Internationale Presse
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Hörfunkinterview mit Werner Mauss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Szenen aus Dokumentarfilm von Stephan Lamby im Auftrag des MDR: Der Top Agent „Das geheime Leben des Werner Mauss“, ausgestrahlt von ARD am 17. Februar 1999, NDR am 4. September 2000 und Phoenix am 12. Februar 2002  

Presseerklärung des Verteidigers Prof. Dr. U. Sommer zum Auftakt des Strafverfahrens Werner Mauss vor dem Landgericht Bochum am 10. Okt. 2019

Es beginnt ein Strafverfahren, das niemals hätte beginnen dürfen. Gegenstand ist das Konstrukt einer angeblichen Steuerhinterziehung. Herr Mauss hat keine Steuern hinterzogen. Er ist in seinem mittlerweile sehr langen Leben niemals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Im Gegenteil: Herr Mauss hat sich wie nur wenige andere Lebende in der Bundesrepublik Deutschland um dieses Gemeinwesen verdient gemacht. Er hat wie kaum ein anderer Straftaten aufgedeckt, er hat Terroristen zur Rechenschaft gezogen, er hat Korruption innerhalb von Bundesbehörden entlarvt und arbeitet bis zum heutigen Tage ebenso geräuschlos wie erfolgreich für Polizei und Staatsanwaltschaft. Ausländische Dienste schätzen seine Unterstützung. Man erinnert sich noch heute an seine legendären Vermittlungsaktionen in Kolumbien und im Nahen Osten, bei denen er beispiellose humanitäre Ergebnisse ins Rollen brachte. Herr Mauss rettete Leben.

Er hat Verbrechen aufgedeckt und sich damit viele Feinde gemacht. Der Eindruck ist nicht fernliegend, dass aus eigenem Interesse im Hintergrund die Prozessstrippen gezogen werden, um eine Legende zu beschädigen. Das Steuerstrafrecht ist hierfür ein geeignetes Instrument. Dass globale Aufklärungseinsätze Geld kosten, wissen die staatlichen Stellen, mit denen Herr Mauss kooperiert; sie haben daher mit dem verfahrensgegenständlichen geheimen Treuhandfonds den finanziellen Hintergrund seiner Operationen geschaffen und über Jahrzehnte abgedeckt. Dass Details von geheimen Aktionen und ihrer Finanzierung nicht öffentlich sein dürfen, ist banale Selbstverständlichkeit. Wer daher aus Wissensfetzen um diese Finanzierungen angeblich schlüssige strafrechtliche Vorwürfe konstruiert, beschädigt rechtsstaatliche Prinzipien.

Es liegt auf der Hand, dass Herr Mauss sich nicht verteidigen kann, ohne mit einer öffentlichen Aufklärung die Belange der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten zu verletzen. Selbstverständlich kommt er auch als Geheimnisträger seinen staatsbürgerlichen Informationspflichten nach, doch ist weder die Steuererklärung noch die Öffentlichkeit eines deutschen Gerichtssaals hierfür der richtige Ort.

Es ist bereits perfide, einen zur Geheimhaltung Verpflichteten in die existenzbedrohende Rechtfertigungssituation eines Angeklagten zu drängen. Wenn darüber hinaus der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung, die Anlass zur wiederholten Durchführung des Strafprozesses ist, Herrn Mauss die Beweislast (,nachweisbar, zweifelsfrei erkennbar, eindeutig vereinbart) dafür aufbürden will, dass die hier in Rede stehenden Gelder nicht die seinen sind, werden strafprozessuale Grundsätze mit Verfassungsrang auf den Kopf gestellt. Nicht der Bürger muss seine Unschuld beweisen, es ist allein die Aufgabe des Strafgerichts, Straftaten ohne jeden vernünftigen Zweifel zu beweisen. Darüber, weshalb der BGH hier mit inakzeptablen Mitteln Anweisungen zur Vernichtung eines verdienten Bürgers gibt, kann die Verteidigung nur spekulieren.

Dass eine kaum begreifliche Unfairness das gesamte Verfahren dominiert, ist seit Jahren eine traurige Erfahrung von Herrn Mauss. Anlass des Verfahrens war eine luxemburgische -Steuer-CD-, deren Urheber mittlerweile in der Schweiz strafrechtlich verurteilt worden ist, und deren Beschaffung von deutschen Behörden - offensichtlich in gesetzeswidriger Weise - in Auftrag gegeben, mit Erfolgsprämien an Kriminelle in Millionenhöhe entlohnt wurde und dennoch unter dem Mantel des Rechtsstaats verwendet wird. Mutmaßliche weitere Straftäter finden sich unmittelbar in der Justiz, die alsbald die laufende Strafakte in allen Details an sensationsgierige Journalisten weitergaben. Die insoweit erstattete Strafanzeige von Herrn Mauss wird von der Staatsanwaltschaft seit Jahren nicht gefördert, Ermittlungen in den eigenen Reihen finden nicht statt - möglicherweise die nächste Straftat innerhalb der Justiz.

Im Ergebnis haben die derart untreu agierenden Teile der Justiz in Kooperation mit einer Presse, die nur durch die Lust an der Dekouvrierung geheimer Interessen und Bilder prominenter Akteure getrieben wird, ein Gerichtsverfahren in die rechtsstaatliche Undurchführbarkeit manövriert. Zeugen, die sich trotz ihrer eigenen Geheimhaltungspflichten bereit erklärt hatten, Aussagen zu machen und damit die Haltlosigkeit der Vorwürfe gegenüber Herrn Mauss zu belegen, mussten sich zurückziehen, um sich und ihre Familien nicht selbst zu gefährden und um ihren vergangenen und zukünftigen, überpersönlichen Aufgaben nicht zu schaden. Die Staatsanwaltschaft beobachtet dies offensichtlich lediglich mit grimmigem Vergnügen. Jedenfalls hat sie alle Angebote der Verteidigung ausgeschlagen, diese Zeugen zu vernehmen oder auch bei Anhörungen dieser Zeugen auch nur anwesend zu sein.

Dass in einem Strafprozess nicht aufgeklärt werden soll, sondern hinter der Fassade eines gerichtlichen Rituals eine Verurteilung zelebriert wird, kennt Herr Mauss bislang lediglich aus Staaten, deren internationales Wirken er in der Vergangenheit bekämpft hatte. Er weiß, dass Rechtsstaatlichkeit kein Zustand, sondern ein stetiger dynamischer Prozess ist. Er wird dafür kämpfen, dass das heute beginnende Verfahren nicht weiter die Grenzen der Fairness sprengt.

3. März 2017

Offener Brief an die Presse

Hexenjagd der Süddeutschen Zeitung? Journalisten wie Leyendecker und Mascolo können Gerichtsverfahren und deren Ausgang beeinflussen und damit Existenzen - auch von Familien - zerstören . Das kann nicht der grundgesetzlich geschützte Auftrag einer „Säule unseres Staates“ sein! Journalismus oder Rufmord? Die Entscheidung liegt bei Ihnen!

