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Einsatzprofil und Lebensleistung des seit 1965 tätigen UCA Werner Mauss
Herr Werner Mauss ist weltweit nicht vorbestraft.
Er befreite 122 Geiseln, die unter Todesandrohung festgehalten wurden.
Vorwurf wegen Steuerhinterziehung amtlich aufgehoben!
https://www.werner-mauss.de/dokumente.html?Dokumente"
Im Juli 2025 wurden alle Verfahren gegen Herrn Werner Mauss mit der Staatsanwalt-
schaft Bochum, dem Landgericht Bochum und dem Finanzgericht Düsseldorf einver-
nehmlich beendet. Alle Verfahren wurden somit steuerlich unwiderruflich beigelegt.
Des Weiteren bestehen keine offenen Steuerverbindlichkeiten gegenüber der deut-
schen Finanzverwaltung. Die förmliche Einstellung erfolgte im November 2025. Damit
ist das Verfahren ohne Verurteilung endgültig abgeschlossen.
Herr Werner Mauss ist in Deutschland und Europa bekannt als Undercover-Agent (UCA) für
deutsche und westliche Sicherheitsbehörden. Er war der erste UCA der Bundesrepublik
Deutschland und zudem durch einen schriftlichen Vertrag mit dem BKA abgesichert – https://
www.werner-mauss.com/downloads/BKA_Vertrag_23_12_1976.pdf. Herr Werner Mauss hat
allein in der Zeit von 1965 bis 1984 im Zusammenwirken mit den Strafverfolgungsbehörden
pro Jahr ca. 15-25 verschiedene kriminelle Organisationen unterwandert und Einzeltäter,
d.h. Mörder und Schwerstkriminelle, verfolgt und in eine Festnahme geführt. Hierzu gehörte
z.B. (pressebekannt) der Polizistenmörder Alfred Lecki, der nach einem Ausbruch aus der
Justizvollzugsanstalt Essen zusammen mit dem „Ausbruchsspezialist“ Helmut Derks wie
Bonnie und Clyde schwere Raubüberfälle auf Banken in ganz Deutschland verübte. Herr
Werner Mauss hat die o.g. Schwerverbrecher, zuerst Helmut Derks in Alicante, dann Alfred
Lecki in Marbella, aufgespürt und im Juli 1970 festnehmen lassen, dies als Undercover-
Agent (UCA) bzw. ziviler Mitarbeiter im Auftrag der ersten nach dem Krieg im BKA neu ein-
gerichteten Ermittlungsgruppe. Ein Teil des Raubguts, viel Bargeld, wurde in Marbella be-
schlagnahmt.
Im vorbenannten Zeitraum (19 Jahre) wurden mehr als 300 kriminelle Organisationen, meis-
tens in Zusammenarbeit mit Sonderkommissionen und Sonderstaatsanwaltschaften, auf der
Grundlage des § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) von Herrn Werner Mauss als
UCA von innen heraus unter Führung staatlicher Stellen zerschlagen. Hierbei wurden mehr
als 2.200 Personen einer Festnahme zugeführt.
Der frühere BKA-Präsident Dr. Herold bezeichnete Herrn Werner Mauss während seiner
Dienstzeit gegenüber Fachleuten als seine „Geheimwaffe“. Dies ist öffentlich bekannt. Im
gesamten Zeitraum bis 2017 hat Herr Werner Mauss unter Lebensgefahr eine Vielzahl mit
Folter und Tod bedrohter Personen in Asien, Süd- und Mittelamerika sowie im Nahen Osten
aus ihrer Geiselhaft befreit.
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Herr Werner Mauss bemüht sich auch ganz aktuell bis jetzt erfolgreich um ein solches Men-
schenleben, d.h. um einen (politisch motiviert, unrechtmäßig) zum Tode Verurteilten. Andere
zu dem Personenkreis Gehörende wurden bereits hingerichtet.
Bei unzähligen Einsätzen, auch im Interesse der Menschenrechte, hat sich Herr Werner
Mauss immer an rechtsstaatliche Prinzipien in enger Abstimmung mit den Strafverfolgungs-
behörden bzw. westlichen Sicherheitsbehörden gehalten. Herr Werner Mauss war und ist im
Interesse der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und deren Belange tätig.
Von 1965 bis heute hat sich Herr Werner Mauss stets durch Nachrichtenehrlichkeit ausge-
zeichnet. Er ist weltweit nicht vorbestraft. Des Weiteren ist Herr Werner Mauss von 1979 bis
1985 mit den ihm zur Verfügung gestellten, von den Bundessicherheitsbehörden abgedeck-
ten Turboprop-Flugzeugen in Folge nach IFR-Bedingungen oft unter schwierigsten Wetterla-
gen 3.700 Flugstunden ohne Copilot in Begleitung von Staatsanwälten, Untersuchungsrich-
tern, Beamten von Sonderkommissionen, Staatsschutz und Nachrichtendiensten europaweit
gegen das Verbrechen unfallfrei geflogen - https://www.werner-mauss.com/downloads/2-25/
Pilotenscheine.pdf. 1985 wurde auf das Flugzeug von Herrn Werner Mauss im Landeanflug
mehrfach geschossen. Nachdem die Täter nicht ermittelt werden konnten, gab er das Flie-
gen aus Sicherheitsgründen auf.
Herr Werner Mauss hat Geiseln befreit und dabei geholfen, große Kriminalfälle aufzuklären
wie z.B. durch UCA-Maßnahmen die Diebe des 1975 gestohlenen Kölner Domschatzes be-
weiserheblich überführt. Die Täter Tunjic und Dalavale wurden am 17.06.1976, veranlasst
durch Herrn Werner Mauss, in Zürich festgenommen und der Haupttäter Ernst am 2.7.1976
in Mailand, ebenfalls veranlasst durch Herrn Werner Mauss, der bei allen UCA-Maßnahmen
der Sicherheitsbehörden unter dem Code „111“ verschlüsselt wurde. Der in Jugoslawien
versteckte Domschatz wurde durch verdeckte Maßnahmen von Herrn Werner Mauss zu-
rückgeführt. Er wurde hervorragend restauriert und befindet sich heute wieder in der Schatz-
kammer des Kölner Doms. Der WDR hat am 23.02.2024 um 20.15 Uhr eine Dokumentation
mit dem Titel „Der Raub des Kölner Domschatzes“ ausgestrahlt. Diese Sendung ist in der
ARD-Mediathek oder über den nachfolgenden Link abrufbar der Einsatz von Herrn Werner
Mauss wird ab Minute 24:30 dokumentiert: https://www.werner-mauss.com/domschatz-
de.html
Die Dokumentation zeigt ein Stück deutscher Kriminalgeschichte und auch deutscher Zeit-
geschichte. Zahlreiche (ehemalige) Polizisten, wie auch die damals zuständige Oberstaats-
anwältin Frau Mösch kommen zu Wort und berichten von dem Ermittlungserfolg von Herrn
Werner Mauss. Die Dokumentation gibt einen Eindruck, welcher Aufwand betrieben werden
muss und lässt daher verstehen, dass erhebliche Kosten erforderlich sind, die damals wie
heute – aus einem Fonds – wie dem hier gegenständlichen – finanziert werden.
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Die nachfolgend aufgeführten Operationen stellen nur einen geringen Teil der weltweiten
Einsätze von Herrn Werner Mauss dar.
1967/1970 subversiver Einsatz im Auftrag des BND gegen die frü-
here DDR bzw. HVA im Interessenfeld der damaligen Sowjetunion
Durch das Ergebnis der Operation in Verbindung mit der weiterlaufenden Erkenntnisgewin-
nung konnten langfristig schwerwiegende Nachteile für die innere Sicherheit der Bundesre-
publik Deutschland und Europas und deren Belange verhindert werden. Wegen der Wichtig-
keit wurde auch der damalige Bundeskanzler Kiesinger über den Einsatz von Herrn Werner
Mauss informiert. Herr Werner Mauss erhielt aus Sicherheitsgründen eine Grundabdeckung
für sich und seine Familie auf den Namen Nelson, die er laut BND-Zusage bis an sein Le-
bensende führen darf. Der verantwortliche BND-Abteilungsleiter Folger (Klarname) wechsel-
te später zum BKA und wurde Abteilungspräsident. Er erklärte nach 1970, dass es sich um
den erfolgreichsten Einsatz des BND gehandelt habe. Paralleler UCA-Einsatz von Herrn
Werner Mauss im Auftrag des BND gegen Waffen- und Drogenhandel, Zielgruppen Beirut,
Damaskus und Sofia. Operative Bestätigung BND: https://www.werner-mauss.com/down-
loads/Brief_BND-Praesident_Hans-Georg_Wieck_26-11-1987.pdf
1968/1969 UCA-Einsatz auf der Grundlage von § 129 gegen euro-
päische Verbrecherorganisation
Im Rahmen eines Vorfeldeinsatzes gegen eine in Belgien, Frankreich, Italien, Deutschland
und Österreich agierende Verbrecherorganisation erhielt Herr Werner Mauss, in Amtshilfe für
das BKA, vom Polizeipräsidium München eine Tarnlegende, zu der auch Waffenschein, Füh-
rerschein usw. gehörten. Die Zielgruppe, gegen die auch wegen verschiedener Tötungsde-
likte ermittelt wurde, beschäftigte sich mit organisierten Einbrüchen, Autodiebstahl, Hehlerei
sowie der Herstellung von Falschgeld und gefälschten Kfz-Papieren.
Im Interesse der Informationsgewinnung, unter Einspielung von vertrauensbildenden Maß-
nahmen, traf Herr Werner Mauss die Zielpersonen, zu denen auch ein langgesuchter Mörder
österreichischer Nationalität gehörte, in Brüssel, Wien und Paris. Am Ende eines ausgiebi-
gen Abendessens am 26.03.1969 in einem Pariser Gourmet-Restaurant wurde das Lokal
aufgrund eines Hinweises aus Marseille von der französischen Anti-Gang-Brigade mit
Scheinwerfern umstellt. Die von Interpol gesuchten Begleiter von Herrn Werner Mauss und
auch er selbst wurden festgenommen und in Polizeigewahrsam in einer Gemeinschaftszelle
untergebracht.
Der für den Einsatz zuständige Koordinationsbeamte des BKA war bedauerlicherweise we-
gen des anstehenden Osterfestes in Urlaub. Seine Kollegen kannten den Einsatznamen von
Herrn Werner Mauss nicht.
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Dies war der Grund, weshalb von Seiten des BKA nicht interveniert wurde und Herr Werner
Mauss mit den anderen acht Gefangenen ins Santé-Gefängnis eingeliefert wurde. In einem
Seitenraum sah er die unter schwarzen Tüchern verdeckte Guillotine, die zu dieser Zeit noch
benutzt wurde. Bei der Durchsuchung hatte die Polizei bei Herrn Werner Mauss einen mitge-
führten Revolver übersehen, den er vor Überstellung ins Santé-Gefängnis den überraschten
Beamten aushändigte. Auch im Santé-Gefängnis wurde er zusammen mit seinen Begleitern
in einer Zelle untergebracht. Hierdurch hatte er neun Tage lang Gelegenheit, die einzelnen
Zielpersonen über die Strukturen, Unterstützer und Anführer der Organisation auszufragen.
Bei einem der Anführer handelte es sich um ein bis heute noch wichtiges Mitglied der da-
mals sehr gefährlichen „Korsischen Union“. Dieser Anführer der „Korsischen Union“ stand
Herrn Werner Mauss zufällig und unverhofft im Sommer 2016 in Südfrankreich mit anderen
Kriminellen gegenüber. Vorbenannter erkannte Herrn Werner Mauss jedoch nicht wieder.
Nach neun Tagen „Haft“ im Santé-Gefängnis wurde Herrn Werner Mauss per Lautsprecher
der Besuch eines Anwaltes angekündigt. Im Besucherzimmer erwartete ihn jedoch der BKA-
Beamte und damalige Leiter der Interpol Deutschland, Herr Kriminaloberrat Jürgen Jeschke.
Unter Legende verabschiedete Herr Werner Mauss sich zwei Tage später im Santé-Gefäng-
nis von den dort in Haft verbleibenden Zielpersonen, die ihm ein Schreiben (Kassiber) an
den Anführer der Organisation in Rom mitgaben, um diesen von ihrer Haft und weiteren Ein-
zelheiten zu informieren.
Wenige Tage später erhielt Herr Werner Mauss neue Tarnpapiere, mit denen er nach Rom
reiste. Interpol Wiesbaden meldete ihn jedoch aus Sicherheitsgründen unter einem anderen
Decknamen bei Interpol Rom an. Er traf dort einen der wichtigsten Bandenchefs, Dario de
Cesare. Noch während Herr Werner Mauss sich mit Vorbenanntem in einem Straßencafé
auf der Piazza del Popolo besprach, fuhr unverhofft ein Polizist auf einem Motorrad vor und
übergab de Cesare ein offizielles Interpol-Schreiben, in dem Herr Werner Mauss, unter
Nennung seines Decknamens, für seinen UCA-Einsatz in Rom von Interpol Wiesbaden an-
gemeldet wurde. Die von Herrn Werner Mauss gegenüber de Cesare benutzte Identität
stimmte jedoch nicht mit der im Interpol-Schreiben benannten Identität überein, so wie zuvor
beschrieben. Dies rettete Herrn Werner Mauss das Leben. Noch am gleichen Tag traf er
nach Rücksprache mit dem BKA den damaligen Leiter von Interpol Rom, Dr. Fariello und
seinen Stellvertreter. Die konspirativen Folgegespräche mit der Verbrecherorganisation in
Rom wurden von einem großen Spezialaufgebot ausgesuchter italienischer Polizeibeamter
durch Observationen und Telefonüberwachungen begleitet.
Der hochkomplizierte und lebensgefährliche Einsatz von Herrn Werner Mauss dauerte noch
zwei weitere Monate. Danach kam es zu Festnahmen in Deutschland, Österreich, Belgien,
Frankreich und Italien.
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Dario de Cesare und der stellvertretende Polizeipräsident von Rom namens Scire wurden
1969 mit weiteren 26 Kriminalbeamten des römischen Polizeipräsidiums sowie Beamten der
Interpol-Fernschreibstelle und Zollbeamten, insgesamt ca. 80 Täter, festgenommen. Enttarnt
und durchsucht wurden diverse konspirative Wohnungen sowie zwei Druckereien für
Falschgeld und gefälschte Dokumente. Auch Ausweispapiere aus Einbrüchen wurden si-
chergestellt.
1970 Einsatz als erster Zielfahnder der neuen Ermittlungsgruppe
BKA
1969 wurde beim Bundeskriminalamt die erste neue Ermittlungsgruppe nach dem Krieg un-
ter Leitung von LRKD Dr. Gemmer, zuvor Leiter der Ermittlungsgruppe HLKA, eingerichtet.
Vom damaligen Innenminister Genscher (FDP) wurden der Polizistenmörder Alfred Lecki
und sein Kumpan Helmut Derks als Staatsfeinde der Bundesrepublik Deutschland auf den
ersten Platz der Fahndungsliste gesetzt. Der Polizistenmörder Lecki und der Raubtäter
Derks hatten, ähnlich wie Bonnie und Clyde, eine Serie von Raubüberfällen begangen, bei
denen auch Menschen schwer verletzt wurden.
Der erste Gefängnisausbruch des Schwerverbrechers Lecki erfolgte im August 1968; er er-
schoss ein Jahr nach seiner Flucht bei einer Polizeistreifenkontrolle einen Polizisten, verletz-
te einen anderen schwer und wurde schließlich kurz darauf wieder festgenommen. Bereits
zu Weihnachten 1969, als der Gefängnischor „Macht hoch die Tür, die Tor macht weit“ sang,
beging Lecki den nächsten Ausbruch: Mittels eines selbstgefertigten Nachschlüssels gelang
ihm unter Mithilfe von Helmut Heinz Derks, der wegen Raubes zu sieben Jahren Haft verur-
teilt worden war, die Flucht aus der Untersuchungshaft in Essen. Die beiden überfielen ge-
meinsam Banken und konnten insgesamt fünf Millionen Mark erbeuten. Bei den polizeilichen
Ermittlungen brach Chaos aus; ein Doppelgänger Leckis wurde erschossen und weitere
Personen unschuldig in Polizeigewahrsam genommen. Erstmals in der Rechtsgeschichte
beauftragte der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher das Bundeskrimi-
nalamt mit der Fahndung nach dem flüchtigen Verbrecher.
Das Bundeskriminalamt setzte Herrn Werner Mauss als ersten Zielfahnder der neuen Ermitt-
lungsgruppe des BKA ein. Es gelang ihm, zuerst einen der gesuchten Schwerverbrecher,
Helmut Derks, in Alicante in eine Falle zu steuern. Nachdem er sich mit Genehmigung des
Generaldirektors der spanischen Polizei für eine Nacht in die Zelle des Derks einsperren
ließ, erfuhr Herr Werner Mauss von Derks den genauen Aufenthaltsort von Alfred Lecki in
Marbella. Noch am gleichen Morgen fuhr Herr Werner Mauss mit einem Kommando der
spanischen Kriminalpolizei nach Marbella. Lecki konnte in seinem Appartement überwältigt
werden. Bargeld aus in Deutschland begangenen Raubüberfällen, verschiedene Ausweis-
papiere und andere Beweisstücke wurden sichergestellt.
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Der Ermittlungserfolg des Bundeskriminalamtes ging um die ganze Welt. Erneut wurden Le-
cki und Derks zu langen Haftstrafen wegen der von ihnen begangenen Raubüberfälle verur-
teilt.
Zufallstreffer der Zielfahndung von Herrn Werner Mauss: Bei der Fahndung Derks in Alicante
fiel ihm auf, dass die Türen eines verdächtigen PKWs keinen Hohlklang hatten er gab sei-
nen Verdacht an das BKA weiter. Daraufhin wurde der Besitzer des PKWs, Reiner Curtius
mit 34,6 kg Haschisch am 02.07.1970 in Kehl festgenommen.
1971 UCA-Einsatz - Sicherstellung von 197 Gewehren - Festnah-
me Täter
Am 25./26.09.1971 wurden auf dem Abstellgleis der Bundeswehr, Bahnhof Bickenbach aus
einem Waggon 197 Gewehre gestohlen. Die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik
Deutschland waren in höchstem Maße besorgt, da man damit rechnete, dass der Diebstahl
mit der Planung eines terroristischen Anschlags zusammenhängen könnte. Die Federfüh-
rung der Ermittlungen erhielt das BKA. Die Ermittlungsabteilung des BKA informierte Herrn
Werner Mauss über den vorbenannten Diebstahl. Ihm gelang es bereits nach 38 Tagen,
über sein seit 1965 mit Zustimmung der Landeskriminalämter und seit 1969 mit Zustimmung
des BKA aufgebautes Netzwerk im kriminellen Milieu Deutschlands die Täter ausfindig zu
machen. Verdeckt nahm er Kontakt zu den Zielpersonen auf und erfuhr, dass die Tätergrup-
pe die Gewehre in Plastiktüten verpackt in einem Rheinarm versenkt hatte. Da der Wasser-
pegel des Rheins gestiegen war, kauften die Kriminellen Tauchausrüstungen in Frankfurt,
um das Diebesgut zu bergen.
Nach tagelangen, gezielten Gesprächen gelang es Herrn Werner Mauss, die Täter in Zu-
sammenarbeit mit dem BKA, dem Leiter der Sonderkommission KOR Schröder und KOR
Breiter KP Frankfurt, am 09.11.1971 am Waldparkplatz vor der Gaststätte „Untere Schwei-
nestiege“, Nähe Airport-Hotel Frankfurt gegen 23.00 Uhr in eine Falle zu steuern. Die Täter-
gruppe, Pöthig u.a., wurde festgenommen. Alle entwendeten Gewehre, Tauchanzüge, Fahr-
zeuge und weiteres Beweismaterial wurden vom BKA sichergestellt.
1972 – UCA-Einsatz gegen in Europa agierende Mafia-Organisation
Herr Werner Mauss wurde als ziviler Mitarbeiter des BKA wegen seines erfolgreichen Ein-
satzes von 1968/1969, bei dem er mit den von ihm nach Paris gelockten Zielpersonen (dar-
unter ein Mörder) festgenommen und mit den Tätern im Santé-Gefängnis festgehalten wur-
de, offiziell von der französischen Anti-Gang-Brigade DCPJ-BCDRC am 16.10.1970 nach
Paris zum Informationsaustausch eingeladen. An der Besprechung nahmen teil: Herr LRKD
Dr. Gemmer vom BKA, Herr LRKD Jeschke von Interpol Wiesbaden, von französischer Seite
Herr Bellemin-Noel, der Chef Anti-Gang-Brigade, Herr Bourdeaux, damaliger Vertreter von
Herrn Bellemin-Noel, und Sachbearbeiter.
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Auf Bitten der französischen Behörden und Informationsverbund wurde Herr Werner Mauss
vom BKA gegen eine in ganz Europa wirkende Verbrecherorganisation als UCA eingesetzt.
Unter Sonderstaatsanwalt Heinrich von der StA Frankfurt gründete das BKA unter Leitung
des damaligen LKD Strass eine Sonderkommission mit dem Namen „514“ Az. 70 JF
217/71, bekannt unter dem Namen „Euro Gang“, für die in Frankfurt als konspirative Zentrale
eine Villa angemietet wurde, dies auch, um den Einsatz von Herrn Werner Mauss als UCA
abzusichern und die diversen Abhörmaßnahmen zu schützen. Unterstützt wurde die Son-
derkommission auch von abgeordneten Kriminalbeamten aus Frankreich, Italien, Belgien
und Holland. Der UCA-Einsatz von Herrn Werner Mauss erfolgte gegen den gesamten Tä-
terkreis bis hin zu den Zentralen der mafia-ähnlichen, kriminellen Vereinigung.
Die französische Anti-Gang-Brigade hatte vor dem Einsatz von Herrn Werner Mauss vergeb-
lich versucht, in einem UCA-Einsatz den Personenkreis zu unterwandern. Der Beamte, der
diese verdeckte Maßnahme durchführte, wurde nach Folter enttarnt und von dem Banden-
mitglied David Christian Jacques, geb. 1931, erschossen. Herrn Werner Mauss gelang es,
bei seinen Maßnahmen in Frankreich und Italien in enger Verbindung mit dem Leiter der
Anti-Gang-Brigade, Herrn Bellemin-Noel und Herrn Dr. Gemmer vom BKA, auch diese Ziel-
person im außereuropäischen Ausland in eine Festnahme zu steuern.
