationen bereits bekannten griechischen, deutschsprachigen
Interpol-Chef Nikolas Fotinopoulos und flog zusammen mit ihm alle Ägäis-Inseln bei der Fahn-
dung nach Pohle an. Dabei stellte Herr Werner Mauss verschiedene Rasterspuren fest, wie
z.B. dass Pohle stets eine Sonnenbrille mit rotem Rand, eine Umhängetasche und eine auf-
fällige Kopfbedeckung trug und sein Gesicht von starker Akne gezeichnet war.
Der wichtigste Rasterpunkt war der tägliche Kauf der Süddeutschen Zeitung durch Pohle.
Über die Süddeutsche Zeitung verständigten sich damals die RAF-Terroristen europaweit mit
Anzeigen. Mit Hilfe des damaligen griechischen Regierungspräsidenten Karamanlis, der
Herrn Werner Mauss aus anderen Operationen kannte, erreichte Herr Werner Mauss, dass
der Polizeipräsident von Athen ihm ca. 260 zivile Polizeibeamte, verteilt auf alle 84 Kioske in
Athen und Piräus, für 60 Minuten ab Ankunft der Süddeutschen Zeitung bei den Kiosken zur
Verfügung stellte. Rolf Pohle erschien 40 Minuten nach Beginn des Einsatzes am Syntagma-
Platz und kaufte die Süddeutsche Zeitung und den Spiegel. Die Polizei nahm ihn am 21. Juli
1976 in Athen zufällig 20 Meter von Herrn Werner Mauss entfernt fest.
Nach einer Einladung von Präsident Karamanlis, der von dem strategischen Fahndungserfolg
beeindruckt war, flog Herr Werner Mauss zurück nach Frankfurt. Er berichtete Herrn Boeden,
damals Abteilungsleiter TE, und BKA-Präsident Dr. Herold in Bad Godesberg in allen Einzel-
heiten über die Festnahme von Pohle auf der Grundlage der von Herrn Werner Mauss fest-
gestellten Rastermerkmale.
1976 befand sich die elektronische Datenverarbeitung noch in der Anfangsphase. Herr
Dr. Herold hatte jedoch bereits erkannt, dass diese Technik bei der Verbrechensbe-
kämpfung enorme Bedeutung gewinnen würde. Am Ende des Vortrages von Herrn Wer-
ner Mauss sprang Herr Dr. Herold begeistert auf und sagte: „Was Sie in Griechenland
erfunden haben, wird ab diesem Zeitpunkt als Rasterfahndung in die Kriminalgeschich-
te eingehen!“ Herr Dr. Herold und Herr Boeden gratulierten Herrn Werner Mauss zu
diesem Erfolg und dem Erfolg der Festnahme.
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Nach der Festnahme von Pohle flog Herr Werner Mauss noch in der Nacht im Auftrag der
Amtsleitung des BKA nach Korfu und traf den früheren Arbeitsminister von NRW und Vorsit-
zenden der SPD-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Farthmann in seinem Urlaubsort, um ihn vor ei-
nem möglichen Anschlag der RAF als Repressalie für die Festnahme von Pohle zu warnen.
Prof. Dr. Farthmann reiste unverzüglich zurück nach Deutschland, siehe seine Aussage
Link: https://www.werner-mauss.com/downloads/Farthmann/eh5v.html
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Der frühere griechische Polizeigeneral von Athen und Interpolchef von 1975-1984, Ni-
kolas Fotinopoulos, gab am 24.01.1996 in einer schriftlichen Erklärung Folgendes zu
Protokoll Auszug wörtlich:
„M. habe ich 1976 kennengelernt, als das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) ihn unter Tarn-
namen über Interpol bei der griechischen Polizei angemeldet und um Unterstützung bei sei-
nen verdeckten Ermittlungen gegen deutsche Terroristen der „Rote Armee Fraktion“ (RAF)
gebeten hatte. Die griechische Polizei gewährte ihm die erbetene Hilfe. Durch die Ermittlungs-
arbeit von M. ist es der griechischen Polizei gelungen, einen wichtigen deutschen RAF-Ter-
roristen festzunehmen. Wegen der Operationen der griechischen Polizei, die zu diesem Erfolg
geführt hatten, haben sich die deutsche Regierung und die bayerische Landesregierung bei
der griechischen Regierung bedankt. Bei dieser Gelegenheit war ich selbst in Deutschland,
wo ich mit Herrn Boeden sprach, dem Leiter der Abteilung Terrorismus des BKA. Auch er hat
sich sehr anerkennend über die geleistete Arbeit ausgesprochen. Auch der deutsche Interpol-
Chef Jeschke und Herr Mehler, Leiter des LKA Bayern, mit denen ich ebenfalls gesprochen
habe, äußerten sich in ähnlicher Weise.
Anlässlich des ersten Besuches des griechischen Premierministers Karamanlis in Deutsch-
land wurde auch M. zu dessen Schutz tätig. Ich hatte Karamanlis nach Bonn begleitet, da ein
terroristischer Anschlag gegen ihn befürchtet wurde. M. war damals bei Karamanlis im Gäs-
tehaus der deutschen Regierung in Bonn.
Ab 1976 war M. regelmäßig als ziviler Mitarbeiter des BKA in Griechenland tätig, jeweils nach
Ankündigung unter Legende durch Interpol.
Eine der Aktionen von M. wurde deshalb erforderlich, weil bekannt geworden war, dass gegen
den damaligen Minister von Nordrheinwestfalen, Prof. Farthmann, ein Attentat während sei-
nes Urlaubs in Griechenland geplant war. Das BKA entsandte M. zum Schutz des Ministers.
M. flog den Minister aus Sicherheitsgründen mit dem ihm zur Verfügung stehenden Flugzeug
nach Deutschland.
Danach kam M. mehrmals im Auftrag des BKA nach Griechenland, stets über Interpol ange-
meldet. Diese Anmeldungen erfolgten ebenfalls unter Tarnnamen. M. führte seine Ermittlun-
gen immer unter Tarnnamen durch. Er verfügte über die entsprechenden Abdeckpapiere, die
von deutschen Behörden ausgestellt wurden. In den meisten Fällen sollten Terroristen aufge-
spürt werden. In dieser Zeit lebten viele deutsche Terroristen in Griechenland, auf den grie-
chischen Inseln, auf Zypern oder in den Nachbarstaaten. Dort sind sie gelegentlich von deut-
schen Touristen gesehen worden. Die Touristen haben dann das BKA telefonisch verständigt,
das M. daraufhin entsandte.
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Die griechische Polizei unterstützte M. Nach einem Interpol-Ersuchen hat die Polizei auch
andere griechische Polizeidienststellen gebeten, M. in Amtshilfe zu unterstützen. Damit waren
auch die Chefs der griechischen Kriminalpolizei und der Ausländerpolizei involviert.
Auch Griechenland litt damals unter dem internationalen Terrorismus. Zur Bekämpfung des
Terrorismus in Griechenland hat M., auf Ersuchen der griechischen Polizei, wertvolle Hin-
weise gegeben.
Auch von 1979 bis 1984 war M. wiederholt in Ermittlungsverfahren des BKA in Griechenland
tätig, die meisten nach Anmeldung durch Interpol. Mir war bekannt, dass M. in den Operatio-
nen nach 1979 vom BND geführt wurde. Hauptsächlich ging es um Einsätze im Zusammen-
hang mit Terrorismusbekämpfung.
Von 1981 bis 1984 ging es hauptsächlich um zwei Operationen gegen Terroristen, die sich
auch in Syrien aufgehalten haben. Im Rahmen dieser Operationen wurde bei einer zum Um-
feld der Terroristen gehörenden Frau in Nordgriechenland eine Kontaktstelle eingerichtet. Bei
der zweiten Operation wurde für M. eine Legende in der Nähe von Athen aufgebaut, mit der
er verdeckt zu Mitgliedern der RAF Kontakt finden sollte. Zur Überwachung dieser Operation
hielt sich 1982 ein BND-Mitarbeiter in Athen auf.
(...)
1983/1984 hatten Sicherheitsstellen der NATO M. gegen internationale Terroristen einge-
setzt. In diesem Fall habe ich, zusammen mit M., an einem Gespräch über die Operation
teilgenommen, das auch im Zusammenhang mit der Ermordung eines amerikanischen Mari-
neoffiziers durch die griechische Terrororganisation „17. November“ stand. Gespräche, die
ich im Rahmen dieses Falles auf Anordnung der griechischen Sicherheitsstellen führte, fan-
den auch in Italien und Frankreich statt.
(...)“
1977 konspirativ subversive Operation gegen Terrororganisation
MPAIAC - Anführer Antonio Cubillo - erfolgreiche Zerschlagung der
MPAIAC, die 1979 restlos aufgelöst wurde
Herr Werner Mauss wurde von der Koordinationsstelle der Sicherungsgruppe Abt. TE und
dem BfV unterstützend begleitet, jedoch geführt vom niedersächsischen Verfassungsschutz,
bei einem konspirativ subversiven Einsatz gegen die Kommandoführung der spanischen Ter-
rororganisation MPAIAC bzw. gegen ihren Anführer Antonio Cubillo. Die MPAIAC wurde zur
Zeit des Einsatzes massiv von der algerischen Regierung, ihrem Präsidenten Houari Boum-
edienne bzw. dem Nachrichtendienst Algeriens logistisch unterstützt. Es gab Ausbildungsla-
ger in Algerien, in denen RAF-Terroristen auf Einladung der MPAIAC ausgebildet und finan-
ziell unterstützt wurden.
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Herr Werner Mauss flog zu Gesprächen mit dem spanischen ND mit dem ihm zur Verfügung
stehenden Flugzeug, aus Geheimhaltungsgründen ohne Copilot, zu den Zielorten nach Spa-
nien bzw. den Kanaren, begleitet vom Chef des niedersächsischen Verfassungsschutzes,
Helmut Jüllig und dem Referatsleiter Harald Wiehe. Auch der damalige Ministerialdirektor
Werner Smoydzin begleitete hin und wieder die Operation.
Nach einem Bombenanschlag auf ein Blumengeschäft im Flughafen von Las Palmas durch
die MPAIAC, Anführer Cubillo, kam es wegen der Umleitung des Flugverkehrs auf Teneriffa
am 27. März 1977 zu einem Zusammenstoß zweier Flugzeuge mit mehr als 600 Toten. Die
MPAIAC erpresste auch in erheblichem Maße deutsche Unternehmen. Herrn Werner Mauss
gelang es durch gezielt eingeschleuste Informanten, die MPAIAC von innen heraus zu zer-
schlagen. Wie zuvor beschrieben, wurde die Terrororganisation 1979 restlos aufgelöst.
Auf Empfehlung des BKA-Präsidenten Dr. Herold, der Herrn Werner Mauss gegenüber
Fachleuten immer als seine Geheimwaffe bezeichnet hatte, arbeitete Herr Werner
Mauss von 1979 bis 1983 auf der Grundlage eines BND-Vertrages, d.h. in dieser Zeit
wurde er zentral vom BND geführt. Außerdem wurden alle Tarnpapiere des Herrn Wer-
ner Mauss vom BND übernommen und umgeschrieben. Dazu gehörten auch die Möll-
ner-Papiere. Hauptstoßrichtung des Einsatzgeschehens von Herrn Werner Mauss war
Antiterrorismus. Nach 1983 wurde er u.a. auch wieder vom BKA auf dem Gebiet OK -
organisierte Kriminalität geführt. Parallel wurde er weiter in Folgeoperationen vom BND
gegen RAF-Terroristen in Griechenland und Nahost eingesetzt. Außerdem arbeitete er
in einer ebenfalls von einem westlichen Partnerdienst verantworteten Spezialoperation
von 1982 bis 1984, logistisch unterstützt vom BND, BKA und BfV.
BND-Auftrag, erteilt durch Amtsleitung, Ansprechpartner Herr Rausch (Deckname), Abt. Be-
schaffung, Hauptansprechpartner Oberst Wolfram Schmid (Klarname) siehe hierzu auch
nachfolgende eidesstattliche Versicherung von Herrn Schmid:
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1979-1983 Operation im Auftrag des BND
Antiterrorismus, Einsätze gegen RAF-Terroristen in Griechenland und Nahost, u.a. Operation
gegen die RAF-Terroristin Mohnhaupt.
1979-1981 Vorfeldoperation
Geführt vom BND und logistisch unterstützt vom BKA und BfV, wie zuvor beschrieben, Aufbau
einer geheimen Mitarbeiterin GM im Umfeld von RAF-Unterstützern in Heidelberg.
Einschleusung und Führung der vorbenannten Informantin durch Herrn Werner Mauss im
Kreis von RAF-Unterstützern im Raum Heidelberg. Dies führte zur Enttarnung und zum Un-
falltod der RAF-Terroristen Juliane Plambeck und Wolfgang Beer. Christian Klar und Adelheid
Schulz hielten sich während des Unfalls, wie später festgestellt, in einem anderen Fahrzeug
in der Nähe auf.
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Über eine von Herrn Werner Mauss unter der Legende als Waffenbeschaffer in Spanien auf-
gebaute und nach Heidelberg versetzte GM holländischer Nationalität, die große Ähnlichkeit
mit der gesuchten RAF-Terroristin von Dyck hatte, gelang es Herrn Werner Mauss 1980 durch
RAF-Unterstützer, Kontakt zu den Terroristen Plambeck und Beer herzustellen. Plambeck
und Beer wollten über eine in Heidelberg aufhältige RAF-Unterstützerin von der GM vier Ma-
schinenpistolen erwerben. Das LfV Baden-Württemberg bereitete in Zusammenarbeit mit den
Bundesbehörden die Übernahme vor. Im Rahmen dieses Einsatzes fiel am 25. Juli 1980 ein
verdächtiges Fahrzeug auf. In der Annahme, verfolgt zu werden, raste dann dieses Zielfahr-
zeug in der Nähe der Ortschaft Unterriexingen Bahnhof Bietigheim-Bissingen, Baden-Würt-
temberg frontal in einen Kiestransporter. Die Fahrzeuginsassen, die RAF-Terroristen Plam-
beck und Beer, waren sofort tot. Bei den Toten wurden die Mordwaffen (Maschinenpistolen
polnischer Herkunft) gefunden, mit denen die vier Begleiter des Arbeitgeberpräsidenten
Hanns Martin Schleyer bei dessen Entführung im September 1977 ermordet wurden.
Klars vorerst letzte Spur, die von der Polizei gesichert ist: Er fuhr am 25. Juli, als das Terro-
ristenpaar Juliane Plambeck und Wolfgang Beer bei Bietigheim tödlich verunglückte, mit
Freundin Adelheid in jenem roten BMW 2002, der dem Unfallwagen gefolgt war und davon-
brausen konnte.
Die Presse hat Jahre später über Dritte Einzelheiten zum Hintergrund erfahren, insbesondere,
dass Herr Werner Mauss die Informantin geführt hatte. Die Journalisten haben auch behaup-
tet, dass er während der laufenden Operation absichtlich die Sache so gesteuert hätte, dass
die Terroristen getötet wurden. Dies wurde später in der Presse in einem Artikel auch so ver-
öffentlicht. Gleiche Informationen wurden als Intrige über die damalige Stasi-Abteilung Desin-
formation an die Presse lanciert.
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1980 konspirativ subversiver Einsatz für BND gegen PLO-Terroris-
ten
1980 beschäftigte sich Herr Werner Mauss wiederum mit einem Spezialeinsatz für den BND,
der 1976 im Rahmen der Informationsbeschaffung anlässlich der Zielfahndung gegen den
RAF-Terroristen Pohle begonnen hatte. Konspirativ subversiv erfolgte die Operation gegen
den Rechtsradikalen und Waffenbeschaffer von PLO-Terroristen, Udo Helmar Albrecht, geb.
13.04.1940 in Beyrode/Mühlhausen. Es gelang Herrn Werner Mauss, verdeckt unter Legende
an den Terrorunterstützer Udo Albrecht im Januar 1980 herangeführt zu werden. Herr Werner
Mauss erhielt von Albrecht Informationen über Waffenverstecke in der Nähe der belgischen
Stadt Lüttich und in den Ardennen, die er im Auftrag der PLO eingerichtet hatte und die für
Terroranschläge genutzt werden sollten. Außerdem informierte Albrecht Herrn Werner Mauss
über zahlreiche geplante Anschläge der PLO in Westeuropa und in Israel. In Absprache mit
Herrn Werner Mauss wurden die teilweise unter Lebensgefahr erfolgten Reisen zusammen
mit Albrecht von belgischen und deutschen Behörden abgesichert.