„Rufmord kann schlimmer sein als Mord, denn der Betroffene muss unter der Last des Unrechts weiterleben“ (Zitat Werner Mauss)


Mascolo: Saludos Amigos!
Leyendecker: Immer einen Blick fürs Wesentliche?
Leyendecker: Indiana Jones unter Lebensgefahr auf dem Rio Magdalena



Werner Mauss

58 Jahre Kriminalitätsbekämpfung - Pionier gegen das Verbrechen.

Sie befinden sich auf der Homepage von Werner Mauss

 

 

Um diese Homepage in englischer, spanischer, französischer oder italienischer Sprache zu lesen, klicken Sie bitte auf die jeweilige Flagge im linken oberen Rand des Menufeldes.

 

Der Grund für diese Homepage ist:


Dass wir, Letizia und Werner Mauss, mit dieser Seite gegen die von einer Handvoll Journalisten gegen uns seit Jahrzehnten aus unterschiedlichen, meistens kriminellen Motiven verbreitete desinformative Berichterstattung mit dem Beweis der Fakten aufklärend entgegen wirken möchten.


Wir bitten um Verständnis, wenn über viele spannende Geschichten und operative Zusammenhänge im Interesse und zum Schutz von Sicherheitsstrukturen im Hinblick auf zukünftige polizeiliche Arbeit, von uns nicht berichtet werden kann. Auch haben wir im Rahmen der Sorgfaltspflicht eine Verantwortung für die bei der verdeckten Kriminalitätsbekämpfung eingesetzten unzähligen Helfer bzw. Unterstützer dieser Maßnahmen und können deshalb nur abstrakt berichten.


Alle seit Jahrzehnten weltweit durchgeführten Operationen in Europa, Südamerika, Asien und dem Nahen Osten wurden immer in Kooperation mit deutschen Regierungsstellen und Behörden in voller Transparenz von diesen geführt und begleitet.


Wenn Sie mehr über unser Leben wissen möchten, sind Sie eingeladen weiter zu lesen.


 

Über den Menupunkt Kontakt können Sie auch mit dem Sekretariat von Werner Mauss in Verbindung treten. [Link]


 



 

Werner Mauss, geboren am 11. Februar 1940 in Essen
Ausbildung zum Landwirt mit Diplomabschluss
Nach Umschulung Beruf: Kriminalsachverständiger
Besondere Fähigkeit und wichtigste Grundlage seiner beruflichen Erfolge nach Ansicht diverser Fachleute im In- und Ausland: Kombinationsgenie


 

Er ist seit 1983 verheiratet mit Letizia Maus  [Link]

 

Letizia Mauss, geboren am 30. März 1961 in Italien
Letizia absolvierte 1979 ihr Abitur im Staat Washington, Vancouver/ USA
1980 zweites Abitur in Cagliari/ Italien
Studium der Politologie im Interesse der nachfolgenden Under-Cover Einsätze abgebrochen
Letizia Mauss spricht vier Sprachen simultan


Hochqualifizierte Lehrer von Polizeischulen schulten Mauss 1961 in privatem Training als Einzelkämpfer, Ermittler sowie in Kriminalistik, Strafrecht, Strategie und Konspiration. Zu seinen Ausbildern gehörte auch ein pensionierter Nachrichtendienstmann.


Da er keine eigenen Mittel zur Verfügung hatte, finanzierte er in dieser Zeit kurzfristig seine Ausbildung durch Jobarbeit als Hilfsjournalist, Arbeiter und Staubsaugervertreter.

 

  • Er eröffnete eine Detektei.
  • Er arbeitete sofort einfallsreich und zielstrebig mit durchschlagendem Erfolg für deutsche Industrieunternehmen und Versicherungen.
  • Er gründete Büros in Deutschland, England und der Schweiz.
  • Er unterstützte Polizeibehörden.
  • Er erkannte, dass die Polizei wegen der Länder übergreifenden kriminellen Strukturen den Verbrecherorganisationen in dieser Zeit hilflos gegenüber stand.


 

Mitte der sechziger Jahre wurde Mauss deshalb in einem von ihm angeregten Pilotprojekt von Polizeibehörden als erster Undercover Agent Deutschlands eingesetzt. Ziel des Projektes war es, kriminelle Organisationen bis zu ihren Hintermännern zu unterwandern, um nicht nur einen Ast zu erreichen, sondern den ganzen Baum zu fällen.
Nach Gesprächen unterstützten die deutschen Versicherungsverbände aus volkswirtschaftlichen Erwägungen das vorgeschlagene Pilotprojekt mit der Möglichkeit, die schadenswirksame Bandenkriminalität zu reduzieren.

Durch seine langjährige Pionierarbeit wurden Erfahrungswerte festgestellt, und im Laufe der Jahre Gesetze zur Absicherung der verdeckten Kriminalitätsbekämpfung geschaffen. Was damals oft zu Kritik führte, zählt heute zum normalen gesetzlich geregelten Polizeialltag.


Vom Beginn seiner Einsätze an hatte Mauss für sich selbst eine Arbeitsmoral festgelegt: „Sei gerecht und furchtlos. Arbeite nie mit dem Revolver oder der Faust. Sei geräuschlos und benutze ausschließlich dein Gehirn. Fühle dich nie als Meister, verhalte dich immer als Lehrling“. Diese Grundsätze hat Mauss bis zum heutigen Tage angewendet. Mauss ist überzeugter Nichtraucher und trinkt nur zu gesellschaftlichen Anlässen Alkohol.

Er hat in seiner mehr als 40-jährigen Laufbahn von 1965 bis heute, nur einmal 1969 von der Schusswaffe Gebrauch gemacht, als er in Notwehr und Nothilfe in der Nähe von München am Langwieder See einen Raubtäter stoppte um dadurch das Leben von zwei Kriminalbeamten zu retten.


Nach 1970 absolvierte Mauss erfolgreich einen Crash-Lehrgang als Commercial Pilot mit Instrumentenflug-Lizenz, IFR, und Turbo-Prop-Berechtigung. Um Tag und Nacht bei fast allen Wetterlagen flexibel seine Ermittlungsziele europaweit erreichen zu können, stand dem Agenten zur logistischen Unterstützung ein zweimotoriges Flugzeug mit Druckkabine zur Verfügung mit dem er bis 1985 3.700 Flugstunden ohne Co-Pilot unfallfrei zurücklegte.


Wegen seiner Erfolge in der Verbrechensbekämpfung wurde Mauss als ziviler Mitarbeiter vom Bundeskriminalamt und anderen deutschen Bundes-, Landes- und Stadtpolizeidienststellen gegen Banden, Mörder, Terroristen, Schwerstkriminelle und Einzeltäter eingesetzt. Mauss erhielt keine Erfolgsprämien.


Der zu dieser Zeit langjährige BKA-Präsident Dr. Horst Herold erklärte damals gegenüber der Öffentlichkeit und wie von der Presse zitiert: „Er ist meine Geheimwaffe“.


Mauss war an der Zerschlagung von mehr als einhundert kriminellen Gruppierungen und der Festnahme von ca. 2.000 Personen beteiligt. Die meisten dieser Organisationen, wurden auf der Grundlage des § 129 StGB (kriminelle Vereinigungen) strafrechtlich verfolgt.