1972 – UCA Einsatz - BKA LKA Düsseldorf und Berlin
Zerschlagung einer Einbrecher- und Hehlerbande in Spanien und
Deutschland. Als wichtigen Helfer und Unterstützer der kriminellen
Vereinigung enttarnte Herr Werner Mauss den Ersten Staatsanwalt
und Pressesprecher Dr. Scheuten, Krefeld. Suspendierung und
Festnahme.
Im Auftrag des BKA sprach Herr Werner Mauss mit Dr. Scheuten über die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens und Telefonüberwachung gegen den von Herrn Werner Mauss unter-
wanderten Täterkreis auf der Grundlage des § 129 StGB. Während des Gesprächs bemerk-
te Herr Werner Mauss bei Dr. Scheuten verdächtige Aufregung und schweres Fehlverhalten.
Herr Werner Mauss wurde nach dem Gespräch von einem zuvor durch ihn in dem Täterkreis
platzierten Informanten gewarnt, dass Dr. Scheuten zu den wichtigsten Unterstützern der
Bande gehöre. Nach dem Gespräch enttarnte Dr. Scheuten Herrn Werner Mauss als UCA
gegenüber seinen Mittätern. Deshalb beschloss die Verbrecherorganisation, Herrn Werner
Mauss zu erschießen. Herr Werner Mauss wurde jedoch vorher von seinem Informanten
gewarnt und steuerte ab diesem Zeitpunkt über ihn weitere konspirative Maßnahmen gegen
die Kriminellen. Der Generalstaatsanwalt von Düsseldorf übernahm die Ermittlungen. Alle
Amts- und Privattelefone des Staatsanwalts Dr. Scheuten wie auch der Bandenglieder wur-
den abgehört. Der gesamte Täterkreis wurde festgenommen. Zur Sache: Auszug aus einem
in der Zeitschrift „Der Spiegel“ Nr. 20/1974 am 13.05.1974 veröffentlichten Artikel:
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Ab 1972 konspirativ subversiver Einsatz gegen RAF - Festnahme
Baader
Ab 1972 arbeitete Herr Werner Mauss im Auftrag des BKA unter dem Leiter der Sicherungs-
gruppe, Herrn Römelt und dem Abteilungsleiter, Herrn Ruckmich auf der Grundlage des
übergesetzlichen Notstandes in einem konspirativ subversiven Einsatz gegen die RAF. Von
einer anderen kriminellen Vereinigung aus Portugal hatte Herr Werner Mauss im Rahmen
einer vertrauensbildenden Maßnahme in Abstimmung mit der damals zuständigen Staats-
anwaltschaft einen von dieser Vereinigung gestohlenen Ford zum Hehlerpreis gekauft. Mit
diesem noch nicht offiziell sichergestellten Fahrzeug provozierte er einen Frontalunfall mit
dem PKW eines vom LfV Berlin observierten Unterstützer-Paares der RAF. Herr Werner
Mauss führte selbst entsprechend seiner Legende eine Maschinenpistole mit sich und
übermittelte den RAF-Unterstützern blitzschnell seinen Background als polizeilich gesuchter
Waffenbeschaffer. Einer seiner Gesprächspartner erklärte sich sofort bereit, dem vermeintli-
chen Waffenbeschaffer zu helfen. Herr Werner Mauss floh mit ihm vom Unfallgeschehen in
eine konspirative Wohnung der RAF. Einige Tage danach wurde er von den vorbenannten
Zielpersonen in eine Kommune nach Straßburg gebracht.
Im Rahmen der gefährlichen Operation konnte später der Aufenthaltsort von Andreas Baa-
der festgestellt werden. Er wurde dann in Frankfurt am 01.06.1972 festgenommen, und der
damalige Rechtsanwalt der RAF, Hans-Christian Ströbele konnte als Helfer der Terroristen
überführt werden. Während des Einsatzes beobachtete Herr Werner Mauss, wie ein Anwalt
aus dem Gefängnis in Amsterdam Kassiber von RAF-Terroristen in die Straßburger Kommu-
ne brachte und diese Schriftstücke einem anderen Anwalt übergab, um sie in die JVA
Stammheim zu schmuggeln.
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1973 – UCA-Einsatz gegen Schwerstkriminelle - Schutz VW-Werk
1973 wurde Herr Werner Mauss vom LfV Niedersachsen in Absprache mit der Staatsanwalt-
schaft Braunschweig als ziviler Mitarbeiter beim Bundeskriminalamt angefordert. Ziel war es,
durch einen UCA-Einsatz in eine kriminelle Vereinigung einzudringen, die im Verdacht stand,
als Unterstützer der RAF mit Technikern des VW-Werkes Schalldämpfer für Pistolen herzu-
stellen und an Raubüberfällen, Einbrüchen sowie einer Serie von Panzerschrank-Einbrü-
chen und Sabotage-Akten gegen das VW-Werk beteiligt zu sein. Der Täterkreis wurde auch
verdächtigt, Mordaufträge ausgeführt zu haben.
Herrn Werner Mauss gelang es im Rahmen seines lebensgefährlichen Einsatzes, einen
Spezialisten des Computer-Zentrums vom Landeskriminalamt in Kiel als Helfer der Kriminel-
len zu enttarnen. Auch wurde er Zeuge von Schießübungen, die der Täterkreis in einem
Wald in der Nähe von Wolfsburg mit einem Schnellfeuergewehr und Pistolen, versehen mit
Schalldämpfern, durchführte. Wie zuvor beschrieben waren diese Schalldämpfer von Tech-
nikern des VW-Werkes im VW-Werk selbst für den Täterkreis hergestellt worden. Den Tätern
wurde widerrechtlich der Inhalt eines Abhörbeschlusses durch einen in der Justiz tätigen Un-
terstützer der Gruppe verraten. Herr Werner Mauss wurde von den Tätern verdächtigt, die-
ser Verräter zu sein. Er wurde anlässlich einer in einem Wald zum Schein inszenierten
Schießübung von den Tätern bedroht. Es gelang ihm, den Anführer der Gruppe zu überzeu-
gen, dass er nicht der Verräter sein konnte. Die Zielpersonen besaßen den Generalschlüssel
des VW-Werkes in Wolfsburg, mit dem man durch Kabelschächte bis ins Zimmer des Gene-
raldirektors gelangen konnte. In Absprache mit RAF-Unterstützern beabsichtigten die Krimi-
nellen die Erpressung horrender Geldbeträge durch Androhung, das Kraftwerk des VW-
Werkes in die Luft zu sprengen oder die Stromversorgung des VW-Werkes zu sabotieren.
Außerdem beabsichtigte die kriminelle Vereinigung, die Magnetbänder des VW-Werkes im
Computer-Zentrum zu vernichten. Am 27.09.1973 wurden um sechs Uhr morgens 19 Fest-
nahmen und 31 Durchsuchungen durchgeführt.
1973/1974 UCA-Einsatz gegen italienischen Raubtäter, erschos-
sen am 02.12.1974 - BKA - Kantonspolizei Zürich, Genf, IP Rom und
Mailand
Der aus Neapel stammende Raubtäter Aldo Galeno, geb. 08.10.1932, wurde in Paris inhaf-
tiert. Herrn Werner Mauss gelang es durch Kontakt zu Mittätern, das Versteck des Galeno in
einem Schließfach der Dresdner Bank in Frankfurt ausfindig zu machen. Die Beute wurde
von der Polizei sichergestellt. Die Justiz entließ Galeno aus der Untersuchungshaft. Dieser
tauchte erneut unter und verübte wiederum Raubüberfälle, zuletzt dann auf ein Juwelierge-
schäft in Zürich. Herr Werner Mauss wurde erneut als UCA gegen Galeno eingesetzt.
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Nach erfolgreichem Legendenaufbau vereinbarte er mit Galeno ein verdecktes Treffen am
Domplatz von Mailand. Bei der Festnahme schoss Galeno mit zwei Revolvern aus seiner
Manteltasche auf Herrn Werner Mauss, der sich blitzschnell zwischen seinem Auto und der
Bordsteinkante fallen ließ. Statt ihm wurden zwei italienische Kriminalbeamte von Galeno
schwer verletzt. Galeno wurde unmittelbar danach von anderen italienischen Kriminalbeam-
ten bei seinem Fluchtversuch am Eingang zur Mailänder U-Bahn erschossen. Die aus den
verdeckten Kontakten zu Galeno gewonnenen Rasterinformationen ermöglichten es Herrn
Werner Mauss zu kombinieren, wo sich die Beute aus den letzten Raubüberfällen befand.
Ihm war vorrangig ein Ödipus-Komplex des Galeno zu seiner toten Mutter aufgefallen sowie
der Hang, ständig Vampir-Filme zu sehen. Mit richterlichem Beschluss auf Antrag der italie-
nischen Polizei wurde deshalb der in einer Gruft auf dem Hauptfriedhof in Neapel befindliche
Sarg der Mutter geöffnet. Wie von Herrn Werner Mauss vermutet, hatte Galeno die auf sei-
nen Raubzügen in ganz Europa erlangte Beute im Sarg versteckt. Wertvolle Brillanten, Sma-
ragde, Uhren usw. wurden sichergestellt.
Bei der vorbenannten Schießerei wurde einer der Polizisten am G-Nerv und der Haupt-
schlagader am Bein getroffen, mit der Folge einer Lähmung. Herr Werner Mauss organisier-
te die sehr kostspielige Behandlung des italienischen Beamten durch den Spezialisten Prof.
Dr. Hanno Millesi aus Wien, der damals weltweit der einzige Arzt war, der in der Lage war,
den Nerv zu operieren, und finanzierte die Kosten aus eigener Tasche.
1974 Soko BKA - Fallführer LRKD Klaus Becker - erfolgreicher
UCA-Einsatz gegen jugoslawische, in ganz Europa agierende kri-
minelle Vereinigung - Schwerpunkt Raub, Drogenhandel, Einbrü-
che, Hehlerei
Die Organisation wurde von Herrn Werner Mauss unterwandert, enttarnt und von innen her-
aus zerschlagen. Anlässlich einer exekutiven Großaktion des BKA wurden am 20.06.1974
insgesamt 40 Haftbefehle vollstreckt. 34 Personen wurden festgenommen und 50 verschie-
dene Objekte durchsucht. Außer Diebesgut wurden auch Heroin und verschiedene andere
Drogen sichergestellt. Im Vorfeld dieses UCA-Einsatzes hatte sich Herr Werner Mauss im
Oktober 1973 in der JVA Hamburg einige Tage in der Zelle eines jugoslawischen Verdächti-
gen bzw. Mittäters der vorbenannten Organisation als Mithäftling einsperren lassen. Es ge-
lang ihm nach Tagen, die Zielperson mit der Aussicht auf Haftverschonung zur verdeckten
Zusammenarbeit zu überreden. Unterstützt durch den vorbenannten Häftling und eine mit
dem BKA abgestimmte Legende gelang es Herrn Werner Mauss unter Lebensgefahr, den
gesamten Täterkreis zu infiltrieren.
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1976 Einsatz gegen italienische kriminelle Vereinigung - Erpres-
sung, Raubüberfälle und Tötungsdelikte
Im Jahr 1976 wurde Herr Werner Mauss, geführt von der Leitung der Kriminalpolizei Frank-
furt, Herren KD Falk und LKD Kalk sowie der Kriminalpolizei Duisburg, gegen eine kriminelle
italienische Vereinigung eingesetzt, deren Haupttäter Raubüberfälle, Einbrüche und Brand-
stiftungen in Deutschland und Italien steuerten. Die Schwerstkriminellen hatten auch die Ga-
lerie der Modernen Kunst in Mailand in der Nacht vom 14. zum 15.05.1975 überfallen und
Bilder im Wert von ca. 20 Millionen D-Mark geraubt siehe hierzu nachfolgend Dankschrei-
ben über den Einsatz des Polizeipräsidenten von Frankfurt/Main, Albert Kalk, an den BKA-
Präsidenten Dr. Herold vom 26.02.1976 sowie Dankschreiben von Interpol Rom vom
21.02.1976, ebenfalls gerichtet an den BKA-Präsidenten Dr. Herold.
Herrn Werner Mauss gelang es, in Zusammenarbeit mit den vorbenannten deutschen Er-
mittlungsbehörden und Interpol Rom, den Täterkreis zu unterwandern und so zu infiltrieren,
dass er von den Haupttätern zu einer Schreinerei in der Nähe von Rom geführt wurde, in
welcher der Zielkreis die in Mailand geraubten Bilder in geschickt furnierten Brettern ver-
steckt hatte.
Die Haupttäter wurden von Herrn Werner Mauss in eine Falle gesteuert und festgenommen,
das Raubgut konnte beschlagnahmt werden und vom Täterkreis begangene Tötungsdelikte
wurden aufgeklärt, wie z.B. der Mord an einem Komplizen der Bande, dem 41-jährigen Ri-
cardo Bolchi, der in der Nacht vom 01. August 1975 in der norditalienischen Stadt Cassinetta
Di Lugagnano erschossen wurde. Vorbenannter stand im Verdacht, die Bande verraten zu
haben. Die von Kugeln durchlöcherte Leiche wurde stark verkohlt von der italienischen Poli-
zei gefunden. Die Mörder hatten den Wagen mit dem Kennzeichen M-JM 2256 zur Verde-
ckung ihrer Spuren in Brand gesetzt.
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1976 Kölner Domschatz - UCA-Einsatz - Italien, Jugoslawien,
Deutschland - Festnahme der jugoslawischen Täter und Rückfüh-
rung des Domschatzes
Es gelang Herrn Werner Mauss, den Kölner Domschatz, den eine Sonderkommission von
über 50 Kriminalbeamten über Monate nicht auffinden konnte, in einem kurzen Zeitraum zu-
rückzuführen, u.a. deshalb, weil er als erfahrener Undercover-Agent über ein entsprechen-
des und erforderliches Netzwerk verfügt. Als erster UCA (Undercover-Agent) Deutschlands
spielte er sich unter Legende an die kriminellen Zielpersonen heran, gewann ihr Vertrauen
durch vertrauensbildende Intelligenz-Maßnahmen und trieb einen Keil zwischen die Mitglie-
der der Bande, um so grundsätzlich die Beute wiederzuerlangen und die Täter festnehmen
zu lassen. Herr Werner Mauss steuerte die Täter in geheimer Abstimmung mit der damali-
gen Oberstaatsanwältin Maria Therese Mösch und dem Leiter der Kripo Köln, Herrn KD
Hochscherff in eine beweiserhebliche Falle. Unter seiner Legende traf Herr Werner Mauss
die Einbrecher Tunjic und Dalavale in Lugano. Die Täter hatten vor ihrer Festnahme in Zü-
rich in einem Pkw in den Seitenteilen des Fahrzeugs einen Großteil des gestohlenen Dom-
schatzes versteckt. Der Haupttäter Ljubomir Ernst wurde wiederum in Abstimmung mit der
Oberstaatsanwaltschaft Köln und Interpol Rom von Herrn Werner Mauss aus Belgrad nach
Mailand gelockt und dort schwerbewaffnet festgenommen. Die Täter wurden überführt, in-
haftiert und in Köln zu langen Freiheitsstrafen verurteilt. Hinter all dem standen zu jeder Zeit
die deutschen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden.
Auszug aus Presseartikel aus dem Sauerlandkurier vom 16.02.2026:
Neue Details zum Raub aus der Domschatzkammer
Georg Bönisch als junger Reporter mit der Beute aus dem Domschatzraub.
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Was die drei nicht wussten und was lange geheim gehalten wurde: Der Auffahrunfall war
fingiert. Eine Falle, detailliert konzipiert von dem Undercover-Agenten Werner Mauss, beim
BKA unter der Nummer 111 geführt. Erst jetzt, 50 Jahre später, bringen Recherchen neue
Einzelheiten zu seiner Rolle ans Licht. Der Kölner Journalist und frühere Spiegel-
Redakteur Georg Bönisch war als junger Reporter für die Kölnische Rundschau am Tatort in
der Domschatzkammer. Schon damals deckte er Versäumnisse der Behörden auf. Der Fall
ließ ihn nie los. Für einen kürzlich erschienenen FAZ-Beitrag sprach er erstmals mit Werner
Mauss über dessen Einsatz.
Haben sich daraus neue Erkenntnisse zum größte Kunstraub in Kölns Geschichte ergeben,
frage ich Georg Bönisch. In Details ja, sagt er. Denn bislang sei nicht bekannt gewesen, „wie
Mauss genau vorging, wie er sich selbst als international agierenden Großkriminellen Jac-
ques inszenierte, um in die Kreise der Domräuber vorzudringen“. Mit größter Raffinesse
habe es der Geheimagent geschafft, „das Misstrauen der gesuchten Täter aufzuweichen
und sie aus der Deckung zu locken“. So habe er ihnen etwa den Auftrag erteilt, angeblich
gestohlene Kunstwerke aus rheinischen Museen ins Ausland zu transportieren. Um glaub-
würdig zu wirken, operierte Mauss sogar mit echten Gemälden, als Leihgaben für einen un-
gewöhnlichen Zweck.
Am Ende bekam Köln seine Schätze zurück, vor allem den größten Teil der Dom-
Juwelen. Doch gibt es einen nachhaltigen Lerneffekt aus diesem Fall? Einbruchsgelegenhei-
ten während Baumaßnahmen damals am Kölner Dom, zuletzt im Louvre gehören bis
heute zu den größten Schwachstellen der Sicherheitssysteme.
Die Dokumentation ist exemplarisch eine hervorragende Beschreibung der Einzigartigkeit
der Tätigkeit von Herrn Werner Mauss als Undercover-Agent, die er seit 1965 bis heute bei
unzähligen weltweiten Einsätzen im öffentlichen Interesse gegen organisierte Kriminalität,
Drogenbanden und Terrorismus mit einer 98-prozentigen Erfolgsquote ausübt. Dazu gehö-
ren auch erfolgreiche Zielfahndungen nach Schwerstkriminellen und Mördern. Allein in der
Zeit von 1965 bis 1978 hat Herr Werner Mauss mehr als 300 kriminelle Vereinigungen un-
terwandert und in Zusammenarbeit mit Staatsanwälten, Untersuchungsrichtern und Sonder-
kommissionen der Polizei in Europa von innen heraus zerschlagen. Auch hat er mehr als
100 Geiseln, die unter Todesdrohung und Folter standen, in Middle East, Südamerika und
Asien unter Einsatz seines Lebens befreit siehe hierzu einen ARD-Film Clip, in dem Herr
Dr. Wolfgang Schäuble, 1984-1989 Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des
Bundeskanzleramtes, 1989-1991 Bundesminister des Innern, über die nachrichtendienstli-
chen Einsätze des übergesetzlichen Notstandes Erklärungen abgibt.
Link: https://www.werner-mauss.de/eh5v.files/html5video/TOPA.m4v.
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Es handelt sich hierbei um die Sicherstellung der Severo-Giftfässer am 19. Mai 1983 in An-
guilcourt-le-Sart, Nordfrankreich, und insbesondere um den Einsatz von Herrn Werner
Mauss für den Krisenstab Libanon zur Befreiung der im Libanon entführten Geiseln Cordes
und Schmidt.
Wegen der Zurverfügungstellung von Herrn Werner Mauss durch das BKA bedankt sich am
20. Juli 1976 der stellvertretende Leiter der Kriminalpolizei Köln. Herr Kriminaldirektor Hoch-
scherff schreibt an die Leitung des BKA – siehe nachstehendes Schreiben:
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Vorbenanntes Schreiben wurde nach Eingang Herrn Präsident Herold, Herrn LRKD Schorm,
Herrn Abteilungspräsident Scheicher und Herrn LRKD Boeden vorgelegt.
Herr Boeden war von 1983 bis 1987 Vizepräsident des BKA und von 1987 bis 1991
Präsident des BfV. Als Abteilungspräsident AP hatte er damals Herrn Werner Mauss
„Institution M.“ Herrn Werner Mauss übernommen. Von 1983 bis 1987 wurde Herr
Werner Mauss von BKA-Vizepräsident Boeden geführt und dann vom BfV unter Präsi-
dent Boeden übernommen siehe nachfolgend bestätigende Erklärung von Herrn
Boeden vom 22.11.1995.
Herr Boeden war auch Initiator des Herrn Mauss ab 1985 erwiesenermaßen zur Verfü-
gung gestellten Treuhandfonds zur Finanzierung seiner für die Belange der inneren
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der westlichen Partnerdienste wich-
tigen Einsätze.
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Herr Boeden blieb bis zu seiner Pensionierung 1991 Hauptansprechpartner von Herrn Wer-
ner Mauss. Danach wurde Herr Werner Mauss vom damaligen Staatsminister im Kanzler-
amt, Chef des BND und Koordinator des BfV und BKA, übernommen. Herr Schmidbauer hat
diese Funktion bis 1998 wahrgenommen siehe nachfolgend auch Schreiben von Herrn
Schmidbauer vom 17.12.2008, insbesondere die vom BfV bestätigte Gefährdung.
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Auch der von 1991 bis 1998 tätige Kanzleramtsminister Bohl bestätigt in seinem Schreiben
an US-Botschafter Emerson vom 26.06.2014 eine gute Zusammenarbeit von Herrn Werner
Mauss mit den Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland siehe nachfolgend
Schreiben von Herrn Bohl.
Dies alles auf der Grundlage des Herrn Werner Mauss von Herrn Boeden 1985 zur Verfü-
gung gestellten Treuhandfonds, durch den die Finanzierung seiner Sondermissionen gesi-
chert war.
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Herr Werner Mauss hat seiner Lebensphilosophie entsprechend in den vergangenen
Jahrzehnten bis heute unter Einsatz seines eigenen Lebens in Südamerika, Asien, Nahost
und Europa zahlreiche Leben gerettet und Entführte aus der Geiselhaft befreit. Die ARD hat
– wie oben bereits erwähnt – zur Lebensleistung von Herrn Werner Mauss hierzu einen Film
Clip erstellt.