Albrecht wurde später wegen seiner zahlreichen Verbrechen in Absprache mit dem BND fest-
genommen. Er behauptete, Informationen über ein weiteres Waffenversteck an der DDR-
Grenze zu besitzen. Bei der Besichtigung täuschte er die Polizeikräfte und rannte plötzlich zur
DDR-Grenze, wo ihn Stasi-Offiziere empfingen und durch die Grenze in das Hoheitsgebiet
der DDR geleiteten. Zuvor hatten Mannschaften des DDR-Militärs am Grenzstreifen ihre Waf-
fen auf die westdeutschen Sicherheitsorgane gerichtet, die durch diese Aggression Albrecht
nicht an der Flucht hindern konnten. Albrecht stand seit Jahren mit der Stasi in nachrichten-
dienstlicher Kooperation. Die Stasi-Hauptabteilung überstellte Albrecht danach in ein Palästi-
nenser-Lager im Libanon (Ausbildungscamp für Terroristen der PLO). Albrecht wurde dort
wegen des Verrats von Waffenverstecken an den BND von der PLO angeklagt. In der Anklage
der PLO-Terroristen ging es um die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit Herrn Werner
Mauss gegen die PLO. Im Herbst 1981 wurde er nochmals in Frankfurt festgenommen. Nach
vorliegenden Erkenntnissen wurde Udo Albrecht im Libanon wegen der ihm zur Last gelegten
Zusammenarbeit mit Herrn Werner Mauss bzw. mit dem BND erschossen.
1981 UCA-Einsatz für BKA und LKA Niedersachsen - Soko Zitrone
Einsatz in Norddeutschland, Italien-Sardinien und Griechenland. Zur Genehmigung der UCA-
Operationen wurden Sonderstaatsanwälte in Deutschland und Sardinien eingesetzt. Die kri-
minelle Vereinigung bestand überwiegend aus italienischen Straftätern, die Brandstiftungen
und Tötungsdelikte gegen Bandenmitglieder durchführten. 1982 Festnahme der Haupttäter
während des Versuchs einer Brandstiftung auf Rhodos, weitere Festnahmen auf Sardinien
und in Deutschland, Zerschlagung der Bande.
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1981/1982 UCA-Operation gegen kriminelle Vereinigung Hamburg,
Bielefeld - Schwerpunkt: Raubüberfälle, Einbrüche, Hehlerei
Herr Werner Mauss steuerte Führungskräfte der Kriminellen in eine Festnahmeoperation der
Polizei in Bielefeld. Dabei löste sich von einem Beamten des Sondereinsatzkommandos ver-
sehentlich eine Salve aus seiner Maschinenpistole, die nur wenige Zentimeter an Herrn Wer-
ner Mauss vorbei flog und einen der Täter im Auto sitzend tödlich traf. Die noch nicht festge-
nommenen Mittäter in Hamburg organisierten deshalb vor dem Polizeipräsidium in Bielefeld
eine Demonstration. Herr Werner Mauss wurde vom Täterkreis beschuldigt, den Tod des Er-
schossenen durch die von Herrn Werner Mauss aufgebaute Falle verursacht zu haben. Dies
war der Grund, weshalb die Hamburger „Unterwelt“ bundesweit nach Herrn Werner Mauss
suchte, um sich zu rächen.
Gerichtsassessor a.D., Ltd. Kriminaldirektor i.R. Gerd Steffen beschrieb diese Vorgänge am
2. Januar 1996 in einem Schreiben Auszug wörtlich:
„(…)
Bei einem von Mauss im Anschluss daran bearbeiteten Fall ging es um eine andere Ver-
brecherbande, die Raubüberfälle, Einbrüche und Rauschgiftdelikte begangen hatte. Ein
Einbruch war im Freihafen in Hamburg erfolgt. In diesem Fall hat die Polizei Mauss gleich-
falls mit verdeckten Ermittlungen beauftragt. Die Täter wurden in Bielefeld festgenommen.
Entscheidend dafür waren von Mauss gelieferte Erkenntnisse. Bei der Festnahme hat ein
Polizist ein Bandenmitglied erschossen.
(…)“
1982 erfolgreicher Spezialeinsatz unter Führung des BND gegen
RAF-Terroristen
Hauptzielperson Brigitte Mohnhaupt u.a., Einsatzgebiet Griechenland, Nahost.
1983 BKA-Kriminalhauptkommissar Hans-Georg Haupt begeht
Verrat von Amtsgeheimnissen zum Nachteil des BKA und von Herrn
Werner Mauss
Von Ende 1973 bis 1976 war der BKA-Kriminalhauptkommissar Hans-Georg Haupt von der
BKA-Amtsleitung beauftragt, Herrn Werner Mauss bei seinen Undercover-Einsätzen logis-
tisch zu unterstützen. Zu den Aufgaben des KHK Haupt gehörte es, Herrn Werner Mauss mit
Abdeckpapieren abzusichern, die Beschaffung von Tarnkennzeichen usw. sowie der Schutz
der Wohnanlage in Altstrimmig, in der Herr Werner Mauss unter einem amtlich zugewiesenen
Decknamen lebte.
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In dem vorbenannten Zeitraum arbeitete Herr Werner Mauss u.a. gegen eine kriminelle Ver-
einigung nach § 129 StGB, geführt von einem Fallführer des BKA, und im parallelen Einsatz
für die Sonderkommission „Domschatz“ in Köln. Fallführer und Ansprechpartner war der stell-
vertretende Leiter der Kriminalpolizei Köln, Kriminaldirektor Hochscherff. Die Festnahme der
Täter und Sicherstellung des Domschatzes erfolgte 1976.
Nach den vorbenannten Einsätzen führte Herr Werner Mauss ebenfalls 1976 für das BLKA
und das BKA eine erfolgreiche Zielfahndung nach dem in Berlin freigepressten RAF-Terroris-
ten und Waffenbeschaffer für den Drenkmann-Mord, Rolf Pohle, in Griechenland durch. Herr
Werner Mauss arbeitete allein mit den Fallführern, KHK Haupt unterstützte lediglich aus Wies-
baden die Fallführungen bei der Zurverfügungstellung von Absicherungen für die konspirati-
ven Einsätze von Herrn Werner Mauss.
Wegen verschiedener, im vorbenannten Zeitraum von Ende 1973 bis 1976 versuchter übler
Intrigen wurde Herr Haupt von seinen Aufgaben als Helfer von Herrn Werner Mauss vom
damaligen BKA-Präsidenten Dr. Herold und seinem Abteilungsleiter, LRKD Schorm im Herbst
1976 schlagartig entbunden. Ab diesem Zeitpunkt wurde Herr Werner Mauss nur noch von
einem Kriminaldirektor, KD Köhn, und einem Hauptkommissar, KHK Ostermann, der Siche-
rungsgruppe des BKA Abteilung Antiterrorismus weiterhin logistisch unterstützt.
Polizeifoto man sieht das Erbrochene
Düe ließ sich für den vorgetäuschten Raubüberfall im Jahr 1981 von einem ihm be-
kannten türkischen Berufskriminellen bewusstlos schlagen. Zuvor hatte er den
Schmuck in Decken und Wänden seines Juweliergeschäftes versteckt. Während sei-
ner Haftzeit verkaufte Vater Düe das Juweliergeschäft. Bei Renovierungsarbeiten im
Juni 2000 fand der Nachfolgebesitzer den versteckten Schmuck. Eine neue Anklage
konnte nicht stattfinden, die Straftat war verjährt.
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1982-1983 UCA-Einsatz gegen Juwelier René Düe für LKA NS - am
31.10.1981 vorgetäuschter Raubüberfall - Schaden 13 Mio. D-Mark
BKA-Beamter KHK Haupt begeht Verrat von Amtsgeheimnissen zum
Nachteil von Herrn Werner Mauss
1982 wurde Herr Werner Mauss mit der Aufklärung des vom Juwelier René Düe vorgetäusch-
ten Raubüberfalls (13 Mio. D-Mark) beauftragt. Vom BKA war Herr Werner Mauss zuvor an
das LKA Niedersachsen als UCA ausgeliehen worden. Er hatte die Tätergruppe Düe wegen
des von ihm vorgetäuschten Raubüberfalls unterwandert. Als verdecktem Ermittler gelang es
ihm, von Düe fünfzehn Schmuckstücke zu erhalten, die Düe zuvor als geraubt gemeldet hatte.
Düe hatte die Schmuckstücke zur Übergabe im Hotel Kolumbus in Bremen in einem Koffer
zwischen Handtüchern hinterlegt. Er wollte mit diesen Schmuckstücken seinen Hauptlieferan-
ten in New York illegal belasten. Düe wurde am 05. August 1982 festgenommen.
Das BKA hatte mit dem Innenministerium Niedersachsens vereinbart, dass Herr Werner
Mauss als Hauptbelastungszeuge gegen Düe aussagt. Die Aufklärung des Falls durch den
Zeugen Mauss wurde von staatlicher Stelle unterstützt, obwohl Herr Werner Mauss als Un-
dercover Agent eingesetzt war. Hierdurch sollten illiquide Geschäftsleute an einer Nachah-
mung des kriminellen Verhaltens von Düe gehindert werden. Das Innenministerium Nieder-
sachsen hatte die verdeckte Vernehmung von Herrn Werner Mauss für den 16. Juni 1983
verfügt. In der Sperrerklärung heißt es wörtlich:
„Der Zeuge “Claude“ ist Informant der Polizei. Sein Einsatz erfolgt zur Bekämpfung schwer-
wiegender Straftaten. Eine mögliche Berichterstattung aufgrund “öffentlicher Verhandlung“
lässt für Straftäter Rückschlüsse auf die Identität des Zeugen zu. Dadurch wäre nicht nur
Leib und Leben des Zeugen “Claude“ und das seiner Familienangehörigen gefährdet, son-
dern auch das Wohl des Landes Niedersachsen und das der Bundesrepublik Deutschland
beeinträchtigt. Die Vernehmung des Zeugen “Claude“ vor hergestellter “Öffentlichkeit“
würde seinen gegenwärtigen und zukünftigen Einsatz im Bereich der Schwerst- und orga-
nisierten Kriminalität unmöglich machen.“
Von einem Fahrzeug des BKA wurde Herr Werner Mauss an einer Autobahn-Raststätte in
Niedersachsen abgesetzt, um dort in Polizeiuniform von einem Hubschrauber der niedersäch-
sischen Polizei aufgenommen und auf dem Dach einer Polizeischule in Hannover abgesetzt
zu werden. Dort war eine provisorische Hütte aufgebaut. Die Presse hatte die Polizeischule
mit Kameras umstellt. In den Räumen unter diesem Dach der Schule wartete das Strafgericht
zum Fall Düe auf die verdeckte Aussage von Herrn Werner Mauss.
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Dieser sagte, so wie in der Sperrerklärung des niedersächsischen Innenministeriums verein-
bart, unter dem Decknamen „Claude“ gegen Düe per Mikrofon über alle von ihm beweiser-
heblich gewonnenen Erkenntnisse aus. Düe wurde in dieser ersten Instanz am 04. Januar
1984 vom Landgericht Hannover zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen eines nicht
vernommenen Zeugen hob der BGH das Urteil am 02. November 1984 auf.
In der zweiten Instanz wurde Düe vom Strafgericht am 13. März 1989 wegen Mangels an
Beweisen freigesprochen, da die Staatsanwaltschaft alle konspirativen Beweismittel aus dem
Einsatz von Herrn Werner Mauss ausblendete. Die Zivilkammer des Landgerichts Hannover
verurteilte Düe trotz Freispruchs auf der Grundlage der in der Berufungsinstanz im Strafver-
fahren nicht eingeführten Beweise wegen arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit.
Sie lehnte auch seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen
die Mannheimer Versicherung in Höhe von 73 Mio. D-Mark ab. Düe erhielt trotzdem vom Land
Niedersachsen mehrere Millionen D-Mark Haftentschädigung.
Der BGH bestätigte das Urteil des LG Hannover, wodurch die Versicherung von der Scha-
densersatzleistung für den angeblichen Düe-Raub freigestellt wurde. Zu Recht, wie sich spä-
ter herausstellte.
Siehe Urteil vom 26. Februar 1992, LG Hannover, AZ 130192/91; S. 17, 18 und 19 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/1_Urteil_LG_Hannover_26_02_1992.pdf
Zum Urteil: HAZ, 27.2.1992 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/2_Artikel_HAZ_27_02_1992.pdf
Im kriminellen Zusammenspiel mit seinen Helfershelfern hatte Düe 1983 eine namentlich in-
zwischen identifizierte Gruppe von Journalisten instrumentalisieren können, die von einem
freien Fernsehjournalisten aus Frankfurt/ Main koordiniert wurde. Nach vorliegenden Infor-
mationen gelang es diesen Personen, den damals in NRW in Untersuchungshaft einsitzenden
Kriminalbeamten KHK Haupt, zuvor BKA, zu korrumpieren.
Zu diesem Zeitpunkt saß der BKA-Beamte KHK Haupt im Hochsicherheitstrakt eines Düssel-
dorfer Gefängnisses in Untersuchungshaft. Dies hatte mit Herrn Werner Mauss nichts zu tun.
KHK Haupt war bereits am 10. Juni 1981 wegen folgender Delikte festgenommen worden:
Amtsanmaßung, Verwahrungsbruch, Verstrickungsbruch, Geldfälschung, Strafvereitelung,
Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, unerlaubtes Glücksspiel und Bestechlichkeit.
KHK Haupt verkaufte im Interesse der eigenen Bereicherung sein gesamtes geheimes BKA-
Wissen über Herrn Werner Mauss, auch über den abgesicherten geheimen Wohnsitz, an dem
Herr Werner Mauss unter einem Decknamen lebte, an den Strafverteidiger des Düe, Rechts-
anwalt Brehm in Hannover, wie später in einem Verfahren festgestellt, für 380.000 D-Mark.
47
Zu dem Verrat von Amtsgeheimnissen gehörte auch, dass Haupt seine in der Zeit von 1974
bis 1976 erlangten Kenntnisse über alle Hintergründe zu bis dahin von Herrn Werner Mauss
mit Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführten Undercover-Einsätzen an die Presse preis-
gab. Dies ist der Grund, weshalb Herr Werner Mauss seit dieser Zeit bis heute von der Presse
verfolgt, unrechtmäßig „kriminalisiert“ und an die Öffentlichkeit gezerrt wird.
Mit Hilfe von KHK Haupt wurde es den Journalisten also möglich, den Zeugen Claude (Herrn
Werner Mauss) zu enttarnen. Widerrechtlich kauften sie von KHK Haupt amtlich geschützte
geheime Erkenntnisse über diverse unterschiedliche, im Bundesgebiet laufende staatsanwalt-
schaftliche Ermittlungsverfahren, in denen Herr Werner Mauss operativ als Undercover Agent
von der Polizei eingesetzt und geführt worden war.
Durch den illegalen Einblick in diese von Sonderstaatsanwälten geführten Verfahren wurde
den Journalisten bekannt, in welchen Städten Herr Werner Mauss im Interesse der Kriminali-
tätsaufklärung von der Staatsanwaltschaft genehmigte vertrauensbildende Maßnahmen
durchgeführt hatte. Herr Werner Mauss machte sich damit natürlich nicht strafbar.
Wider besseres Wissen, unter Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht, den Straftatbestand
„Irreführung der Behörden“ in Kauf nehmend, erstatteten die Journalisten zum Zweck der ei-
genen Bereicherung ganz gezielt in Hannover, Koblenz, Stuttgart, Frankfurt/Main und in an-
deren Städten Strafanzeigen wegen Hehlerei und anderer Delikte gegen Herrn Werner
Mauss. Er sollte kriminalisiert werden, um ihn als Zeugen im Düe-Verfahren unglaubwürdig
zu machen.
Die Staatsanwaltschaften in den benannten Städten erkannten jedoch sehr schnell die Intrige,
zogen die einzelnen angezeigten Verfahren zu einem Sammelverfahren in Frankfurt/ Main
zusammen und stellten von Amts wegen die Ermittlungen gegen Herrn Werner Mauss in Be-
zug auf alle von den Journalisten angezeigten Straftaten ein.
Für die amtlichen Beobachter war es damals deshalb auch nicht verwunderlich, dass der freie
Fernsehjournalist aus Frankfurt/Main und Koordinator des kriminellen Journalistenkreises
nach der durch ihn unterstützten Enttarnung des Agenten Mauss bereits 1983 damit begann,
eine gegen Herrn Werner Mauss gerichtete kriminalisierende Fernsehdokumentation zu er-
stellen. Der Journalist aus Frankfurt begann im Herbst 1983, in bundesdeutschen Gefängnis-
sen in Strafhaft einsitzende Schwerstkriminelle aufzusuchen, um ihnen sein angekauftes Wis-
sen über die Undercover-Einsätze zu verraten, an denen der Agent Mauss beteiligt war. Der
Journalist hatte dabei ausschließlich die mit Düe getroffenen Absprachen und seine eigenen
finanziellen Interessen im Auge.
