Werner Mauss in der Internationalen Presse  

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Mauss hält Düe für schuldig


Hannoversche Allgemeine Zeitung Nr. 149  29.06.2000 

   
Hannover (sw). Der frühere BKA-Agent Werner Mauss hält den Juwelier René Düe für „überführt“, einen Versicherungsbetrug begangen zu haben. Mauss verteidigt seine Methoden, die er 1982 als verdeckter Ermittler gegen Düe angewandt hat:
 
„Ich habe keine Fehler gemacht.“
 
Der spektakuläre Juwelenfund in der Altstadt hat wieder für Spannung im Kriminalfall Düe gesorgt. Jetzt äußert sich auch der Agent Werner Mauss, der 1982 eine zentrale Figur in dem Fall war. Unter dem Decknamen Claude machte er sich an den Juwelier heran, um ihm Versicherungsbetrug nachzuweisen. Mauss wurde später enttarnt – und hat seitdem den Ruf, mit unsauberen Methoden zu arbeiten.

In die Schlagzeilen gerät Mauss immer wieder. Zuletzt wurde er 1998 in Kolumbien wegen des Vorwurfs angeklagt, er habe ohne Wissen der Regierung Geiseln von Guerillas freigekauft. Am Ende stand ein Freispruch.

Mauss macht bis heute ein Geheimnis aus seiner Person. Die Frage nach seinem Wohnort beantwortet er kurz: „In Deutschland“: Hat er im Fall Düe bis heute seine Finger im Spiel?

 

Fragen danach weist Mauss entrüstet zurück. HAZ-Redakteur Stefan Wittke hat mit Werner Mauss gesprochen.
 

Der angeblich geraubte Schmuck von René Düe wurde in der früheren Werkstatt seines Vaters gefunden. Ist das ein später Triumph für Sie?


Ich habe mich in meinen mehr als 30 Jahren Arbeit als verdeckter Ermittler nie als Triumphator gefühlt. Das ist auch heute nicht anders. Richtig ist, dass durch den Fundort der ursprüngliche Verdacht von Polizei, Staatsanwalt und Landeskriminalamt bestätigt wurde. Düe hatte den Raubüberfall vorgetäuscht, er ist überführt.
 
Sie haben direkt mit dem Fall schon längst nichts mehr zu tun, warum interessiert Sie die Sache überhaupt noch?


Im Fall Düe wurde ich jahrelang zu Unrecht von bestimmten Journalisten kriminalisiert. Jetzt dürfte das Ermittlungsergebnis von damals bestätigt sein. Ich habe selbstverständlich großes Interesse, dass öffentlich bekannt wird, dass die damals von der Polizei und von mir durchgeführten Ermittlungen berechtigt und gesetzeskonform waren. Staatsanwalt Hans-Jürgen Grasemann hat im Braunschweiger Verfahren erreicht – zu Unrecht, wie sich heute endgültig herausgestellt hat -, dass Düe freigesprochen und die Polizei später wegen Verfolgung des angeblich unschuldigen Düe angeklagt wurde. Darunter haben die Beamten und auch ich sehr gelitten.
 
Sie gelten in diesem Kriminalfall als Schlüsselfigur, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Ermittlungen wurde Düe in Hannover zunächst verurteilt, später in Braunschweig aber freigesprochen. Das hannoversche Verfahren sei von „Manipulationen“ gekennzeichnet gewesen, heißt es in Braunschweig noch heute. Welche Fehler haben Sie damals gemacht?


Als verdeckter Ermittler habe ich meine Erfahrung und mein psychologisches Wissen eingesetzt, um den Fall Düe konspirativ zu öffnen. Geführt hat die Ermittlungen das Landeskriminalamt. Das ergibt sich schon daraus, dass ich nur eine Spur von sehr vielen verfolgt habe. Ich habe nur den direkten Kontakt zu Düe bearbeitet, und alle meine Maßnahmen waren vorher mit Polizei und Staatsanwaltschaft abgestimmt und genehmigt. Ich bin deshalb der Auffassung, dass ich keine Fehler gemacht habe.
 
Sind Sie denn immer noch davon überzeugt, dass Ihre Methoden und die der Polizei rechtsstaatlich korrekt waren?


Meine Methoden waren korrekt. Wenn Sie auf den so genannten Lauschangriff gegen Düe in Frankreich anspielen, sage ich: Ja, Düe ist abgehört worden, aber nur im Ausland und auch nicht von mir, sondern von der Polizei. Das geschah, soweit mir bekannt, auf Grundlage eines Rechtshilfeersuchens an Frankreich unter Mitwirkung eines französischen Untersuchungsrichters. Dass derartige Maßnahmen damals in Deutschland angreifbar waren, war mir nicht bekannt. Nach der heutigen Gesetzeslage wären solche Einsätze wohl auch in Deutschland zulässig.
 
Das Land Niedersachsen hat Düe nach seinem Freispruch einen hohen Schadenersatz für seine mehr als zweijährige Haft gezahlt. Wie bewerten Sie diese Entscheidung aus heutiger Sicht?


René Düe war im Jahr 1983 in erster Instanz zu sieben Jahren verurteilt worden. Nach dem Freispruch 1989 hat das Landgericht Hannover 1992 seine Klage wegen Schadenersatz gegen die Mannheimer Versicherung wegen „arglistiger Täuschung“ abgewiesen. Das Urteil wurde durch den BGH bestätigt. Die Richter sahen Düe als überführt an, weil er mir 1982 Schmuckstücke übergeben hatte, die er zuvor als geraubt gemeldet hatte. Wegen dieses Urteils hatte er alle Schadenersatzansprüche verwirkt. Mir ist es unerklärlich, dass das Land Niedersachsen Düe trotzdem einen Betrag von 2,5 Millionen Mark gezahlt hat.
 
Was denken Sie, was die Staatsanwaltschaft Hannover heute tun muss, um den Fall Düe endgültig aufzuklären?


Ich glaube, die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben die richtigen Schritte eingeleitet, die bestätigen werden, dass die von ihren Kollegen damals vorgelegten Ermittlungsergebnisse richtig waren. Nachgegangen werden muss aus meiner Sicht noch den Hinweisen auf den angeblichen Mordauftrag in der Türkei.
 
Wenn Sie den in Istanbul verhandelten Mordfall ansprechen, heißt das doch, dass sie René Düe nicht nur Versicherungsbetrug, sondern auch die Beteiligung an einem Mord zutrauen.
Ich habe Düe als geschickt agierenden Betrüger erlebt. Er hat 1982 kaltblütig versucht, den Verdacht von sich auf seinen Hauptlieferanten in New York zu lenken. Ob Düe auch imstande ist, einen Mordauftrag zu geben, weiß ich nicht.
 
Glauben Sie, dass die Staatsanwaltschaft Sie demnächst noch einmal als Zeuge vernehmen wird?


Das kann ich nicht sagen. Ich sehe jedenfalls kein Problem darin, mein Wissen über den Fall jederzeit zu Protokoll zu geben.
 
Mit freundlicher Genehmigung des Verlages www.haz.de

 

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