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Im Juli 1976 wurde Herr Werner Mauss vom BKA Bad Godesberg,
Abteilung TE, Herrn Boeden und Herrn Scheicher vertraglich über-
nommen und erhielt den Auftrag, den von der RAF in Berlin freige-
pressten RAF-Terroristen Rolf Pohle, der auf den Ägäischen Inseln
in Griechenland von einem Journalisten zufällig gesichtet wurde, in
Form einer Zielfahndung festnehmen zu lassen.
Mit dem ihm damals zur Verfügung stehenden, vom BKA abgedeckten, zweimotorigen Tur-
boprop-Flugzeug mit Druckkabine flog Herr Werner Mauss, angemeldet durch Interpol, unter
Decknamen nach Athen. Absprachegemäß traf er in Athen den ihm im Rahmen der Terro-
rismusfahndung aus diversen Operationen bereits bekannten griechischen, deutschsprachi-
gen Interpol-Chef Nikolas Fotinopoulos und flog zusammen mit ihm alle Ägäis-Inseln bei der
Fahndung nach Pohle an. Dabei stellte Herr Werner Mauss verschiedene Rasterspuren fest,
wie z.B. dass Pohle stets eine Sonnenbrille mit rotem Rand, eine Umhängetasche und eine
auffällige Kopfbedeckung trug und sein Gesicht von starker Akne gezeichnet war.
Der wichtigste Rasterpunkt war der tägliche Kauf der Süddeutschen Zeitung durch Pohle.
Über die Süddeutsche Zeitung verständigten sich damals die RAF-Terroristen europaweit
mit Anzeigen. Mit Hilfe des damaligen griechischen Regierungspräsidenten Karamanlis, der
Herrn Werner Mauss aus anderen Operationen kannte, erreichte Herr Werner Mauss, dass
der Polizeipräsident von Athen ihm ca. 260 zivile Polizeibeamte, verteilt auf alle 84 Kioske in
Athen und Piräus, für 60 Minuten ab Ankunft der Süddeutschen Zeitung bei den Kiosken zur
Verfügung stellte. Rolf Pohle erschien 40 Minuten nach Beginn des Einsatzes am Syntagma-
Platz und kaufte die Süddeutsche Zeitung und den Spiegel. Die Polizei nahm ihn am 21. Juli
1976 in Athen zufällig 20 Meter von Herrn Werner Mauss entfernt fest.
Nach einer Einladung von Präsident Karamanlis, der von dem strategischen Fahndungser-
folg beeindruckt war, flog Herr Werner Mauss zurück nach Frankfurt. Er berichtete Herrn
Boeden, damals Abteilungsleiter TE, und BKA-Präsident Dr. Herold in Bad Godesberg in al-
len Einzelheiten über die Festnahme von Pohle auf der Grundlage der von Herrn Werner
Mauss festgestellten Rastermerkmale.
1976 befand sich die elektronische Datenverarbeitung noch in der Anfangsphase. Herr
Dr. Herold hatte jedoch bereits erkannt, dass diese Technik bei der Verbrechensbe-
kämpfung enorme Bedeutung gewinnen würde. Am Ende des Vortrages von Herrn
Werner Mauss sprang Herr Dr. Herold begeistert auf und sagte: „Was Sie in Griechen-
land erfunden haben, wird ab diesem Zeitpunkt als Rasterfahndung in die Kriminalge-
schich-te eingehen!“ Herr Dr. Herold und Herr Boeden gratulierten Herrn Werner
Mauss zu diesem Erfolg und dem Erfolg der Festnahme.
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Nach der Festnahme von Pohle flog Herr Werner Mauss noch in der Nacht im Auftrag der
Amtsleitung des BKA nach Korfu und traf den früheren Arbeitsminister von NRW und Vorsit-
zenden der SPD-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Farthmann in seinem Urlaubsort, um ihn vor ei-
nem möglichen Anschlag der RAF als Repressalie für die Festnahme von Pohle zu warnen.
Prof. Dr. Farthmann reiste unverzüglich zurück nach Deutschland, siehe seine Aussage
Link: https://www.werner-mauss.com/downloads/Farthmann/eh5v.html
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Der frühere griechische Polizeigeneral von Athen und Interpolchef von 1975-1984, Ni-
kolas Fotinopoulos, gab am 24.01.1996 in einer schriftlichen Erklärung Folgendes zu
Protokoll – Auszug wörtlich:
„M. habe ich 1976 kennengelernt, als das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) ihn unter
Tarnnamen über Interpol bei der griechischen Polizei angemeldet und um Unterstützung bei
seinen verdeckten Ermittlungen gegen deutsche Terroristen der Rote Armee
Fraktion“ (RAF) gebeten hatte. Die griechische Polizei gewährte ihm die erbetene Hilfe.
Durch die Ermittlungsarbeit von M. ist es der griechischen Polizei gelungen, einen wichtigen
deutschen RAF-Terroristen festzunehmen. Wegen der Operationen der griechischen Polizei,
die zu diesem Erfolg geführt hatten, haben sich die deutsche Regierung und die bayerische
Landesregierung bei der griechischen Regierung bedankt. Bei dieser Gelegenheit war ich
selbst in Deutschland, wo ich mit Herrn Boeden sprach, dem Leiter der Abteilung Terroris-
mus des BKA. Auch er hat sich sehr anerkennend über die geleistete Arbeit ausgesprochen.
Auch der deutsche Interpol-Chef Jeschke und Herr Mehler, Leiter des LKA Bayern, mit de-
nen ich ebenfalls gesprochen habe, äußerten sich in ähnlicher Weise.
Anlässlich des ersten Besuches des griechischen Premierministers Karamanlis in Deutsch-
land wurde auch M. zu dessen Schutz tätig. Ich hatte Karamanlis nach Bonn begleitet, da
ein terroristischer Anschlag gegen ihn befürchtet wurde. M. war damals bei Karamanlis im
Gästehaus der deutschen Regierung in Bonn.
Ab 1976 war M. regelmäßig als ziviler Mitarbeiter des BKA in Griechenland tätig, jeweils
nach Ankündigung unter Legende durch Interpol.
Eine der Aktionen von M. wurde deshalb erforderlich, weil bekannt geworden war, dass ge-
gen den damaligen Minister von Nordrheinwestfalen, Prof. Farthmann, ein Attentat während
seines Urlaubs in Griechenland geplant war. Das BKA entsandte M. zum Schutz des Minis-
ters. M. flog den Minister aus Sicherheitsgründen mit dem ihm zur Verfügung stehenden
Flugzeug nach Deutschland.
Danach kam M. mehrmals im Auftrag des BKA nach Griechenland, stets über Interpol an-
gemeldet. Diese Anmeldungen erfolgten ebenfalls unter Tarnnamen. M. führte seine Ermitt-
lungen immer unter Tarnnamen durch. Er verfügte über die entsprechenden Abdeckpapiere,
die von deutschen Behörden ausgestellt wurden. In den meisten Fällen sollten Terroristen
aufgespürt werden. In dieser Zeit lebten viele deutsche Terroristen in Griechenland, auf den
griechischen Inseln, auf Zypern oder in den Nachbarstaaten. Dort sind sie gelegentlich von
deutschen Touristen gesehen worden. Die Touristen haben dann das BKA telefonisch ver-
ständigt, das M. daraufhin entsandte.
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Die griechische Polizei unterstützte M. Nach einem Interpol-Ersuchen hat die Polizei auch
andere griechische Polizeidienststellen gebeten, M. in Amtshilfe zu unterstützen. Damit wa-
ren auch die Chefs der griechischen Kriminalpolizei und der Ausländerpolizei involviert.
Auch Griechenland litt damals unter dem internationalen Terrorismus. Zur Bekämpfung des
Terrorismus in Griechenland hat M., auf Ersuchen der griechischen Polizei, wertvolle Hin-
weise gegeben.
Auch von 1979 bis 1984 war M. wiederholt in Ermittlungsverfahren des BKA in Griechenland
tätig, die meisten nach Anmeldung durch Interpol. Mir war bekannt, dass M. in den Opera-
tionen nach 1979 vom BND geführt wurde. Hauptsächlich ging es um Einsätze im Zusam-
menhang mit Terrorismusbekämpfung.
Von 1981 bis 1984 ging es hauptsächlich um zwei Operationen gegen Terroristen, die sich
auch in Syrien aufgehalten haben. Im Rahmen dieser Operationen wurde bei einer zum Um-
feld der Terroristen gehörenden Frau in Nordgriechenland eine Kontaktstelle eingerichtet.
Bei der zweiten Operation wurde für M. eine Legende in der Nähe von Athen aufgebaut, mit
der er verdeckt zu Mitgliedern der RAF Kontakt finden sollte. Zur Überwachung dieser Ope-
ration hielt sich 1982 ein BND-Mitarbeiter in Athen auf.
(...)
1983/1984 hatten Sicherheitsstellen der NATO M. gegen internationale Terroristen einge-
setzt. In diesem Fall habe ich, zusammen mit M., an einem Gespräch über die Operation
teilgenommen, das auch im Zusammenhang mit der Ermordung eines amerikanischen Mari-
neoffiziers durch die griechische Terrororganisation „17. November“ stand. Gespräche, die
ich im Rahmen dieses Falles auf Anordnung der griechischen Sicherheitsstellen führte, fan-
den auch in Italien und Frankreich statt.
(...)“
1977 konspirativ subversive Operation gegen Terrororganisation
MPAIAC - Anführer Antonio Cubillo - erfolgreiche Zerschlagung der
MPAIAC, die 1979 restlos aufgelöst wurde
Herr Werner Mauss wurde von der Koordinationsstelle der Sicherungsgruppe Abt. TE und
dem BfV unterstützend begleitet, jedoch geführt vom niedersächsischen Verfassungsschutz,
bei einem konspirativ subversiven Einsatz gegen die Kommandoführung der spanischen
Terrororganisation MPAIAC bzw. gegen ihren Anführer Antonio Cubillo. Die MPAIAC wurde
zur Zeit des Einsatzes massiv von der algerischen Regierung, ihrem Präsidenten Houari
Boumedienne bzw. dem Nachrichtendienst Algeriens logistisch unterstützt. Es gab Ausbil-
dungslager in Algerien, in denen RAF-Terroristen auf Einladung der MPAIAC ausgebildet
und finanziell unterstützt wurden.
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Herr Werner Mauss flog zu Gesprächen mit dem spanischen ND mit dem ihm zur Verfügung
stehenden Flugzeug, aus Geheimhaltungsgründen ohne Copilot, zu den Zielorten nach
Spanien bzw. den Kanaren, begleitet vom Chef des niedersächsischen Verfassungsschut-
zes, Helmut Jüllig und dem Referatsleiter Harald Wiehe. Auch der damalige Ministerialdirek-
tor Werner Smoydzin begleitete hin und wieder die Operation.
Nach einem Bombenanschlag auf ein Blumengeschäft im Flughafen von Las Palmas durch
die MPAIAC, Anführer Cubillo, kam es wegen der Umleitung des Flugverkehrs auf Teneriffa
am 27. März 1977 zu einem Zusammenstoß zweier Flugzeuge mit mehr als 600 Toten. Die
MPAIAC erpresste auch in erheblichem Maße deutsche Unternehmen. Herrn Werner Mauss
gelang es durch gezielt eingeschleuste Informanten, die MPAIAC von innen heraus zu zer-
schlagen. Wie zuvor beschrieben, wurde die Terrororganisation 1979 restlos aufgelöst.
Auf Empfehlung des BKA-Präsidenten Dr. Herold, der Herrn Werner Mauss gegenüber
Fachleuten immer als seine Geheimwaffe bezeichnet hatte, arbeitete Herr Werner
Mauss von 1979 bis 1983 auf der Grundlage eines BND-Vertrages, d.h. in dieser Zeit
wurde er zentral vom BND geführt. Außerdem wurden alle Tarnpapiere des Herrn
Werner Mauss vom BND übernommen und umgeschrieben. Dazu gehörten auch die
Möllner-Papiere. Hauptstoßrichtung des Einsatzgeschehens von Herrn Werner Mauss
war Antiterrorismus. Nach 1983 wurde er u.a. auch wieder vom BKA auf dem Gebiet
OK - organisierte Kriminalität geführt. Parallel wurde er weiter in Folgeoperationen
vom BND gegen RAF-Terroristen in Griechenland und Nahost eingesetzt. Außerdem
arbeitete er in einer ebenfalls von einem westlichen Partnerdienst verantworteten
Spezialoperation von 1982 bis 1984, logistisch unterstützt vom BND, BKA und BfV.
BND-Auftrag, erteilt durch Amtsleitung, Ansprechpartner Herr Rausch (Deckname), Abt. Be-
schaffung, Hauptansprechpartner Oberst Wolfram Schmid (Klarname) siehe hierzu auch
nachfolgende eidesstattliche Versicherung von Herrn Schmid:
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1979-1983 – Operation im Auftrag des BND
Antiterrorismus, Einsätze gegen RAF-Terroristen in Griechenland und Nahost, u.a. Operati-
on gegen die RAF-Terroristin Mohnhaupt.
1979-1981 – Vorfeldoperation
Geführt vom BND und logistisch unterstützt vom BKA und BfV, wie zuvor beschrieben, Auf-
bau einer geheimen Mitarbeiterin – GM im Umfeld von RAF-Unterstützern in Heidelberg.
Einschleusung und Führung der vorbenannten Informantin durch Herrn Werner Mauss im
Kreis von RAF-Unterstützern im Raum Heidelberg. Dies führte zur Enttarnung und zum Un-
falltod der RAF-Terroristen Juliane Plambeck und Wolfgang Beer. Christian Klar und Adel-
heid Schulz hielten sich während des Unfalls, wie später festgestellt, in einem anderen
Fahrzeug in der Nähe auf.
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Über eine von Herrn Werner Mauss unter der Legende als Waffenbeschaffer in Spanien
aufgebaute und nach Heidelberg versetzte GM holländischer Nationalität, die große Ähnlich-
keit mit der gesuchten RAF-Terroristin von Dyck hatte, gelang es Herrn Werner Mauss 1980
durch RAF-Unterstützer, Kontakt zu den Terroristen Plambeck und Beer herzustellen. Plam-
beck und Beer wollten über eine in Heidelberg aufhältige RAF-Unterstützerin von der GM
vier Maschinenpistolen erwerben. Das LfV Baden-Württemberg bereitete in Zusammenarbeit
mit den Bundesbehörden die Übernahme vor. Im Rahmen dieses Einsatzes fiel am 25. Juli
1980 ein verdächtiges Fahrzeug auf. In der Annahme, verfolgt zu werden, raste dann dieses
Zielfahrzeug in der Nähe der Ortschaft Unterriexingen Bahnhof Bietigheim-Bissingen, Ba-
den-Württemberg frontal in einen Kiestransporter. Die Fahrzeuginsassen, die RAF-Terroris-
ten Plambeck und Beer, waren sofort tot. Bei den Toten wurden die Mordwaffen (Maschi-
nenpistolen polnischer Herkunft) gefunden, mit denen die vier Begleiter des Arbeitgeberprä-
sidenten Hanns Martin Schleyer bei dessen Entführung im September 1977 ermordet wur-
den.
Klars vorerst letzte Spur, die von der Polizei gesichert ist: Er fuhr am 25. Juli, als das Terro-
ristenpaar Juliane Plambeck und Wolfgang Beer bei Bietigheim tödlich verunglückte, mit
Freundin Adelheid in jenem roten BMW 2002, der dem Unfallwagen gefolgt war und davon-
brausen konnte.
Die Presse hat Jahre später über Dritte Einzelheiten zum Hintergrund erfahren, insbesonde-
re, dass Herr Werner Mauss die Informantin geführt hatte. Die Journalisten haben auch be-
hauptet, dass er während der laufenden Operation absichtlich die Sache so gesteuert hätte,
dass die Terroristen getötet wurden. Dies wurde später in der Presse in einem Artikel auch
so veröffentlicht. Gleiche Informationen wurden als Intrige über die damalige Stasi-Abteilung
Desinformation an die Presse lanciert.
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1980 konspirativ subversiver Einsatz für BND gegen PLO-Terro-
risten
1980 beschäftigte sich Herr Werner Mauss wiederum mit einem Spezialeinsatz für den BND,
der 1976 im Rahmen der Informationsbeschaffung anlässlich der Zielfahndung gegen den
RAF-Terroristen Pohle begonnen hatte. Konspirativ subversiv erfolgte die Operation gegen
den Rechtsradikalen und Waffenbeschaffer von PLO-Terroristen, Udo Helmar Albrecht, geb.
13.04.1940 in Beyrode/Mühlhausen. Es gelang Herrn Werner Mauss, verdeckt unter Legen-
de an den Terrorunterstützer Udo Albrecht im Januar 1980 herangeführt zu werden. Herr
Werner Mauss erhielt von Albrecht Informationen über Waffenverstecke in der Nähe der bel-
gischen Stadt Lüttich und in den Ardennen, die er im Auftrag der PLO eingerichtet hatte und
die für Terroranschläge genutzt werden sollten. Außerdem informierte Albrecht Herrn Werner
Mauss über zahlreiche geplante Anschläge der PLO in Westeuropa und in Israel. In Abspra-
che mit Herrn Werner Mauss wurden die teilweise unter Lebensgefahr erfolgten Reisen zu-
sammen mit Albrecht von belgischen und deutschen Behörden abgesichert.
Albrecht wurde später wegen seiner zahlreichen Verbrechen in Absprache mit dem BND
festgenommen. Er behauptete, Informationen über ein weiteres Waffenversteck an der DDR-
Grenze zu besitzen. Bei der Besichtigung täuschte er die Polizeikräfte und rannte plötzlich
zur DDR-Grenze, wo ihn Stasi-Offiziere empfingen und durch die Grenze in das Hoheitsge-
biet der DDR geleiteten. Zuvor hatten Mannschaften des DDR-Militärs am Grenzstreifen ihre
Waffen auf die westdeutschen Sicherheitsorgane gerichtet, die durch diese Aggression Al-
brecht nicht an der Flucht hindern konnten. Albrecht stand seit Jahren mit der Stasi in nach-
richtendienstlicher Kooperation. Die Stasi-Hauptabteilung überstellte Albrecht danach in ein
Palästinenser-Lager im Libanon (Ausbildungscamp für Terroristen der PLO). Albrecht wurde
dort wegen des Verrats von Waffenverstecken an den BND von der PLO angeklagt. In der
Anklage der PLO-Terroristen ging es um die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit
Herrn Werner Mauss gegen die PLO. Im Herbst 1981 wurde er nochmals in Frankfurt fest-
genommen. Nach vorliegenden Erkenntnissen wurde Udo Albrecht im Libanon wegen der
ihm zur Last gelegten Zusammenarbeit mit Herrn Werner Mauss bzw. mit dem BND er-
schossen.
1981 – UCA-Einsatz für BKA und LKA Niedersachsen - Soko Zitrone
Einsatz in Norddeutschland, Italien-Sardinien und Griechenland. Zur Genehmigung der
UCA-Operationen wurden Sonderstaatsanwälte in Deutschland und Sardinien eingesetzt.
Die kriminelle Vereinigung bestand überwiegend aus italienischen Straftätern, die Brandstif-
tungen und Tötungsdelikte gegen Bandenmitglieder durchführten. 1982 Festnahme der
Haupttäter während des Versuchs einer Brandstiftung auf Rhodos, weitere Festnahmen auf
Sardinien und in Deutschland, Zerschlagung der Bande.
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1981/1982 – UCA-Operation gegen kriminelle Vereinigung Hamburg,
Bielefeld - Schwerpunkt: Raubüberfälle, Einbrüche, Hehlerei
Herr Werner Mauss steuerte Führungskräfte der Kriminellen in eine Festnahmeoperation der
Polizei in Bielefeld. Dabei löste sich von einem Beamten des Sondereinsatzkommandos
versehentlich eine Salve aus seiner Maschinenpistole, die nur wenige Zentimeter an Herrn
Werner Mauss vorbei flog und einen der Täter im Auto sitzend tödlich traf. Die noch nicht
festgenommenen Mittäter in Hamburg organisierten deshalb vor dem Polizeipräsidium in
Bielefeld eine Demonstration. Herr Werner Mauss wurde vom Täterkreis beschuldigt, den
Tod des Erschossenen durch die von Herrn Werner Mauss aufgebaute Falle verursacht zu
haben. Dies war der Grund, weshalb die Hamburger „Unterwelt“ bundesweit nach Herrn
Werner Mauss suchte, um sich zu rächen.
Gerichtsassessor a.D., Ltd. Kriminaldirektor i.R. Gerd Steffen beschrieb diese Vorgänge am
2. Januar 1996 in einem Schreiben – Auszug wörtlich:
„(…)
Bei einem von Mauss im Anschluss daran bearbeiteten Fall ging es um eine andere Ver-
brecherbande, die Raubüberfälle, Einbrüche und Rauschgiftdelikte begangen hatte. Ein
Einbruch war im Freihafen in Hamburg erfolgt. In diesem Fall hat die Polizei Mauss
gleichfalls mit verdeckten Ermittlungen beauftragt. Die Täter wurden in Bielefeld festge-
nommen. Entscheidend dafür waren von Mauss gelieferte Erkenntnisse. Bei der Fest-
nahme hat ein Polizist ein Bandenmitglied erschossen.
(…)“
1982 erfolgreicher Spezialeinsatz unter Führung des BND gegen
RAF-Terroristen
Hauptzielperson Brigitte Mohnhaupt u.a., Einsatzgebiet Griechenland, Nahost.
1983 BKA-Kriminalhauptkommissar Hans-Georg Haupt begeht
Verrat von Amtsgeheimnissen zum Nachteil des BKA und von
Herrn Werner Mauss
Von Ende 1973 bis 1976 war der BKA-Kriminalhauptkommissar Hans-Georg Haupt von der
BKA-Amtsleitung beauftragt, Herrn Werner Mauss bei seinen Undercover-Einsätzen logis-
tisch zu unterstützen. Zu den Aufgaben des KHK Haupt gehörte es, Herrn Werner Mauss mit
Abdeckpapieren abzusichern, die Beschaffung von Tarnkennzeichen usw. sowie der Schutz
der Wohnanlage in Altstrimmig, in der Herr Werner Mauss unter einem amtlich zugewiese-
nen Decknamen lebte.