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In der fraglichen Fernsehdokumentation gab der Mann aus Frankfurt dann den Schwerstkri-
minellen „Gelegenheit“, sich zu „beschweren“. „Einheitlich wie im Chor“ beteuerten die Vorge-
nannten, zu Unrecht verurteilt worden zu sein. Geschickt manipulierte der Journalist den Film
gegen Herrn Werner Mauss zu Gunsten des in Hannover angeklagten Düe. Ziel war es, wie
auch in den Folgejahren praktiziert, mit Hilfe dieser zusammengestrickten Polemik den wich-
tigsten Zeugen der Anklage „Claude“ (Mauss) im Fall Düe im Interesse der eigenen Bereiche-
rung zu kriminalisieren und unglaubwürdig erscheinen zu lassen.
Mit großem Aufwand betrieben die Unterstützer Dües bis nach seinem „Freispruch“ weiterhin
Einflussnahme auf Printmedien und Fernsehanstalten, um mit Hilfe einer irreführenden Be-
richterstattung Herrn Werner Mauss zu diffamieren und als dubios zu plakatieren.
In den Jahren 1987/88 wurde das Ehepaar Mauss während verschiedener, zwischen den Si-
cherheitsbehörden in Europa abgestimmter verdeckter Operationen als Undercover-Agenten
gegen Mordverdächtige und Entführer eingesetzt. Der „Journalistenkreis“ erlangte wieder ille-
gal Kenntnis von einer Operation. Er schreckte nicht davor zurück, das Ehepaar Mauss wäh-
rend eines Einsatzes im Ausland durch Störmaßnahmen in höchste Lebensgefahr zu bringen.
In einem Fall hatten die Journalisten nicht weit vom Verhandlungsgeschehen Gegenstände
installiert, um das Ehepaar vor seinen kriminellen Gesprächspartnern zu enttarnen. Die Kri-
minalpolizei des an der Operation beteiligten Landes stellte sofort nach Feststellung die Stör-
faktoren beweiserheblich sicher. Sie befinden sich heute als Asservate im Keller der Kanzlei
der Mauss-Anwälte.
In einem anderen Fall wurden von den Vorgenannten Informationen an Kriminelle lanciert, die
daraufhin den Polizeiagenten in einer Frankfurter Tiefgarage auflauerten. Das Ehepaar Mauss
bemerkte einen quer gestellten Pkw, der sie an der Abfahrt hindern sollte. Zur gleichen Zeit
bewegten sich fünf männliche Personen in Richtung des Fahrzeugs. Herr Werner Mauss zer-
störte blitzschnell mit Hilfe eines Wagenhebers die Beifahrerscheibe des verschlossenen blo-
ckierenden Fahrzeuges, schob den Pkw an die Seite und fuhr zusammen mit seiner Frau an
den südländisch aussehenden, ihn an der Weiterfahrt hindern wollenden Männern vorbei. Ge-
waltsam durchfuhren sie die geschlossene Ausfahrtschranke des Parkhauses. Nach dem An-
griff informierte Herr Werner Mauss eine Bundesbehörde, um den Vorfall polizeilich richtigzu-
stellen.
Die Absicht der Intriganten war wiederum, Mauss als Belastungszeugen im Fall Düe auszu-
schalten. Die vorgenannten Helfer des Düe kassierten nach Herrn Werner Mauss vorliegen-
den Berichten in vollem Umfang die vom Land Niedersachsen für Düe nach seinem „Frei-
spruch“ im März 1989 festgesetzte und ausgezahlte Haftentschädigung.
49
Plötzlich, im Juni 2000, nach 19 Jahren und Ablauf der strafrechtlichen Verjährungsfristen,
wurden im früheren Geschäft des Vaters Friedrich Düe in Hannover, Am Ballhaus, ca. 400
Meter vom Tatort Am Kröppke, bei Renovierungsarbeiten 10,8 kg des damals von Düe als
geraubt gemeldeten Schmucks sichergestellt versehen mit den Original-Etiketten. Der
Nachfolgebesitzer hatte im Geschäft des Vaters hinter Wänden und Decken das vermeintliche
Raubgut gefunden. Während der Untersuchungshaft des René Düe ab Herbst 1982 hatte
Vater Friedrich Düe sein Geschäft verkauft. Dies war der Grund, weshalb der kriminelle Sohn
bis zum Auffinden des Schmucks im Juni 2000 daran gehindert wurde, das Versteck mit dem
vermeintlichen Raubgut auszuräumen.
Damit wurde endgültig bewiesen, dass Düe den Raubüberfall vorgetäuscht hatte. Jedenfalls
ist es lächerlich, anzunehmen, dass die Räuber am 31. Oktober 1981 nach der Tat ihre Beute
im Geschäft des Vaters Düe versteckt hatten. Dües Einlassung vor Gericht in zweiter Instanz,
dass er die belastenden fünfzehn an Herrn Werner Mauss übergebenen Schmuckstücke im
Geschäft seines Vaters zufällig wiedergefunden habe, ist im Nachhinein betrachtet sogar
richtig. „Vergessen“ hatte Düe „lediglich“, 1989 vor seinem Freispruch dem Strafgericht mit-
zuteilen, dass 10,8 von 40 Kilo Schmuck immer noch in Decken und Wänden seines ehema-
ligen Geschäfts versteckt waren.
Aus heutiger Sicht ist es erschreckend, festzustellen, wie es damals dazu kommen
konnte, dass es Düe mit Hilfe seiner Unterstützer gelungen war, namhafte Politiker zu
instrumentalisieren, diese zu täuschen und als unwissende Helfer mit "vermeintlichem
Erfolg" vor seinen kriminellen Wagen zu spannen. Dazu gehörte der Pressesprecher
des damaligen Oppositionspolitikers, späteren niedersächsischen Ministerpräsidenten
und Bundeskanzlers Gerhard Schröder, Herr Rechtsanwalt Elmar Brehm. Der damalige
Staatsanwalt Grasemann führte ein erneutes wiederaufgenommenes Strafverfahren ge-
gen Düe und sorgte dafür, dass die bei Düe sichergestellten 15 Schmuckstücke nicht
erneut als Beweismaterial gegen Düe vorgelegt werden durften. Dadurch wurde Düe
freigesprochen. Er erhielt eine Haftentschädigung von ca. 2 ½ Mio. D-Mark, die an einen
Kreis von Personen weitergeleitet wurde, um den Polizeiagenten Mauss widerrechtlich
unglaubwürdig zu machen.
Die Nachrichtenlage im Fall Düe ergibt heute folgenden Überblick:
- 31. Oktober 1981: "Raubüberfall" Düe.
- Düe meldet mehr als 40 Kilo Schmuck als geraubt, ca. 3.400 einzelne Teile Kommissions-
ware.
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- Tatzeugen beobachten zwei südländisch aussehende männliche Personen beim hastigen
Verlassen des Geschäftes mit jeweils einem Aktenköfferchen.
- Die Polizei in Hannover hielt es für ausgeschlossen, dass diese „möglichen Täter oder
Helfer“ in der beobachteten Zeit 40 Kilo Schmuck abtransportiert haben konnten. Die Ak-
tenkoffer waren zu klein für so viele Einzelstücke usw.
- 1991: Während eines Mordprozesses in Istanbul behaupten Türken, Düe bei der Vortäu-
schung des Überfalls unterstützt zu haben Links:
https://www.werner-mauss.de/documents/3_Artikel_Mannheimer_Mor-
gen_05_02_1992.pdf
https://www.werner-mauss.de/documents/4_Schriftsatz_RAe_Loffler_Wenzel _Sedel-
meier_an_OLG_Celle_20_01_1992.pdf
- Handelt es sich bei den Türken um jene Südländer, welche von Zeugen unmittelbar nach
der Tat gesehen worden waren?
- 1982: Das LKA Niedersachsen bildet wegen diverser gravierender Verdachtsmomente
eine Sonderkommission.
- Sommer 1982: Düe übergibt dem Polizeiagenten "Claude" (Mauss) die fünfzehn von ihm
als geraubt gemeldete Schmuckstücke
- Düe wird festgenommen und am 4. Januar 1984 von LG Hannover zu siebeneinhalb Jah-
ren Gefängnis verurteilt
- In der Zeit zwischen der Verurteilung 1984 bis zu seinem in zweiter Instanz erfolgten Frei-
spruch 1989 organisieren Düe und seine kriminellen Unterstützer eine in der Bundesre-
publik wahrscheinlich einmalige Rufmordkampagne gegen einen wichtigen Zeugen der An-
klage (Polizeiagent Mauss), um diesen als Belastungszeugen auszuschalten.
Wie von Düe und seinen Helfern geplant:
- 13. März 1989: René Düe wird wegen mangelnder Beweise in der Berufungsinstanz frei-
gesprochen. Die Strafkammer in Braunschweig blendete zuvor die gesamten konspirativ
erlangten Beweismittel aus.
Wie von Düe und seinen Helfern geplant:
- Mauss wird als Belastungszeuge im Braunschweiger Strafprozess nicht vernommen.
51
Wie von Düe und seinen Helfern geplant:
- Düe wird vernommen: Er erklärt, die fünfzehn von ihm als geraubt gemeldeten Schmuck-
stücke im Geschäft seines Vaters zufällig wiedergefunden zu haben. Die Kammer glaubt
diesen Sachverhalt.
Wie von Düe und seinen Helfern nicht erwartet:
- Trotz Freispruch des Braunschweiger Strafgerichts wertet das Zivilgericht des LG Hanno-
ver alle von dem Undercover Agenten Mauss und andere von der Polizei erbrachten Be-
weismittel. Sie spricht Düe schuldig, die Versicherung arglistig getäuscht zu haben. Durch
die Entscheidung des LG Hannover vom 26. Februar 1992, bestätigt durch den BGH, wird
die Versicherung aufgrund der im Urteil u.a. festgestellten arglistigen Täuschung durch
Düe von allen Zahlungen freigestellt. Die von Düe beantragte Prozesskostenhilfe für eine
Schadensersatzklage gegen die Versicherung in Höhe von 73 Mio. D-Mark wird vom Ge-
richt ebenso abgelehnt.
- Kontrovers: Obwohl diese Urteile vorlagen, hat das Land Niedersachsen eine millionen-
schwere Haftentschädigung an Düe zur Auszahlung gebracht. Seine kriminellen Unterstüt-
zer kassierten sofort dieses Geld.
- 20. Juni 2000: Bei Renovierungsarbeiten werden an diesem Tag, 19 Jahre nach der Tat,
10,8 Kilo Schmuck aus dem Düe-Raub noch original etikettiert im früheren väterlichen Ge-
schäft Düe am Ballhaus zwischen Wänden und Decken versteckt aufgefunden und sicher-
gestellt. Der Fundort befindet sich 400 m vom Tatort entfernt.
- Nach diesem Fund sind auch die Personen von Dües Schuld überzeugt, die sich in den
Jahren davor von der mit großen Mühen und viel Geld organisierten Rufmordkampagne
gegen den Undercover Agenten Mauss beeinflussen ließen.
Resümee:
Befragte international tätige Kriminologen, Richter, Staatsanwälte usw. sind sich einig: Der
Fall Düe eignet sich hervorragend als Lehrbeispiel für Polizeischulen. Aber er gibt auch ein-
deutig zu erkennen, dass Düe mit seiner kriminellen Energie und der von ihm und seinen
Unterstützern organisierten Macht, den Rechtsstaat mit Füssen tretend, einen Freispruch er-
reicht hat, mit dem Ergebnis: Die Tat verjährte ohne Sühne.
Trotzdem blieb unter dem Strich für Düe und seine kriminellen Helfer nur ein großer Schaden
ohne finanzielles Ergebnis. Es blieb für alle diese Personen ein in Luft aufgelöster Traum mit
bitterem Nachgeschmack.
Alle Personen mit großer krimineller Energie und eventuelle Nachahmer müssen an diesem
Fall erkennen: Verbrechen lohnt sich nicht!!!
52
Dokumentation:
WamS, Nr. 25 vom 18.06.2000 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/5_Artikel_WamS_18_06_2000.pdf
HAZ, 29.06.2000 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/6_Artikel_HAZ_29_06_2000.pdf
Wochenspiegel, 12.07.2000 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/7_Artikel_Wochenspiegel_12_07_2000.pdf
dpa, 28.06.2000 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/8_Artikel_dpa_28_06_2000.pdf
Der Spiegel, Nr. 26/2000, S.71, 72 und 73 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/9_Artikel_Spiegel_26_06_2000_Nr_26-2000.pdf
Bild, 24.06.2000 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/10_Artikel_Bild_24_06_2000.pdf
Bild, 26.06.2000 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/11_Artikel_Bild_26_06_2000.pdf
Einstweilige Verfügung gegen Düe vom 31.07.2000, LG Stuttgart, AZ 17 O 406/2000 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/12_Einstweilige_Verfuegung_LG_Stutt-
gart_31_07_2000.pdf
Prof. Wenzel, Begründungsschriftsatz vom 04.09.2000 zur Durchsetzung des Urteils im Ver-
fügungsverfahren vor dem LG Stuttgart gegen Düe Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/13_Begruendungsschriftsatz_Prof_Wenzel_
04_09_2000.pdf
Unterlassungsverfügung gegen René Düe am 28.09.2000 rechtskräftig, AZ 17O406/400
Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/14_Unterlassungsverfugung_gegen_
Due_28_09_2000_rechtskraeftig.pdf
Unterwerfungserklärung des Düe Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/15_Unterwerfungserklarung_Due_02
_11_2000.pdf
Anwaltliche Ankündigung seines RA Malottke vom 03.11.2000 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/16_Anwaltliche_Ankundigung_RA_Ma
lottke_03_11_2000.pdf
Schriftsatz vom 20.01.1992 des Prof. Wenzel an den Generalstaatsanwalt Celle und Ober-
staatsanwalt in Hannover zum Verdacht, dass der türkische Staatsangehörige Aydin Yildizsoy
in den von Düe vorgetäuschten Raubüberfall vom 31.10.1981 involviert ist. Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/4_Schriftsatz_RAe_Loffler_Wenzel _Sedel-
meier_an_OLG_Celle_20_01_1992.pdf
53
Yildiszoy hatte am 20.03.1991 seinen Komplizen in Istanbul ermordet und dem Toten nach
Mafiamanier mit Zwirn den Mund zugenäht. Seine Erklärung vor Gericht: Der Tote sollte über
den Tod hinaus „sein Wissen nicht mehr verraten können“. Bei seiner Vernehmung hatte er
ausgesagt, er kenne René Düe, der Überfall vom 31.10.1981 sei nur vorgetäuscht gewesen.
Der Bruder des Opfers Nevzat Avan erklärte vor dem gleichen Strafgericht in Istanbul, dass
der Ermordete Nevzat zusammen mit Yildizsoy im kriminellen Zusammenspiel mit Düe diesem
in der Rolle als Raubtäter halfen, den Überfall auf sein Geschäft vorzutäuschen.
Zum oben genannten Sachverhalt Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/4_Schriftsatz_RAe_Loffler_Wenzel _Sedel-
meier_an_OLG_Celle_20_01_1992.pdf
Artikel aus "Hürriyet" vom 01. Februar 1992 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/17_Artikel_Hurriyet_01_02_1992.pdf
Artikel aus "Mannheimer Morgen" vom 05. Februar 1992 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/3_Artikel_Mannheimer_Morgen_05_02_1992.pdf
Artikel aus "Der Spiegel" vom 26.Juni 2000, Nr. 26/2000 Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/9_Artikel_Spiegel_26_06_2000_Nr_26-2000.pdf
1983 UCA-Einsatz - Suche nach den 41 „Seveso-Giftfässern“ und
Sicherstellung in Nordfrankreich Verhinderung der weltweit größ-
ten Umweltkatastrophe
Die Neue Zürcher Zeitung am 5.6.2023 (https://www.werner-mauss.com/downloads/Arti-
kel_NZZ_05_06_2023.pdf) beschreibt, dass 1983 alle Bundesbehörden in Deutschland sowie
auch Italien, Frankreich und die Schweiz zur Verhinderung der Umweltkatastrophe mit Akribie,
jedoch erfolglos, gearbeitet hatten.