Am 16. Juni 1983 verfügt das niedersächsische Innenministerium eine Sperrerklärung nach § 96 StPO, damit der Undercover Agent Mauss ("Claude") verdeckt und ohne Bekanntgabe seiner Identität im Fall Düe zum vorgetäuschten Raubüberfall aussagen kann.

Das Ministerium erklärt u. a.: „Der Zeuge "Claude" ist Informant der Polizei. Sein Einsatz erfolgt zur Bekämpfung schwerwiegender Straftaten.“

„Die Vernehmung des Zeugen „Claude“ vor hergestellter Öffentlichkeit würde seinen gegenwärtigen und zukünftigen Einsatz im Bereich der Schwerst- und organisierten Kriminalität unmöglich machen.“

„Dadurch wäre nicht nur Leib und Leben des Zeugen "Claude" und seiner Familienangehörigen gefährdet, sondern auch das Wohl des Landes Niedersachsens und der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.“




"Die Welt"
veröffentlicht am 31. Juli 1998 eine Titelgeschichte: Der lange Weg des Fahnders Werner Mauss. Der Artikel beschreibt die von ihm entwickelte besondere Taktik beim konspirativen Einsatz gegen das Verbrechen als das System Mauss.  Siehe Menuleiste "Die Welt".


Erst nach 1983 wird die Presse auf Mauss aufmerksam. Sein Name wird mit der Aufklärung einer Reihe von spektakulären Kriminalfällen in Verbindung gebracht. Die genauen Abläufe und seine Beteiligung wurden allerdings nur zum Teil der Öffentlichkeit bekannt, was bis zum heutigen Tag zur Legendenbildung beiträgt.


So wird der Name Mauss in Zusammenhang mit

  • der 1970 in Alicante und Marbella durchführten Festnahme des Polizistenmörders Lecki und seines Raubkumpanen Derks benannt. Mauss wurde damals vom BKA als verdeckter Ermittler mit der Suche nach den Schwerstkriminellen beauftragt, die ähnlich wie Bonnie und Clyde in den USA, ihre Raubzüge durchführten. Der damalige Bundesinnenminister Genscher setzte sie europaweit als Nummer Eins auf die Interpol-Fahndungsliste. Dies war der erste historische Fall in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, in dem auf Bitten eines Bundeslandes das Bundeskriminalamt vom Bundesinnenminister für zentrale Ermittlungen eingesetzt wurde.

 

  • dem 1974 in ganz Europa gesuchten italienischen Raubtäter Batista* den Mauss in Zusammenarbeit mit italienischen, französischen, schweizer und deutschen Interpolbehörden durch verdeckte Maßnahmen am Domplatz in Mailand in eine Falle steuerte. Batista ging auf Mauss zu, bemerkte zwei italienische Interpolbeamte, die ihn festnehmen wollten und feuerte sofort mit zwei Revolvern aus seiner Manteltasche auf Mauss und die Kriminalbeamten. Mauss ließ sich blitzartig fallen und rollte sich zwischen Bordsteinkante und sein Fahrzeug. Die Geschosse des Batista durchlöcherten deshalb nur den Tank seines Autos. Beide Kriminalbeamte wurden schwer verletzt. Batista versuchte um sich schießend zu flüchten, wurde jedoch von anderen italienischen Kriminalbeamten erschossen. Die von Batista geraubte Beute wurde sichergestellt. Mauss sorgte mit dafür, dass ein schwer verletzter italienischer Kriminalbeamter in Österreich eine neurologische Operation erhielt damit er wieder gehfähig wurde.
    * richtiger Name wurde aus Sicherheitsgründen in Batista geändert


 

Weiterhin wird er im Jahr 1976 mit

 

 

  • sowie mit der Festnahme des mutmaßlichen RAF-Terroristen Rolf Pohle genannt. Mauss hatte Pohle während seiner Zielfahndung, durch einen von ihm entwickelten Raster, beim Kauf der Süddeutschen Zeitung in Athen von der griechischen Polizei festnehmen lassen. Dies war der Beginn der Rasterfahndung. An der Operation waren mehr als 200 Polizisten beteiligt, die zur Observation der mehr als 80 Kioske in Athen und Piräus für knapp zwei Stunden eingesetzt waren. Bereits nach 40 Minuten, wie von Mauss geplant, lief Pohle in die Rasterfalle.


 

Ebenso wurde er 1981 mit der Aufklärung

 

  • des vom Juwelier Düe vorgetäuschten Raubüberfalls (13 Mio. D-Mark) in Verbindung gebracht.

    Als verdecktem Ermittler gelang es Mauss, von Düe fünfzehn Schmuckstücke zu erhalten, die Düe zuvor als geraubt gemeldet hatte.

    Düe wurde deshalb am 5. August 1982 festgenommen und danach am 4. Januar 1984 vom Landgericht Hannover  zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.

    Wegen eines nicht vernommenen Zeugen hob der BGH das Urteil am 2. November 1984 auf.

    In 2. Instanz blendete die Staatsanwaltschaft alle konspirativ erlangten Beweismittel aus. Düe wird daraufhin am 13. März 1989 wegen Mangel an Beweisen freigesprochen.

    Die Zivilkammer des Landgerichtes Hannover verurteilte Düe trotz Freispruch auf der Grundlage der in der Berufungsinstanz nicht eingeführten Beweise wegen arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit. Sie lehnte auch seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Mannheimer Versicherung in Höhe von
    73 Mio D-Mark ab
    .

    Siehe Urteil
    vom 26. Februar 1992, LG Hannover,   AZ 130192/91; S. 17, 18 und 19
     [Link]
    Zum Urteil: HAZ, 27.2.1992 [Link]

    DER BGH BESTÄTIGT DAS URTEIL DES ZIVILGERICHTES VOM LG HANNOVER WODURCH DIE VERSICHERUNG ZUR LEISTUNG  VON SCHADENSERSATZ FÜR DEN ANGEBLICHEN DÜE-RAUB FREIGESTELLT WURDE.

    DÜE ERHIELT TROTZDEM VOM LAND NIEDERSACHSEN MEHRERE MIO. D-MARK HAFTENTSCHÄDIGUNG.

    Im kriminellen Zusammenspiel mit seinen Helfershelfern hatte Düe 1983 eine namentlich inzwischen identifizierte Gruppe von Journalisten instrumentalisieren können, die von einem freien Fernsehjournalisten aus Frankfurt/ Main koordiniert wurde. 

    Nach vorliegenden Informationen gelang es diesen Personen einen damals in NRW in Untersuchungshaft einsitzenden Kriminalbeamten zu korrumpieren. Mit Hilfe dieses Beamten wurde es ihnen möglich den Zeugen Claude im Düe Verfahren bzw. den Polizeiagenten Mauss zu enttarnen. Widerrechtlich kauften sie von diesem Beamten amtlich geschützte geheime Erkenntnisse über diverse unterschiedliche, im Bundesgebiet laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in denen Mauss operativ als Undercover Agent von der Polizei eingesetzt und geführt worden war.

    Durch den illegalen Einblick in diese von Sonderstaatsanwälten geführten Verfahren wurde den Journalisten bekannt, in welchen Städten Mauss im Interesse der Kriminalitätsaufklärung von der Staatsanwaltschaft genehmigte vertrauensbildende Maßnahmen durchgeführt hatte. 