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In dem vorbenannten Zeitraum arbeitete Herr Werner Mauss u.a. gegen eine kriminelle Ver-
einigung nach § 129 StGB, geführt von einem Fallführer des BKA, und im parallelen Einsatz
für die Sonderkommission „Domschatz“ in Köln. Fallführer und Ansprechpartner war der
stellvertretende Leiter der Kriminalpolizei Köln, Kriminaldirektor Hochscherff. Die Festnahme
der Täter und Sicherstellung des Domschatzes erfolgte 1976.
Nach den vorbenannten Einsätzen führte Herr Werner Mauss ebenfalls 1976 für das BLKA
und das BKA eine erfolgreiche Zielfahndung nach dem in Berlin freigepressten RAF-Terroris-
ten und Waffenbeschaffer für den Drenkmann-Mord, Rolf Pohle, in Griechenland durch. Herr
Werner Mauss arbeitete allein mit den Fallführern, KHK Haupt unterstützte lediglich aus
Wiesbaden die Fallführungen bei der Zurverfügungstellung von Absicherungen für die kon-
spirativen Einsätze von Herrn Werner Mauss.
Wegen verschiedener, im vorbenannten Zeitraum von Ende 1973 bis 1976 versuchter übler
Intrigen wurde Herr Haupt von seinen Aufgaben als Helfer von Herrn Werner Mauss vom
damaligen BKA-Präsidenten Dr. Herold und seinem Abteilungsleiter, LRKD Schorm im
Herbst 1976 schlagartig entbunden. Ab diesem Zeitpunkt wurde Herr Werner Mauss nur
noch von einem Kriminaldirektor, KD Köhn, und einem Hauptkommissar, KHK Ostermann,
der Sicherungsgruppe des BKAAbteilung Antiterrorismus weiterhin logistisch unterstützt.
Polizeifoto – man sieht das Erbrochene
Düe ließ sich für den vorgetäuschten Raubüberfall im Jahr 1981 von einem ihm be-
kannten türkischen Berufskriminellen bewusstlos schlagen. Zuvor hatte er den
Schmuck in Decken und Wänden seines Juweliergeschäftes versteckt. Während
seiner Haftzeit verkaufte Vater Düe das Juweliergeschäft. Bei Renovierungsarbeiten
im Juni 2000 fand der Nachfolgebesitzer den versteckten Schmuck. Eine neue An-
klage konnte nicht stattfinden, die Straftat war verjährt.
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1982-1983 – UCA-Einsatz gegen Juwelier René Düe für LKA NS - am
31.10.1981 vorgetäuschter Raubüberfall - Schaden 13 Mio. D-Mark
BKA-Beamter KHK Haupt begeht Verrat von Amtsgeheimnissen
zum Nachteil von Herrn Werner Mauss
1982 wurde Herr Werner Mauss mit der Aufklärung des vom Juwelier René Düe vorge-
täuschten Raubüberfalls (13 Mio. D-Mark) beauftragt. Vom BKA war Herr Werner Mauss zu-
vor an das LKA Niedersachsen als UCA ausgeliehen worden. Er hatte die Tätergruppe Düe
wegen des von ihm vorgetäuschten Raubüberfalls unterwandert. Als verdecktem Ermittler
gelang es ihm, von Düe fünfzehn Schmuckstücke zu erhalten, die Düe zuvor als geraubt
gemeldet hatte. Düe hatte die Schmuckstücke zur Übergabe im Hotel Kolumbus in Bremen
in einem Koffer zwischen Handtüchern hinterlegt. Er wollte mit diesen Schmuckstücken sei-
nen Hauptlieferanten in New York illegal belasten. Düe wurde am 05. August 1982 festge-
nommen.
Das BKA hatte mit dem Innenministerium Niedersachsens vereinbart, dass Herr Werner
Mauss als Hauptbelastungszeuge gegen Düe aussagt. Die Aufklärung des Falls durch den
Zeugen Mauss wurde von staatlicher Stelle unterstützt, obwohl Herr Werner Mauss als Un-
dercover Agent eingesetzt war. Hierdurch sollten illiquide Geschäftsleute an einer Nachah-
mung des kriminellen Verhaltens von Düe gehindert werden. Das Innenministerium Nieder-
sachsen hatte die verdeckte Vernehmung von Herrn Werner Mauss für den 16. Juni 1983
verfügt. In der Sperrerklärung heißt es wörtlich:
„Der Zeuge “Claude“ ist Informant der Polizei. Sein Einsatz erfolgt zur Bekämpfung
schwerwiegender Straftaten. Eine mögliche Berichterstattung aufgrund “öffentlicher Ver-
handlung“ lässt für Straftäter Rückschlüsse auf die Identität des Zeugen zu. Dadurch
wäre nicht nur Leib und Leben des Zeugen “Claude“ und das seiner Familienangehörigen
gefährdet, sondern auch das Wohl des Landes Niedersachsen und das der Bundesrepu-
blik Deutschland beeinträchtigt. Die Vernehmung des Zeugen “Claude“ vor hergestellter
“Öffentlichkeit“ würde seinen gegenwärtigen und zukünftigen Einsatz im Bereich der
Schwerst- und organisierten Kriminalität unmöglich machen.“
Von einem Fahrzeug des BKA wurde Herr Werner Mauss an einer Autobahn-Raststätte in
Niedersachsen abgesetzt, um dort in Polizeiuniform von einem Hubschrauber der nieder-
sächsischen Polizei aufgenommen und auf dem Dach einer Polizeischule in Hannover ab-
gesetzt zu werden. Dort war eine provisorische Hütte aufgebaut. Die Presse hatte die Poli-
zeischule mit Kameras umstellt. In den Räumen unter diesem Dach der Schule wartete das
Strafgericht zum Fall Düe auf die verdeckte Aussage von Herrn Werner Mauss.
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Dieser sagte, so wie in der Sperrerklärung des niedersächsischen Innenministeriums ver-
einbart, unter dem Decknamen „Claude“ gegen Düe per Mikrofon über alle von ihm beweis-
erheblich gewonnenen Erkenntnisse aus. Düe wurde in dieser ersten Instanz am 04. Januar
1984 vom Landgericht Hannover zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen eines nicht
vernommenen Zeugen hob der BGH das Urteil am 02. November 1984 auf.
In der zweiten Instanz wurde Düe vom Strafgericht am 13. März 1989 wegen Mangels an
Beweisen freigesprochen, da die Staatsanwaltschaft alle konspirativen Beweismittel aus
dem Einsatz von Herrn Werner Mauss ausblendete. Die Zivilkammer des Landgerichts Han-
nover verurteilte Düe trotz Freispruchs auf der Grundlage der in der Berufungsinstanz im
Strafverfahren nicht eingeführten Beweise wegen arglistiger Täuschung und grober Fahrläs-
sigkeit. Sie lehnte auch seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage
gegen die Mannheimer Versicherung in Höhe von 73 Mio. D-Mark ab. Düe erhielt trotzdem
vom Land Niedersachsen mehrere Millionen D-Mark Haftentschädigung.
Der BGH bestätigte das Urteil des LG Hannover, wodurch die Versicherung von der Scha-
densersatzleistung für den angeblichen Düe-Raub freigestellt wurde. Zu Recht, wie sich spä-
ter herausstellte.
Siehe Urteil vom 26. Februar 1992, LG Hannover, AZ 130192/91; S. 17, 18 und 19 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/1_Urteil_LG_Hannover_26_02_1992.pdf
Zum Urteil: HAZ, 27.2.1992 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/2_Artikel_HAZ_27_02_1992.pdf
Im kriminellen Zusammenspiel mit seinen Helfershelfern hatte Düe 1983 eine namentlich
inzwischen identifizierte Gruppe von Journalisten instrumentalisieren können, die von einem
„freien Fernsehjournalisten“ aus Frankfurt/ Main koordiniert wurde. Nach vorliegenden In-
formationen gelang es diesen Personen, den damals in NRW in Untersuchungshaft einsit-
zenden Kriminalbeamten KHK Haupt, zuvor BKA, zu korrumpieren.
Zu diesem Zeitpunkt saß der BKA-Beamte KHK Haupt im Hochsicherheitstrakt eines Düs-
seldorfer Gefängnisses in Untersuchungshaft. Dies hatte mit Herrn Werner Mauss nichts zu
tun. KHK Haupt war bereits am 10. Juni 1981 wegen folgender Delikte festgenommen wor-
den: Amtsanmaßung, Verwahrungsbruch, Verstrickungsbruch, Geldfälschung, Strafvereite-
lung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, unerlaubtes Glücksspiel und Bestechlichkeit.
KHK Haupt verkaufte im Interesse der eigenen Bereicherung sein gesamtes geheimes BKA-
Wissen über Herrn Werner Mauss, auch über den abgesicherten geheimen Wohnsitz, an
dem Herr Werner Mauss unter einem Decknamen lebte, an den Strafverteidiger des Düe,
Rechtsanwalt Brehm in Hannover, wie später in einem Verfahren festgestellt, für 380.000 D-
Mark.
45
Zu dem Verrat von Amtsgeheimnissen gehörte auch, dass Haupt seine in der Zeit von 1974
bis 1976 erlangten Kenntnisse über alle Hintergründe zu bis dahin von Herrn Werner Mauss
mit Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführten Undercover-Einsätzen an die Presse
preisgab. Dies ist der Grund, weshalb Herr Werner Mauss seit dieser Zeit bis heute von der
Presse verfolgt, unrechtmäßig „kriminalisiert“ und an die Öffentlichkeit gezerrt wird.
Mit Hilfe von KHK Haupt wurde es den Journalisten also möglich, den Zeugen Claude (Herrn
Werner Mauss) zu enttarnen. Widerrechtlich kauften sie von KHK Haupt amtlich geschützte
geheime Erkenntnisse über diverse unterschiedliche, im Bundesgebiet laufende staatsan-
waltschaftliche Ermittlungsverfahren, in denen Herr Werner Mauss operativ als Undercover
Agent von der Polizei eingesetzt und geführt worden war.
Durch den illegalen Einblick in diese von Sonderstaatsanwälten geführten Verfahren wurde
den Journalisten bekannt, in welchen Städten Herr Werner Mauss im Interesse der Krimina-
litätsaufklärung von der Staatsanwaltschaft genehmigte vertrauensbildende Maßnahmen
durchgeführt hatte. Herr Werner Mauss machte sich damit natürlich nicht strafbar.
Wider besseres Wissen, unter Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht, den Straftatbe-
stand „Irreführung der Behörden“ in Kauf nehmend, erstatteten die Journalisten zum Zweck
der eigenen Bereicherung ganz gezielt in Hannover, Koblenz, Stuttgart, Frankfurt/Main und
in anderen Städten Strafanzeigen wegen Hehlerei und anderer Delikte gegen Herrn Werner
Mauss. Er sollte kriminalisiert werden, um ihn als Zeugen im Düe-Verfahren unglaubwürdig
zu machen.
Die Staatsanwaltschaften in den benannten Städten erkannten jedoch sehr schnell die Intri-
ge, zogen die einzelnen angezeigten Verfahren zu einem Sammelverfahren in Frankfurt/
Main zusammen und stellten von Amts wegen die Ermittlungen gegen Herrn Werner Mauss
in Bezug auf alle von den Journalisten angezeigten Straftaten ein.
Für die amtlichen Beobachter war es damals deshalb auch nicht verwunderlich, dass der
freie Fernsehjournalist aus Frankfurt/Main und Koordinator des kriminellen Journalistenkrei-
ses nach der durch ihn unterstützten Enttarnung des Agenten Mauss bereits 1983 damit be-
gann, eine gegen Herrn Werner Mauss gerichtete kriminalisierende Fernsehdokumentation
zu erstellen. Der Journalist aus Frankfurt begann im Herbst 1983, in bundesdeutschen Ge-
fängnissen in Strafhaft einsitzende Schwerstkriminelle aufzusuchen, um ihnen sein ange-
kauftes Wissen über die Undercover-Einsätze zu verraten, an denen der Agent Mauss betei-
ligt war. Der Journalist hatte dabei ausschließlich die mit Düe getroffenen Absprachen und
seine eigenen finanziellen Interessen im Auge.
46
In der fraglichen Fernsehdokumentation gab der Mann aus Frankfurt dann den Schwerstkri-
minellen „Gelegenheit“, sich zu „beschweren“. „Einheitlich wie im Chor“ beteuerten die Vor-
genannten, zu Unrecht verurteilt worden zu sein. Geschickt manipulierte der Journalist den
Film gegen Herrn Werner Mauss zu Gunsten des in Hannover angeklagten Düe. Ziel war es,
wie auch in den Folgejahren praktiziert, mit Hilfe dieser zusammengestrickten Polemik den
wichtigsten Zeugen der Anklage „Claude“ (Mauss) im Fall Düe im Interesse der eigenen Be-
reicherung zu kriminalisieren und unglaubwürdig erscheinen zu lassen.
Mit großem Aufwand betrieben die Unterstützer Dües bis nach seinem „Freispruch“ weiterhin
Einflussnahme auf Printmedien und Fernsehanstalten, um mit Hilfe einer irreführenden Be-
richterstattung Herrn Werner Mauss zu diffamieren und als dubios zu plakatieren.
In den Jahren 1987/88 wurde das Ehepaar Mauss während verschiedener, zwischen den
Sicherheitsbehörden in Europa abgestimmter verdeckter Operationen als Undercover-Agen-
ten gegen Mordverdächtige und Entführer eingesetzt. Der „Journalistenkreis“ erlangte wie-
der illegal Kenntnis von einer Operation. Er schreckte nicht davor zurück, das Ehepaar
Mauss während eines Einsatzes im Ausland durch Störmaßnahmen in höchste Lebensge-
fahr zu bringen.
In einem Fall hatten die Journalisten nicht weit vom Verhandlungsgeschehen Gegenstände
installiert, um das Ehepaar vor seinen kriminellen Gesprächspartnern zu enttarnen. Die Kri-
minalpolizei des an der Operation beteiligten Landes stellte sofort nach Feststellung die
Störfaktoren beweiserheblich sicher. Sie befinden sich heute als Asservate im Keller der
Kanzlei der Mauss-Anwälte.
In einem anderen Fall wurden von den Vorgenannten Informationen an Kriminelle lanciert,
die daraufhin den Polizeiagenten in einer Frankfurter Tiefgarage auflauerten. Das Ehepaar
Mauss bemerkte einen quer gestellten Pkw, der sie an der Abfahrt hindern sollte. Zur glei-
chen Zeit bewegten sich fünf männliche Personen in Richtung des Fahrzeugs. Herr Werner
Mauss zerstörte blitzschnell mit Hilfe eines Wagenhebers die Beifahrerscheibe des ver-
schlossenen blockierenden Fahrzeuges, schob den Pkw an die Seite und fuhr zusammen
mit seiner Frau an den südländisch aussehenden, ihn an der Weiterfahrt hindern wollenden
Männern vorbei. Gewaltsam durchfuhren sie die geschlossene Ausfahrtschranke des Park-
hauses. Nach dem Angriff informierte Herr Werner Mauss eine Bundesbehörde, um den Vor-
fall polizeilich richtigzustellen.
Die Absicht der Intriganten war wiederum, Mauss als Belastungszeugen im Fall Düe auszu-
schalten. Die vorgenannten Helfer des Düe kassierten nach Herrn Werner Mauss vorliegen-
den Berichten in vollem Umfang die vom Land Niedersachsen für Düe nach seinem „Frei-
spruch“ im März 1989 festgesetzte und ausgezahlte Haftentschädigung.
47
Plötzlich, im Juni 2000, nach 19 Jahren und Ablauf der strafrechtlichen Verjährungsfristen,
wurden im früheren Geschäft des Vaters Friedrich Düe in Hannover, Am Ballhaus, ca. 400
Meter vom Tatort Am Kröppke, bei Renovierungsarbeiten 10,8 kg des damals von Düe als
geraubt gemeldeten Schmucks sichergestellt – versehen mit den Original-Etiketten. Der
Nachfolgebesitzer hatte im Geschäft des Vaters hinter Wänden und Decken das vermeintli-
che Raubgut gefunden. Während der Untersuchungshaft des René Düe ab Herbst 1982 hat-
te Vater Friedrich Düe sein Geschäft verkauft. Dies war der Grund, weshalb der kriminelle
Sohn bis zum Auffinden des Schmucks im Juni 2000 daran gehindert wurde, das Versteck
mit dem vermeintlichen Raubgut auszuräumen.
Damit wurde endgültig bewiesen, dass Düe den Raubüberfall vorgetäuscht hatte. Jedenfalls
ist es lächerlich, anzunehmen, dass die Räuber am 31. Oktober 1981 nach der Tat ihre Beu-
te im Geschäft des Vaters Düe versteckt hatten. Dües Einlassung vor Gericht in zweiter In-
stanz, dass er die belastenden fünfzehn an Herrn Werner Mauss übergebenen Schmuckstü-
cke im Geschäft seines Vaters zufällig wiedergefunden habe, ist im Nachhinein betrachtet
sogar richtig. „Vergessen“ hatte Düe „lediglich“, 1989 vor seinem Freispruch dem Strafge-
richt mitzuteilen, dass 10,8 von 40 Kilo Schmuck immer noch in Decken und Wänden seines
ehemaligen Geschäfts versteckt waren.
Aus heutiger Sicht ist es erschreckend, festzustellen, wie es damals dazu kommen
konnte, dass es Düe mit Hilfe seiner Unterstützer gelungen war, namhafte Politiker zu
instrumentalisieren, diese zu täuschen und als unwissende Helfer mit "vermeintli-
chem Erfolg" vor seinen kriminellen Wagen zu spannen. Dazu gehörte der Presse-
sprecher des damaligen Oppositionspolitikers, späteren niedersächsischen Minister-
präsidenten und Bundeskanzlers Gerhard Schröder, Herr Rechtsanwalt Elmar Brehm.
Der damalige Staatsanwalt Grasemann führte ein erneutes wiederaufgenommenes
Strafverfahren gegen Düe und sorgte dafür, dass die bei Düe sichergestellten 15
Schmuckstücke nicht erneut als Beweismaterial gegen Düe vorgelegt werden durften.
Dadurch wurde Düe freigesprochen. Er erhielt eine Haftentschädigung von ca. 2 ½ D-
Mark, die an einen Kreis von Personen weitergeleitet wurde, um den Polizeiagenten
Mauss widerrechtlich unglaubwürdig zu machen.
Die Nachrichtenlage im Fall Düe ergibt heute folgenden Überblick:
- 31. Oktober 1981: "Raubüberfall" Düe.
- Düe meldet mehr als 40 Kilo Schmuck als geraubt, ca. 3.400 einzelne Teile Kommissi-
onsware.
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- Tatzeugen beobachten zwei südländisch aussehende männliche Personen beim hastigen
Verlassen des Geschäftes mit jeweils einem Aktenköfferchen.
- Die Polizei in Hannover hielt es für ausgeschlossen, dass diese „möglichen Täter oder
Helfer“ in der beobachteten Zeit 40 Kilo Schmuck abtransportiert haben konnten. Die Ak-
tenkoffer waren zu klein für so viele Einzelstücke usw.
- 1991: Während eines Mordprozesses in Istanbul behaupten Türken, e bei der Vortäu-
schung des Überfalls unterstützt zu haben – Links:
https://www.werner-mauss.de/documents/
3_Artikel_Mannheimer_Morgen_05_02_1992.pdf
https://www.werner-mauss.de/documents/4_Schriftsatz_RAe_Loffler_Wenzel _Sedelmei-
er_an_OLG_Celle_20_01_1992.pdf
- Handelt es sich bei den Türken um jene Südländer, welche von Zeugen unmittelbar nach
der Tat gesehen worden waren?
- 1982: Das LKA Niedersachsen bildet wegen diverser gravierender Verdachtsmomente
eine Sonderkommission.
- Sommer 1982: Düe übergibt dem Polizeiagenten "Claude" (Mauss) die fünfzehn von ihm
als geraubt gemeldete Schmuckstücke
- Düe wird festgenommen und am 4. Januar 1984 von LG Hannover zu siebeneinhalb Jah-
ren Gefängnis verurteilt
- In der Zeit zwischen der Verurteilung 1984 bis zu seinem in zweiter Instanz erfolgten
Freispruch 1989 organisieren Düe und seine kriminellen Unterstützer eine in der Bundes-
republik wahrscheinlich einmalige Rufmordkampagne gegen einen wichtigen Zeugen der
Anklage (Polizeiagent Mauss), um diesen als Belastungszeugen auszuschalten.
Wie von Düe und seinen Helfern geplant:
- 13. März 1989: René Düe wird wegen mangelnder Beweise in der Berufungsinstanz frei-
gesprochen. Die Strafkammer in Braunschweig blendete zuvor die gesamten konspirativ
erlangten Beweismittel aus.
Wie von Düe und seinen Helfern geplant:
- Mauss wird als Belastungszeuge im Braunschweiger Strafprozess nicht vernommen.
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Wie von Düe und seinen Helfern geplant:
- Düe wird vernommen: Er erklärt, die fünfzehn von ihm als geraubt gemeldeten Schmuck-
stücke im Geschäft seines Vaters zufällig wiedergefunden zu haben. Die Kammer glaubt
diesen Sachverhalt.
Wie von Düe und seinen Helfern nicht erwartet:
- Trotz Freispruch des Braunschweiger Strafgerichts wertet das Zivilgericht des LG Hanno-
ver alle von dem Undercover Agenten Mauss und andere von der Polizei erbrachten Be-
weismittel. Sie spricht Düe schuldig, die Versicherung arglistig getäuscht zu haben. Durch
die Entscheidung des LG Hannover vom 26. Februar 1992, bestätigt durch den BGH,
wird die Versicherung aufgrund der im Urteil u.a. festgestellten arglistigen Täuschung
durch Düe von allen Zahlungen freigestellt. Die von Düe beantragte Prozesskostenhilfe
für eine Schadensersatzklage gegen die Versicherung in Höhe von 73 Mio. D-Mark wird
vom Gericht ebenso abgelehnt.
- Kontrovers: Obwohl diese Urteile vorlagen, hat das Land Niedersachsen eine millionen-
schwere Haftentschädigung an Düe zur Auszahlung gebracht. Seine kriminellen Unter-
stützer kassierten sofort dieses Geld.