Im direkten Auftrag von Innenminister Zimmermann gelang es Herrn Werner Mauss mit der
Unterstützung griechischer Behörden 1983, eine erste Spur im Seveso-Fall aufzunehmen.
Dies wurde begünstigt durch einen Einsatz von Herrn Werner Mauss für eine deutsche Bun-
desbehörde, den er sieben Jahre zuvor, im Juli 1976 bei einer Zielfahndung im Rahmen einer
UCA-Maßnahme zur Festnahme des RAF-Terroristen Rolf Pohle (Waffenbeschaffer für den
Drenkmann-Mord, Gerichtspräsident von Berlin) in Zusammenarbeit mit den griechischen Be-
hörden durchgeführt hatte. Dadurch standen ihm 1983 aufgrund der erworbenen Vertrauens-
basis alle für den Seveso-Einsatz notwendigen Kontakte zu den griechischen Sicherheitsbe-
hörden zur Verfügung.
54
Unterstützt durch seine in Athen aufgebaute Legende gelang es Herrn Werner Mauss nach
Enttarnung der Tätergruppe und zahlreichen konspirativ-subversiven Maßnahmen innerhalb
von nur 14 Tagen, die Giftfässer am 19. Mai 1983 in einer stillgelegten Metzgerei in Anguil-
court-le-Sart, Nordfrankreich, in unmittelbarer Nähe des Atlantiks, ausfindig zu machen.
Da die Tätergruppe mit wichtigen Personen der französischen Behörden in Korruptionskon-
takt stand, forderte er zur Absicherung des Fundortes über das Büro des damaligen deut-
schen Innenministers Zimmermann eine entsprechende Anzahl von Observationsfahrzeugen
des BfV an, um das gesamte Umfeld für den Zugriff so abzusichern, dass die Giftfässer nicht
nochmals an einen anderen Ort verbracht werden konnten, vor allem deshalb, da die Krimi-
nellen wegen des großen Ermittlungsdrucks kurz davor standen, die Giftfässer im Atlantik zu
versenken. Dies hätte die größte Umweltkatastrophe der Weltgeschichte verursacht. Die Ziel-
personen hatten in ihrer Naivität die Folgen ihres Handelns nicht erkannt. Eine Verteilung im
Atlantik hätte nicht nur die gesamte Atlantikküste für Jahrhunderte verseucht, sondern durch
Verdunstung des krebserregenden, schwere Allergien und Ausschläge verursachenden Dio-
xins große Landstriche in Europa durch dioxinhaltigen Regen vergiftet. Als 1976 in Seveso
zwei Kilogramm Dioxin austraten, erkrankten 120 Kinder an Chlorakne, 4.000 Kleintiere ver-
endeten und 80.000 Nutztiere mussten notgeschlachtet werden, wie die NZZ am 5.6.2023
berichtet. In den von Herrn Werner Maussnten aufgefundenen Fässern hingegen lagerten
8.200 Kilogramm des hochgiftigen Stoffes also das 4.100-fache derjenigen Menge, die
schon im Juli 1976 zu verheerenden Folgen geführt hatte. Artikel aus NZZ vom 5.6.2023:
ZDF - Terra X History Film „Top Spione – die großen Geheimagenten“ – ausgestrahlt am
29.06.2025: https://werner-mauss.de/top-spione.html
Im Film wird der Seveso-Einsatz von Herrn Werner Mauss dokumentiert.
55
1982-1984 Nordafrika - subversive Geheimoperation gegen islami-
sches Terrorregime
Aufgrund der Alliierten-Gesetze wurde Herr Werner Mauss unter Federführung der USA, in
Abstimmung mit dem BND und dem BfV und deren logistischer Unterstützung, auch mit Wis-
sen des BKA, Herrn Boeden, von 1982 bis 1984 beauftragt, gegen einen nordafrikanischen
Staat, der damals weltweit Terroristen ausbildete, zu Anschlägen entsandte und Islamschulen
mit Terroraktivitäten gründete, operativ, konspirativ und subversiv unter Einsatz nachrichten-
dienstlicher Mittel vorzugehen. Herr Werner Mauss hatte Zugang zu einer gegnerischen Stelle
dieses Regimes. Es gelang ihm vier Jahre lang mit Unterstützung der USA, geheime und sehr
wichtige Nachrichten des Regimes abzugreifen. Die unter Lebensgefahr durchgeführte Ope-
ration verlief überaus erfolgreich. Es gelang Herrn Werner Mauss und den eingeteilten Hel-
fern, Terrorbefehle zu enttarnen und dadurch zu verhindern. Zur Finanzierung der vorbenann-
ten, sehr kostenaufwändigen Geheimoperation stand Herrn Werner Mauss wiederum ein
Fonds zur Verfügung, über den er weisungsgemäß gegenüber den Finanzbehörden keine
Auskunft geben durfte.
1984-1986 Einsatz Mannesmann, Kolumbien
Befreiung von sieben entführten Mannesmann-Managern in Kolumbien und Befriedung der in
einem von Anarchie geprägten Gebiet umkämpften Pipeline-Strecke. Die Bevölkerung lebte
unter dem Existenzminimum und weitgehend ohne medizinische Versorgung. Durch Angriffe
der ELN-Guerilla in Zusammenhang mit der Entführung war der Caño Limón Pipeline-Bau
im Bauabschnitt Arauca und Cucutá in dieser Zeit gestoppt. Das von Mannesmann vertraglich
für Sommer 1986 zugesagte First Oil der Pipeline stand in Gefahr und hätte für die Firma
Mannesmann Anlagenbau wegen der vereinbarten Konventionalstrafe den Bankrott bedeutet.
1984 erteilte die Fa. Occidental/Hammer, USA/L.A. der Fa. Mannesmann den Auftrag, eine
Öl-Pipeline in Kolumbien für den Bauabschnitt Arauca-Cucutá zu bauen. Sieben wichtige Ma-
nager wurden in Kolumbien im August 1984 von der ELN-Guerilla entführt. Herr Werner
Mauss wurde daraufhin im August 1984 in Absprache mit dem BMI, Herrn Innenminister Zim-
mermann und logistisch unterstützt vom BKA, Herrn Vizepräsident Boeden nach Kolumbien
entsandt, um die sieben Manager zu befreien und die Baustelle zu sichern. Das Auftragsver-
hältnis für den Bau der Ölpipeline bestand zwischen Occidental/Hammer und Mannesmann.
Die Fa. Mannesmann hätte eine Konventionalstrafe in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar zahlen
müssen, wenn nicht bis Ende 1986 das First Oil geflossen wäre. Der Auftrag von Occidental/
Hammer an Mannesmann wurde seinerzeit ohne Ausschreibung vergeben, da die Öl-Pipeline
in einem Terrorgebiet verlegt werden musste und die zunächst beauftragte amerikanische
Firma den Auftrag wegen des hohen Risikos nicht annahm.
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Es gelang Herrn Werner Mauss, unter der Gefahr für Leib und Leben in direkten Gesprächen
mit dem Comando Central der ELN ein humanitäres Hilfsprogramm mit dem Namen PRAS-
COL unter Schirmherrschaft der katholischen Kirche und des Bischofs von Arauca, Monseñor
Jesús Emilio Jaramillo Monsalve durchzusetzen, wodurch die Entführten ohne Lösegeldzah-
lung befreit wurden.
1985: Verhandlungen im Zentralcamp der ELN. Herr Werner Mauss und seine damalige Ehe-
frau wurden vor jedem Treffen am Rand des Urwaldes von einem schwer bewaffneten Kom-
mando der ELN mit ca. 20 als Taxis getarnten Fahrzeugen abgeholt. Die ELN-Kämpfer ver-
klebten die Augen des Ehepaars mit Isolierband und setzten darüber Sonnenbrillen. Die Ver-
handlungen fanden durchschnittlich alle vier Wochen statt, eine Gesprächsrunde dauerte im
Allgemeinen 48 bis 60 Stunden.
Dies wurde ermöglicht durch Verhandlungen und Einigung mit der Guerilla, dass 30 Meilen
links und rechts entlang des Bauabschnitts der Öl-Pipeline bis Cucutá unter anderem Kinder-
gärten und Schulen errichtet und medizinisches Gerät, Antibiotika usw. für die Guerilla zur
Weiterleitung an die notleidende Bevölkerung geliefert wurden. Im Gegenzug übernahm die
ELN im Einvernehmen mit Herrn Werner Mauss Werkschutzaufgaben. Das erste Öl konnte
dann wunschgemäß Ende 1986 fließen. Die Einhaltung dieses Termins war für Occiden-
tal/Hammer sehr wichtig, denn Occidental/Hammer wollte im gleichen Jahr ca. 40% der Öl-
förderung an Shell verkaufen.
Herr Werner Mauss erhielt für den erfolgreichen Abschluss des Caño Limón - Pipelineprojek-
tes, auch mit Zustimmung des BKA, Herrn Vizepräsident Boeden, ein besonderes Honorar
von Mannesmann. Herr Werner Mauss war ab 1984 Steuerausländer und hat dieses Geld
nach seiner Rückkehr nach Deutschland in den 1990er Jahren als sein Privatvermögen ge-
genüber dem Finanzamt deklariert. Mit einem Teil dieses Geldes hat er sich später seinen
Jugendtraum erfüllt und eine Reithalle gebaut.
Herr Werner Mauss erhielt am 09. September 1985 den Friedenspreis des Bischofs von
Arauca, Kolumbien Link: https://www.werner-mauss.com/downloads/Friedens-
preis_Bischof_Jaramillo_09_09_1985.pdf siehe nachfolgenden Auszug aus dem Do-
kument.
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Bedauerlicherweise wurde Bischof Jaramillo am 02. Oktober 1989 nicht wie behauptet von
der Guerilla, sondern von paramilitärischen Söldnern eines Drogenkartells im Interesse der
eigenen Bereicherung nach Folter ermordet. Bischof Jaramillo galt als einer der engsten Ver-
trauten von Herrn Werner Mauss im kolumbianischen Friedensprozess. Die Paramilitärs er-
klärten Herrn Werner Mauss nach dem Mord zum militärischen Ziel.
Auszug Friedenspreis: „Sie haben mir geholfen, mein Volk zu verstehen, das von armer Fa-
milie ist. Existenziell weiß ich, dass die Tragödie derer, die nichts besitzen, ist, dass es ihnen
an Zukunft mangelt. Darum weiß ich, dass das Größte, was man uns geben kann, eine Hoff-
nung oder ein Grund zu Leben ist. ……Am Himmel, befleckt mit menschlichem Blut, strahlt,
wie ein Stern, Ihr Herz. Ich preise Gott, weil er Sie dazu auserkoren hat, ein Hilfsprogramm
für die Dritte Welt ins Leben zu rufen. In meiner Diözese schreiben Sie die beste Seite Ihres
Lebens“.
Die Guerilla respektierte und reagierte human. Statt Gewalt folgten konspirative Gespräche
mit Herrn Werner Mauss im kolumbianischen Urwald: aus Feinden wurden Helfer und Schüt-
zer des Projektes. Mannesmann konnte die Pipeline ohne weitere Gefährdung seiner Mitar-
beiter 1986 zu Ende bauen.
Bereits zu Beginn des Projektes resümierte Herr Werner Mauss: Druck erzeugt Gegendruck.
Um Gewalt in Kolumbien zu neutralisieren, muss nicht die Guerilla, sondern vielmehr die Ar-
mut der Bevölkerung gelindert und bekämpft werden.
Ab 1985, auf Initiative des in dieser Zeit tätigen Vizepräsidenten des BKA und ab 1987
amtierenden Präsidenten des BfV, Herrn Gerhard Boeden, erhielt Herr Werner Mauss
nach Abschluss eines am 04. Oktober 1985 von ihm signierten Treuhandvertrages ei-
nen geheimen Treuhandfonds, mit dessen Erträgen er zukünftig, kontrolliert von den
Beauftragten der Treugeber (Operator) des Dienstes eines Drittlandes, seine weltweiten
Operationen gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, logistisch unterstützt
von Deutschland, jedoch ohne Kontrolle des deutschen Parlaments finanzieren konnte.
Im vorbenannten Zusammenhang hatte Vizepräsident Boeden in einem Eilantrag am
20.05.1985 die deutsche Botschaft in Panama angewiesen, Herrn Werner Mauss Möll-
ner und Familie neue Reisepässe auszustellen. Die Ausstellung und Aushändigung der
Pässe erfolgte dann einen Tag später, am 21.05.1985. In einem Folgeschreiben des
Herrn Boeden bedankt sich dieser bei dem Botschafter für die schnelle Hilfe und erklärt
wörtlich: „Durch Ihr Engagement im konkreten Fall haben Sie dazu beigetragen, dem
Bundeskriminalamt die Erfüllung seiner Aufgaben zu erleichtern. Dafür danke ich Ihnen
nochmals.“ – siehe nachfolgende Schreiben.
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Die Ausstellung des neuen Passes Möllner diente, wie von Herrn Boeden vorgesehen,
zur Vorbereitung für den Treuhandvertrag, der in Panama mit dem Tarnnamen Möllner
unter Vorlage des neuen Reisepasses unterschrieben wurde. Der neue Möllner-Pass
wurde in die Treuhandurkunde einkopiert.
Bei Akteneinsicht im Sommer 2017 wurden im BKA die nachfolgenden Schreiben ge-
funden und kopiert, die mit dem zuvor benannten Sachverhalt in Zusammenhang ste-
hen:
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Ab 1985 wurden sämtliche Einsätze von Herrn Werner Mauss im In-
teresse westlicher Sicherheitsbehörden, auch zur Informationsge-
winnung gegen die kolumbianischen Drogenkartelle, ausschließlich
aus den Erträgen des Treuhandfonds finanziert.
Im Zeitraum 1984 bis Februar 1987 wurden von Herrn Werner Mauss, begünstigt durch die
im Einsatz Mannesmann in Kolumbien gewonnenen Kontakte und Informationen, parallel sub-
versive Operationen gegen kolumbianische Drogenkartelle durchgeführt. Der Vizepräsident
des BKA, Herr Boeden steuerte persönlich den Einsatz von Herrn Werner Mauss, dies auch
wegen der Gefahr für Leib und Leben für Herrn Werner Mauss und seine Familie.
Wegen der Erfolge von Herrn Werner Mauss hatte Herr Boeden die Idee, ihn zukünftig in rein
staatliche Aktivitäten einzubinden. Von Herrn Boeden erhielt Herr Werner Mauss für diese
Einsätze auf verschiedene Namen ausgestellte zusätzliche Identitäten und logistische nach-
richtendienstliche Unterstützung. Des Öfteren flog Herr Werner Mauss zur Weitergabe beson-
derer Erkenntnisse zu Gesprächen mit Herrn Boeden nach Deutschland. Zeitgleich lernte er
verdeckt Mitglieder des Medellín-Kartells insbesondere die Zielperson Pablo Escobar so-
wie Mitglieder des Cali-Kartells persönlich kennen. Die besagten Mitglieder des Medellín- so-
wie des Cali-Kartells lernte Herr Werner Mauss allerdings unter einer anderen Legende ken-
nen.
Herr Werner Mauss kämpfte bis Anfang 1987 weiter gegen die Drogenkartelle von Medellín
und Cali staatlich autorisiert in Abstimmung mit Herrn Boeden und dem ND des befreunde-
ten Drittstaates.
1987: Übernahme von Herrn Werner Mauss durch BfV - Präsident
Gerhard Boeden (BKA nicht mehr zuständig)
Der Vizepräsident des BKA, Herr Boeden wurde im März 1987 Präsident des BfV. Mit Zustim-
mung von Herrn Werner Mauss übernahm das BfV ab diesem Zeitpunkt im Zusammenwirken
mit dem zuvor erwähnten Drittstaat auf der Grundlage des von Herrn Boeden initiierten Treu-
handfonds, ebenfalls unterstützt vom damaligen Kanzleramtsminister, Herrn Dr. Wolfgang
Schäuble, die Koordination seiner Einsätze.
Durch diese Maßnahme war das BKA für Herrn Werner Mauss nicht mehr zuständig. In Ab-
stimmung mit dem damaligen Kanzleramtsminister, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, wurde Herr
Boeden Hauptansprechpartner für Herrn Werner Mauss.
65
Ab März 1987 subversive Operationen gegen das Gaddafi-Regime
mit Schwerpunkten im Iran, Libyen, Libanon bzw. Syrien, Irak usw.
mit von der Bundesregierung gewünschten Folgeeinsätzen zum
Schutz Israels
In einer parallelen, ebenfalls von Herrn Boeden geführten Operation gegen die Führung des
libyschen Geheimdienstes gelang es Herrn Werner Mauss nach entsprechender Vorberei-
tung, den damals für die Beschaffung im libyschen Dienst operativ zuständigen Leiter und
Vertrauten des Gaddafi zu einer konspirativen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit
der Bundesrepublik Deutschland zu überreden.