    MAUSS MACHTE SICH DAMIT NATÜRLICH NICHT STRAFBAR. 

    Wider besseres Wissen, unter Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht, den Straftatbestand "Irreführung der Behörden" in Kauf nehmend, erstatteten die Journalisten zum Zwecke der eigenen Bereicherung ganz gezielt in Hannover, Koblenz, Stuttgart, Frankfurt/Main und in anderen Städten Strafanzeigen wegen Hehlerei und anderer Delikte gegen Mauss.

    ER SOLLTE KRIMINALISIERT WERDEN, UM IHN ALS ZEUGEN IM DÜE-VERFAHREN UNGLAUBWÜRDIG ZU MACHEN.

    Die Staatsanwaltschaften in den benannten Städten erkannten jedoch sehr schnell die Intrige, zogen die einzelnen angezeigten Verfahren zu einem Sammelverfahren in Frankfurt/ Main zusammen und stellten von Amts wegen die Ermittlungen gegen Mauss in Bezug auf alle von den Journalisten angezeigten Straftaten ein. 

    Für die amtlichen Beobachter war es damals deshalb auch nicht verwunderlich, dass der Freie Fernsehjournalist aus Frankfurt/Main und Koordinator des kriminellen Journalistenkreises nach der durch ihn unterstützten Enttarnung des Agenten Mauss bereits 1983 damit begann, eine gegen den Agenten Mauss gerichtete kriminalisierende Fernsehdokumentation zu erstellen.

    Der Journalist aus Frankfurt begann im Herbst 1983, in bundesdeutschen Gefängnissen in Strafhaft einsitzende Schwerstkriminelle aufzusuchen um ihnen sein angekauftes Wissen über die Undercover-Einsätze zu verraten, an denen der Agent Mauss beteiligt war. Der Journalist hatte dabei ausschließlich die mit Düe getroffenen Absprachen und seine eigenen finanziellen Interessen im Auge.

    In der fraglichen Fernsehdokumentation gab der Mann aus Frankfurt dann den Schwerstkriminellen „Gelegenheit“ sich zu „beschweren“. „Einheitlich wie im Chor“, beteuerten die Vorgenannten zu Unrecht verurteilt zu sein. Geschickt manipulierte der Journalist den Film gegen Mauss zu Gunsten des in Hannover angeklagten Düe. Ziel war es, wie auch in den Folgejahren praktiziert, mit Hilfe dieser zusammen gestrickten Polemik den wichtigsten Zeugen der Anklage „Claude“ (Mauss) im Fall Düe im Interesse der eigenen Bereichung zu kriminalisieren und unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

    Mit großem Aufwand betrieben die Unterstützer Dües bis nach seinem „Freispruch“ weiterhin Einflussnahme auf Printmedien und Fernsehanstalten um mit Hilfe einer irreführenden Berichtererstattung Mauss zu diffamieren und als dubios zu plakatieren.

    In den Jahren 1987/88 wurde das Ehepaar Mauss während verschiedener, zwischen den Sicherheitsbehörden in Europa abgestimmter verdeckter Operationen als Undercover Agenten gegen Mordverdächtige und Entführer eingesetzt.

    Der "Journalistenkreis" erlangte wieder illegal Kenntnis von einer Operation. Er schreckte nicht davor zurück, das Ehepaar Mauss während eines Einsatzes im Ausland durch STÖRMASSNAHMEN in HÖCHSTE LEBENSGEFAHR zu bringen.

    In einem Fall hatten die Journalisten nicht weit vom Verhandlungsgeschehen Gegenstände installiert, um das Ehepaar vor seinen kriminellen Gesprächspartnern zu enttarnen. Die Kriminalpolizei des an der Operation beteiligten Landes stellte sofort nach Feststellung die Störfaktoren beweiserheblich sicher. Sie befinden sich heute als Asservate im Keller der Kanzlei der Mauss Anwälte.

    In einem anderen Fall wurden von den Vorbenannten Informationen an Kriminelle lanciert, die daraufhin den Polizeiagenten in einer Frankfurter Tiefgarage auflauerten. Das Ehepaar bemerkte einen quer gestellten Pkw, der sie an der Abfahrt hindern sollte. Zur gleichen Zeit bewegten sich fünf männliche Personen in Richtung des Fahrzeugs. Mauss zerstörte blitzschnell mit Hilfe eines Wagenhebers die Beifahrerscheibe des verschlossenen blockierenden Fahrzeuges, schob den Pkw an die Seite und fuhr zusammen mit seiner Frau an den südländisch aussehenden, ihn an der Weiterfahrt hindern wollenden Männern vorbei. Gewaltsam durchfuhren sie die geschlossene Ausfahrtschranke des Parkhauses.
    NACH DEM ANGRIFF INFORMIERTE MAUSS EINE BUNDESBEHÖRDE, UM DEN VORFALL POLIZEILICH RICHTIGZUSTELLEN.


    Die Absicht der Intriganten war wiederum, Mauss als Belastungszeugen im Fall Düe auszuschalten. 


    DIE VORGENANNTEN HELFER DÜES KASSIERTEN NACH MAUSS VORLIEGENDEN BERICHTEN IN VOLLEM UMFANG DIE VOM LAND NIEDERSACHSEN FÜR DÜE NACH SEINEM "FREISPRUCH" IM MÄRZ 1989  FESTGESETZTE UND  AUSGEZAHLTE  HAFTENTSCHÄDIGUNG.


    P L Ö T Z L I C H,  I M  J U N I   2 0 0 0,  N A C H
    19   J A H R E N  -  STRAFVERFOLGUNG VERJÄHRT  -  W E R D E N   I M   F R Ü H E R E N
    G E S C H Ä F T   D E S  V A T E R S
    F R I E  D R I C H   D Ü E    I N   H A N N O V E R
    A M  B A L L H A U S,   C A. 4 0 0  M E T E R   V O M  
    T A T O R T  A M  K R Ö P P K E   B E I
    R E N O V I E R U N G S A R B E I T E N
    1 0,8  K I L O   D E S   D A M A L S   V O N   D Ü E
    A L S   G E R A U B T   G E M E L D E T E N
    S C H M U C K S   N O C H   O R I G I N A L
    E T I K E T T I E R T,   S I C H E R G E S T E L L T.

    Der Nachfolgebesitzer hatte im Geschäft des Vaters hinter Wänden und Decken, das vermeintliche Raubgut gefunden. Während der Untersuchungshaft des Rene Düe ab Herbst 1982 hatte Vater Friedrich Düe sein Geschäft verkauft. Dies war der Grund, weshalb der kriminelle Sohn „gücklicherweise“ bis zum Auffinden des Schmucks im Juni 2000 daran gehindert wurde, das Versteck mit dem vermeintlichen Raubgut auszuräumen.