- 20. Juni 2000: Bei Renovierungsarbeiten werden an diesem Tag, 19 Jahre nach der Tat,
10,8 Kilo Schmuck aus dem Düe-Raub noch original etikettiert im früheren väterlichen
Geschäft Düe am Ballhaus zwischen Wänden und Decken versteckt aufgefunden und
sichergestellt. Der Fundort befindet sich 400 m vom Tatort entfernt.
- Nach diesem Fund sind auch die Personen von Dües Schuld überzeugt, die sich in den
Jahren davor von der mit großen Mühen und viel Geld organisierten Rufmordkampagne
gegen den Undercover Agenten Mauss beeinflussen ließen.
Resümee:
Befragte international tätige Kriminologen, Richter, Staatsanwälte usw. sind sich einig: Der
Fall Düe eignet sich hervorragend als Lehrbeispiel für Polizeischulen. Aber er gibt auch ein-
deutig zu erkennen, dass Düe mit seiner kriminellen Energie und der von ihm und seinen
Unterstützern organisierten Macht, den Rechtsstaat mit Füssen tretend, einen Freispruch
erreicht hat, mit dem Ergebnis: Die Tat verjährte ohne Sühne.
Trotzdem blieb unter dem Strich für e und seine kriminellen Helfer nur ein großer Scha-
den ohne finanzielles Ergebnis. Es blieb für alle diese Personen ein in Luft aufgelöster
Traum mit bitterem Nachgeschmack.
Alle Personen mit großer krimineller Energie und eventuelle Nachahmer müssen an diesem
Fall erkennen: Verbrechen lohnt sich nicht!!!
50
Dokumentation:
WamS, Nr. 25 vom 18.06.2000 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/5_Artikel_WamS_18_06_2000.pdf
HAZ, 29.06.2000 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/6_Artikel_HAZ_29_06_2000.pdf
Wochenspiegel, 12.07.2000 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/7_Artikel_Wochenspiegel_12_07_2000.pdf
dpa, 28.06.2000 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/8_Artikel_dpa_28_06_2000.pdf
Der Spiegel, Nr. 26/2000, S.71, 72 und 73 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/9_Artikel_Spiegel_26_06_2000_Nr_26-2000.pdf
Bild, 24.06.2000 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/10_Artikel_Bild_24_06_2000.pdf
Bild, 26.06.2000 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/11_Artikel_Bild_26_06_2000.pdf
Einstweilige Verfügung gegen Düe vom 31.07.2000, LG Stuttgart, AZ 17 O 406/2000 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/12_Einstweilige_Verfuegung_LG_Stuttgar-
t_31_07_2000.pdf
Prof. Wenzel, Begründungsschriftsatz vom 04.09.2000 zur Durchsetzung des Urteils im Ver-
fügungsverfahren vor dem LG Stuttgart gegen Düe – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/13_Begruendungsschriftsatz_Prof_Wenzel_
04_09_2000.pdf
Unterlassungsverfügung gegen René Düe am 28.09.2000 rechtskräftig, AZ 17O406/400
Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/14_Unterlassungsverfugung_gegen_ Du-
e_28_09_2000_rechtskraeftig.pdf
Unterwerfungserklärung des Düe – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/15_Unterwerfungserklarung_Due_02
_11_2000.pdf
Anwaltliche Ankündigung seines RA Malottke vom 03.11.2000 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/16_Anwaltliche_Ankundigung_RA_Ma lot-
tke_03_11_2000.pdf
Schriftsatz vom 20.01.1992 des Prof. Wenzel an den Generalstaatsanwalt Celle und Ober-
staatsanwalt in Hannover zum Verdacht, dass der türkische Staatsangehörige Aydin Yil-
dizsoy in den von Düe vorgetäuschten Raubüberfall vom 31.10.1981 involviert ist. – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/4_Schriftsatz_RAe_Loffler_Wenzel _Sedelmei-
er_an_OLG_Celle_20_01_1992.pdf
51
Yildiszoy hatte am 20.03.1991 seinen Komplizen in Istanbul ermordet und dem Toten nach
Mafiamanier mit Zwirn den Mund zugenäht. Seine Erklärung vor Gericht: Der Tote sollte über
den Tod hinaus „sein Wissen nicht mehr verraten können“. Bei seiner Vernehmung hatte er
ausgesagt, er kenne René Düe, der Überfall vom 31.10.1981 sei nur vorgetäuscht gewesen.
Der Bruder des Opfers Nevzat Avan erklärte vor dem gleichen Strafgericht in Istanbul, dass
der Ermordete Nevzat zusammen mit Yildizsoy im kriminellen Zusammenspiel mit Düe die-
sem in der Rolle als Raubtäter halfen, den Überfall auf sein Geschäft vorzutäuschen.
Zum oben genannten Sachverhalt – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/4_Schriftsatz_RAe_Loffler_Wenzel _Sedelmei-
er_an_OLG_Celle_20_01_1992.pdf
Artikel aus "Hürriyet" vom 01. Februar 1992 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/17_Artikel_Hurriyet_01_02_1992.pdf
Artikel aus "Mannheimer Morgen" vom 05. Februar 1992 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/3_Artikel_Mannheimer_Morgen_05_02_1992.pdf
Artikel aus "Der Spiegel" vom 26.Juni 2000, Nr. 26/2000 – Link:
https://www.werner-mauss.de/documents/9_Artikel_Spiegel_26_06_2000_Nr_26-2000.pdf
1983 UCA-Einsatz - Suche nach den 41 „Seveso-Giftfässern“ und
Sicherstellung in Nordfrankreich Verhinderung der weltweit größ-
ten Umweltkatastrophe
Die Neue Zürcher Zeitung am 5.6.2023 (https://www.werner-mauss.com/downloads/Artikel-
_NZZ_05_06_2023.pdf) beschreibt, dass 1983 alle Bundesbehörden in Deutschland sowie
auch Italien, Frankreich und die Schweiz zur Verhinderung der Umweltkatastrophe mit Akri-
bie, jedoch erfolglos, gearbeitet hatten.
Im direkten Auftrag von Innenminister Zimmermann gelang es Herrn Werner Mauss mit der
Unterstützung griechischer Behörden 1983, eine erste Spur im Seveso-Fall aufzunehmen.
Dies wurde begünstigt durch einen Einsatz von Herrn Werner Mauss für eine deutsche Bun-
desbehörde, den er sieben Jahre zuvor, im Juli 1976 bei einer Zielfahndung im Rahmen ei-
ner UCA-Maßnahme zur Festnahme des RAF-Terroristen Rolf Pohle (Waffenbeschaffer für
den Drenkmann-Mord, Gerichtspräsident von Berlin) in Zusammenarbeit mit den griechi-
schen Behörden durchgeführt hatte. Dadurch standen ihm 1983 aufgrund der erworbenen
Vertrauensbasis alle für den Seveso-Einsatz notwendigen Kontakte zu den griechischen Si-
cherheitsbehörden zur Verfügung.
52
Unterstützt durch seine in Athen aufgebaute Legende gelang es Herrn Werner Mauss nach
Enttarnung der Tätergruppe und zahlreichen konspirativ-subversiven Maßnahmen innerhalb
von nur 14 Tagen, die Giftfässer am 19. Mai 1983 in einer stillgelegten Metzgerei in Anguil-
court-le-Sart, Nordfrankreich, in unmittelbarer Nähe des Atlantiks, ausfindig zu machen.
Da die Tätergruppe mit wichtigen Personen der französischen Behörden in Korruptionskon-
takt stand, forderte er zur Absicherung des Fundortes über das Büro des damaligen deut-
schen Innenministers Zimmermann eine entsprechende Anzahl von Observationsfahrzeugen
des BfV an, um das gesamte Umfeld für den Zugriff so abzusichern, dass die Giftfässer nicht
nochmals an einen anderen Ort verbracht werden konnten, vor allem deshalb, da die Krimi-
nellen wegen des großen Ermittlungsdrucks kurz davor standen, die Giftfässer im Atlantik zu
versenken. Dies hätte die größte Umweltkatastrophe der Weltgeschichte verursacht. Die
Zielpersonen hatten in ihrer Naivität die Folgen ihres Handelns nicht erkannt. Eine Verteilung
im Atlantik hätte nicht nur die gesamte Atlantikküste für Jahrhunderte verseucht, sondern
durch Verdunstung des krebserregenden, schwere Allergien und Ausschläge verursachen-
den Dioxins große Landstriche in Europa durch dioxinhaltigen Regen vergiftet. Als 1976 in
Seveso zwei Kilogramm Dioxin austraten, erkrankten 120 Kinder an Chlorakne, 4.000 Klein-
tiere verendeten und 80.000 Nutztiere mussten notgeschlachtet werden, wie die NZZ am
5.6.2023 berichtet. In den von Herrn Werner Maussnten aufgefundenen Fässern hingegen
lagerten 8.200 Kilogramm des hochgiftigen Stoffes also das 4.100-fache derjenigen Men-
ge, die schon im Juli 1976 zu verheerenden Folgen geführt hatte. Artikel aus NZZ vom
5.6.2023:
ZDF - Terra X History Film „Top Spione die großen Geheimagenten“ ausgestrahlt am
29.06.2025: https://werner-mauss.de/top-spione.html
Im Film wird der Seveso-Einsatz von Herrn Werner Mauss dokumentiert.
53
1982-1984 Nordafrika - subversive Geheimoperation gegen isla-
misches Terrorregime
Aufgrund der Alliierten-Gesetze wurde Herr Werner Mauss unter Federführung der USA, in
Abstimmung mit dem BND und dem BfV und deren logistischer Unterstützung, auch mit
Wissen des BKA, Herrn Boeden, von 1982 bis 1984 beauftragt, gegen einen nordafrikani-
schen Staat, der damals weltweit Terroristen ausbildete, zu Anschlägen entsandte und Is-
lamschulen mit Terroraktivitäten gründete, operativ, konspirativ und subversiv unter Einsatz
nachrichtendienstlicher Mittel vorzugehen. Herr Werner Mauss hatte Zugang zu einer geg-
nerischen Stelle dieses Regimes. Es gelang ihm vier Jahre lang mit Unterstützung der USA,
geheime und sehr wichtige Nachrichten des Regimes abzugreifen. Die unter Lebensgefahr
durchgeführte Operation verlief überaus erfolgreich. Es gelang Herrn Werner Mauss und
den eingeteilten Helfern, Terrorbefehle zu enttarnen und dadurch zu verhindern. Zur Finan-
zierung der vorbenannten, sehr kostenaufwändigen Geheimoperation stand Herrn Werner
Mauss wiederum ein Fonds zur Verfügung, über den er weisungsgemäß gegenüber den Fi-
nanzbehörden keine Auskunft geben durfte.
1984-1986 – Einsatz Mannesmann, Kolumbien
Befreiung von sieben entführten Mannesmann-Managern in Kolumbien und Befriedung der
in einem von Anarchie geprägten Gebiet umkämpften Pipeline-Strecke. Die Bevölkerung leb-
te unter dem Existenzminimum und weitgehend ohne medizinische Versorgung. Durch An-
griffe der ELN-Guerilla in Zusammenhang mit der Entführung war der Caño Limón Pipe-
line-Bau im Bauabschnitt Arauca und Cucutá in dieser Zeit gestoppt. Das von Mannesmann
vertraglich für Sommer 1986 zugesagte First Oil der Pipeline stand in Gefahr und hätte für
die Firma Mannesmann Anlagenbau wegen der vereinbarten Konventionalstrafe den Bank-
rott bedeutet.
1984 erteilte die Fa. Occidental/Hammer, USA/L.A. der Fa. Mannesmann den Auftrag, eine
Öl-Pipeline in Kolumbien für den Bauabschnitt Arauca-Cucutá zu bauen. Sieben wichtige
Manager wurden in Kolumbien im August 1984 von der ELN-Guerilla entführt. Herr Werner
Mauss wurde daraufhin im August 1984 in Absprache mit dem BMI, Herrn Innenminister
Zimmermann und logistisch unterstützt vom BKA, Herrn Vizepräsident Boeden nach Kolum-
bien entsandt, um die sieben Manager zu befreien und die Baustelle zu sichern. Das Auf-
tragsverhältnis für den Bau der Ölpipeline bestand zwischen Occidental/Hammer und Man-
nesmann. Die Fa. Mannesmann hätte eine Konventionalstrafe in Höhe von 1 Milliarde US-
Dollar zahlen müssen, wenn nicht bis Ende 1986 das First Oil geflossen wäre. Der Auftrag
von Occidental/ Hammer an Mannesmann wurde seinerzeit ohne Ausschreibung vergeben,
da die Öl-Pipeline in einem Terrorgebiet verlegt werden musste und die zunächst beauftrag-
te amerikanische Firma den Auftrag wegen des hohen Risikos nicht annahm.
54
Es gelang Herrn Werner Mauss, unter der Gefahr für Leib und Leben in direkten Gesprä-
chen mit dem Comando Central der ELN ein humanitäres Hilfsprogramm mit dem Namen
PRASCOL unter Schirmherrschaft der katholischen Kirche und des Bischofs von Arauca,
Monseñor Jesús Emilio Jaramillo Monsalve durchzusetzen, wodurch die Entführten ohne
Lösegeldzahlung befreit wurden.
1985: Verhandlungen im Zentralcamp der ELN. Herr Werner Mauss und seine damalige
Ehefrau wurden vor jedem Treffen am Rand des Urwaldes von einem schwer bewaffneten
Kommando der ELN mit ca. 20 als Taxis getarnten Fahrzeugen abgeholt. Die ELN-Kämpfer
verklebten die Augen des Ehepaars mit Isolierband und setzten darüber Sonnenbrillen. Die
Verhandlungen fanden durchschnittlich alle vier Wochen statt, eine Gesprächsrunde dauerte
im Allgemeinen 48 bis 60 Stunden.
Dies wurde ermöglicht durch Verhandlungen und Einigung mit der Guerilla, dass 30 Meilen
links und rechts entlang des Bauabschnitts der Öl-Pipeline bis Cucutá unter anderem Kin-
dergärten und Schulen errichtet und medizinisches Gerät, Antibiotika usw. für die Guerilla
zur Weiterleitung an die notleidende Bevölkerung geliefert wurden. Im Gegenzug übernahm
die ELN im Einvernehmen mit Herrn Werner Mauss Werkschutzaufgaben. Das erste Öl
konnte dann wunschgemäß Ende 1986 fließen. Die Einhaltung dieses Termins war für Occi-
dental/Hammer sehr wichtig, denn Occidental/Hammer wollte im gleichen Jahr ca. 40% der
Ölförderung an Shell verkaufen.
Herr Werner Mauss erhielt für den erfolgreichen Abschluss des Caño Limón - Pipelineprojek-
tes, auch mit Zustimmung des BKA, Herrn Vizepräsident Boeden, ein besonderes Honorar
von Mannesmann. Herr Werner Mauss war ab 1984 Steuerausländer und hat dieses Geld
nach seiner Rückkehr nach Deutschland in den 1990er Jahren als sein Privatvermögen ge-
genüber dem Finanzamt deklariert. Mit einem Teil dieses Geldes hat er sich später seinen
Jugendtraum erfüllt und eine Reithalle gebaut.
Herr Werner Mauss erhielt am 09. September 1985 den Friedenspreis des Bischofs
von Arauca, Kolumbien Link: https://www.werner-mauss.com/downloads/Friedens-
preis_Bischof_Jaramillo_09_09_1985.pdf siehe nachfolgenden Auszug aus dem Do-
kument.
55
Bedauerlicherweise wurde Bischof Jaramillo am 02. Oktober 1989 nicht wie behauptet von
der Guerilla, sondern von paramilitärischen Söldnern eines Drogenkartells im Interesse der
eigenen Bereicherung nach Folter ermordet. Bischof Jaramillo galt als einer der engsten
Vertrauten von Herrn Werner Mauss im kolumbianischen Friedensprozess. Die Paramilitärs
erklärten Herrn Werner Mauss nach dem Mord zum militärischen Ziel.
Auszug Friedenspreis: „Sie haben mir geholfen, mein Volk zu verstehen, das von armer Fa-
milie ist. Existenziell weiß ich, dass die Tragödie derer, die nichts besitzen, ist, dass es ihnen
an Zukunft mangelt. Darum weiß ich, dass das Größte, was man uns geben kann, eine
Hoffnung oder ein Grund zu Leben ist. ……Am Himmel, befleckt mit menschlichem Blut,
strahlt, wie ein Stern, Ihr Herz. Ich preise Gott, weil er Sie dazu auserkoren hat, ein Hilfspro-
gramm für die Dritte Welt ins Leben zu rufen. In meiner Diözese schreiben Sie die beste Sei-
te Ihres Lebens“.
Die Guerilla respektierte und reagierte human. Statt Gewalt folgten konspirative Gespräche
mit Herrn Werner Mauss im kolumbianischen Urwald: aus Feinden wurden Helfer und
Schützer des Projektes. Mannesmann konnte die Pipeline ohne weitere Gefährdung seiner
Mitarbeiter 1986 zu Ende bauen.
Bereits zu Beginn des Projektes resümierte Herr Werner Mauss: Druck erzeugt Gegendruck.
Um Gewalt in Kolumbien zu neutralisieren, muss nicht die Guerilla, sondern vielmehr die
Armut der Bevölkerung gelindert und bekämpft werden.
Ab 1985, auf Initiative des in dieser Zeit tätigen Vizepräsidenten des BKA und ab 1987
amtierenden Präsidenten des BfV, Herrn Gerhard Boeden, erhielt Herr Werner Mauss
nach Abschluss eines am 04. Oktober 1985 von ihm signierten Treuhandvertrages ei-
nen geheimen Treuhandfonds, mit dessen Erträgen er zukünftig, kontrolliert von den
Beauftragten der Treugeber (Operator) des Dienstes eines Drittlandes, seine weltwei-
ten Operationen gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, logistisch unter-
stützt von Deutschland, jedoch ohne Kontrolle des deutschen Parlaments finanzieren
konnte.
Im vorbenannten Zusammenhang hatte Vizepräsident Boeden in einem Eilantrag am
20.05.1985 die deutsche Botschaft in Panama angewiesen, Herrn Werner Mauss
Möllner und Familie neue Reisepässe auszustellen. Die Ausstellung und Aushändi-
gung der Pässe erfolgte dann einen Tag später, am 21.05.1985. In einem Folgeschrei-
ben des Herrn Boeden bedankt sich dieser bei dem Botschafter für die schnelle Hilfe
und erklärt wörtlich: „Durch Ihr Engagement im konkreten Fall haben Sie dazu beige-
tragen, dem Bundeskriminalamt die Erfüllung seiner Aufgaben zu erleichtern. Dafür
danke ich Ihnen nochmals.“ – siehe nachfolgende Schreiben.
56
Die Ausstellung des neuen Passes Möllner diente, wie von Herrn Boeden vorgesehen,
zur Vorbereitung für den Treuhandvertrag, der in Panama mit dem Tarnnamen Möllner
unter Vorlage des neuen Reisepasses unterschrieben wurde. Der neue Möllner-Pass
wurde in die Treuhandurkunde einkopiert.
Bei Akteneinsicht im Sommer 2017 wurden im BKA die nachfolgenden Schreiben ge-
funden und kopiert, die mit dem zuvor benannten Sachverhalt in Zusammenhang ste-
hen:
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Ab 1985 wurden sämtliche Einsätze von Herrn Werner Mauss im In-
teresse westlicher Sicherheitsbehörden, auch zur Informationsge-
winnung gegen die kolumbianischen Drogenkartelle, ausschließlich
aus den Erträgen des Treuhandfonds finanziert.
Im Zeitraum 1984 bis Februar 1987 wurden von Herrn Werner Mauss, begünstigt durch die
im Einsatz Mannesmann in Kolumbien gewonnenen Kontakte und Informationen, parallel
subversive Operationen gegen kolumbianische Drogenkartelle durchgeführt. Der Vizepräsi-
dent des BKA, Herr Boeden steuerte persönlich den Einsatz von Herrn Werner Mauss, dies
auch wegen der Gefahr für Leib und Leben für Herrn Werner Mauss und seine Familie.
Wegen der Erfolge von Herrn Werner Mauss hatte Herr Boeden die Idee, ihn zukünftig in
rein staatliche Aktivitäten einzubinden. Von Herrn Boeden erhielt Herr Werner Mauss für die-
se Einsätze auf verschiedene Namen ausgestellte zusätzliche Identitäten und logistische
nachrichtendienstliche Unterstützung. Des Öfteren flog Herr Werner Mauss zur Weitergabe
besonderer Erkenntnisse zu Gesprächen mit Herrn Boeden nach Deutschland. Zeitgleich
lernte er verdeckt Mitglieder des Medellín-Kartells insbesondere die Zielperson Pablo Es-
cobar sowie Mitglieder des Cali-Kartells persönlich kennen. Die besagten Mitglieder des
Medellín- sowie des Cali-Kartells lernte Herr Werner Mauss allerdings unter einer anderen
Legende kennen.
Herr Werner Mauss kämpfte bis Anfang 1987 weiter gegen die Drogenkartelle von Medellín
und Cali – staatlich autorisiert in Abstimmung mit Herrn Boeden und dem ND des befreunde-
ten Drittstaates.
1987: Übernahme von Herrn Werner Mauss durch BfV - Präsident
Gerhard Boeden (BKA nicht mehr zuständig)
Der Vizepräsident des BKA, Herr Boeden wurde im März 1987 Präsident des BfV. Mit Zu-
stimmung von Herrn Werner Mauss übernahm das BfV ab diesem Zeitpunkt im Zusammen-
wirken mit dem zuvor erwähnten Drittstaat auf der Grundlage des von Herrn Boeden initiier-
ten Treuhandfonds, ebenfalls unterstützt vom damaligen Kanzleramtsminister, Herrn Dr.
Wolfgang Schäuble, die Koordination seiner Einsätze.
Durch diese Maßnahme war das BKA für Herrn Werner Mauss nicht mehr zuständig. In Ab-
stimmung mit dem damaligen Kanzleramtsminister, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, wurde
Herr Boeden Hauptansprechpartner für Herrn Werner Mauss.