1987 traf Herr Werner Mauss den vorbenannten libyschen ND-Mann konspirativ auf einer
libyschen Yacht außerhalb der Drei-Meilen-Zone in der Nähe von Athen. Herr Werner Mauss
fuhr mit einem griechischen Boot zum Treffpunkt. Nach langer Vorarbeit und verschiedenen
konspirativen Treffen, zuletzt in Brüssel, teilte der Libyer vertraulich mit, dass sich der RAF-
Terrorist Weinrich zusammen mit dem „Schakal“-Carlos in Damaskus aufhielt und sie bei ihren
internationalen Terroroperationen von dem syrischen Geheimdienst Aircraft Secret Service
geführt und logistisch betreut wurden. Herr Werner Mauss erhielt auch Informationen, dass
Weinrich von Zeit zu Zeit für die Botschaft der DDR Dolmetscherdienste verrichtete und dass
die DDR auch im weiteren europäischen Ausland Weinrich und andere RAF-Mitglieder unter-
stützte. Hierdurch erfuhr Herr Werner Mauss, dass die RAF ebenfalls für einen Mord in Mün-
chen und einen weiteren Mord in Bonn verantwortlich war. Nach einem Abendessen auf der
Yacht übergab der Libyer Herrn Werner Mauss Geheimfotos von abgelichteten arabischen
und europäischen Pässen, jeweils mit Decknamen. Auf den Passbildern waren die vorbe-
nannten Terroristen abgebildet.
Sofort nach Rückkehr nach Athen traf Herr Werner Mauss zum ersten Mal in seinem Leben
den Vertrauten des BfV-Präsidenten Boeden, Herrn Klaus Grünewald, der jahrzehntelang die
Abteilung Antiterrorismus im BfV leitete. Die Operation ging weiter, es kam zu diversen gehei-
men Treffen. Herrn Grünewald hat Herr Werner Mauss nach Abschluss seines Spezialeinsat-
zes erst im Jahr 2000 wiedergesehen, als er von einer BKA-Sonderkommission wegen des
Verrats von Amtsgeheimnissen von Bundes- und Landesbeamten den Auftrag erhielt, zu er-
mitteln. Herr Grünewald war Herrn Werner Mauss in dieser Zeit vom BfV als Helfer und Koor-
dinator zwischen BKA und BfV zur Verfügung gestellt worden.
1987 BfV - Operation gegen Hisbollah - Informationsgewinnung
Antiterrorismus - Iran, Libyen, Libanon bzw. Syrien, Irak usw. - Fest-
nahme des Mohammed Ali Hamadi am Flughafen Frankfurt mit zwei
Flaschen Sprengstoff
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Hamadi hatte am 14. Juni 1985 eine TWA-Maschine entführt und ei-
nen amerikanischen Marinetaucher erschossen. Die USA verlangten
seine sofortige Auslieferung, ihn erwartete die Todesstrafe. Um die
Auslieferung zu verhindern, entführte die Hisbollah die deutschen
Staatsangehörigen Cordes und Schmidt. Das Bundeskanzleramt bil-
dete den Krisenstab Libanon.
Der neue BfV-Präsident Gerhard Boeden übernahm die operative Leitung zur Befreiung der
Geiseln und beauftragte Herrn Werner Mauss mit einem subversiven Spezialeinsatz, dies
auch mit Zustimmung des damaligen Kanzleramtsministers, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble.
Herr Werner Mauss wurde beauftragt, unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen isla-
mische Terrororganisationen im Libanon vorzugehen, mit dem Ziel, die von der Hisbollah ent-
führten Geiseln ohne Freilassung des Hamadi zu befreien. Die Operationen wurden in der
Zeit von 1987 bis 1991 über von Herrn Werner Mauss aufgebaute nachrichtendienstliche
Strukturen in Genf, Larnaka, Athen und Beirut gesteuert. Die subversiven Einsätze in Nahost
wurden in Abstimmung mit dem neuen BfV-Präsidenten, Herrn Gerhard Boeden als Hauptan-
sprechpartner wie auch mit dem Federführer des auf Initiative des Herrn Boeden gegründeten
Treuhandfonds durchgeführt und durch den Treuhandfonds finanziert.
Ohne dass Hamadi von der deutschen Justiz freigelassen werden musste, gelang es Herrn
Werner Mauss, die erste deutsche Geisel Schmidt am 07. September 1987 und die zweite
Geisel Cordes am 12. September 1988 durch Verhandlungen und gestützt durch aufwändige
ND-Maßnahmen zu befreien. Hamadi wurde am 15.12.2005 in den Libanon abgeschoben.
Die USA sucht ihn erneut mit Haftbefehl. Auch aus diesen neuen Umständen ergibt sich ein
nicht einzuschätzendes Gefährdungspotenzial für Herrn Werner Mauss und seine Familie.
Auch Operationen gegen islamistische Terrororganisationen wurden wie beschrieben aus
dem Treuhandfonds finanziert. Die Einsätze von Herrn Werner Mauss erfolgten, in Abstim-
mung mit dem vom Kanzleramt geführten Krisenstab Libanon, unter Leitung des damaligen
Kanzleramtsministers Dr. Wolfgang Schäuble, der die erste befreite Geisel Schmidt in Koope-
ration mit Herrn Werner Mauss und Herrn Boeden persönlich in Damaskus abholte.
Seit Ende 1987 Einsatz zum Schutz Israels
Konspirativ subversiver, von BfV-Präsident Boeden und Innenminister Zimmermann empfoh-
lener und abgesicherter Einsatz zur Unterstützung des israelischen ND. Zielgebiete Libanon,
Libyen, Irak, Syrien, Iran, Belgien, Griechenland, Zypern und Malta.
Herr Werner Mauss erhält am 11. Juli 2015 für seinen subversiven Einsatz zum Schutz Israels
den Friedenspreis der Knesset siehe nachfolgend:
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1990 Saddam-Regime, Irak - Befreiung von 35 an Raketenstellun-
gen gefesselten Geiseln - Informationsgewinnung Antiterrorismus -
Sondermission in Abstimmung mit BfV-Präsident Boeden vor dem
Zweiten Golfkrieg
1990, vor dem Beginn des Zweiten Golfkriegs, ließ Diktator Saddam Hussein deutsche Inge-
nieure an Raketenstellungen fesseln, wodurch der Beginn des Krieges wie von Saddam ge-
plant verzögert wurde. Im Einvernehmen mit dem BfV-Ansprechpartner Präsident Boeden und
mit Wissen US-amerikanischer ND sowie voller logistischer Unterstützung des BfV wurde Herr
Werner Mauss zur Rettung der Geiseln sowie zur politischen Entflechtung des Problems mit
einer Sondermission beauftragt. Nach Legendenaufbau in Jordanien und Ägypten gelang es
ihm, mit Hilfe von 24 verdeckt angeworbenen irakischen, iranischen und jordanischen Staats-
angehörigen, unter dem Namen Richter zu der damaligen Familie des Saddam Hussein, u.a.
zu seinem Bruder, UNO-Delegierter in Genf, sowie einem weiteren Bruder, Industrieminister
in Bagdad, unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel konspirativ Kontakt aufzunehmen.
Während der Operation verhandelte Herr Werner Mauss selbst verdeckt in Bagdad und sig-
nalisierte, dass er bereit und in der Lage sei, eine Flugzeugladung mit Antibiotika unter an-
geblicher „Umgehung“ der Embargobestimmungen nach Bagdad zu „schmuggeln“. Mit die-
sem Argument erreichte er einen Verhandlungsdurchbruch. Herr Werner Mauss erhielt nach
persönlichen Gesprächen in Bagdad zuerst mit dem Industrieminister und dann mit seinem
Bruder, dem Präsidenten Saddam Hussein, die Zusicherung, dass ihm die Geiseln nach Über-
gabe der Medikamente zur Abholung übergeben würden.
In einer von Herrn Werner Mauss gecharterten, auf den Bermudas immatrikulierten DC-8 flog
er, abgesichert durch die ihm zur Verfügung gestellte Legende als autorisierter Vertreter des
damaligen Siemens-Generaldirektors Kaske, im geheimen Einvernehmen mit dem BfV und
der NATO, nach Ankara und von dort nach vorgetäuschter „Kontrolle“ weiter nach Bagdad.
Herr Werner Mauss wurde vom Industrieminister, dem Bruder des Präsidenten, und danach
von Saddam Hussein selbst empfangen. Er reiste unter Legende und dem Decknamen „Rich-
ter“. Die Operation war wegen des geheimen nachrichtendienstlichen Backgrounds für Herrn
Werner Mauss lebensgefährlich. Von den militärischen Ansprechpartnern des Saddam-Re-
gimes erhielt er nach Übergabe der Antibiotika für die von ihm vorgelegten Pässe aller Gei-
seln, die er zuvor von der deutschen Botschaft erhalten hatte, einen entsprechenden Ausrei-
sestempel.
Am 24.11.1990 gelang es Herrn Werner Mauss dann, die 35 Geiseln mit der DC-8 auf direk-
tem Weg von Bagdad nach Nürnberg in die Freiheit zu fliegen siehe Artikel Nürnberger
Nachrichten vom 26. November 1990:
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Schon kurze Zeit nach der Operation begann der Krieg gegen den Irak und die Befreiung
Kuwaits.
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1989-1993 UCA-Einsatz - geführt von westlichem ND - anfänglich
logistisch unterstützt von BfV-Präsident Boeden
Herr Werner Mauss wurde gegen führende Mitglieder islamischer Terrororganisationen kon-
spirativ operativ im Libanon, Syrien und Iran eingesetzt. Es kam zu Festnahmen und zur Neut-
ralisierung wichtiger Zielpersonen, die an zahlreichen Terrorakten, insbesondere Morden und
Sprengstoffanschlägen, organisatorisch und auch als direkte Auftraggeber beteiligt waren.
Auch durch diesen Einsatz hält eine Gefährdung für Herrn Werner Mauss und seine Familie
weiterhin bis zum heutigen Tag an.
1991 Übernahme von Herrn Werner Mauss durch Bundeskanzler-
amt, direkter Ansprechpartner Staatsminister im Kanzleramt und Ko-
ordinator der Geheimdienste, Herr Bernd Schmidbauer, damals MdB
(BfV-Präsident Boeden geht in Pension)
Der Staatsminister im Kanzleramt und Koordinator der Geheimdienste, Herr Bernd Schmid-
bauer, damals MdB, übernahm von 1991 bis 1998, auch in Absprache mit den Treugebern
und auf Empfehlung von Herrn Boeden, die Einsatzführung der Institution M. Herrn Werner
Mauss in Kolumbien bzw. weltweit, insbesondere zur Unterstützung eines Friedensprozesses
zwischen der ELN-Guerilla und der kolumbianischen Regierung. Alle Kosten für seine damit
verbundenen Operationen wurden wiederum aus dem Treuhandfonds finanziert.
Bestätigend zum vorbenannten Sachverhalt erklärt der bis 1998 tätige Kanzleramtsminister
Bohl in einem Schreiben an US-Botschafter Emerson am 26.06.2014 wörtlich Auszug:
„Ich nehme daher die Gelegenheit gerne wahr, darauf hinzuweisen, dass es in den Jahren
1991-1998, als ich Chef des Bundeskanzleramtes war, eine gute und erfolgreiche Zusam-
menarbeit zwischen deutschen Sicherheitsbehörden und Herrn Mauss gab.“
Herr Schmidbauer hat Herrn Werner Mauss bis zu seinem Ausscheiden 1998 als Staatsmi-
nister unter seiner persönlichen Führung konspirativ eingesetzt. Sicherheit und Abdeckung
erfolgten ab Übernahme durch Herrn Schmidbauer auf Antrag bei anderen Behörden in Amts-
hilfe für das Bundeskanzleramt. Das Bundeskriminalamt hatte hiervon ausweislich seiner Ak-
tenlage seit jeher Kenntnis siehe auch eidesstattliche Versicherung des Herrn Schmidbauer
vom 05.04.2017:
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1991-1998 Friedensprozess Kolumbien
Informationsbeschaffung für Bundesregierung Koordination durch Bundeskanzler-
amt persönliches Gespräch zwischen Herrn Werner Mauss und Bundeskanzler Kohl
direkter Ansprechpartner und Auftraggeber: damaliger Staatsminister Bernd Schmid-
bauer, Chef des BND und Koordinator des BfV und BKA
Herr Werner Mauss war zusammen mit seiner damaligen Ehefrau, in Abstimmung mit dem
Kanzleramt, mit einer Sondermission in Kolumbien beauftragt, welche, wie bereits zuvor be-
schrieben, u.a. die Herbeiführung von Friedensgesprächen zwischen der kolumbianischen
Regierung und der Guerilla-Organisation ELN zum Ziel hatte.
In einer Geheimoperation führte Herr Werner Mauss aus dem Urwald Kolumbiens die
ersten vier Kommandanten des Comando Central der ELN nach Bonn. Das Bundeskanz-
leramt hatte in einem persönlichen Gespräch im Kanzleramt den ELN-Vertretern in Anwesen-
heit von Herrn Werner Mauss erklärt, dass von deutscher Seite der Friedensprozess nur und
erst dann aktiv gefördert werde, wenn die ELN in Kolumbien alle in ihrer Gewalt befindlichen
europäischen Geiseln ohne Zahlung von Lösegeld freigibt. Das Comando Central der ELN
hatte daraufhin entschieden, dem Vorschlag des deutschen Bundeskanzleramtes zu folgen
und die von ihr festgehaltenen Geiseln bedingungsgemäß freizulassen. Die Freilassung der
Geiseln musste Herr Werner Mauss, da die ELN nicht zentralistisch, sondern konföderativ
geführt ist, mit den Landeschefs der ELN in Kolumbien für jede Geisel in mühseligen Ver-
handlungen und unter lebensbedrohlichen Umständen bewirken, wobei die Freilassung ohne
jede Lösegeldzahlung erfolgt ist.
Massaker der Paramilitärs in Gegnerschaft zur ELN-Guerilla
Bei allen Verhandlungen und Befreiungseinsätzen in Kolumbien arbeitete Herr Werner Mauss
unter höchster Lebensgefahr zwischen Guerilla, Paramilitärs und gemeinen kriminellen Orga-
nisationen. Die größte Gefahr ging jedoch von den Paramilitärs aus, die für die international
agierenden Verbrecherorganisationen als „Soldaten“ und Vollstrecker krimineller Befehle
agierten. Beispiel: Die Paramilitärs fielen damals immer nach dem gleichen Schema mit 100
bis 200 Personen oder weniger in den Randgebieten der Guerilla ein. Mit Namenslisten, die
die Verbindungsleute der Syndikate illegal erhalten hatten, wurden Zivilisten in den Dörfern
aus ihren Betten gerissen. Meistens wurden sie auf einem Dorf- oder Sportplatz in Reihe ge-
stellt. Die Vollstrecker gingen dann mit Motorsägen bewaffnet von beiden Seiten an die Men-
schenreihe bzw. an die Opfer heran und sägten ihnen blitzschnell die Füße ab. Die Opfer
versuchten, auf ihren Beinstümpfen davonzurennen. Schwangere wurden an einen Pfahl ge-
bunden und aufgeschlitzt. Einer großen Anzahl von Menschen wurde die Halsschlagader auf-
geschlitzt. Kinder, Frauen und Jugendliche wurden vor den Augen ihrer Familien erschossen
usw.
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Auf dem Weg zum zentralen Camp der ELN, nach dreitägigem Ritt, wurde Herr Werner Mauss
nach einem Massaker zufällig Zeuge der Folgen dieses Verbrechens. Er erstellte Fotos und
nahm auch Rücksprache mit den kolumbianischen Justizbehörden. Die ELN-Guerilla, die sich
gegen die Verbrecherorganisationen verschworen hat, kämpft gegen die Paramilitärs und de-
ren Unterstützer. In diese Spirale der Gewalt waren die westlichen Firmen und auch die zehn
europäischen Geiseln geraten. Dies machte die diversen Verhandlungen vor Ort zur Rettung
der Geiseln im Auftrag des Bundeskanzleramtes für das Ehepaar Mauss zu einer immer wie-
derkehrenden lebensgefährlichen operativen Maßnahme.