    D A M I T   D Ü R F T E    E N D G Ü L T I G
    F E S T S T E H E N,  D A S S   D Ü E   D I E   T A T
    V O R G E S T Ä U S C H T   H A T.
    J E D E N F A L L S    I S T   E S   L Ä C H E R L I C H   A N Z U N E H M E N,   D A S S   D I E   R Ä U B E R
    A M    3 1.  O K T O B E R   1 9 8 1    N A C H   D E R
    T A T   I H R E    B E U T E   I M   G E S C H Ä F T
    D E S    V A T E R S     D Ü E     V E R S T E C K T
    H A T T E N.   D Ü E S   E I N L A S S U N G   V O R
    G E R I C H T    I N    2.   I N S T A N Z,   D A S S
    E R    D I E     B E L A S T E N D E N    F Ü N F Z E H N
    A N   M A U S S   Ü B E R G E B E N E N
    S C H M U C K S T Ü C K E   I M   G E S C H Ä F T
    S E I N E S    V A T E R S    Z U F Ä L L I G
    W I E D E R G E F U N D E N    H A B E,   S I N D
    -  I M    N A C H I N E I N    B E T R A C H T E T  -
    S O G A R    R I C H T I G.


    "VERGESSEN" HAT DÜE "LEDIGLICH", 1989 VOR SEINEM FREISPRUCH, DEM STRAFGERICHT MITZUTEILEN, DASS 10,8 VON 40 KILO IMMER NOCH IN DECKEN UND WÄNDEN DES EHEMALIGEN GESCHÄFTS VERSTECKT WAREN.
    .

    Aus heutiger Sicht ist es erschreckend, festzustellen, wie es damals dazu kommen konnte, dass es Düe mit Hilfe seiner Unterstützer gelungen war,  namhafte Politiker zu instrumentalisieren, diese zu täuschen und als unwissende Helfer, mit "vermeintlichem Erfolg" vor seinen kriminellen Wagen zu spannen.


    DIE NACHRICHTENLAGE IM FALL DÜE ERGIBT HEUTE FOLGENDEN  Ü B E R B L I C K:

    - 31. Oktober 1981 "Raubüberfall" Düe

    - Düe meldet mehr als 40 Kilo Schmuck als geraubt, ca. 3.400 einzelne Teile Kommissionsware

    - Tatzeugen beobachten: zwei südländisch aussehende männliche Personen beim hastigen Verlassen des Geschäftes mit jeweils einem Aktenköfferchen

    - die Polizei in Hannover hielt es für ausgeschlossen, dass diese "möglichen Täter oder Helfer" in der beobachteten Zeit 40 Kilo Schmuck abtransportiert haben konnten, Aktenkoffer zu klein für zu viele Einzelstücke usw.

    - 1991 während eines Mordprozesses in Istanbul behaupten Türken, Düe bei der Vortäuschung des Überfalls unterstützt zu haben.  [Link], [Link]

    - Handelt es sich bei den Türken um jene Südländer, welche von Zeugen unmittelbar nach der Tat gesehen worden waren?

    - 1982 LKA Niedersachsen bildet wegen diverser gravierender Verdachtsmomente eine Sonderkommission

    - Sommer 1982: Düe übergibt dem Polizeiagenten "Claude" (Mauss) die fünfzehn von ihm als geraubt gemeldete Schmuckstücke

    - Er wird festgenommen und am 4. Januar 1984 von LG Hannover zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

    - In der Zeit zwischen der Verurteilung 1984 bis zu seinem in zweiter Instanz erfolgten Freispruch 1989 organisieren Düe und seine kriminellen Unterstützer eine in der Bundesrepublik wahrscheinlich einmalige Rufmordkampagne gegen einen wichtigen Zeugen der Anklage (Polizeiagent Mauss) um diesen als Belastungszeugen auszuschalten

    - WIE VON DÜE UND SEINEN HELFERN GEPLANT -


    - 13. März 1989: René Düe wird wegen mangelnder Beweise in der Berufungsinstanz freigesprochen. Die Strafkammer in Braunschweig blendete zuvor die gesamten konspirativ erlangten Beweismittel aus.

    - WIE VON DÜE UND SEINEN HELFERN GEPLANT -

    - Mauss wird als Belastungszeuge im Braunschweiger Strafprozess nicht vernommen.

    - WIE VON DÜE UND SEINEN HELFERN GEPLANT -

    - Vernommen wird Düe: Der erklärt, die fünfzehn von ihm als geraubt gemeldeten Schmuckstücke im Geschäft seines Vaters zufällig wiedergefunden zu haben. Die Kammer glaubt diesen Sachverhalt

    - WIE VON DÜE UND HELFERN NICHT ERWARTET -

    - Trotz Freispruch des Braunschweiger Strafgerichtes wertet das Zivilgericht des LG Hannover alle von dem Undercover Agenten Mauss und anderen von der Polizei erbrachten Beweismittel. Sie spricht Düe schuldig, die Versicherung arglistig getäuscht zu haben. Durch die Entscheidung des LG Hannover vom 26. Februar 1992, bestätigt durch BGH, wird die Versicherung aufgrund der im Urteil u.a. festgestellten arglistigen Täuschung durch Düe von allen Zahlungen freigestellt. Die von Düe beantragte Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen die Versicherung in Höhe von
    73 Mio D-Mark wird vom Gericht ebenso abgelehnt.


    - K O N T R O V E R S: Obwohl diese Urteile vorlagen, hat das Land Niedersachsen eine millionenschwere Haftentschädigung an Düe zur Auszahlung gebracht. Seine kriminellen Unterstützer kassierten sofort dieses Geld

    - 20. Juni 2000: Bei Renovierungsarbeiten werden an diesem Tag  - 19 Jahre nach der Tat - zwischen Wänden und Decken versteckt 10,8 Kilo Schmuck aus dem Düe Raub noch original etikettiert im früheren väterlichen Geschäft Düe am Ballhaus aufgefunden und sichergestellt. Der Fundort befindet sich 400 m vom Tatort entfernt.

    - Nach diesem Fund sind auch die Personen von Dües Schuld überzeugt, die sich in den Jahren davor von der mit großen Mühen und viel Geld organisierten Rufmordkampagne gegen den Undercover Agenten Mauss beeinflussen ließen.


    R E S U M E
    :
    Befragte international tätige Kriminologen, Richter, Staatsanwälte usw. sind sich einig: Der Fall Düe eignet sich hervorragend als Lehrbeispiel für Polizeischulen. Aber er gibt auch eindeutig zu erkennen, dass Düe mit seiner kriminellen Energie und der von ihm und seinen Unterstützern organisierten Macht, DEN RECHTSSTAAT MIT FÜßEN TRETEND, einen Freispruch erreicht hat, mit dem Ergebnis: Die Tat verjährte ohne Sühne.

    TROTZDEM BLIEB UNTER DEM STRICH FÜR DÜE UND SEINE KRIMINELLEN HELFER NUR EIN GROSSER SCHADEN OHNE FINANZIELLES ERGEBNIS

    Es blieb für alle diese Personen ein in Luft aufgelöster Traum mit bitterem Nachgeschmack. 

