Werner Mauss in der Internationalen Presse  

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Der Grund für diese Homepage ist: Aufklärung gegen Desinformation !

 

An die kolumbianische Presse


Sekretariat Mauss 27.10.2004


Frau Mauss
An die kolumbianische Presse:

Ich, Frau Mauss, möchte zu den in den letzten Stunden von der kolumbianischen Presse aufgestellten falschen Behauptungen Stellung beziehen und möchte darum bitten meinen nachfolgenden Text in der kolumbianischen Presse zu veröffentlichen. Außerdem verweise ich auf unsere Homepage:

www.werner-mauss.de


In verschiedenen Artikeln wurde von der kolumbianischen Presse der Versuch unternommen mich mit der Sprecherin der ONG „Rebelion“ aus Dänemark zu verwechseln:

http://www.caracol.com.co/noticias/120281.htm

http://elpais-cali.terra.com.co/HOY/NAL/A228N2.html

http://www.terra.com.co/

http://eltiempo.terra.com.co/

http://elpais-cali.terra.com.co/

http://www.rcn.com.co/noticia.php3?nt=6527

http://noticias.canalrcn.com/noticia.php3?nt=15378

http://www.lafm.com.co/noticia.php3?nt=5779


Die gesamte Argumentation ist falsch, weder ich noch mein Mann hatten in irgendeiner Weise mit dieser Organisation, Zahlungen an die FARC oder ähnlichen Aktivitäten, so wie hier beschrieben, zu tun.

Die Richtigstellung ergibt sich auch aus dem Interview der kolumbianischen Tageszeitung „El Tiempo“ mit der Sprecherin der ONG, Cristine Lundgaard, vom 27. Oktober 2004.

(…) EL TIEMPO hat telefonisch ein Interview mit Lundgaard geführt, die aus Dänemark verneint, dass es sich um Frau Mauss handelt;(…)
„Man sagt Sie könnten Michaela Mauss sein?“
„Erzählen Sie mir mehr, weil ich nicht weiß wer diese Frau ist. In ein paar Stunden werde ich im Fernsehen auftreten und sie können mich sehen, ich bin ich.“ (…)
De: http://eltiempo.terra.com.co

Desweiteren wurden mein Mann und ich zum wiederholten Male fälschlicherweise kriminalisiert, indem die kolumbianische Presse behauptet, dass wir damals illegal und gegen das kolumbianische Gesetz gearbeitet hätten. Auch diese Beschuldigungen sind falsch.

Wie bekannt waren wir im November 1996 durch Intrigen zu Unrecht in Medellin festgenommen worden. Nach 19-monatigen Ermittlungen durch die Fiscalía General und Procuraduría General wurden mein Mann und ich am 20. Mai 1998 von allen Anklagepunkten rechtskräftig von der Fiscalia freigesprochen. Im einzelnen wurde in dem Urteil festgestellt, dass wir zu keinem Zeitpunkt gegen kolumbianisches Recht verstoßen haben und die Inhaftierung rechtswidrig war. Darüber hinaus hat die Fiscalía in dem Urteil aufgeführt, dass unsere Arbeit nur dem Interesse des Friedensprozesses galt und alle von uns in Kolumbien ausgeführten operativen Maßnahmen im Einvernehmen mit dem damaligen deutschen Kanzleramt erfolgt sind, sowie dies auch in der Regierungserklärung der Bundesrepublik Deutschland vom Frühjahr 1997 erklärt ist, die über die Deutsche Botschaft in Bogota der Fiscalía zugestellt wurde. Soweit uns bekannt ist liegt das Urteil fast allen kolumbianischen Presseorganen schriftlich vor.

Nach Rechtskraft des Urteils im Mai 1998 haben wir Presseorgane die fälschlicherweise etwas anderes berichtet hatten weltweit verklagt und gerichtlich durchgesetzt, dass die jeweiligen Zeitungen in einem richtigstellenden Artikel die zuvor aufgestellten Behauptungen gerichtlich angeordnet widerrufen mussten. Wir verweisen hier unter anderem auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 7.10.1999, Seite 11:


Mauss darf einreisen [Link]

München - Die SZ vom 17. Juni 1999 hatte einen Bericht der Nachrichtenagentur EFE mit der Behauptung übernommen, der deutsche Privatagent Werner Mauss dürfe nicht mehr nach Kolumbien einreisen, da man ihm vorwerfe, ohne Wissen der kolumbianischen Regierung von der Guerilla Entführte freigekauft zu haben. EFE hat inzwischen richtiggestellt, dass nach Auskunft der kolumbianischen Ausländerbehörde DAS kein Einreiseverbot gegen Mauss besteht. Mauss und seine Ehefrau wurden am 20. Mai 1998 von allen gegen sie erhobenen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen. In der Entscheidung wird festgestellt, dass das Ehepaar Mauss zu keinem Zeitpunkt gegen kolumbianisches Recht verstoßen habe und die Inhaftierung rechtswidrig war. (siehe Anhang, Kopie des hier übersetzten Originaltextes)


Andere Presseorgane, wie zum Beispiel die Berliner Zeitung hatten ihre im Internet veröffentlichten Artikel mit falschem Inhalt mit einem richtig stellenden link versehen. Originalzitat - die Berliner Zeitung schreibt:

„Die Berichterstattung in diesem Artikel entspricht der Nachrichtenlage zu dem Zeitpunkt, als der Artikel geschrieben wurde.
Aus heutiger Sicht stellen sich die Tatsachen anders dar. Lesen Sie dazu hier: "Das Ehepaar Mauss wurde widerrechtlich in Kolumbien festgenommen und 9 Monate inhaftiert.“ Am 20. Mai 1998 wurden Herr und Frau Mauss von allen Anklagepunkten freigesprochen. Es wurde festgestellt, daß es nicht gegen kolumbianisches Recht verstoßen hat und sein Einsatz dem Friedensprozeß in Kolumbien galt. Die Berliner Zeitung berichtete damals lediglich, daß er aus dem Gefängnis entlassen worden sei."
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/

Mit freundlichen Grüßen
Frau Mauss

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