Fotos Massaker der Paramilitärs
Herr Werner Mauss erreichte bei den Kommandanten eine ausreichende Vertrauensbasis,
um im zentralen Camp der ELN im Urwald Kolumbiens eine Satellitentelefonstation aufzu-
bauen, über die das Kanzleramt bzw. Staatsminister Schmidbauer als einzige Person weltweit
die Kommandanten jederzeit erreichen konnte, um plötzliche ausbrechende Konflikte zu mi-
nimieren siehe hierzu auch nachfolgendes Schreiben von Herrn Schmidbauer:
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Eine ELN-Delegation, angeführt von Kommandant „Antonio García“, wird im Auftrag des Bun-
deskanzleramtes und der Bischofskonferenz unter Leitung von Bischof Lehmann aus Mainz
von Herrn Werner Mauss zu Friedensgesprächen nach Europa geführt. Herr Werner Mauss
führt mit den ELN-Delegierten zur Unterstützung des Friedensprozesses psychologische Ge-
spräche in Ostberlin, Venedig, Rom, London, Berlin und Bonn siehe Foto von Antonio
García auf dem Markusplatz in Venedig. Ziel der sehr komplizieren Gespräche ist es, die ELN
zu demokratisieren bzw. humanisieren, dies im Interesse der Zivilbevölkerung Kolumbiens.
Auch das gehörte zu den Aufgaben von Herrn Werner Mauss im Auftrag des deutschen Kanz-
leramtes und der Bischofskonferenz.
Verhandlungen mit ELN Comando Central ELN-Kämpfer
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Befreiung einer Geisel
Herr Werner Mauss hatte 1993 den Regierungsauftrag, nachdem er 1991 die Operation be-
gonnen hatte, als UCA eine Verhandlungsdelegation des Zentralkommandos der ELN zur In-
formationsgewinnung und zum Anstoß von Friedensgesprächen nach Deutschland zu führen.
Voraussetzung von deutscher Seite für die aktive Förderung des Friedensprozesses war die
Freilassung sämtlicher (neun) Geiseln, die sich in der Gewalt der ELN befanden.
Eine zehnte Geisel, Frau Brigitte Schöne, war von einer Gruppe von Kriminellen entführt wor-
den, die nichts mit der ELN zu tun hatten. Über den in Deutschland auf Initiative des Kanzler-
amtes eingerichteten Friedenstisch wurde die ELN von Seiten der deutschen Regierung ge-
beten, Frau Schöne aus den Händen der Kriminellen zu befreien. Frau Schöne wurde dann
von der ELN befreit und Herrn Werner Mauss unter Lebensgefahr im Urwald von Antioquia
übergeben.
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Als Herr Werner Mauss die letzte Geisel, Frau Brigitte Schöne, am Flughafen von Medellín
entsprechend seinem Auftrag, logistisch unterstützt von der Bundesregierung, versehen auch
mit einem Schutzbrief der deutschen Botschaft, mit einem Privatjet ausfliegen wollte, wurde
er von Oberst Santoyo, dem damals zuständigen Leiter der kolumbianischen Polizeiabteilung
Gaula und korrumpierten und instrumentalisierten Gesprächspartner von Control Risks (briti-
sche Versicherungsgesellschaft) festgenommen. Auf dem Weg vom Flughafen zur Polizei-
zentrale wurde die vom Ehepaar Mauss befreite Geisel, Frau Brigitte Schöne, im Beisein von
Herrn Werner Mauss von Oberst Santoyo nachts den Mitarbeitern der Fa. Control Risks im
Hotel Intercontinental übergeben, hingegen der zu Unrecht festgenommene Herr Werner
Mauss und seine damalige Ehefrau am nächsten Morgen der nationalen und internationalen
Presse als angebliche Geiselnehmer präsentiert. Control Risks versuchte hierbei, durch Vor-
lage einer von langer Hand vorbereiteten und in die spanische Sprache übersetzten, von ca.
1983 bis 1996 über Herrn Werner Mauss in Deutschland erschienenen Negativberichterstat-
tung, ihn gegenüber der kolumbianischen bzw. der internationalen Öffentlichkeit noch zusätz-
lich zu kriminalisieren. Der überwiegende Teil der Zeitungsartikel hatte einen falschen und
diskriminierenden Inhalt, gegen welchen Herr Werner Mauss in den Jahren zuvor mit erfolg-
reich geführten Unterlassungsklagen vorgegangen war.
Die rechtswidrige Festnahme von Herrn Werner Mauss und seiner damaligen Ehefrau bilde-
ten den Auftakt für die Einleitung eines intriganten Ermittlungsverfahrens im Jahr 1996 gegen
das Ehepaar Mauss durch die zuständige kolumbianische Staatsanwaltschaft. Alle gegen
Herrn Werner Mauss im Ermittlungsverfahren erhobenen Vorwürfe waren falsch, sie basierten
im Wesentlichen auf falschen Anschuldigungen von Mitarbeitern der Firma Control Risks, um
Herrn Werner Mauss als vermeintlichen Wettbewerber auszuschalten, der, wie dargelegt, al-
lein im Auftrag des deutschen Bundeskanzleramtes und der für den Friedensprozess zustän-
digen Bischofskonferenz unter Leitung von Bischof Lehmann tätig wurde und die europäi-
schen Geiseln befreite sowie den Friedensprozess mit der ELN unterstützte, ohne dass es
jemals zur Zahlung von Lösegeld gekommen wäre.
Am 20. Mai 1998 wurden Herr Werner Mauss und seine damalige Ehefrau von allen gegen
sie erhobenen Vorwürfen der Anklage durch die Generalstaatsanwaltschaft von Antioquia/Ko-
lumbien ausdrücklich im zweitinstanzlichen Verfahren rechtskräftig freigesprochen. Im Urteil
wird festgestellt, dass die im Jahr 1996 erfolgte Festnahme von Herrn Werner Mauss und
seiner damaligen Ehefrau im illegalen und kriminellen Zusammenwirken mit den involvierten
Polizeibehörden, Oberst Santoyo u.a., durch Mitarbeiter der Firma Control Risks verursacht
worden war.
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In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Entscheidung der Generalstaatsanwalt-
schaft nach kolumbianischem Recht einem richterlichen Urteil in allen Belangen gleichgestellt
ist. In der Entscheidung kommt im Übrigen zum Ausdruck, dass das Ehepaar Mauss zu kei-
nem Zeitpunkt gegen kolumbianisches Recht verstoßen hatte und die Inhaftierung rechtswid-
rig war. Außerdem wurde in der Entscheidung festgestellt, dass es sich bei den Herrn Werner
Mauss von der Bundesregierung für den Einsatz zur Verfügung gestellten verschiedenen
Identitäten um echte Ausweispapiere handelte. Sie wurden deshalb nach der Entscheidung
an das Ehepaar Mauss zurückgegeben.
Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass Ermittlungen gegen die in die Vor-
gänge eingebundenen Polizeibeamten und Staatsanwälte nach dem Freispruch des Ehe-
paars Mauss zu Festnahmen dieser Polizisten und Staatsanwälte führten. Bezeichnend ist,
dass der von 1996 bis 2001 tätige Leiter der Polizeiabteilung Gaula in Medellín, Kolumbien,
Oberst Santoyo, der am 17. November 1996 die im kriminellen Zusammenspiel mit Control
Risks „organisierte“ Festnahme des Ehepaars Mauss in Medellín durchgeführt hatte, wegen
seiner in Kolumbien begangenen Verbrechen auch in Verbindung mit dem Drogenhandel in
den USA und schweren Menschenrechtsverletzungen letztlich am 05. Juli 2012 in Alexandria
im US-Bundesstaat Virginia zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde. Die Anklage
lautete u.a. auf:
Unterstützungstätigkeiten beim Drogenhandel für kriminelle Organisationen
Annahme von immensen Bestechungsgeldern
Weitergabe von geheimen Informationen an Kriminelle, einschließlich solcher Informatio-
nen, die aus illegalen Abhörmaßnahmen stammen
Am 20. August 2012 hat sich Santoyo vor einem Gericht in Virginia, USA, dazu bekannt,
sein Amt missbraucht zu haben.
Gründung einer Allianz mit anderen korrupten Polizisten, damit das „Büro von Envigado“
und die Organisation „Vereinte Selbstverteidigungskräfte von Kolumbien“ (Autodefensas
Unidas de Colombia, AUC) Kokain in die USA schicken konnte usw.
Unbeschadet aller Intrigen und Verleumdungen wurde das Ehepaar Mauss am 20. Mai 1998
von allen Anklagepunkten durch die kolumbianische Justiz, wie dargelegt, rechtskräftig frei-
gesprochen. Nach 18-monatigen Ermittlungen durch den Fiscal General de la Nación und den
Procurador General (zuständig für Behördenkriminalität) wurde mit überzeugenden Gründen
nachgewiesen, dass das Ehepaar Mauss zu keinem Zeitpunkt während seiner Einsätze bzw.
Aufenthalte seit 1984 in Kolumbien gegen das dortige nationale Recht verstoßen hat. Laut
freisprechendem Urteil waren die Inhaftierung und die neunmonatige Untersuchungshaft, be-
ginnend ab November 1996, rechtswidrig.
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Wie durch die Ermittlungen und im Urteil nachgewiesen, basierte die Festnahme des Ehe-
paars Mauss auf der Grundlage von Intrigen und falschen Anschuldigungen der Fa. Control
Risks und der Polizeibehörde Gaula, Medellín. Vorbenannte Behörde hatte u.a. Strafgefan-
gene nach deren Festnahme manipuliert und zu Falschaussagen gegen das Ehepaar Mauss
genötigt. Diese gefälschten Beweismittel fanden später im Urteil eine eigene rechtliche Wür-
digung.
Die letzte von 10 Geiseln, die das Ehepaar Mauss befreit hatte, Frau Brigitte Schöne war, wie
aus einer Vielzahl von erdrückenden Beweismitteln folgt, zu denen auch die Geständnisse
der Täter zählen, von gemeinen Kriminellen entführt und im Urwald von Antioquia festgehalten
worden. Das deutsche Kanzleramt hatte die ELN um Hilfe gebeten. Der Anführer dieser Kri-
minellen, Mariano Humberto Zea Ospina, und seine Bande wurden danach von der ELN ent-
tarnt und die Erkenntnisse für die Festnahme dieser Personen an die kolumbianischen Straf-
verfolgungsbehörden weitergegeben. Die ELN befreite Frau Schöne von den Kriminellen und
übergab diese nach entsprechender Koordination mit dem deutschen Kanzleramt dem Ehe-
paar Mauss am 17. November 1996. In der Folge konnten mit Hilfe der ELN der vorbenannte
Mariano Humberto Zea Ospina und seine Mittäter durch die kolumbianische Polizei festge-
nommen und zu hohen Haftstrafen verurteilt werden.
Der für die Operation der Eheleute Mauss zuständige Staatsminister im deutschen Kanzler-
amt, Bernd Schmidbauer, MdB hat in einer von ihm am 10. Juli 2000 verfassten eidesstattli-
chen Versicherung u.a. erklärt Auszug:
„… Dass es die Lieferung von medizin-technischen Geräten aus humanitären Gründen
gab, die für den Einsatz bei der Zivilbevölkerung bestimmt waren, war mir seit Anfang Ok-
tober 1996 bekannt. Ebenso war mir spätestens seit dieser Zeit bekannt, dass es sich bei
den Entführern der Frau Schöne um gemeine Kriminelle gehandelt hatte. Dies wurde nach
der Festnahme dieser Personen Ende 1996 auch bestätigt.“
Für die bereits erwähnte Friedensmission der Eheleute Mauss in der Zeit von 1991 bis zur
Festnahme im November 1996 übernimmt die deutsche Bundesregierung offiziell die Verant-
wortung in der Regierungserklärung, die sie zusammen mit einer Verbalnote (nota no.:
022/97), ausgestellt am 25. Januar 1997, durch den deutschen Botschafter in Bogota der ko-
lumbianischen Regierung, dem Fiscal General de la Nación und dem Generalstaatsanwalt
von Antioquia übergeben ließ siehe nachfolgend:
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Ungeachtet aller Intrigen und Hindernisse führten Herr Werner Mauss und seine damalige
Ehefrau den Friedensprozess im Auftrag der damaligen Regierungen Kolumbiens und
Deutschlands nach dem Freispruch am 20. Mai 1998 weiter. Außerdem ist klarzustellen, dass
nach dem Freispruch keinerlei Restriktionen in Kolumbien gegen Herrn Werner Mauss vorlie-
gen. Er kann als unbescholtener Bürger jederzeit, so wie geschehen, nach Kolumbien einrei-
sen.
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Vorbereitungsgemäß erhielt Herr Werner Mauss nach seinem Freispruch vom 20.05.1998
vom deutschen Bundeskanzleramt im Einvernehmen mit der kolumbianischen Regierung (da-
maliger Präsident Samper) sowie der kolumbianischen Nationalen Friedenskommission, zu
deren Mitgliedern auch der ehemalige Präsident Kolumbiens und Friedensnobelpreisträger
Juan Manuel Santos gehörte, den Auftrag, eine Verhandlungsdelegation des Zentralkomman-
dos der ELN aus dem Urwald Kolumbiens zu Friedensgesprächen nach Deutschland zu füh-
ren. Bei den sich anschließenden Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien unter Schirm-
herrschaft der Bischofskonferenz, damals Bischof Lehmann, im Kloster Himmelspforten kam
es sodann dort am 15.07.1998 zum Abschluss einer ersten friedensversprechenden Verein-
barung zwischen den Konfliktparteien des kolumbianischen Bürgerkriegs.
Begrüßungsansprache des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz für
das Zusammentreffen einer Friedensinitiative für Kolumbien am 29.6.1998 im
Kloster Himmelspforten in Würzburg
Ich freue mich von Herzen, dass ich Sie am heutigen Morgen hier im Mainzer Bi-
schofshaus begrüßen darf. Ich danke Ihnen mit dem leider hier nicht anwesenden
Vorsitzenden der Kolumbianischen Bischofskonferenz, Erzbischof Alberto Giraldo, für
Ihr Kommen. In seinem Namen ist jedoch der Generalsekretär der Kolumbianischen
Bischofskonferenz, Mons. Martínez, stellvertretend hier, so dass mit Pater Dr. Lan-
gendörfer beide Bischofskonferenzen, die Kolumbianische und die Deutsche, Sie
sehr herzlich begrüßen.
Ich freue mich, dass Herr Bischof Emil Stehle, früher einmal Pfarrer in Bogota und
seit 1987 Bischof in Santo Domingo de los Colorados in Ecuador, als erfahrener Be-
rater unter uns ist. Ich möchte auch allen danken, die sonst an den Gesprächen schon
seit langer Zeit beteiligt waren, nicht zuletzt Herrn und Frau Mauss mit ihrem Be-
gleiter des Comando Central der ELN.
Eine viel größere Freude habe ich jedoch, meine sehr verehrten Herren aus Kolum-
bien, über Ihr Kommen: Dahinter steht die Bereitschaft, miteinander über den Frieden
zu sprechen, den die Menschen in Ihrem Land sehnsüchtig erwarten. Sie sind zu uns
nach Deutschland gekommen, um gemeinsam einen Ausweg aus der Krise Ihres
Landes zu finden.
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Ich heiße Sie als Vertreter des Consejo Nacional para la Paz und Sie meine Herren
Vertreter der ELN besonders willkommen. Sie haben sich entschlossen, die verschie-
denen Sektoren (distintos sectores) des Volkes zu einer Friedensinitiative zusam-
menzuführen und ein Gespräch miteinander zu führen, an dem möglichst alle beteiligt
sind.
Es gebührt Ihnen besonderer Dank, dass Sie dazu gestern eine „Erklärung von
Mainz“ verabschiedet haben und in vier Punkten das Programm vorlegen. Ich bin mit
Erzbischof Giraldo dankbar, dass Sie in der relativ kurzen Zeit zu einem solchen Er-
gebnis gekommen sind. Wir wollen Ihnen diese Gespräche, wenn Sie sie gerne in
Deutschland führen, im Blick auf die äußeren Bedingungen erleichtern, indem wir ei-
nige Aufgaben der Organisation und der Koordination übernehmen (participación fa-
cilitadora). In diesem Sinne möchten wir hinsichtlich des Rahmens für diese Gesprä-
che als Bischofskonferenzen alles tun, um Ihnen Ihre Verhandlungen und Gespräche
zu erleichtern. Wenn wir dazu beitragen können, werden wir diese Hilfe, Moderatoren
bei der äußeren Vorbereitung zu sein, gerne weiter übernehmen, sofern uns dies nur
möglich ist.