    E V E N T U E L L E   N A C H A H M E R  müssen erkennen:

    "V E R B R E C H E N   L O H N T   S I C H   N I C H T"


    WamS, Nr. 25 vom 18.6.2000 [LINK],
    HAZ 29.6.2000, [LINK];
    Wochenspiegel, 12.7. 2000 [LINK], 
    dpa, 28.6.2000; [LINK],
    Der Spiegel, Nr. 26/2000, S.71,72 und 73; [LINK]
    Bild, 24.6.2000; [LINK],
    Bild, 26.6.2000;[LINK]

    Einstweilige Verfügung gegen Düe vom 31. 7.2000, LG Stuttgart, AZ 17 O 406/2000 [Link],

    Prof. Wenzel, Begründungsschriftsatz vom
    4. 9. 2000 zur Durchsetzung des Urteils im Verfügungsverfahren vor dem LG Stuttgart
    gegen Düe [Link],

    Unterlassungsverfügung gegen Rene Düe am 28. September 2000 rechtskräftig,
    AZ 17O406/400 [Link],

    Unterwerfungserklärung des Düe [Link]
    anwaltliche Ankündigung seines RA Malottke vom 3.11.2000 [Link]

    Schriftsatz
     vom 26.1.1992 des Prof. Wenzel an den Generalstaatsanwalt Celle und Oberstaatsanwalt in Hannover zum Verdacht, dass der türkische Staatsangehörige Aydin Yildizsoy, in den von Düe vorgetäuschten Raubüberfall vom 31.10.1981 involviert ist. [Link]

    Yildiszoy hatte am 20.3.1991 seinen Komplizen in Istanbul ermordet; dem Toten nach Mafiamanier mit Zwirn den Mund zugenäht. Seine Erklärung vor Gericht: Der Tote sollte über den Tod hinaus "sein Wissen nicht mehr verraten können". Bei seiner Vernehmung hatte er ausgesagt, er kenne René Düe, der Überfall vom 31. 10. 1981 sei nur vorgetäuscht. Der Bruder des Opfers Nevzat Avan erklärte  vor gleichem Strafgericht in Istanbul, dass der Ermordete Nevzat zusammen mit Yildiszoy im kriminellen Zusammenspiel mit Düe diesem in der Rolle als Raubtäter halfen, den Überfall auf sein Geschäft vorzutäuschen.

    Zum oben genannten Sachverhalt [Link]
    sowie Artikel aus "Hürriyet" vom 1. Februar 1992 [[Link],
    dem "Mannheimer Morgen" vom 5. Februar 1992 [Link]
    und aus "Der Spiegel" vom 26.Juni 2000, Nr. 26/2000 [Link]

 

  • 1983 verhinderte Mauss durch das Auffinden der europaweit gesuchten 41 dioxinhaltigen Seveso-Gift-Fässer eine Umweltkatastrophe. Kriminelle hatten in einer stillgelegten Metzgerei in Nordfrankreich die gesuchten Fässer versteckt. Wegen des starken Ermittlungsdrucks beabsichtigten die Täter, die Giftfässer im Atlantik bzw. im Mittelmeer zu entsorgen. Mit Hilfe von Mauss konnten die Täter früh genug enttarnt, festgenommen und das Seveso-Gift sichergestellt werden. Durch die Festnahme der Vorbenannten kam die Polizei europaweit auf die Spur wichtiger Umweltverbrecher, deren Spezialität darin bestand Umweltgifte kriminell zu entsorgen.

 

  • 1987 wurde das Ehepaar mit einer Sondermission in Kooperation mit dem Krisenstab der Bundesregierung Deutschland zur Freilassung der durch die Hisbollah entführten Geiseln Rudolf Cordes und Alfred Schmidt im Libanon betraut. Die Operation verlief erfolgreich.


1981 lernte Mauss die junge, viersprachige, Politologiestudentin Letizia aus Italien kennen und heiratete sie 1983 in der Kathedrale San Marco in Venedig. Aus der Ehe gehen drei Kinder hervor. Sie begleitet und unterstützt ihn seither weltweit bei allen Einsätzen.


Ab 1984 wurden Mauss und seine Frau verstärkt in Südamerika tätig, vor allem in Kolumbien. Hier waren sie – zunächst im Auftrag der Firma Mannesmann AG - eingesetzt, um den Bau des Pipeline-Projektes Cano Limon gegen Widerstände der Guerilla durchzusetzen.


Trotz Entführung von Technikern, Waffengewalt und unzähligen Anschlägen gelang es dem Ehepaar, mit Hilfe eines humanitären Programms der unterbemittelten Bevölkerung im Bereich des Projektes neuen Lebensmut zu geben und sie für das Projekt zu begeistern.


Unterstützt von der katholischen Kirche Kolumbiens leitete das Ehepaar mit dem Bau von kleinen Kindergärten, Nothospitälern und dem Heranschaffen von dringend benötigten Medikamenten, ( z. B. Antibiotika) für die unter dem Existenzminimum lebende Bevölkerung teilweise lebensrettende Maßnahmen ein.

 

Der Bischof von Arauca, Monsenior Jesus Emilio Jaramillo Monsalve, schreibt in einem Dankesbrief im Namen der Bevölkerung der Diözese am 9. September 1985 an das Ehepaar Mauss:

Auszug Zitat: „Sie haben mir geholfen, mein Volk zu verstehen, das von armer Familie ist. Existenziell weiß ich, dass die Tragödie derer, die nichts besitzen, ist, dass es ihnen an Zukunft mangelt. Darum weiß ich, dass das Größte, was man uns geben kann, eine Hoffnung oder ein Grund zu Leben ist. ……Am Himmel, befleckt mit menschlichem Blut, strahlt, wie ein Stern, Ihr Herz. Ich preise Gott, weil er Sie dazu auserkoren hat, ein Hilfsprogramm für die Dritte Welt ins Leben zu rufen. In meiner Diözese schreiben Sie die beste Seite Ihres Lebens“.


Die Guerilla respektierte und reagierte human. Statt Gewalt folgten Gespräche: aus Feinden wurden Helfer und Schützer des Projektes. Mannesmann konnte die Pipeline ohne weitere Gefährdung seiner Mitarbeiter 1986 zu Ende bauen.


Bereits zu Beginn des Projektes resümierten Mauss und seine Ehefrau: Druck erzeugt Gegendruck. Um Gewalt zu neutralisieren, muss nicht die Guerilla, sondern vielmehr die Armut der Bevölkerung gelindert und bekämpft werden.


In einer Fernsehgesprächsrunde, präsentiert von

Herrn RUPRECHT ESER, ZDF, mit dem

MILITÄRISCHEN CHEF DER ELN, PABLO BELTRÁN

sowie FRAU UND HERRN MAUSS am 19. Juli 1998,

sprach das EHEPAAR unter anderem auch

über seine Erfahrungen Gewalt zu minimieren

durch BEKÄMPFUNG DER ARMUT.

[ LINK zum Film ] Eser und Gäste, Großformat


 

Die Kontakte aus dem Mannesmann-Einsatz nutzte das Ehepaar Mauss ab 1995, um im Rahmen einer Sondermission unter Führung des damaligen Kanzleramtsminister Bernd Schmidbauer, MdB (http://www.bernd-schmidbauer.de), Verhandlungen mit den Kommandanten des Comando Central (COCE) der ELN aufzunehmen.

 

ZIEL WAR ES, DIE ELN FÜR EINEN FRIEDENSPROZESS ZU GEWINNEN. Gleichzeitig verlangte das Kanzleramt von der ELN die bedingungslose Freilassung eines Europäers, der bei seinen Arbeiten für ein deutsches Unternehmen in Kolumbien von der ELN entführt worden war.