63
Ab März 1987 subversive Operationen gegen das Gaddafi-Regime
mit Schwerpunkten im Iran, Libyen, Libanon bzw. Syrien, Irak usw.
mit von der Bundesregierung gewünschten Folgeeinsätzen zum
Schutz Israels
In einer parallelen, ebenfalls von Herrn Boeden geführten Operation gegen die Führung des
libyschen Geheimdienstes gelang es Herrn Werner Mauss nach entsprechender Vorberei-
tung, den damals für die Beschaffung im libyschen Dienst operativ zuständigen Leiter und
Vertrauten des Gaddafi zu einer konspirativen nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit
der Bundesrepublik Deutschland zu überreden.
1987 traf Herr Werner Mauss den vorbenannten libyschen ND-Mann konspirativ auf einer
libyschen Yacht außerhalb der Drei-Meilen-Zone in der Nähe von Athen. Herr Werner Mauss
fuhr mit einem griechischen Boot zum Treffpunkt. Nach langer Vorarbeit und verschiedenen
konspirativen Treffen, zuletzt in Brüssel, teilte der Libyer vertraulich mit, dass sich der RAF-
Terrorist Weinrich zusammen mit dem „Schakal“-Carlos in Damaskus aufhielt und sie bei
ihren internationalen Terroroperationen von dem syrischen Geheimdienst Aircraft Secret
Service geführt und logistisch betreut wurden. Herr Werner Mauss erhielt auch Informatio-
nen, dass Weinrich von Zeit zu Zeit für die Botschaft der DDR Dolmetscherdienste verrichte-
te und dass die DDR auch im weiteren europäischen Ausland Weinrich und andere RAF-
Mitglieder unterstützte. Hierdurch erfuhr Herr Werner Mauss, dass die RAF ebenfalls für ei-
nen Mord in München und einen weiteren Mord in Bonn verantwortlich war. Nach einem
Abendessen auf der Yacht übergab der Libyer Herrn Werner Mauss Geheimfotos von abge-
lichteten arabischen und europäischen Pässen, jeweils mit Decknamen. Auf den Passbildern
waren die vorbenannten Terroristen abgebildet.
Sofort nach Rückkehr nach Athen traf Herr Werner Mauss zum ersten Mal in seinem Leben
den Vertrauten des BfV-Präsidenten Boeden, Herrn Klaus Grünewald, der jahrzehntelang
die Abteilung Antiterrorismus im BfV leitete. Die Operation ging weiter, es kam zu diversen
geheimen Treffen. Herrn Grünewald hat Herr Werner Mauss nach Abschluss seines Spezi-
aleinsatzes erst im Jahr 2000 wiedergesehen, als er von einer BKA-Sonderkommission we-
gen des Verrats von Amtsgeheimnissen von Bundes- und Landesbeamten den Auftrag er-
hielt, zu ermitteln. Herr Grünewald war Herrn Werner Mauss in dieser Zeit vom BfV als Hel-
fer und Koordinator zwischen BKA und BfV zur Verfügung gestellt worden.
1987 BfV - Operation gegen Hisbollah - Informationsgewinnung
Antiterrorismus - Iran, Libyen, Libanon bzw. Syrien, Irak usw. -
Festnahme des Mohammed Ali Hamadi am Flughafen Frankfurt mit
zwei Flaschen Sprengstoff
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Hamadi hatte am 14. Juni 1985 eine TWA-Maschine entführt und ei-
nen amerikanischen Marinetaucher erschossen. Die USA verlang-
ten seine sofortige Auslieferung, ihn erwartete die Todesstrafe. Um
die Auslieferung zu verhindern, entführte die Hisbollah die deut-
schen Staatsangehörigen Cordes und Schmidt. Das Bundeskanz-
leramt bildete den Krisenstab Libanon.
Der neue BfV-Präsident Gerhard Boeden übernahm die operative Leitung zur Befreiung der
Geiseln und beauftragte Herrn Werner Mauss mit einem subversiven Spezialeinsatz, dies
auch mit Zustimmung des damaligen Kanzleramtsministers, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble.
Herr Werner Mauss wurde beauftragt, unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen is-
lamische Terrororganisationen im Libanon vorzugehen, mit dem Ziel, die von der Hisbollah
entführten Geiseln ohne Freilassung des Hamadi zu befreien. Die Operationen wurden in
der Zeit von 1987 bis 1991 über von Herrn Werner Mauss aufgebaute nachrichtendienstliche
Strukturen in Genf, Larnaka, Athen und Beirut gesteuert. Die subversiven Einsätze in Nahost
wurden in Abstimmung mit dem neuen BfV-Präsidenten, Herrn Gerhard Boeden als Haupt-
ansprechpartner wie auch mit dem Federführer des auf Initiative des Herrn Boeden gegrün-
deten Treuhandfonds durchgeführt und durch den Treuhandfonds finanziert.
Ohne dass Hamadi von der deutschen Justiz freigelassen werden musste, gelang es Herrn
Werner Mauss, die erste deutsche Geisel Schmidt am 07. September 1987 und die zweite
Geisel Cordes am 12. September 1988 durch Verhandlungen und gestützt durch aufwändige
ND-Maßnahmen zu befreien. Hamadi wurde am 15.12.2005 in den Libanon abgeschoben.
Die USA sucht ihn erneut mit Haftbefehl. Auch aus diesen neuen Umständen ergibt sich ein
nicht einzuschätzendes Gefährdungspotenzial für Herrn Werner Mauss und seine Familie.
Auch Operationen gegen islamistische Terrororganisationen wurden wie beschrieben aus
dem Treuhandfonds finanziert. Die Einsätze von Herrn Werner Mauss erfolgten, in Abstim-
mung mit dem vom Kanzleramt geführten Krisenstab Libanon, unter Leitung des damaligen
Kanzleramtsministers Dr. Wolfgang Schäuble, der die erste befreite Geisel Schmidt in Ko-
operation mit Herrn Werner Mauss und Herrn Boeden persönlich in Damaskus abholte.
Seit Ende 1987 – Einsatz zum Schutz Israels
Konspirativ subversiver, von BfV-Präsident Boeden und Innenminister Zimmermann empfoh-
lener und abgesicherter Einsatz zur Unterstützung des israelischen ND. Zielgebiete Libanon,
Libyen, Irak, Syrien, Iran, Belgien, Griechenland, Zypern und Malta.
Herr Werner Mauss erhält am 11. Juli 2015 für seinen subversiven Einsatz zum Schutz Isra-
els den Friedenspreis der Knesset – siehe nachfolgend:
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1990 Saddam-Regime, Irak - Befreiung von 35 an Raketenstellun-
gen gefesselten Geiseln - Informationsgewinnung Antiterrorismus -
Sondermission in Abstimmung mit BfV-Präsident Boeden vor dem
Zweiten Golfkrieg
1990, vor dem Beginn des Zweiten Golfkriegs, ließ Diktator Saddam Hussein deutsche In-
genieure an Raketenstellungen fesseln, wodurch der Beginn des Krieges wie von Saddam
geplant verzögert wurde. Im Einvernehmen mit dem BfV-Ansprechpartner Präsident Boeden
und mit Wissen US-amerikanischer ND sowie voller logistischer Unterstützung des BfV wur-
de Herr Werner Mauss zur Rettung der Geiseln sowie zur politischen Entflechtung des Pro-
blems mit einer Sondermission beauftragt. Nach Legendenaufbau in Jordanien und Ägypten
gelang es ihm, mit Hilfe von 24 verdeckt angeworbenen irakischen, iranischen und jordani-
schen Staatsangehörigen, unter dem Namen Richter zu der damaligen Familie des Saddam
Hussein, u.a. zu seinem Bruder, UNO-Delegierter in Genf, sowie einem weiteren Bruder, In-
dustrieminister in Bagdad, unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel konspirativ Kontakt
aufzunehmen.
Während der Operation verhandelte Herr Werner Mauss selbst verdeckt in Bagdad und si-
gnalisierte, dass er bereit und in der Lage sei, eine Flugzeugladung mit Antibiotika unter an-
geblicher „Umgehung“ der Embargobestimmungen nach Bagdad zu „schmuggeln“. Mit die-
sem Argument erreichte er einen Verhandlungsdurchbruch. Herr Werner Mauss erhielt nach
persönlichen Gesprächen in Bagdad zuerst mit dem Industrieminister und dann mit seinem
Bruder, dem Präsidenten Saddam Hussein, die Zusicherung, dass ihm die Geiseln nach
Übergabe der Medikamente zur Abholung übergeben würden.
In einer von Herrn Werner Mauss gecharterten, auf den Bermudas immatrikulierten DC-8
flog er, abgesichert durch die ihm zur Verfügung gestellte Legende als autorisierter Vertreter
des damaligen Siemens-Generaldirektors Kaske, im geheimen Einvernehmen mit dem BfV
und der NATO, nach Ankara und von dort nach vorgetäuschter „Kontrolle“ weiter nach Bag-
dad. Herr Werner Mauss wurde vom Industrieminister, dem Bruder des Präsidenten, und
danach von Saddam Hussein selbst empfangen. Er reiste unter Legende und dem Deckna-
men „Richter“. Die Operation war wegen des geheimen nachrichtendienstlichen Back-
grounds für Herrn Werner Mauss lebensgefährlich. Von den militärischen Ansprechpartnern
des Saddam-Regimes erhielt er nach Übergabe der Antibiotika für die von ihm vorgelegten
Pässe aller Geiseln, die er zuvor von der deutschen Botschaft erhalten hatte, einen entspre-
chenden Ausreisestempel.
Am 24.11.1990 gelang es Herrn Werner Mauss dann, die 35 Geiseln mit der DC-8 auf direk-
tem Weg von Bagdad nach Nürnberg in die Freiheit zu fliegen siehe Artikel Nürnberger
Nachrichten vom 26. November 1990:
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Schon kurze Zeit nach der Operation begann der Krieg gegen den Irak und die Befreiung
Kuwaits.
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1989-1993 UCA-Einsatz - geführt von westlichem ND - anfänglich
logistisch unterstützt von BfV-Präsident Boeden
Herr Werner Mauss wurde gegen führende Mitglieder islamischer Terrororganisationen kon-
spirativ operativ im Libanon, Syrien und Iran eingesetzt. Es kam zu Festnahmen und zur
Neutralisierung wichtiger Zielpersonen, die an zahlreichen Terrorakten, insbesondere Mor-
den und Sprengstoffanschlägen, organisatorisch und auch als direkte Auftraggeber beteiligt
waren. Auch durch diesen Einsatz hält eine Gefährdung für Herrn Werner Mauss und seine
Familie weiterhin bis zum heutigen Tag an.
1991 Übernahme von Herrn Werner Mauss durch Bundeskanzler-
amt, direkter Ansprechpartner Staatsminister im Kanzleramt und
Koordinator der Geheimdienste, Herr Bernd Schmidbauer, damals
MdB (BfV-Präsident Boeden geht in Pension)
Der Staatsminister im Kanzleramt und Koordinator der Geheimdienste, Herr Bernd Schmid-
bauer, damals MdB, übernahm von 1991 bis 1998, auch in Absprache mit den Treugebern
und auf Empfehlung von Herrn Boeden, die Einsatzführung der „Institution M.“ Herrn Wer-
ner Mauss in Kolumbien bzw. weltweit, insbesondere zur Unterstützung eines Friedenspro-
zesses zwischen der ELN-Guerilla und der kolumbianischen Regierung. Alle Kosten für sei-
ne damit verbundenen Operationen wurden wiederum aus dem Treuhandfonds finanziert.
Bestätigend zum vorbenannten Sachverhalt erklärt der bis 1998 tätige Kanzleramtsminister
Bohl in einem Schreiben an US-Botschafter Emerson am 26.06.2014 wörtlich – Auszug:
„Ich nehme daher die Gelegenheit gerne wahr, darauf hinzuweisen, dass es in den Jah-
ren 1991-1998, als ich Chef des Bundeskanzleramtes war, eine gute und erfolgreiche Zu-
sammenarbeit zwischen deutschen Sicherheitsbehörden und Herrn Mauss gab.“
Herr Schmidbauer hat Herrn Werner Mauss bis zu seinem Ausscheiden 1998 als Staatsmi-
nister unter seiner persönlichen Führung konspirativ eingesetzt. Sicherheit und Abdeckung
erfolgten ab Übernahme durch Herrn Schmidbauer auf Antrag bei anderen Behörden in
Amtshilfe für das Bundeskanzleramt. Das Bundeskriminalamt hatte hiervon ausweislich sei-
ner Aktenlage seit jeher Kenntnis – siehe auch eidesstattliche Versicherung des Herrn
Schmidbauer vom 05.04.2017:
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1991-1998 – Friedensprozess Kolumbien
Informationsbeschaffung für Bundesregierung Koordination durch Bundeskanzler-
amt persönliches Gespräch zwischen Herrn Werner Mauss und Bundeskanzler Kohl
direkter Ansprechpartner und Auftraggeber: damaliger Staatsminister Bernd
Schmidbauer, Chef des BND und Koordinator des BfV und BKA
Herr Werner Mauss war zusammen mit seiner damaligen Ehefrau, in Abstimmung mit dem
Kanzleramt, mit einer Sondermission in Kolumbien beauftragt, welche, wie bereits zuvor be-
schrieben, u.a. die Herbeiführung von Friedensgesprächen zwischen der kolumbianischen
Regierung und der Guerilla-Organisation ELN zum Ziel hatte.
In einer Geheimoperation führte Herr Werner Mauss aus dem Urwald Kolumbiens die
ersten vier Kommandanten des Comando Central der ELN nach Bonn. Das Bundes-
kanzleramt hatte in einem persönlichen Gespräch im Kanzleramt den ELN-Vertretern in An-
wesenheit von Herrn Werner Mauss erklärt, dass von deutscher Seite der Friedensprozess
nur und erst dann aktiv gefördert werde, wenn die ELN in Kolumbien alle in ihrer Gewalt be-
findlichen europäischen Geiseln ohne Zahlung von Lösegeld freigibt. Das Comando Central
der ELN hatte daraufhin entschieden, dem Vorschlag des deutschen Bundeskanzleramtes
zu folgen und die von ihr festgehaltenen Geiseln bedingungsgemäß freizulassen. Die Frei-
lassung der Geiseln musste Herr Werner Mauss, da die ELN nicht zentralistisch, sondern
konföderativ geführt ist, mit den Landeschefs der ELN in Kolumbien für jede Geisel in müh-
seligen Verhandlungen und unter lebensbedrohlichen Umständen bewirken, wobei die Frei-
lassung ohne jede Lösegeldzahlung erfolgt ist.
Massaker der Paramilitärs in Gegnerschaft zur ELN-Guerilla
Bei allen Verhandlungen und Befreiungseinsätzen in Kolumbien arbeitete Herr Werner
Mauss unter höchster Lebensgefahr zwischen Guerilla, Paramilitärs und gemeinen kriminel-
len Organisationen. Die größte Gefahr ging jedoch von den Paramilitärs aus, die für die in-
ternational agierenden Verbrecherorganisationen als „Soldaten“ und Vollstrecker krimineller
Befehle agierten. Beispiel: Die Paramilitärs fielen damals immer nach dem gleichen Schema
mit 100 bis 200 Personen oder weniger in den Randgebieten der Guerilla ein. Mit Namens-
listen, die die Verbindungsleute der Syndikate illegal erhalten hatten, wurden Zivilisten in den
Dörfern aus ihren Betten gerissen. Meistens wurden sie auf einem Dorf- oder Sportplatz in
Reihe gestellt. Die Vollstrecker gingen dann mit Motorsägen bewaffnet von beiden Seiten an
die Menschenreihe bzw. an die Opfer heran und sägten ihnen blitzschnell die Füße ab. Die
Opfer versuchten, auf ihren Beinstümpfen davonzurennen. Schwangere wurden an einen
Pfahl gebunden und aufgeschlitzt. Einer großen Anzahl von Menschen wurde die Hals-
schlagader aufgeschlitzt. Kinder, Frauen und Jugendliche wurden vor den Augen ihrer Fami-
lien erschossen usw.
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Auf dem Weg zum zentralen Camp der ELN, nach dreitägigem Ritt, wurde Herr Werner
Mauss nach einem Massaker zufällig Zeuge der Folgen dieses Verbrechens. Er erstellte Fo-
tos und nahm auch Rücksprache mit den kolumbianischen Justizbehörden. Die ELN-Gueril-
la, die sich gegen die Verbrecherorganisationen verschworen hat, kämpft gegen die Parami-
litärs und deren Unterstützer. In diese Spirale der Gewalt waren die westlichen Firmen und
auch die zehn europäischen Geiseln geraten. Dies machte die diversen Verhandlungen vor
Ort zur Rettung der Geiseln im Auftrag des Bundeskanzleramtes für das Ehepaar Mauss zu
einer immer wiederkehrenden lebensgefährlichen operativen Maßnahme.
Fotos Massaker der Paramilitärs
Herr Werner Mauss erreichte bei den Kommandanten eine ausreichende Vertrauensbasis,
um im zentralen Camp der ELN im Urwald Kolumbiens eine Satellitentelefonstation aufzu-
bauen, über die das Kanzleramt bzw. Staatsminister Schmidbauer als einzige Person welt-
weit die Kommandanten jederzeit erreichen konnte, um plötzliche ausbrechende Konflikte zu
minimieren – siehe hierzu auch nachfolgendes Schreiben von Herrn Schmidbauer:
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73
Eine ELN-Delegation, angeführt von Kommandant „Antonio García“, wird im Auftrag des
Bundeskanzleramtes und der Bischofskonferenz unter Leitung von Bischof Lehmann aus
Mainz von Herrn Werner Mauss zu Friedensgesprächen nach Europa geführt. Herr Werner
Mauss führt mit den ELN-Delegierten zur Unterstützung des Friedensprozesses psychologi-
sche Gespräche in Ostberlin, Venedig, Rom, London, Berlin und Bonn siehe Foto von An-
tonio García auf dem Markusplatz in Venedig. Ziel der sehr komplizieren Gespräche ist es,
die ELN zu demokratisieren bzw. humanisieren, dies im Interesse der Zivilbevölkerung Ko-
lumbiens. Auch das gehörte zu den Aufgaben von Herrn Werner Mauss im Auftrag des deut-
schen Kanzleramtes und der Bischofskonferenz.
Verhandlungen mit ELN – Comando Central ELN-Kämpfer
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Befreiung einer Geisel
Herr Werner Mauss hatte 1993 den Regierungsauftrag, nachdem er 1991 die Operation be-
gonnen hatte, als UCA eine Verhandlungsdelegation des Zentralkommandos der ELN zur
Informationsgewinnung und zum Anstoß von Friedensgesprächen nach Deutschland zu füh-
ren. Voraussetzung von deutscher Seite für die aktive Förderung des Friedensprozesses
war die Freilassung sämtlicher (neun) Geiseln, die sich in der Gewalt der ELN befanden.
Eine zehnte Geisel, Frau Brigitte Schöne, war von einer Gruppe von Kriminellen entführt
worden, die nichts mit der ELN zu tun hatten. Über den in Deutschland auf Initiative des
Kanzleramtes eingerichteten Friedenstisch wurde die ELN von Seiten der deutschen Regie-
rung gebeten, Frau Schöne aus den Händen der Kriminellen zu befreien. Frau Schöne wur-
de dann von der ELN befreit und Herrn Werner Mauss unter Lebensgefahr im Urwald von
Antioquia übergeben.
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Als Herr Werner Mauss die letzte Geisel, Frau Brigitte Schöne, am Flughafen von Medellín
entsprechend seinem Auftrag, logistisch unterstützt von der Bundesregierung, versehen
auch mit einem Schutzbrief der deutschen Botschaft, mit einem Privatjet ausfliegen wollte,
wurde er von Oberst Santoyo, dem damals zuständigen Leiter der kolumbianischen Polizei-
abteilung Gaula und korrumpierten und instrumentalisierten Gesprächspartner von Control
Risks (britische Versicherungsgesellschaft) festgenommen. Auf dem Weg vom Flughafen zur
Polizeizentrale wurde die vom Ehepaar Mauss befreite Geisel, Frau Brigitte Schöne, im Bei-
sein von Herrn Werner Mauss von Oberst Santoyo nachts den Mitarbeitern der Fa. Control
Risks im Hotel Intercontinental übergeben, hingegen der zu Unrecht festgenommene Herr
Werner Mauss und seine damalige Ehefrau am nächsten Morgen der nationalen und inter-
nationalen Presse als angebliche Geiselnehmer präsentiert. Control Risks versuchte hierbei,
durch Vorlage einer von langer Hand vorbereiteten und in die spanische Sprache übersetz-
ten, von ca. 1983 bis 1996 über Herrn Werner Mauss in Deutschland erschienenen Negativ-
berichterstattung, ihn gegenüber der kolumbianischen bzw. der internationalen Öffentlichkeit
noch zusätzlich zu kriminalisieren. Der überwiegende Teil der Zeitungsartikel hatte einen fal-
schen und diskriminierenden Inhalt, gegen welchen Herr Werner Mauss in den Jahren zuvor
mit erfolgreich geführten Unterlassungsklagen vorgegangen war.
Die rechtswidrige Festnahme von Herrn Werner Mauss und seiner damaligen Ehefrau bilde-
ten den Auftakt für die Einleitung eines intriganten Ermittlungsverfahrens im Jahr 1996 ge-
gen das Ehepaar Mauss durch die zuständige kolumbianische Staatsanwaltschaft. Alle ge-
gen Herrn Werner Mauss im Ermittlungsverfahren erhobenen Vorwürfe waren falsch, sie ba-
sierten im Wesentlichen auf falschen Anschuldigungen von Mitarbeitern der Firma Control
Risks, um Herrn Werner Mauss als vermeintlichen Wettbewerber auszuschalten, der, wie
dargelegt, allein im Auftrag des deutschen Bundeskanzleramtes und der für den Friedens-
prozess zuständigen Bischofskonferenz unter Leitung von Bischof Lehmann tätig wurde und
die europäischen Geiseln befreite sowie den Friedensprozess mit der ELN unterstützte,
ohne dass es jemals zur Zahlung von Lösegeld gekommen wäre.