Auch im Namen der Bischöfe Kolumbiens und Deutschlands, ganz sicher aber im
Sinne vieler Menschen in Kolumbien, danke ich Ihnen für diesen wichtigen ersten
Schritt, den Sie getan haben. In diesem Sinne freue ich mich auf die nun folgenden
Gespräche und hoffe, dass Sie auch hier in meinem Haus weiterhin das Gespräch
fruchtbar fortsetzen können.
Den Herren, die nach Kolumbien zurückfliegen, wünsche ich einen guten Flug. Den
Herren, die bis zum 12. Juli hier in Deutschland bleiben, wünsche ich einen guten,
erholsamen Aufenthalt. Es wäre ein ganz bedeutender weiterer Schritt, wenn wir uns
am 12. Juli mit weiteren Damen und Herren aus den Sektoren Ihres Volkes hier in
Mainz wieder sehen könnten.
(Unterschrift)
Karl Lehmann
Übereinkunft aus dem Kloster Himmelspforten 15. Juli 1998
Die hier vertretene Zivilgesellschaft, die ELN und das Nationale Friedenskomitee, un-
ter Vermittlung der deutschen und der kolumbianischen Bischofskonferenz,
beschließen:
1. den Friedensprozess mit der E.L.N. zu beginnen;
Bezüglich der Beteiligung der zivilen Gesellschaft:
2. die permanente Beteiligung der zivilen Gesellschaft anzuerkennen, um den Gipfel
des Friedensprozesses zu erreichen;
3. mehr Arbeit in die Untersuchungen und Vorschläge über Friedensthemen zu In-
vestieren, durch die strukturelle oder partielle Veränderungen Im Leben der Bevölke-
rung angestrebt werden;
4. Treffen mit den diversen Sektoren zu organisieren, um das, was im Friedenspro-
zess erreicht wurde, zu konsolidieren;
5. Förderung der Projektion des Geistes dieses Dokumentes gegenüber der Regie-
rung und Fortführung der Aktionen für den Frieden, mit Unterstützung der Internatio-
nalen Gemeinschaft;
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6. Organisation van Treffen zwischen der Regierung und den Kommandanten der
E.L.N. und der E.P.L. Gleichzeitig Organisation eines Treffens zwischen den Unter-
zeichnem dieser Übereinkunft mit den Kommandanten der P.A.R.C., der C.G.S.B.
und anderen Akteuren des Krieges. In diesem Zusammenhang wird das Treffen des
neu gewählten Präsidenten Andrés Pastrana mit der Kommandantur der F.A.R.C. als
wertvoll für die Zukunft des Friedens begrüßt.
7. Wir stellen (uns?) in den Dienst der großen nationalen Bewegung, die vom Mandat
für den Frieden inspiriert wurde, und die, auf der Suche nach dem Ende des Krieges,
überall im Land aufgetaucht ist, indem wir die Verstärkung und Konsolidierung solcher
Ereignisse wie eine Permanente Versammlung der Zivilen Gesellschaft für den Frie-
den fördern.
8. Es soll erreicht werden, dass die ziviIe Gesellschaft vermittelt und bei der Regie-
rung vorspricht (busque espacios con el Gobierno), um dort die Einhaltung der politi-
schen Garantien und der bürgerlichen Freiheiten zu fordern, die durch die Verfassung
in jedem Ort des Landes geschützt sind.
Bezüglich der Humanisierung des Krieges:
9. Verurteilt werden sollen Kriegshandlungen und Massaker an der Zivilbevölkerung,
die von den verschiedenen Sektoren finanziert werden, und die zunehmen aufgrund
des Nichthinsehens oder der Aktion einiger staatlicher Funktionäre,
10. Die ELN wird mit der Entführung oder Freiheitsberaubung von Menschen aus fi-
nanziellen Gründen aufhören, soweit durch andere Maßnahmen genügend Geld für
die ELN zur Verfügung gestellt wird, vorausgesetzt, man macht sich bei der Durch-
führung des Friedensprozesses mit dieser Organisation nicht der strategischen
Schwächung schuldig. Des Weiteren wird sie ab heute mit der Festhaltung von Min-
derjährigen und Menschen, die älter als 65 Jahre sind, aufhören, und sie wird auf
keinen Fall schwangere Frauen ihrer Freiheit berauben.
11. Gefordert werden soll die Aufhebung der Straffreiheit für Verbrechen gegen die
Menschlichkeit wie die Fälle von gewaltsam Verschwundenen, Massakern, Völker-
mord und Folter, wie es den internationalen Gesetzen zu diesen Themen entspricht.
12. Auf der Grundlage der Konzepte der UNO ist darauf zu achten, dass die Regio-
nale Justiz nicht länger gültig ist als bis zum Ende der Legislaturperiode. Außerdem
wurde betont, dass die Justiz dringend ihre Effizienz, Schnelligkeit, Unparteilichkeit
und Verfahrensgarantien zurückerhalten muss.
13. Was das Problem der gewaltsam Vertriebenen betrifft, so unterstützen wir deren
Organisierung und Vermittlung zur Verteidigung ihrer legitimen Interessen und Be-
dürfnisse, besonders ihre sichere Rückkehr, gegebenenfalls die entsprechende Über-
schreibung der Ländereien, deren gesamte Entwicklung und die Entwicklung ihrer
Regionen.
14. Um sie vor den Angriffen der bewaffneten Akteure zu schützen, wird mit der Füh-
rung der zivilen Gesellschaft und der Koordination der Procuradoría General der la
Nación und dem Amt des Ombudsmannes gearbeitet zur Identifizierung und Kenn-
zeichnung aller Güter, die durch die Internationalen Menschenrechte (DIH) geschützt
sind, wie:
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- Wasserleitungen und Talsperren
- Schulen
- Gesundheitszentren für Menschen und Tiere
- Krankenhäuser
- medizinische Versorgungszentren für die Zivilbevölkerung
- Ambulanzen, Feuerwehr und Erste-Hilfe-Fahrzeuge
- zivile Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge, die nicht für militärische Zwecke verwen-
det werden
- Hygienekampagnen für Menschen und Tiere oder soziale Kampagnen
- Zentren für Bildung, Sport, Kultur, Erholung und Religion
- Infrastruktur der elektrischen Stromversorgung für die Zivilbevölkerung
- Installationen, die gefährliche Kräfte enthalten, z.B. Wasser unter Druck oder Nuk-
learmaterial.
15. Die ELN bestätigt erneut ihre einseitige Einhaltung der Empfehlungen von Amne-
sty International für die Guerrilla in Ihrem Jahresbericht 1994 über Kolumbien. Die
Empfehlungen, deren Einhaltung bestätigt wird, sind:
A. Humane Behandlung der Gefangenen, Verletzten und derjenigen, die sich erge-
ben wollen, unabhängig davon, ob es sich um Zivilbevölkerung oder um Mitglieder
der Streitkräfte handelt; es darf ihnen nicht das Leben genommen werden.
B. Absichtliche und willkürliche Morde an Nicht-Kämpfern sind unter allen Umstän-
den verboten.
C. Gefangene werden nicht als Geiseln benutzt. Die Gefangenen werden identifi-
ziert, und Ihnen wird ihre heile und gesunde Freilassung garantiert.
D. Es werden keine Minen zum Töten oder zur absichtlichen Verstümmelung von
Zivilpersonen verwendet.
E. Die mutmaßlich von Guerilleros verübten Vergewaltigungen werden untersucht,
um die Verantwortlichen festzusteIlen.
F. Den Guerilleros, die verdächtigt werden, Vergewaltigungen verübt oder angeord-
net zu haben, wird jegliche Autorität entzogen und jeglicher Dienst, der ihnen eine
Wiederholung solcher Missbräuche ermöglichen würde.
16. Von allen bewaffneten Akteuren und Beteiligten soll die Achtung der Autonomie,
des Glaubens, der Kultur und des Rechts auf Neutralität der Indianergemeinden und
anderen Volksgruppen und ihrer Wohngebiete gefördert werden.
17. Erneut bestätigt wird die Zusage der Zivilgesellschaft und der ELN, die Rechte
der Kinder zu achten, und diese Organisation wird keine Kinder unter 18 Jahren in
ihre militärischen Streitkräfte aufnehmen. In Zukunft wird das Eintrittsalter 18 Jahre
sein
18. Veranlasst wird die Ratifizierung seitens des Kongresses des Abkommens von
Ottawa über das Verbot der Landminen. Außerdem wird zugesagt, daß keine Land-
minen an Orten gelegt werden, die für die Zivilbevölkerung und besonders für Kinder
gefährlich werden können. Gleichfalls fordern wir die Beachtung des Verbots der
Bombardierung von Gütern und Bereichen der Zivilbevölkerung.
19. Bei der Tagung wurde geäußert, daß die Gefangenen und Festgehaltenen der
Guerrilla mit Humanität und Achtung ihrer Würde und ihres Rechtes als politische
Gefangene behandelt werden müssen. Unterstützt wird die Nicht-Strafverfolgung von
sozialem Protest.
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Über die Bodenschätze (recursos naturales):
20. Die Unterzeichner dieser Übereinkunft werden die Durchführung eines breiten
Forums innerhalb eines Nationalkonvents fördern, um über die Problematik der Sou-
veränität der Bodenschätze zu sprechen, darunter das Erdöl, mit dem Ziel, dem Kon-
gress und der Regierung die Veränderungen vorzuschlagen, die politisch und gesetz-
lich für das Volk vorteilhaft sind. Dieses Forum wird in einem Gebiet stattfinden, des-
sen Entmilitarisierung zuvor bei der Regierung beantragt werden wird. Während der
Durchführung dieses Ereignisses wird die ELN mit der Sabotage gegen Pipelines auf-
hören, für die die Organisation bisher allein verantwortlich war.
Über den Nationalkonvent:
Angesichts der positiven Ergebnisse dieses Treffens einigen wir uns des Weiteren
auf die Einberufung eines Nationalkonvents, mit dem Ziel, Frieden und soziale Ge-
rechtigkeit zu schaffen, der Verbreitung der Demokratie und der Konsolidierung der
nationalen Souveränität, unter den folgenden Parametern:
Unter Nationalkonvent verstehen wir ein Prozess mit verschiedenen Gesprächsetap-
pen, mit Vorschlagskapazität der teilnehmenden Vertreter des Staates. der Gesell-
schaft und der Guerrilla.
Bei dem Konvent sollen die Grundlagen für ein politisches Abkommen über Reformen
und soziale Veränderungen getroffen werden, hinsichtlich der Demokratisierung des
Staates und der Gesellschaft, Seine Durchführung wird mit Hilfe von unerlässlichen
Mechanismen verwaltungsmäßiger oder gesetzlicher Art geschehen, und sogar über
die Organisation einer Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung.
Der Nationalkonvent soll die Teilnahme von Vertretern des Staates fördern und die
Bürgschaft der Nationalregierung erhalten, wofür der Nationale Friedensrat in seiner
Funktion als Berater der Regierung als Vermittler dienen wird.
Eingeladen zur Teilnahme am Nationalkonvent und zur Unterstützung von dessen
Zielen werden die F.A.R.C. und die gesamte Coordinadora Guerrillera.
Bezüglich der Teilnehmer ist die Berücksichtigung der größtmöglichen Vertretung
derselben wichtig, wobei als Basis die derzeitige Teilnehmergruppe am Treffen in
Mainz genommen wird, konstituiert in der Vorbereitungskommission des Nationalkon-
vents, und es wird hierzu, ein Operationsausschuss gebildet.
Für diesen Nationalkonvent sollen regional und sektoral Vorbereitungen gefördert
werden.
Die Vorbereitungskommission muss den Nationalkonvent bis spätestens 12. Oktober
1998 organisieren.
Beim Nationalkonvent wird dann entschieden über das Vorgehen bei den Entschei-
dungsfällungen und den anderen Aspekten seines Funktionierens.
Auf der Tagesordnung des Konvents werden Themen stehen, wie die Festlegung der
Grundlagen für die Umwandlung der erforderlichen sozialen, wirtschaftlichen und po-
litischen Strukturen mittels einer konzertierten Aktion, bei der u.a. die volle Einhaltung
der Menschenrechte, der sozialen und wirtschaftlichen Gerechtigkeit, der politischen
Demokratisierung, der Souveränität der Integration und lnternationalisierung sowie
die Rolle der Streitkräfte in einem Land des Friedens zu berücksichtigen ist.
Der Nationalkonvent wird auf kolumbianischem Staatsgebiet stattfinden, in einer Zone
mit beiderseitigem Waffenstillstand, und es werden die erforderlichen Garantien für
alle Teilnehmer gegeben.
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Während der Durchführung des Nationalkonvents wird dazu aufgefordert, Friedens-
ereignisse größerer Bedeutung zu suchen, z.B. Waffenstillstand und Stopp von Of-
fensiven der Konfliktparteien auf nationalem Staatsgebiet.
21. Die Unterzeichner dieser Übereinkunft verpflichten sich zu ihrer Planung, Unter-
stützung, Evaluierung und Befolgung, sowie dazu, andere repräsentative Sektoren
der kolumbianischen Gesellschaft an dieser Arbeit zu beteiligen und wir möchten
ganz besonders den Bischofskonferenzen Deutschlands und Kolumbiens für ihre
Gastfreundschaft und die Herzlichkeit danken, mit der sie uns für die Abwicklung die-
ser Mission aufgenommen haben.
Diese Übereinkunft wurde am 15. Juli 1998 in Würzburg, Deutschland, von folgenden
Personen unterschrieben:
Reihenfolge:
Familienname des Vaters, Familienname der Mutter, Vorname/n
AbeIlo, Aída - Vorsitzende der “Union Patriótica“ (kommunistische Partei)
Alvarez Gardeazábal, Gustavo- Gouverneur der Provinz Valle del Cauca
Angarita Figueredo, Hernado - Nationaler Friedensrat
Beltrán, Pablo - Kommandant der ELN
Bernal, Ana Teresa- Direktorin von Redepaz
Bernal Cuellar, Jaime - Procurador General (etwa: Generalbundesanwalt)
Berrío, Nelson
Cabal, Jaime Alberto - Präsident von Acopi
Caicedo, Jaime - kommunist. Partei
Carillo, Cesar Gewerkschaftsführer
Castro, Msr. Luís A. - Erzbischof von Tunja
Castro, José Fernando - Ombudsmann
Garzón, Luis Eduardo - Gewerkschaftsführer
Gaviria, Carlos - Richter am Verfassungsgericht
Gómez, Ana Mercedes - Direktorin der Zeitung “EI Colombiano“, Medellín
Gómez Mario - Veeduria Ciudadan
González Posso, Camillo - Mandat für den Frieden
Hernández, Milton - Kommandant der ELN
Hernández, Hernándo - Präsident der USO (Gewerkschaftsverband)
Izquierdo, P. Gabriel - Exdirektor des Cinep
Martínez, Pater Jorge - kolumb. Bischofskonferenz
Marulanda, Eugenio - Präsident von Colfecar
Molano, Alfredo - Soziologe
Moncayo, Victor - Rector der Universidad Nacional
Moreno´, Samuel - Senator
Picón Antonio - Fenalco Antioquia
Pretelt de la Vega, Sabas - Vorsitzender von Fenalco
Ramirez Ocampo, Augusto - Versöhnungsausschuss (Comisión de Conciliación)
Restrepo, Javier Dario - Journalist
Rias, José Noé- Berater der Regierung
Rueda, Maria Isabel - Journalistin
Rufz, Carlos Alberto
Santos, Francisco - von den Tageszeitungen El Tiempo und País Libre, Bogotá
Santos, Juan Manuel - politischer Führer
Umaña Luna, Eduardo - Universitätsprofessor
Valencia, León - von der “Sozialistischen Erneuerung“ (renovación socialista)
Vargas, Alejo - Vizerektor der Universidad Nacional
Vasquez, Juan - Kommandant der ELN
Villegas, Luís Carlos - Prisident der ANDI (Unternehmerverband)
Visbal, Jorge - Präsident von Fedegan (Viehzüchterverband)
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1998 In einem Anerkennungsschreiben teilt der bis 1998 amtierende Präsident Er-
nesto Samper Pizano an Herrn Werner Mauss folgendes mit:
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1994-1998 UCA-Einsatz in Kolumbien in Abstimmung mit Bundes-
kanzleramt - Informationsgewinnung
Zur Aufklärung von schweren Straftaten wie Entführungen, Sprengstoffanschlägen sowie In-
formationsgewinnung über Sprengstoffbeschaffungen und andere Aktivitäten der kolumbiani-
schen Drogenkartelle und deren internationale Vernetzung. Enttarnung einer ETA-Zelle in Mit-
telamerika als Sprengstoffbeschaffer für die ETA in Spanien.