Wegen des von Deutschland signalisierten Interesses am kolumbianischen Friedensprozess stimmte die Guerilla sofort der Freilassung der Geisel zu.

Nach Vorgesprächen, vermittelt durch das Ehepaar Mauss reiste eine entscheidungsbefugte Delegation der ELN zu einem persönlichen Treffen mit Kanzleramtsminister Schmidbauer, MdB nach Deutschland.

Die Delegierten der ELN überbrachten Herrn Schmidbauer eine Einladung zur Sondierung eines möglichen Friedensprozesses. Als Unterhändler akzeptierte die ELN das Ehepaar Mauss. Die Guerilla schlug vor, dass die ersten Gespräche im Zentralen Camp der ELN in den Bergen Kolumbiens unter Beteiligung des 1. Kommandanten Nicolás Rodríguez Bautista und des 2. Kommandanten Antonio García beginnen sollten. Das Kanzleramt erklärte sich grundsätzlich einverstanden, wollte jedoch Abwarten bis der Europäer befreit ist.


Anfang Oktober 1995 reisten dann die Agenten zur Übernahme der Geisel nach Kolumbien. Die kolumbianischen Sicherheitsbehörden wurden über die Abholung des Entführten informiert, damit sie zur Gefahrenminderung Einfluss auf ihre operativen Kräfte nahmen.

In Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche Kolumbiens hatte das Ehepaar aus humanitären Gründen, entsprechend den Absprachen zwischen der Guerilla und dem Kanzleramt in Bonn, als erste vertrauensbildende Maßnahme gegenüber der ELN ein Feldlazarett für die Versorgung von Schwangeren, Kranken, Verletzten und Schwerverletzten der ELN zur Verfügung gestellt.

Das Zielgebiet zur Übernahme der Geisel, befand sich einige Autostunden von Valledupar entfernt. Die Landschaft, urwaldähnlich und hügelig, war zu dieser Zeit von Militärs, Paramilitärs und Guerilla umkämpft. Die Zufahrtswege gehörten zum militärischen Sperrgebiet. Deshalb überflog Mauss zusammen mit seiner Frau in einem gecharterten einmotorigen Flugzeug das Gefahrengebiet, landete auf einem Kleinflughafen um sich dort mit dem Sekretär des Bischofs von Valledupar zu treffen. Im Jeep der Kirche erreichte das Ehepaar nach Mitternacht, begleitet von dem Geistlichen, die mit der Guerilla vereinbarten Koordinaten. Mehr als einhundert schwer bewaffnete Guerilleros erwarteten sie im Urwaldgebiet und übergaben die stark alkoholisierte Geisel. 



Wegen wolkenbruchartigen Regens und eines dadurch verursachten Erdrutsches verschlammte der Dschungelpfad.  Der Jeep der Kirche schlingerte auf dem Rückweg in eine Straßenmulde. Er wurde stark beschädigt. Nur mit größter Mühe gelang es den Insassen das Fahrzeug wieder in Gang zu setzen.

Wie später festgestellt wurde, hatte zur gleichen Zeit eine mit MG und Maschinenpistolen bewaffnete Patrouille von Paramilitärs, gekleidet in der Uniform des kolumbianischen Heeres, auf einer Urwaldkreuzung einen Hinterhalt aufgebaut. Das Kommando hatte wahrscheinlich am Randgebiet der Guerillas starke Bewegungen ihrer Gegner registriert.

Ein heller Jeep - dem der Kirche zum verwechseln ähnlich - besetzt mit Campesinos (Landbewohner), fuhr zufällig in die durch Scheinwerferlicht plötzlich erleuchtete Falle der Paramilitärs. Möglicherweise hatten die Paras auf das Fahrzeug der Kirche gewartet, da es aus dem Guerillagebiet kam. Der Geländewagen der unbewaffneten Campesinos wurde sofort beschossen, die Menschen darin schwer verletzt. Der Jeep der Kirche, der wegen des Unfalls erst später, zeitverzögert am Ort des Geschehens eintraf, wurde von den Paramilitärs angehalten. Die Militärs befahlen, dem Sekretär des Bischofs, dem Ehepaar Mauss, und dem Befreiten mit durchgeladenen Maschinenpistolen sofort das Fahrzeug zu verlassen. Durch Intervention des Paters unterstützt von Frau Mauss wurde es möglich, den Uniformierten glaubhaft zu machen, dass es sich bei den Insassen des Kirchenfahrzeuges, nicht um Mitglieder der Guerilla, sondern nur um Angehörige der Kirche von Valledupar handelte. Die Überzeugungskraft des Paters rettete dem gerade von der ELN freigelassenen und dem Ehepaar Mauss das Leben.

 

Das Ehepaar Mauss und der Pater leisteten den schwer verletzten Campesinos, einer mit schwerer Unterleibsverletzung und offener Bauchdecke, Erste Hilfe. Die scheinbaren Paramilitärs verhielten sich passiv, gaben jedoch ihre Zustimmung, die Angeschossenen, vor Schmerzen schreienden und stark blutenden Personen, im Jeep der Kirche zu der zweieinhalb Stunden entfernten Krankenstation zu transportieren.

 

Das Ehepaar Mauss und der Pater halfen später den für diesen Fall nicht vorbereiteten Ärzten bei der weiteren Versorgung der Campesinos.

Über ein Satellitentelefon hatte Mauss das Kanzleramt während der Operation immer wieder informiert. 

Der Befreite sollte danach, noch am gleichen Vormittag, mit einem gecharterten Flugzeug außerhalb Kolumbiens zu einem Flugplatz mit Lufthansa-Verbindung nach Frankfurt/M geflogen werden. Die Maschine musste jedoch vor der Landung in Valledupar wegen eines Motorschadens notlanden, so dass das Ehepaar erst mit Hilfe einer zweiten, neu gecharterten Maschine den Befreiten - trotzdem noch zeitgerecht-  ausfliegen konnte, um ihn der Obhut der Lufthansa für den Flug Caracas-Frankfurt/ M anzuvertrauen.

Kanzleramtsminister Schmidbauer, MdB hatte nach der Befreiung den mutigen Pater zusammen mit dem Bischof von Valledupar nach Deutschland zu einem persönlichen Empfang ins Kanzleramt eingeladen. Der Minister und das Ehepaar Mauss bedankten sich bei den Kirchenleuten für ihre lebensrettende Unterstützung.

Nach endgültig geglückter Befreiung der Geisel und vorheriger Übergabe des Feldlazarettes an die ELN waren alle Voraussetzungen für das Ehepaar Mauss geschaffen, mit Rückendeckung des Kanzleramtes einer Einladung nach Kolumbien in das zentrale Camp der ELN zu folgen. Der Plan war es, die ELN-Führung als Hauptkonfliktpartei für eventuelle Friedensgespräche vorzubereiten.

 

Aus Gründen der Dokumentation sollten die Eheleute Mauss bei der gefährlichen Reise zum zentralen Camp der ELN von einem Journalistenteam begleitet werden. Deswegen erfolgten diverse Gespräche mit verschiedenen Verlagen und Journalisten.