Am 20. Mai 1998 wurden Herr Werner Mauss und seine damalige Ehefrau von allen gegen
sie erhobenen Vorwürfen der Anklage durch die Generalstaatsanwaltschaft von Antioquia/
Kolumbien ausdrücklich im zweitinstanzlichen Verfahren rechtskräftig freigesprochen. Im
Urteil wird festgestellt, dass die im Jahr 1996 erfolgte Festnahme von Herrn Werner Mauss
und seiner damaligen Ehefrau im illegalen und kriminellen Zusammenwirken mit den invol-
vierten Polizeibehörden, Oberst Santoyo u.a., durch Mitarbeiter der Firma Control Risks ver-
ursacht worden war.
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In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Entscheidung der Generalstaatsan-
waltschaft nach kolumbianischem Recht einem richterlichen Urteil in allen Belangen gleich-
gestellt ist. In der Entscheidung kommt im Übrigen zum Ausdruck, dass das Ehepaar Mauss
zu keinem Zeitpunkt gegen kolumbianisches Recht verstoßen hatte und die Inhaftierung
rechtswidrig war. Außerdem wurde in der Entscheidung festgestellt, dass es sich bei den
Herrn Werner Mauss von der Bundesregierung für den Einsatz zur Verfügung gestellten ver-
schiedenen Identitäten um echte Ausweispapiere handelte. Sie wurden deshalb nach der
Entscheidung an das Ehepaar Mauss zurückgegeben.
Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass Ermittlungen gegen die in die Vor-
gänge eingebundenen Polizeibeamten und Staatsanwälte nach dem Freispruch des Ehe-
paars Mauss zu Festnahmen dieser Polizisten und Staatsanwälte führten. Bezeichnend ist,
dass der von 1996 bis 2001 tätige Leiter der Polizeiabteilung Gaula in Medellín, Kolumbien,
Oberst Santoyo, der am 17. November 1996 die im kriminellen Zusammenspiel mit Control
Risks „organisierte“ Festnahme des Ehepaars Mauss in Medellín durchgeführt hatte, wegen
seiner in Kolumbien begangenen Verbrechen auch in Verbindung mit dem Drogenhandel in
den USA und schweren Menschenrechtsverletzungen letztlich am 05. Juli 2012 in Alexandria
im US-Bundesstaat Virginia zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde. Die Anklage
lautete u.a. auf:
Unterstützungstätigkeiten beim Drogenhandel für kriminelle Organisationen
Annahme von immensen Bestechungsgeldern
Weitergabe von geheimen Informationen an Kriminelle, einschließlich solcher Informatio-
nen, die aus illegalen Abhörmaßnahmen stammen
Am 20. August 2012 hat sich Santoyo vor einem Gericht in Virginia, USA, dazu bekannt,
sein Amt missbraucht zu haben.
Gründung einer Allianz mit anderen korrupten Polizisten, damit das „Büro von Envigado“
und die Organisation „Vereinte Selbstverteidigungskräfte von Kolumbien“ (Autodefensas
Unidas de Colombia, AUC) Kokain in die USA schicken konnte usw.
Unbeschadet aller Intrigen und Verleumdungen wurde das Ehepaar Mauss am 20. Mai 1998
von allen Anklagepunkten durch die kolumbianische Justiz, wie dargelegt, rechtskräftig frei-
gesprochen. Nach 18-monatigen Ermittlungen durch den Fiscal General de la Nación und
den Procurador General (zuständig für Behördenkriminalität) wurde mit überzeugenden
Gründen nachgewiesen, dass das Ehepaar Mauss zu keinem Zeitpunkt während seiner Ein-
sätze bzw. Aufenthalte seit 1984 in Kolumbien gegen das dortige nationale Recht verstoßen
hat. Laut freisprechendem Urteil waren die Inhaftierung und die neunmonatige Untersu-
chungshaft, beginnend ab November 1996, rechtswidrig.
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Wie durch die Ermittlungen und im Urteil nachgewiesen, basierte die Festnahme des Ehe-
paars Mauss auf der Grundlage von Intrigen und falschen Anschuldigungen der Fa. Control
Risks und der Polizeibehörde Gaula, Medellín. Vorbenannte Behörde hatte u.a. Strafgefan-
gene nach deren Festnahme manipuliert und zu Falschaussagen gegen das Ehepaar Mauss
genötigt. Diese gefälschten Beweismittel fanden später im Urteil eine eigene rechtliche Wür-
digung.
Die letzte von 10 Geiseln, die das Ehepaar Mauss befreit hatte, Frau Brigitte Schöne war,
wie aus einer Vielzahl von erdrückenden Beweismitteln folgt, zu denen auch die Geständ-
nisse der Täter zählen, von gemeinen Kriminellen entführt und im Urwald von Antioquia fest-
gehalten worden. Das deutsche Kanzleramt hatte die ELN um Hilfe gebeten. Der Anführer
dieser Kriminellen, Mariano Humberto Zea Ospina, und seine Bande wurden danach von der
ELN enttarnt und die Erkenntnisse für die Festnahme dieser Personen an die kolumbiani-
schen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Die ELN befreite Frau Schöne von den
Kriminellen und übergab diese nach entsprechender Koordination mit dem deutschen Kanz-
leramt dem Ehepaar Mauss am 17. November 1996. In der Folge konnten mit Hilfe der ELN
der vorbenannte Mariano Humberto Zea Ospina und seine Mittäter durch die kolumbiani-
sche Polizei festgenommen und zu hohen Haftstrafen verurteilt werden.
Der für die Operation der Eheleute Mauss zuständige Staatsminister im deutschen Kanzler-
amt, Bernd Schmidbauer, MdB hat in einer von ihm am 10. Juli 2000 verfassten eidesstattli-
chen Versicherung u.a. erklärt – Auszug:
„… Dass es die Lieferung von medizin-technischen Geräten aus humanitären Gründen
gab, die für den Einsatz bei der Zivilbevölkerung bestimmt waren, war mir seit Anfang Ok-
tober 1996 bekannt. Ebenso war mir spätestens seit dieser Zeit bekannt, dass es sich bei
den Entführern der Frau Schöne um gemeine Kriminelle gehandelt hatte. Dies wurde
nach der Festnahme dieser Personen Ende 1996 auch bestätigt.“
Für die bereits erwähnte Friedensmission der Eheleute Mauss in der Zeit von 1991 bis zur
Festnahme im November 1996 übernimmt die deutsche Bundesregierung offiziell die Ver-
antwortung in der Regierungserklärung, die sie zusammen mit einer Verbalnote (nota no.:
022/97), ausgestellt am 25. Januar 1997, durch den deutschen Botschafter in Bogota der
kolumbianischen Regierung, dem Fiscal General de la Nación und dem Generalstaatsanwalt
von Antioquia übergeben ließ – siehe nachfolgend:
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Ungeachtet aller Intrigen und Hindernisse führten Herr Werner Mauss und seine damalige
Ehefrau den Friedensprozess im Auftrag der damaligen Regierungen Kolumbiens und
Deutschlands nach dem Freispruch am 20. Mai 1998 weiter. Außerdem ist klarzustellen,
dass nach dem Freispruch keinerlei Restriktionen in Kolumbien gegen Herrn Werner Mauss
vorliegen. Er kann als unbescholtener Bürger jederzeit, so wie geschehen, nach Kolumbien
einreisen.
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Vorbereitungsgemäß erhielt Herr Werner Mauss nach seinem Freispruch vom 20.05.1998
vom deutschen Bundeskanzleramt im Einvernehmen mit der kolumbianischen Regierung
(damaliger Präsident Samper) sowie der kolumbianischen Nationalen Friedenskommission,
zu deren Mitgliedern auch der ehemalige Präsident Kolumbiens und Friedensnobelpreisträ-
ger Juan Manuel Santos gehörte, den Auftrag, eine Verhandlungsdelegation des Zentral-
kommandos der ELN aus dem Urwald Kolumbiens zu Friedensgesprächen nach Deutsch-
land zu führen. Bei den sich anschließenden Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien
unter Schirmherrschaft der Bischofskonferenz, damals Bischof Lehmann, im Kloster Him-
melspforten kam es sodann dort am 15.07.1998 zum Abschluss einer ersten friedensver-
sprechenden Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien des kolumbianischen Bürger-
kriegs.
Begrüßungsansprache des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz
für das Zusammentreffen einer Friedensinitiative für Kolumbien am 29.6.1998
im Kloster Himmelspforten in Würzburg
Ich freue mich von Herzen, dass ich Sie am heutigen Morgen hier im Mainzer Bi-
schofshaus begrüßen darf. Ich danke Ihnen mit dem leider hier nicht anwesenden
Vorsitzenden der Kolumbianischen Bischofskonferenz, Erzbischof Alberto Giraldo,
für Ihr Kommen. In seinem Namen ist jedoch der Generalsekretär der Kolumbiani-
schen Bischofskonferenz, Mons. Martínez, stellvertretend hier, so dass mit Pater Dr.
Langendörfer beide Bischofskonferenzen, die Kolumbianische und die Deutsche,
Sie sehr herzlich begrüßen.
Ich freue mich, dass Herr Bischof Emil Stehle, früher einmal Pfarrer in Bogota und
seit 1987 Bischof in Santo Domingo de los Colorados in Ecuador, als erfahrener Be-
rater unter uns ist. Ich möchte auch allen danken, die sonst an den Gesprächen
schon seit langer Zeit beteiligt waren, nicht zuletzt Herrn und Frau Mauss mit ih-
rem Begleiter des Comando Central der ELN.
Eine viel größere Freude habe ich jedoch, meine sehr verehrten Herren aus Kolum-
bien, über Ihr Kommen: Dahinter steht die Bereitschaft, miteinander über den Frie-
den zu sprechen, den die Menschen in Ihrem Land sehnsüchtig erwarten. Sie sind
zu uns nach Deutschland gekommen, um gemeinsam einen Ausweg aus der Krise
Ihres Landes zu finden.
84
Ich heiße Sie als Vertreter des Consejo Nacional para la Paz und Sie meine Herren
Vertreter der ELN besonders willkommen. Sie haben sich entschlossen, die ver-
schiedenen Sektoren (distintos sectores) des Volkes zu einer Friedensinitiative zu-
sammenzuführen und ein Gespräch miteinander zu führen, an dem möglichst alle
beteiligt sind.
Es gebührt Ihnen besonderer Dank, dass Sie dazu gestern eine „Erklärung von
Mainz“ verabschiedet haben und in vier Punkten das Programm vorlegen. Ich bin
mit Erzbischof Giraldo dankbar, dass Sie in der relativ kurzen Zeit zu einem solchen
Ergebnis gekommen sind. Wir wollen Ihnen diese Gespräche, wenn Sie sie gerne in
Deutschland führen, im Blick auf die äußeren Bedingungen erleichtern, indem wir
einige Aufgaben der Organisation und der Koordination übernehmen (participación
facilitadora). In diesem Sinne möchten wir hinsichtlich des Rahmens für diese Ge-
spräche als Bischofskonferenzen alles tun, um Ihnen Ihre Verhandlungen und Ge-
spräche zu erleichtern. Wenn wir dazu beitragen können, werden wir diese Hilfe,
Moderatoren bei der äußeren Vorbereitung zu sein, gerne weiter übernehmen, so-
fern uns dies nur möglich ist.
Auch im Namen der Bischöfe Kolumbiens und Deutschlands, ganz sicher aber im
Sinne vieler Menschen in Kolumbien, danke ich Ihnen für diesen wichtigen ersten
Schritt, den Sie getan haben. In diesem Sinne freue ich mich auf die nun folgenden
Gespräche und hoffe, dass Sie auch hier in meinem Haus weiterhin das Gespräch
fruchtbar fortsetzen können.
Den Herren, die nach Kolumbien zurückfliegen, wünsche ich einen guten Flug. Den
Herren, die bis zum 12. Juli hier in Deutschland bleiben, wünsche ich einen guten,
erholsamen Aufenthalt. Es wäre ein ganz bedeutender weiterer Schritt, wenn wir
uns am 12. Juli mit weiteren Damen und Herren aus den Sektoren Ihres Volkes hier
in Mainz wieder sehen könnten.
(Unterschrift)
Karl Lehmann
Übereinkunft aus dem Kloster Himmelspforten 15. Juli 1998
Die hier vertretene Zivilgesellschaft, die ELN und das Nationale Friedenskomitee,
unter Vermittlung der deutschen und der kolumbianischen Bischofskonferenz,
beschließen:
1. den Friedensprozess mit der E.L.N. zu beginnen;
Bezüglich der Beteiligung der zivilen Gesellschaft:
2. die permanente Beteiligung der zivilen Gesellschaft anzuerkennen, um den Gipfel
des Friedensprozesses zu erreichen;
3. mehr Arbeit in die Untersuchungen und Vorschläge über Friedensthemen zu In-
vestieren, durch die strukturelle oder partielle Veränderungen Im Leben der Bevöl-
kerung angestrebt werden;
4. Treffen mit den diversen Sektoren zu organisieren, um das, was im Friedenspro-
zess erreicht wurde, zu konsolidieren;
5. Förderung der Projektion des Geistes dieses Dokumentes gegenüber der Regie-
rung und Fortführung der Aktionen für den Frieden, mit Unterstützung der Interna-
tionalen Gemeinschaft;
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6. Organisation van Treffen zwischen der Regierung und den Kommandanten der
E.L.N. und der E.P.L. Gleichzeitig Organisation eines Treffens zwischen den Unter-
zeichnem dieser Übereinkunft mit den Kommandanten der P.A.R.C., der C.G.S.B.
und anderen Akteuren des Krieges. In diesem Zusammenhang wird das Treffen des
neu gewählten Präsidenten Andrés Pastrana mit der Kommandantur der F.A.R.C.
als wertvoll für die Zukunft des Friedens begrüßt.
7. Wir stellen (uns?) in den Dienst der großen nationalen Bewegung, die vom Man-
dat für den Frieden inspiriert wurde, und die, auf der Suche nach dem Ende des
Krieges, überall im Land aufgetaucht ist, indem wir die Verstärkung und Konsolidie-
rung solcher Ereignisse wie eine Permanente Versammlung der Zivilen Gesellschaft
für den Frieden fördern.
8. Es soll erreicht werden, dass die ziviIe Gesellschaft vermittelt und bei der Regie-
rung vorspricht (busque espacios con el Gobierno), um dort die Einhaltung der poli-
tischen Garantien und der bürgerlichen Freiheiten zu fordern, die durch die Verfas-
sung in jedem Ort des Landes geschützt sind.
Bezüglich der Humanisierung des Krieges:
9. Verurteilt werden sollen Kriegshandlungen und Massaker an der Zivilbevölkerung,
die von den verschiedenen Sektoren finanziert werden, und die zunehmen aufgrund
des Nichthinsehens oder der Aktion einiger staatlicher Funktionäre,
10. Die ELN wird mit der Entführung oder Freiheitsberaubung von Menschen aus
finanziellen Gründen aufhören, soweit durch andere Maßnahmen genügend Geld für
die ELN zur Verfügung gestellt wird, vorausgesetzt, man macht sich bei der Durch-
führung des Friedensprozesses mit dieser Organisation nicht der strategischen
Schwächung schuldig. Des Weiteren wird sie ab heute mit der Festhaltung von Min-
derjährigen und Menschen, die älter als 65 Jahre sind, aufhören, und sie wird auf
keinen Fall schwangere Frauen ihrer Freiheit berauben.
11. Gefordert werden soll die Aufhebung der Straffreiheit für Verbrechen gegen die
Menschlichkeit wie die Fälle von gewaltsam Verschwundenen, Massakern, Völker-
mord und Folter, wie es den internationalen Gesetzen zu diesen Themen entspricht.
12. Auf der Grundlage der Konzepte der UNO ist darauf zu achten, dass die Regio-
nale Justiz nicht länger gültig ist als bis zum Ende der Legislaturperiode. Außerdem
wurde betont, dass die Justiz dringend ihre Effizienz, Schnelligkeit, Unparteilichkeit
und Verfahrensgarantien zurückerhalten muss.
13. Was das Problem der gewaltsam Vertriebenen betrifft, so unterstützen wir deren
Organisierung und Vermittlung zur Verteidigung ihrer legitimen Interessen und Be-
dürfnisse, besonders ihre sichere Rückkehr, gegebenenfalls die entsprechende
Überschreibung der Ländereien, deren gesamte Entwicklung und die Entwicklung
ihrer Regionen.
14. Um sie vor den Angriffen der bewaffneten Akteure zu schützen, wird mit der
Führung der zivilen Gesellschaft und der Koordination der Procuradoría General der
la Nación und dem Amt des Ombudsmannes gearbeitet zur Identifizierung und
Kennzeichnung aller Güter, die durch die Internationalen Menschenrechte (DIH) ge-
schützt sind, wie:
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- Wasserleitungen und Talsperren
- Schulen
- Gesundheitszentren für Menschen und Tiere
- Krankenhäuser
- medizinische Versorgungszentren für die Zivilbevölkerung
- Ambulanzen, Feuerwehr und Erste-Hilfe-Fahrzeuge
- zivile Fahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge, die nicht für militärische Zwecke ver-
wendet werden
- Hygienekampagnen für Menschen und Tiere oder soziale Kampagnen
- Zentren für Bildung, Sport, Kultur, Erholung und Religion
- Infrastruktur der elektrischen Stromversorgung für die Zivilbevölkerung
- Installationen, die gefährliche Kräfte enthalten, z.B. Wasser unter Druck oder
Nuklearmaterial.
15. Die ELN bestätigt erneut ihre einseitige Einhaltung der Empfehlungen von Am-
nesty International für die Guerrilla in Ihrem Jahresbericht 1994 über Kolumbien. Die
Empfehlungen, deren Einhaltung bestätigt wird, sind:
A. Humane Behandlung der Gefangenen, Verletzten und derjenigen, die sich erge-
ben wollen, unabhängig davon, ob es sich um Zivilbevölkerung oder um Mitglieder
der Streitkräfte handelt; es darf ihnen nicht das Leben genommen werden.
B. Absichtliche und willkürliche Morde an Nicht-Kämpfern sind unter allen Umstän-
den verboten.
C. Gefangene werden nicht als Geiseln benutzt. Die Gefangenen werden identifi-
ziert, und Ihnen wird ihre heile und gesunde Freilassung garantiert.
D. Es werden keine Minen zum Töten oder zur absichtlichen Verstümmelung von
Zivilpersonen verwendet.
E. Die mutmaßlich von Guerilleros verübten Vergewaltigungen werden untersucht,
um die Verantwortlichen festzusteIlen.
F. Den Guerilleros, die verdächtigt werden, Vergewaltigungen verübt oder ange-
ordnet zu haben, wird jegliche Autorität entzogen und jeglicher Dienst, der ihnen
eine Wiederholung solcher Missbräuche ermöglichen würde.
16. Von allen bewaffneten Akteuren und Beteiligten soll die Achtung der Autonomie,
des Glaubens, der Kultur und des Rechts auf Neutralität der Indianergemeinden und
anderen Volksgruppen und ihrer Wohngebiete gefördert werden.
17. Erneut bestätigt wird die Zusage der Zivilgesellschaft und der ELN, die Rechte
der Kinder zu achten, und diese Organisation wird keine Kinder unter 18 Jahren in
ihre militärischen Streitkräfte aufnehmen. In Zukunft wird das Eintrittsalter 18 Jahre
sein
18. Veranlasst wird die Ratifizierung seitens des Kongresses des Abkommens von
Ottawa über das Verbot der Landminen. Außerdem wird zugesagt, daß keine Land-
minen an Orten gelegt werden, die für die Zivilbevölkerung und besonders für Kinder
gefährlich werden können. Gleichfalls fordern wir die Beachtung des Verbots der
Bombardierung von Gütern und Bereichen der Zivilbevölkerung.
19. Bei der Tagung wurde geäußert, daß die Gefangenen und Festgehaltenen der
Guerrilla mit Humanität und Achtung ihrer Würde und ihres Rechtes als politische
Gefangene behandelt werden ssen. Unterstützt wird die Nicht-Strafverfolgung
von sozialem Protest.
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Über die Bodenschätze (recursos naturales):
20. Die Unterzeichner dieser Übereinkunft werden die Durchführung eines breiten
Forums innerhalb eines Nationalkonvents fördern, um über die Problematik der
Souveränität der Bodenschätze zu sprechen, darunter das Erdöl, mit dem Ziel, dem
Kongress und der Regierung die Veränderungen vorzuschlagen, die politisch und
gesetzlich für das Volk vorteilhaft sind. Dieses Forum wird in einem Gebiet stattfin-
den, dessen Entmilitarisierung zuvor bei der Regierung beantragt werden wird.
Während der Durchführung dieses Ereignisses wird die ELN mit der Sabotage ge-
gen Pipelines aufhören, für die die Organisation bisher allein verantwortlich war.
Über den Nationalkonvent:
Angesichts der positiven Ergebnisse dieses Treffens einigen wir uns des Weiteren
auf die Einberufung eines Nationalkonvents, mit dem Ziel, Frieden und soziale Ge-
rechtigkeit zu schaffen, der Verbreitung der Demokratie und der Konsolidierung der
nationalen Souveränität, unter den folgenden Parametern:
Unter Nationalkonvent verstehen wir ein Prozess mit verschiedenen Gesprächs-
etappen, mit Vorschlagskapazität der teilnehmenden Vertreter des Staates. der Ge-
sellschaft und der Guerrilla.
Bei dem Konvent sollen die Grundlagen für ein politisches Abkommen über Refor-
men und soziale Veränderungen getroffen werden, hinsichtlich der Demokratisie-
rung des Staates und der Gesellschaft, Seine Durchführung wird mit Hilfe von uner-
lässlichen Mechanismen verwaltungsmäßiger oder gesetzlicher Art geschehen, und
sogar über die Organisation einer Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung.
Der Nationalkonvent soll die Teilnahme von Vertretern des Staates fördern und die
Bürgschaft der Nationalregierung erhalten, wofür der Nationale Friedensrat in seiner
Funktion als Berater der Regierung als Vermittler dienen wird.
Eingeladen zur Teilnahme am Nationalkonvent und zur Unterstützung von dessen
Zielen werden die F.A.R.C. und die gesamte Coordinadora Guerrillera.