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Juli 2000 Abu Sayyaf, Philippinen, islamische Terrororganisation
Entführung des Spiegel-Journalisten Andreas Lorenz. Geheimauf-
trag der Spiegel-Geschäftsleitung vom 18. Juli 2000 zur Befreiung
des Journalisten Freilassung erfolgte am 27. Juli 2000. Die Entfüh-
rer hatten angedroht, Herrn Lorenz beide Hände zu amputieren. Die
Operation wurde auch von den Treugebern vollumfänglich geneh-
migt.
Am Ostersonntag, den 23. April 2000, wurde die Familie Wallert zusammen mit weiteren 19
Personen verschiedener Nationalitäten und am 02. Juli 2000 der Spiegel-Journalist Andreas
Lorenz auf den Philippinen von den muslimischen Abu Sayyaf - Rebellen, d.h. der militanten
MILF (Moro Islamic Liberation Front) entführt.
Ursprünglich hatte der libysche Geheimdienst unter Muammar al-Gaddafi seit 1968 die mus-
limische Terrororganisation MNLF (Moro National Liberation Front) unter der Führung von Nur
Misuari mit großer finanzieller Unterstützung auf den Philippinen konspirativ subversiv aufge-
baut. Weitere logistische Unterstützung und Einflussnahme war schon damals aus Afghanis-
tan und Pakistan, dies auch koordiniert von Gaddafi, festgestellt worden. Später lösten sich
besonders radikalisierte Mitglieder von der MNLF und bildeten unter ihrem Anführer Salamat
Hashim einen militärischen Arm, MILF (Moro Islamic Liberation Front), der zu einer eigenstän-
dig operierenden Terrororganisation wurde. Führungskader der MILF wurden in Libyen als
Terroristen ausgebildet. Sowohl die MNLF als auch die MILF erklärten, ebenfalls unterstützt
von anderen Terrororganisationen aus Südasien und den arabischen Ländern, der philippini-
schen Regierung den Krieg. Es wurden Basiscamps in den Gebieten von Mindanao, Basilan,
Jolo und Lanao del Norte aufgebaut, wiederum ausgerüstet mit erheblicher finanzieller und
logistischer Unterstützung von Muammar al-Gaddafi.
Am 18. Juli 2000 wurde Herr Werner Mauss vom Spiegel-Chefredakteur, Herrn Aust beauf-
tragt, im Namen der Spiegel-Geschäftsleitung, Herrn Augstein, sofort Maßnahmen zur Befrei-
ung des am 02. Juli 2000 entführten Journalisten Andreas Lorenz einzuleiten, der wie die
Familie Wallert von der MILF, dem Kommando Abu Sayyaf entführt worden war.
Die Spiegel-Geschäftsleitung stand unter großem Druck, da die Terroristen angedroht hatten,
dem Spiegel-Journalisten beide Hände zu amputieren.
Auszüge Geheimauftrag der Spiegel-Geschäftsleitung vom 18.07.2000:
.....
die Geschäftsleitung des Spiegels bedankt sich für Ihr konstruktives Gespräch von gestern
Abend, 17.07.00, am Frankfurter Flughafen.
102
Mit diesem Schreiben bevollmächtigen wir Sie, Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel,
dass unser in diesem Monat auf den Philippinen entführter Mitarbeiter schnellstmöglich
befreit wird.
Wir unterstützen und begrüßen es, dass Sie bei Ihren Verhandlungen zur Befreiung mit
dem malaiischen nationalen Sicherheitsratskomitee, welches das Problem der Geiselbe-
freiung und das politische Problem auf den Yolo-Inseln durch soziale und wirtschaftliche
Maßnahmen politisch lösen soll, zusammenarbeiten. Das Komitee beabsichtigt, durch ent-
sprechende Maßnahmen erneute Geiselnahmen zukünftig zu verhindern. Wir begrüßen es
außerdem, daß die Zusammenarbeit mit dem Komitee durch direkte Kontakte, insbeson-
dere mit dem obersten militärischen Befehlshaber des malaiischen militärischen Nachrich-
tendienstes, erfolgt.
Wir wurden durch Sie informiert, dass eine Befreiung unseres Mitarbeiters ganz normal
über die Philippinen erfolgen wird, und dass das malaiische Komitee diese Befreiung mit
der philippinischen Regierung ohne Aufsehen koordiniert, gemeinsam mit der Kommission
r wirtschaftliche Entwicklung in den dphilippinen.
Die Geschäftsleitung des Spiegels hat Ihnen gestern Abend strengste Vertraulichkeit zu-
gesichert, dass, wenn es zu einer Vereinbarung kommt - auch dann, wenn es zu keiner
Vereinbarung kommt - über Strukturen und Wege der von Ihnen offen gelegten Kontakte
und Wege, so wie hier beschrieben, keinerlei Kenntnis an Dritte gegeben wird. Dies schließt
auch ein, dass später hierüber keine Veffentlichung erfolgt.
Die Geschäftsleitung des Spiegels sichert Ihnen zu, dass Unkosten für Sie bzw. Ihre Mitar-
beiter, so weit sie mit uns vorher mündlich bzw. schriftlich nach Zustandekommen der Be-
vollmächtigung vereinbart werden, unverzüglich ersetzt werden.
Die für Herrn Werner Mauss zuständigen Treugeber hatten den Sondereinsatz vollumfänglich
genehmigt und die Zusage erteilt, dass Herr Werner Mauss bevollmächtigt war, sämtliche
Kosten der Operation über den Treuhand-Geheimfonds abzurechnen. Im Übrigen wurde der
Einsatz als Informationsgewinnung gegen die islamische Abu Sayyaf von den Treugebern
gewertet. Herrn Werner Mauss wurde untersagt, vom Spiegel weder Spesen noch Honorare
zu fordern. Herr Werner Mauss garantiert, dass er sich an diese Anweisung strikt gehalten
und vom Spiegel kein Geld erhalten hat.
103
Mithilfe des von Herrn Werner Mauss seit Jahrzehnten passiv geführten Netzwerkes gelang
es ihm bereits nach 48 Stunden festzustellen, dass Herr Lorenz auf der Insel Jolo im Gebiet
von Patikul und Maimbung von dem militärischen Arm der MILF (Moro Islamic Liberation
Front) unter Führung von Abu Sabaya alias Aldam entführt worden war und festgehalten
wurde. Aldam wurde dann später am 21. Juni 2002 von philippinischen Marinesoldaten er-
schossen. Herr Aust hatte Herr Werner Mauss am 18. Juli 2000 in Frankfurt informiert, dass
die Entführer angedroht hatten, ihrer Geisel Herrn Lorenz beide Hände zu amputieren. Mit
einer Sofortmaßnahme in Malaysia, unterstützt durch den malaysischen militärischen Nach-
richtendienst, gelang es Herrn Werner Mauss, auf das Kommando der Abu Sayyaf Einfluss
zu nehmen und die Amputation in letzter Minute zu stoppen.
Nach Sondierung der schwierigen Situation auf den Philippinen im Zusammenhang mit Kor-
ruption und Misswirtschaft in Verbindung mit der Terrororganisation MILF erarbeitete Herr
Werner Mauss einen Strategieplan und flog wegen der negativen Ergebnisse unverzüglich
nach Malaysia. Dort traf Herr Werner Mauss entsprechend seines Plans den mit ihm seit mehr
als einem Jahrzehnt kooperierenden Chef des militärischen Geheimdienstes - General X. Auf
Wunsch des Herrn Werner Mauss und mit Genehmigung seiner politischen Führung berief
dieser sofort ein offiziell genehmigtes Komitee zur Befreiung von Andreas Lorenz in Malaysia
bzw. zur wirtschaftlichen Entwicklung der Südphilippinen ein.
Der militärische ND Malaysias machte in Zusammenarbeit mit Herrn Werner Mauss in Ost-
Malaysia im Bundesstaat Sabah eine Firma ausfindig, über die Reis, Zucker usw. sowie phar-
mazeutische Produkte an die Süd-Philippinen nach Jolo, jedoch insbesondere an die Abu
Sayyaf / MILF geliefert wurden. Nach der gezielten Intervention von Herrn Werner Mauss vor
Ort gelang es, nach finanziellem Anreiz die chinesischen Mitarbeiter dieser Firma als Infor-
manten-GMs anzuwerben.
Die ab diesem Zeitpunkt eingesetzten geheimen Mitarbeiter konnten völlig unauffällig
in ihrer Eigenschaft als logistische Unterstützer der Abu Sayyaf Druck ausüben und
von dem Anführer der Entführergruppe, Abu Sabaya alias Aldam „in letzter Minute“ die
Zusage erhalten, dass Andreas Lorenz keine Körperteile amputiert und jedwede Re-
pression von ihm genommen würde. Im Anschluss übergaben die GMs der Entführer-
gruppe am 21. Juli 2000 sieben Lebensbeweis-Fragen, die Herr Aust Herrn Werner
Mauss zuvor übermittelt hatte, sowie ein von Herrn Werner Mauss zur Verfügung ge-
stelltes Satellitentelefon.
104
Per Satellitentelefon erhielt Herr Werner Mauss am 22. Juli 2000 von den chinesischen GMs,
die auf dem Rückweg von Jolo, dem Entführercamp, nach Malaysia waren, vorab zwei Ant-
worten auf die von Herrn Aust gestellten Fragen, mit dem Hinweis, dass die Antworten zu den
weiteren fünf Fragen mit Fotos später per Satellitenfax übermittelt würden.
Übermittelte Antworten:
1. Herr Lorenz führte sein letztes Interview vor der Entführung mit „former Prime Minister
von Singapur Lee Kuan Yews“
2. Letztes Anreiseland vor seiner Entführung war Thailand
Herr Aust bestätigte die Richtigkeit der vorbenannten Antworten.
Den Fragenkatalog mit den restlichen fünf Fragen hatte Herr Lorenz im Entführercamp
handschriftlich ausgefüllt. Hierbei wurde er von den GMs fotografiert. Die Fotos und den
ausgefüllten Fragenkatalog erhielt Herr Werner Mauss vom malaysischen militärischen ND
wie zugesagt am 23. Juli 2000 per Satellitenfax siehe nachfolgend:
1. The reporter Lorenz has an editor in chief. What is the name of the editor in chief’s
girlfriend in Indonesia? JULIA
2. What is the name of the country in which the reporter was before he went to Bang-
kok? We want to know as well the month and the year. POLAND OCT. 91 - DEC. 95
3. The reporter Lorenz has a chronic illness. What is the name of this chronic illness?
PSORIASIS
4. In which countries Mister Lorenz has been living
as correspondent? SOVIET UNION - CHINA - POLAND - THAILAND CHINA
5. Whom did he interview together with his editor in chief?
LEE KUAN YEW/SINGAPUR
Herr Aust teilte Herrn Werner Mauss sofort nach Übermittlung der Antworten des 5-Punkte-
Fragenkatalogs mit, dass auch diese Angaben alle zutreffend seien.
105
Fotoaufnahmen von Andreas Lorenz, auf denen zu erkennen ist, wie er den übermittel-
ten Fragenkatalog liest, ausfüllt und hierbei von den GMs des Herrn Werner Mauss fo-
tografiert wird.
Herr Werner Mauss reiste erneut nach Malaysia und traf General X und die an der Operation
beteiligten GMs. Die GMs übermittelten Herrn Werner Mauss einen Plan zur Befreiung von
Andreas Lorenz und möglicherweise auch aller anderen Geiseln:
Die GMs haben auf direktem Wege ohne Zwischenpersonen 1 Mio. US-Dollar direkt an
Abu Sabaya alias Aldam zu übergeben. Die Befreiung könnte am 01. August 2000 erfol-
gen.
106
Sobald die Bezahlung erfolgt ist, wird Andreas Lorenz auch vor dem 01. August 2000 dem
philippinischen Chefunterhändler Robert Aventajado und danach der deutschen Botschaft
übergeben.
Die GMs teilten immer wieder mit, dass die für Andreas Lorenz ausgehandelten Bedingungen
auch für alle anderen Geiseln gelten könnten.
Der Ansprechpartner von Herrn Werner Mauss in der Chefredaktion des Spiegel, Herr Aust
verfügte, dass sein Einsatz, so wie im Vertrag mit der Spiegel-Geschäftsleitung unter Absatz
4 vereinbart, geheim bleibt. Vordergründig sollte die Befreiung von Herrn Lorenz, wie vom
Spiegel gewünscht, durch den vor Ort offiziell arbeitenden Spiegel-Journalisten Ihlau endab-
gewickelt werden.
Die Rolle von Herrn Werner Mauss war es, die Befreiung im Hintergrund, geheim und ohne
Aufsehen mithilfe des malaysischen militärischen Nachrichtendienstes sowie des malaysi-
schen Komitees für wirtschaftliche Entwicklung in den Südphilippinen, unter Mitwirkung der
philippinischen Regierung, zu koordinieren.
Der Spiegel hat dann über seinen Journalisten Ihlau vor Ort auf den Philippinen die Abwick-
lung zur Befreiung von Herrn Lorenz so wie oben beschrieben durchgeführt.
Lediglich in der Spiegel-Ausgabe Nr. 31 vom 31. Juli 2000 Bericht zur Entführung Lorenz,
Titel "Das ist kein Film" werden in der Tagebuchaufzeichnung von Herrn Lorenz von Diens-
tag, dem 25. Juli 2000, auf Seite 34 linke Spalte, die fünf Lebensbeweisfragen von Herrn
Werner Mauss erwähnt, die das Datum seines an Herrn Aust übermittelten Schreibens vom
19. Juli 2000 tragen.
Herr Lorenz, der über den Einsatz von Herrn Werner Mauss erst Jahre später informiert
wurde, schreibt wörtlich:
„Ein Kurier erscheint am Vormittag mit einem Computerausdruck vom 19. Juli, auf dem 5
persönliche Fragen stehen. Sie sollen als Beweis dienen, dass ich noch lebe.“
Der gesamte Einsatz wurde mit Zustimmung der Treugeber im Interesse der internationalen
Terrorismusbekämpfung aus dem Herrn Werner Mauss seit 1985 zur Verfügung gestellten
Treuhandfonds finanziert. Hierzu gehörte die Bezahlung der Chinesen, die die Kontakte durch
ständige Lieferungen von Lebensmitteln und pharmazeutischen Gütern von der Küste Malay-
sias zur Zielgruppe der Abu Sayyaf hatten.
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Außerdem wurden in Malaysia wichtige Unterstützer bezahlt. Geld floss auch in besondere
Fahndungsmaßnahmen gegen die Abu Sayyaf, durch die später der für die Entführung ver-
antwortliche Kommandant Abu Sabaya alias Aldam am 21. Juni 2002 von philippinischen Ma-
rinesoldaten erschossen wurde.
Der militärische Ansprechpartner von Herrn Werner Mauss in Malaysia gründete bei Beginn
der Operation mit Genehmigung seiner politischen Führung ein offiziell genehmigtes Komitee
zur Befreiung von Andreas Lorenz in Malaysia und zur wirtschaftlichen Entwicklung der
Südphilippinen, für welches Herr Werner Mauss sofort einen großen Dollarbetrag mit Geneh-
migung seiner für ihn operativ zuständigen Treugeber spendete. Dies diente als Grundlage
für die gesamte Geheimoperation.
Alles verlief erfolgreich. Hauptziel der Operation von Herrn Werner Mauss war es, die Bitte
von Herrn Aust durchzusetzen, um zu verhindern, dass Herrn Lorenz durch die Abu Sayyaf
die Hände amputiert werden. Dieses Ziel wurde vollumfänglich erreicht.
2000 bis heute Auftrag zur Informationsgewinnung durch westli-
chen ND gegen weltweit agierendes Drogenkartell, welches nach
vorliegendem Wissen ca. 2 bis 3 Tonnen täglich nach Europa liefert.
Erkenntnisgewinnung über diverse Konten mit allen Zugangsdaten in Europa, Hongkong und
Asien im Wert von mehr als 150 Milliarden US-Dollar. Für Herrn Werner Mauss seit 2012
Vertraulichkeitszusage Zusammenarbeit mit europäischer Justiz.
2000 bis heute entscheidende subversive Geheimoperationen auf
dem Gebiet des Antiterrorismus in Nahost und Asien
U.a. Operationen im Interesse der Völkerverständigung und humanitäre Einsätze zur Befrei-
ung von Geiseln.
2000-2005 Einsatz im Auftrag eines asiatischen ND, geführt von
einem westlichen ND, gegen eine Mafiaorganisation, die in Thailand,
Kambodscha und Malaysia agierte - weltweiter Drogenhandel und il-
legaler Waffenhandel
Erfolgreiche Infiltrierung und subversive Verfolgung der Mitglieder der Organisation bis nach
China.
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