Bezüglich der Teilnehmer ist die Berücksichtigung der größtmöglichen Vertretung
derselben wichtig, wobei als Basis die derzeitige Teilnehmergruppe am Treffen in
Mainz genommen wird, konstituiert in der Vorbereitungskommission des National-
konvents, und es wird hierzu, ein Operationsausschuss gebildet.
Für diesen Nationalkonvent sollen regional und sektoral Vorbereitungen gefördert
werden.
Die Vorbereitungskommission muss den Nationalkonvent bis spätestens 12. Okto-
ber 1998 organisieren.
Beim Nationalkonvent wird dann entschieden über das Vorgehen bei den Entschei-
dungsfällungen und den anderen Aspekten seines Funktionierens.
Auf der Tagesordnung des Konvents werden Themen stehen, wie die Festlegung
der Grundlagen für die Umwandlung der erforderlichen sozialen, wirtschaftlichen
und politischen Strukturen mittels einer konzertierten Aktion, bei der u.a. die volle
Einhaltung der Menschenrechte, der sozialen und wirtschaftlichen Gerechtigkeit, der
politischen Demokratisierung, der Souveränität der Integration und lnternationalisie-
rung sowie die Rolle der Streitkräfte in einem Land des Friedens zu berücksichtigen
ist.
Der Nationalkonvent wird auf kolumbianischem Staatsgebiet stattfinden, in einer
Zone mit beiderseitigem Waffenstillstand, und es werden die erforderlichen Garanti-
en für alle Teilnehmer gegeben.
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Während der Durchführung des Nationalkonvents wird dazu aufgefordert, Friedens-
ereignisse größerer Bedeutung zu suchen, z.B. Waffenstillstand und Stopp von Of-
fensiven der Konfliktparteien auf nationalem Staatsgebiet.
21. Die Unterzeichner dieser Übereinkunft verpflichten sich zu ihrer Planung, Unter-
stützung, Evaluierung und Befolgung, sowie dazu, andere repräsentative Sektoren
der kolumbianischen Gesellschaft an dieser Arbeit zu beteiligen und wir möchten
ganz besonders den Bischofskonferenzen Deutschlands und Kolumbiens für ihre
Gastfreundschaft und die Herzlichkeit danken, mit der sie uns für die Abwicklung
dieser Mission aufgenommen haben.
Diese Übereinkunft wurde am 15. Juli 1998 in Würzburg, Deutschland, von folgen-
den Personen unterschrieben:
Reihenfolge:
Familienname des Vaters, Familienname der Mutter, Vorname/n
AbeIlo, Aída - Vorsitzende der “Union Patriótica“ (kommunistische Partei)
Alvarez Gardeazábal, Gustavo- Gouverneur der Provinz Valle del Cauca
Angarita Figueredo, Hernado - Nationaler Friedensrat
Beltrán, Pablo - Kommandant der ELN
Bernal, Ana Teresa- Direktorin von Redepaz
Bernal Cuellar, Jaime - Procurador General (etwa: Generalbundesanwalt)
Berrío, Nelson
Cabal, Jaime Alberto - Präsident von Acopi
Caicedo, Jaime - kommunist. Partei
Carillo, Cesar Gewerkschaftsführer
Castro, Msr. Luís A. - Erzbischof von Tunja
Castro, José Fernando - Ombudsmann
Garzón, Luis Eduardo - Gewerkschaftsführer
Gaviria, Carlos - Richter am Verfassungsgericht
Gómez, Ana Mercedes - Direktorin der Zeitung “EI Colombiano“, Medellín
Gómez Mario - Veeduria Ciudadan
González Posso, Camillo - Mandat für den Frieden
Hernández, Milton - Kommandant der ELN
Hernández, Hernándo - Präsident der USO (Gewerkschaftsverband)
Izquierdo, P. Gabriel - Exdirektor des Cinep
Martínez, Pater Jorge - kolumb. Bischofskonferenz
Marulanda, Eugenio - Präsident von Colfecar
Molano, Alfredo - Soziologe
Moncayo, Victor - Rector der Universidad Nacional
Moreno´, Samuel - Senator
Picón Antonio - Fenalco Antioquia
Pretelt de la Vega, Sabas - Vorsitzender von Fenalco
Ramirez Ocampo, Augusto - Versöhnungsausschuss (Comisión de Conciliación)
Restrepo, Javier Dario - Journalist
Rias, José Noé- Berater der Regierung
Rueda, Maria Isabel - Journalistin
Rufz, Carlos Alberto
Santos, Francisco - von den Tageszeitungen El Tiempo und País Libre, Bogotá
Santos, Juan Manuel - politischer Führer
Umaña Luna, Eduardo - Universitätsprofessor
Valencia, León - von der “Sozialistischen Erneuerung“ (renovación socialista)
Vargas, Alejo - Vizerektor der Universidad Nacional
Vasquez, Juan - Kommandant der ELN
Villegas, Luís Carlos - Prisident der ANDI (Unternehmerverband)
Visbal, Jorge - Präsident von Fedegan (Viehzüchterverband)
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1998 In einem Anerkennungsschreiben teilt der bis 1998 amtierende Präsident Er-
nesto Samper Pizano an Herrn Werner Mauss folgendes mit:
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1994-1998 UCA-Einsatz in Kolumbien in Abstimmung mit Bun-
deskanzleramt - Informationsgewinnung
Zur Aufklärung von schweren Straftaten wie Entführungen, Sprengstoffanschlägen sowie
Informationsgewinnung über Sprengstoffbeschaffungen und andere Aktivitäten der kolum-
bianischen Drogenkartelle und deren internationale Vernetzung. Enttarnung einer ETA-Zelle
in Mittelamerika als Sprengstoffbeschaffer für die ETA in Spanien.
99
Juli 2000 Abu Sayyaf, Philippinen, islamische Terrororganisation
– Entführung des Spiegel-Journalisten Andreas Lorenz. Geheimauf-
trag der Spiegel-Geschäftsleitung vom 18. Juli 2000 zur Befreiung
des Journalisten Freilassung erfolgte am 27. Juli 2000. Die Ent-
führer hatten angedroht, Herrn Lorenz beide Hände zu amputieren.
Die Operation wurde auch von den Treugebern vollumfänglich ge-
nehmigt.
Am Ostersonntag, den 23. April 2000, wurde die Familie Wallert zusammen mit weiteren 19
Personen verschiedener Nationalitäten und am 02. Juli 2000 der Spiegel-Journalist Andreas
Lorenz auf den Philippinen von den muslimischen Abu Sayyaf - Rebellen, d.h. der militanten
MILF (Moro Islamic Liberation Front) entführt.
Ursprünglich hatte der libysche Geheimdienst unter Muammar al-Gaddafi seit 1968 die mus-
limische Terrororganisation MNLF (Moro National Liberation Front) unter der Führung von
Nur Misuari mit großer finanzieller Unterstützung auf den Philippinen konspirativ subversiv
aufgebaut. Weitere logistische Unterstützung und Einflussnahme war schon damals aus Af-
ghanistan und Pakistan, dies auch koordiniert von Gaddafi, festgestellt worden. Später lös-
ten sich besonders radikalisierte Mitglieder von der MNLF und bildeten unter ihrem Anführer
Salamat Hashim einen militärischen Arm, MILF (Moro Islamic Liberation Front), der zu einer
eigenständig operierenden Terrororganisation wurde. Führungskader der MILF wurden in
Libyen als Terroristen ausgebildet. Sowohl die MNLF als auch die MILF erklärten, ebenfalls
unterstützt von anderen Terrororganisationen aus Südasien und den arabischen Ländern,
der philippinischen Regierung den Krieg. Es wurden Basiscamps in den Gebieten von Mind-
anao, Basilan, Jolo und Lanao del Norte aufgebaut, wiederum ausgerüstet mit erheblicher
finanzieller und logistischer Unterstützung von Muammar al-Gaddafi.
Am 18. Juli 2000 wurde Herr Werner Mauss vom Spiegel-Chefredakteur, Herrn Aust beauf-
tragt, im Namen der Spiegel-Geschäftsleitung, Herrn Augstein, sofort Maßnahmen zur Be-
freiung des am 02. Juli 2000 entführten Journalisten Andreas Lorenz einzuleiten, der wie die
Familie Wallert von der MILF, dem Kommando Abu Sayyaf entführt worden war.
Die Spiegel-Geschäftsleitung stand unter großem Druck, da die Terroristen angedroht hat-
ten, dem Spiegel-Journalisten beide Hände zu amputieren.
Auszüge Geheimauftrag der Spiegel-Geschäftsleitung vom 18.07.2000:
.....
„die Geschäftsleitung des Spiegels bedankt sich für Ihr konstruktives Gespräch von ges-
tern Abend, 17.07.00, am Frankfurter Flughafen.
100
Mit diesem Schreiben bevollmächtigen wir Sie, Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel,
dass unser in diesem Monat auf den Philippinen entführter Mitarbeiter schnellstmöglich
befreit wird.
Wir unterstützen und begrüßen es, dass Sie bei Ihren Verhandlungen zur Befreiung mit
dem malaiischen nationalen Sicherheitsratskomitee, welches das Problem der Geiselbe-
freiung und das politische Problem auf den Yolo-Inseln durch soziale und wirtschaftliche
Maßnahmen politisch lösen soll, zusammenarbeiten. Das Komitee beabsichtigt, durch
entsprechende Maßnahmen erneute Geiselnahmen zukünftig zu verhindern. Wir begrü-
ßen es außerdem, daß die Zusammenarbeit mit dem Komitee durch direkte Kontakte,
insbesondere mit dem obersten militärischen Befehlshaber des malaiischen militärischen
Nachrichtendienstes, erfolgt.
Wir wurden durch Sie informiert, dass eine Befreiung unseres Mitarbeiters ganz normal
über die Philippinen erfolgen wird, und dass das malaiische Komitee diese Befreiung mit
der philippinischen Regierung ohne Aufsehen koordiniert, gemeinsam mit der Kommissi-
on für wirtschaftliche Entwicklung in den dphilippinen.
Die Geschäftsleitung des Spiegels hat Ihnen gestern Abend strengste Vertraulichkeit zu-
gesichert, dass, wenn es zu einer Vereinbarung kommt - auch dann, wenn es zu keiner
Vereinbarung kommt - über Strukturen und Wege der von Ihnen offen gelegten Kontakte
und Wege, so wie hier beschrieben, keinerlei Kenntnis an Dritte gegeben wird. Dies
schließt auch ein, dass später hierüber keine Veröffentlichung erfolgt.
Die Geschäftsleitung des Spiegels sichert Ihnen zu, dass Unkosten für Sie bzw. Ihre Mit-
arbeiter, so weit sie mit uns vorher mündlich bzw. schriftlich nach Zustandekommen der
Bevollmächtigung vereinbart werden, unverzüglich ersetzt werden.“
Die für Herrn Werner Mauss zuständigen Treugeber hatten den Sondereinsatz vollumfäng-
lich genehmigt und die Zusage erteilt, dass Herr Werner Mauss bevollmächtigt war, sämtli-
che Kosten der Operation über den Treuhand-Geheimfonds abzurechnen. Im Übrigen wurde
der Einsatz als Informationsgewinnung gegen die islamische Abu Sayyaf von den Treuge-
bern gewertet. Herrn Werner Mauss wurde untersagt, vom Spiegel weder Spesen noch Ho-
norare zu fordern. Herr Werner Mauss garantiert, dass er sich an diese Anweisung strikt ge-
halten und vom Spiegel kein Geld erhalten hat.
101
Mithilfe des von Herrn Werner Mauss seit Jahrzehnten passiv geführten Netzwerkes gelang
es ihm bereits nach 48 Stunden festzustellen, dass Herr Lorenz auf der Insel Jolo im Gebiet
von Patikul und Maimbung von dem militärischen Arm der MILF (Moro Islamic Liberation
Front) unter Führung von Abu Sabaya alias Aldam entführt worden war und festgehalten
wurde. Aldam wurde dann später am 21. Juni 2002 von philippinischen Marinesoldaten er-
schossen. Herr Aust hatte Herr Werner Mauss am 18. Juli 2000 in Frankfurt informiert, dass
die Entführer angedroht hatten, ihrer Geisel Herrn Lorenz beide Hände zu amputieren. Mit
einer Sofortmaßnahme in Malaysia, unterstützt durch den malaysischen militärischen Nach-
richtendienst, gelang es Herrn Werner Mauss, auf das Kommando der Abu Sayyaf Einfluss
zu nehmen und die Amputation in letzter Minute zu stoppen.
Nach Sondierung der schwierigen Situation auf den Philippinen im Zusammenhang mit Kor-
ruption und Misswirtschaft in Verbindung mit der Terrororganisation MILF erarbeitete Herr
Werner Mauss einen Strategieplan und flog wegen der negativen Ergebnisse unverzüglich
nach Malaysia. Dort traf Herr Werner Mauss entsprechend seines Plans den mit ihm seit
mehr als einem Jahrzehnt kooperierenden Chef des militärischen Geheimdienstes - General
X. Auf Wunsch des Herrn Werner Mauss und mit Genehmigung seiner politischen Führung
berief dieser sofort ein offiziell genehmigtes Komitee zur Befreiung von Andreas Lorenz in
Malaysia bzw. zur wirtschaftlichen Entwicklung der Südphilippinen ein.
Der militärische ND Malaysias machte in Zusammenarbeit mit Herrn Werner Mauss in Ost-
Malaysia im Bundesstaat Sabah eine Firma ausfindig, über die Reis, Zucker usw. sowie
pharmazeutische Produkte an die Süd-Philippinen nach Jolo, jedoch insbesondere an die
Abu Sayyaf / MILF geliefert wurden. Nach der gezielten Intervention von Herrn Werner
Mauss vor Ort gelang es, nach finanziellem Anreiz die chinesischen Mitarbeiter dieser Firma
als Informanten-GMs anzuwerben.
Die ab diesem Zeitpunkt eingesetzten geheimen Mitarbeiter konnten völlig unauffällig
in ihrer Eigenschaft als logistische Unterstützer der Abu Sayyaf Druck ausüben und
von dem Anführer der Entführergruppe, Abu Sabaya alias Aldam „in letzter Minute“
die Zusage erhalten, dass Andreas Lorenz keine Körperteile amputiert und jedwede
Repression von ihm genommen würde. Im Anschluss übergaben die GMs der Entfüh-
rergruppe am 21. Juli 2000 sieben Lebensbeweis-Fragen, die Herr Aust Herrn Werner
Mauss zuvor übermittelt hatte, sowie ein von Herrn Werner Mauss zur Verfügung ge-
stelltes Satellitentelefon.
102
Per Satellitentelefon erhielt Herr Werner Mauss am 22. Juli 2000 von den chinesischen
GMs, die auf dem Rückweg von Jolo, dem Entführercamp, nach Malaysia waren, vorab zwei
Antworten auf die von Herrn Aust gestellten Fragen, mit dem Hinweis, dass die Antworten zu
den weiteren fünf Fragen mit Fotos später per Satellitenfax übermittelt würden.
Übermittelte Antworten:
1. Herr Lorenz führte sein letztes Interview vor der Entführung mit „former Prime Minis-
ter von Singapur Lee Kuan Yews“
2. Letztes Anreiseland vor seiner Entführung war Thailand
Herr Aust bestätigte die Richtigkeit der vorbenannten Antworten.
Den Fragenkatalog mit den restlichen fünf Fragen hatte Herr Lorenz im Entführercamp
handschriftlich ausgefüllt. Hierbei wurde er von den GMs fotografiert. Die Fotos und den
ausgefüllten Fragenkatalog erhielt Herr Werner Mauss vom malaysischen militärischen ND
wie zugesagt am 23. Juli 2000 per Satellitenfax – siehe nachfolgend:
1. The reporter Lorenz has an editor in chief. What is the name of the editor in chief’s
girlfriend in Indonesia? JULIA
2. What is the name of the country in which the reporter was before he went to
Bangkok? We want to know as well the month and the year. POLAND OCT. 91 - DEC.
95
3. The reporter Lorenz has a chronic illness. What is the name of this chronic illness?
PSORIASIS
4. In which countries Mister Lorenz has been living
as correspondent? SOVIET UNION - CHINA - POLAND - THAILAND – CHINA
5. Whom did he interview together with his editor in chief?
LEE KUAN YEW/SINGAPUR
Herr Aust teilte Herrn Werner Mauss sofort nach Übermittlung der Antworten des 5-Punkte-
Fragenkatalogs mit, dass auch diese Angaben alle zutreffend seien.
103
Fotoaufnahmen von Andreas Lorenz, auf denen zu erkennen ist, wie er den übermit-
telten Fragenkatalog liest, ausfüllt und hierbei von den GMs des Herrn Werner Mauss
fotografiert wird.
Herr Werner Mauss reiste erneut nach Malaysia und traf General X und die an der Operation
beteiligten GMs. Die GMs übermittelten Herrn Werner Mauss einen Plan zur Befreiung von
Andreas Lorenz und möglicherweise auch aller anderen Geiseln:
Die GMs haben auf direktem Wege ohne Zwischenpersonen 1 Mio. US-Dollar direkt an
Abu Sabaya alias Aldam zu übergeben. Die Befreiung könnte am 01. August 2000 erfol-
gen.
104
Sobald die Bezahlung erfolgt ist, wird Andreas Lorenz auch vor dem 01. August 2000
dem philippinischen Chefunterhändler Robert Aventajado und danach der deutschen Bot-
schaft übergeben.
Die GMs teilten immer wieder mit, dass die für Andreas Lorenz ausgehandelten Bedingun-
gen auch für alle anderen Geiseln gelten könnten.
Der Ansprechpartner von Herrn Werner Mauss in der Chefredaktion des Spiegel, Herr Aust
verfügte, dass sein Einsatz, so wie im Vertrag mit der Spiegel-Geschäftsleitung unter Absatz
4 vereinbart, geheim bleibt. Vordergründig sollte die Befreiung von Herrn Lorenz, wie vom
Spiegel gewünscht, durch den vor Ort offiziell arbeitenden Spiegel-Journalisten Ihlau endab-
gewickelt werden.
Die Rolle von Herrn Werner Mauss war es, die Befreiung im Hintergrund, geheim und ohne
Aufsehen mithilfe des malaysischen militärischen Nachrichtendienstes sowie des malaysi-
schen Komitees für wirtschaftliche Entwicklung in den Südphilippinen, unter Mitwirkung der
philippinischen Regierung, zu koordinieren.
Der Spiegel hat dann über seinen Journalisten Ihlau vor Ort auf den Philippinen die Abwick-
lung zur Befreiung von Herrn Lorenz so wie oben beschrieben durchgeführt.
Lediglich in der Spiegel-Ausgabe Nr. 31 vom 31. Juli 2000 Bericht zur Entführung Lorenz,
Titel "Das ist kein Film" – werden in der Tagebuchaufzeichnung von Herrn Lorenz von Diens-
tag, dem 25. Juli 2000, auf Seite 34 linke Spalte, die fünf Lebensbeweisfragen von Herrn
Werner Mauss erwähnt, die das Datum seines an Herrn Aust übermittelten Schreibens vom
19. Juli 2000 tragen.
Herr Lorenz, der über den Einsatz von Herrn Werner Mauss erst Jahre später informiert
wurde, schreibt wörtlich:
„Ein Kurier erscheint am Vormittag mit einem Computerausdruck vom 19. Juli, auf dem 5
persönliche Fragen stehen. Sie sollen als Beweis dienen, dass ich noch lebe.“
Der gesamte Einsatz wurde mit Zustimmung der Treugeber im Interesse der internationalen
Terrorismusbekämpfung aus dem Herrn Werner Mauss seit 1985 zur Verfügung gestellten
Treuhandfonds finanziert. Hierzu gehörte die Bezahlung der Chinesen, die die Kontakte
durch ständige Lieferungen von Lebensmitteln und pharmazeutischen Gütern von der Küste
Malaysias zur Zielgruppe der Abu Sayyaf hatten.
105
Außerdem wurden in Malaysia wichtige Unterstützer bezahlt. Geld floss auch in besondere
Fahndungsmaßnahmen gegen die Abu Sayyaf, durch die später der für die Entführung ver-
antwortliche Kommandant Abu Sabaya alias Aldam am 21. Juni 2002 von philippinischen
Marinesoldaten erschossen wurde.
Der militärische Ansprechpartner von Herrn Werner Mauss in Malaysia gründete bei Beginn
der Operation mit Genehmigung seiner politischen Führung ein offiziell genehmigtes Komi-
tee zur Befreiung von Andreas Lorenz in Malaysia und zur wirtschaftlichen Entwicklung der
Südphilippinen, für welches Herr Werner Mauss sofort einen großen Dollarbetrag mit Ge-
nehmigung seiner für ihn operativ zuständigen Treugeber spendete. Dies diente als Grund-
lage für die gesamte Geheimoperation.
Alles verlief erfolgreich. Hauptziel der Operation von Herrn Werner Mauss war es, die Bitte
von Herrn Aust durchzusetzen, um zu verhindern, dass Herrn Lorenz durch die Abu Sayyaf
die Hände amputiert werden. Dieses Ziel wurde vollumfänglich erreicht.
2000 bis heute Auftrag zur Informationsgewinnung durch westli-
chen ND gegen weltweit agierendes Drogenkartell, welches nach
vorliegendem Wissen ca. 2 bis 3 Tonnen täglich nach Europa lie-
fert.
Erkenntnisgewinnung über diverse Konten mit allen Zugangsdaten in Europa, Hongkong
und Asien im Wert von mehr als 150 Milliarden US-Dollar. Für Herrn Werner Mauss seit
2012 Vertraulichkeitszusage – Zusammenarbeit mit europäischer Justiz.
2000 bis heute entscheidende subversive Geheimoperationen auf
dem Gebiet des Antiterrorismus in Nahost und Asien
U.a. Operationen im Interesse der Völkerverständigung und humanitäre Einsätze zur Befrei-
ung von Geiseln.
2000-2005 Einsatz im Auftrag eines asiatischen ND, geführt von
einem westlichen ND, gegen eine Mafiaorganisation, die in Thai-
land, Kambodscha und Malaysia agierte - weltweiter Drogenhandel
und illegaler Waffenhandel
Erfolgreiche Infiltrierung und subversive Verfolgung der Mitglieder der Organisation bis nach
China.
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