Dem Vorschlag des Agentenpaares, dass Redakteure des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ sowie Mitarbeiter der Nachrichtenredaktion „SPIEGEL TV“ einschließlich eines Kamerateams sowie ein juristischer Berater von Herrn und Frau Mauss nach Kolumbien begleiten, wurde von Seiten des Bundeskanzleramtes zugestimmt.


Zur juristischen Absicherung hatte die Verlags-Leitung des Spiegels mit dem damaligen Vertrauensanwalt der Eheleute Mauss, Prof. Dr. Wenzel in Stuttgart, eine Geheimhaltungsverpflichtung getroffen, die den gemeinsamen Besuch im Camp absichern sollte.

 

In dem Vertragstext vom 3. November 1995 verpflichtete sich "DER SPIEGEL" unter anderem
in Punkt 3 bzw. 8 wörtlich:

 

3. „sollten M. und/oder seine Ehefrau von einem SPIEGEL-Mitarbeiter allein oder zusammen mit anderen fotografiert oder gefilmt werden, wird "DER SPIEGEL" diese Aufnahmen und/oder die entsprechenden Negative vernichten, gegebenenfalls nach Herausschneiden aus dem Film“.


8. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verpflichtet sich "DER SPIEGEL" zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von
DM 50.000 an M. und zwar für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhanges
.


Die Reisegruppe, angeführt vom Ehepaar Mauss, wurde von einem Pfarrer und Fahrzeugen der katholischen Kirche bis an das Randgebiet der Guerilla geführt. Von da an übernahm ein Kommando der ELN die Begleitung. Es wurde notwendig, dass die Reisenden vor Eintreffen im ELN-Camp auf Mauleseln ein Minenfeld durchquerten. Von dieser besonderen Gefahr wurde Herr Mauss erst später von der ELN informiert.


Bei dem viertägigen Aufenthalt im Camp haben die Eheleute Mauss die Bereitschaft der ELN zu Friedensverhandlungen festgestellt und auch bestätigt erhalten. Auch die Mitarbeiter des "SPIEGEL" und "SPIEGEL TV" wurden, mit Unterstützung der Agenten in die Lage versetzt, sich in intensiven Gesprächen mit den Guerilleros auseinanderzusetzen. Das Kamerateam hat die Vorgänge im Camp und die Interviews gefilmt, oftmals bis zu acht Stunden. Dies galt auch für Gespräche mit den Kommandanten des Comando Central.


Da sich zu dieser Zeit noch zwei italienische Staatsbürger in der Gewalt der ELN befanden, wurde mit der ELN darüber verhandelt, die Italiener unter humanitären Bedingungen ohne Lösegeld freizugeben.


Im Camp: Das SPIEGEL-Team filmte, Herr Mauss unterstütze mit annährend 1.800 Fotoaufnahmen die Aktion.


Nach viertägigem Aufenthalt in der ELN-Zentrale kehrten die Reisenden unter Nutzung verschiedener, wechselnder Kleinflugzeuge nach Bogotá zurück. Das SPIEGEL Team blieb in Bogotá. Das Ehepaar Mauss flog zu Gesprächen mit dem Kanzleramt für zwei Tage nach Deutschland. Bei  dieser Gelegenheit übergab das Ehepaar in Frankfurt/ Main der SPIEGEL-Redaktion die vom SPIEGEL im Camp aufgenommen Filme. SPIEGEL TV beabsichtigte, wie geschehen, den Film bereits am 19. November 1995 über RTL auszustrahlen. Das Ehepaar Mauss wurde in diesem TV Bericht, so wie im Vertrag vom 3. November 1995 vorgesehen, nicht erwähnt.

 

Im SPIEGEL Nr. 47 vom 20. November 1995 erschien ein Bericht über den Kolumbien-Einsatz. Die SPIEGEL-Redaktion hielt sich an die Vereinbarung. In der gleichen Ausgabe veröffentlichte der SPIEGEL auf Seite 3 eine Hausmitteilung mit einer Abbildung nachfolgenden Untertitel: Guerilleros, SPIEGEL-TEAM in Kolumbien. Dieses Bild war zuvor von Herrn Mauss im Camp aufgenommen und dem SPIEGEL zur Verfügung gestellt worden.


Die deutschen Autoritäten, koordiniert von Kanzleramtsminister Schmidbauer MdB, unterstützen die von den Agenten vorgeschlagene Einladung der ELN nach Deutschland und den Verfahrensvorschlag zur Freilassung der italienischen Geiseln. Die italienische sowie die kolumbianische Regierung wurden informiert.


Nachdem das Ehepaar nach Bogotá zurückgekehrt war, flog es wiederum mit dem SPIEGEL-Team in das Urwaldgebiet der ELN. Der SPIEGEL übernahm formell die italienischen Geiseln von der ELN, so wie es später im RTL TV Bericht wiedergegeben wurde. Das Agentenpaar flog mit den befreiten Italienern nach Bogotá und übergab die unversehrten Geiseln den dort wartenden italienischen Botschaftsangehörigen.


In der Nacht vom 16. zum 17. November 1996 wurde das Ehepaar Mauss am Flughafen Jose Maria Córdoba, Medellin-Rio Negro widerrechtlich festgenommen.  Dies wurde später im rechtskräftigen f r e i s p r e c h e n d e n   Urteil vom 20. Mai 1998 festgestellt.


Wenige Tage nach Festnahme des Ehepaares verkaufte die SPIEGEL-Redaktion - auflagefördernd, wie sich denken läßt - Filmaufnahmen, die sie in Teamwork mit Herrn und Frau Mauss im ELN-Camp 1995 erstellt hatten. Der Film wurde in den ersten drei Monaten nach der Festnahme des Ehepaares manchmal mehr als zehn Mal am Tag im kolumbianischen Fernsehen gezeigt. Er war in irreführender Weise zurecht geschnitten. Man sah Begrüßungs- und Verabschiedungsszenen, in denen das Ehepaar Mauss die ELN-Guerilleros mit Umarmungen begrüßte und verabschiedete, so wie dies in Südamerika üblich ist. "DER SPIEGEL" hatte "selbstverständlich" das Szenenmaterial mit seinen eigenen Mitarbeitern, die genauso die ELN Mitglieder mit "Umarmung begrüßten und verabschiedeten", herausgeschnitten. Dadurch entstand für den Betrachter ein falscher Eindruck.


Jeder Außenstehende, insbesondere die kolumbianischen Militärs mussten aus den vom SPIEGEL nach Kolumbien verkauften Aufnahmen schließen, dass zwischen der ELN und dem Ehepaar ein "besonderes Verhältnis" bestand. Die Strafverfolgungsbehörden in Kolumbien hatten angenommen, dass "DER SPIEGEL" die Aufnahmen konspirativ und ohne Wissen der Eheleute gemacht hatte und nicht auf Grundlage einer vertraglich abgesicherten Kooperation. Durch diese Filmaufnahmen entstand für die Eheleute, die zu dieser Zeit im Gefängnis festgehalten wurden, eine schwere lebensbedrohliche Gefährdung in Bezug auf Angriffe von Militärs und Paramilitärs.

 

Der DAS - kolumbianisches Pendant zum BKA - leitete deshalb im Einvernehmen mit dem Fiscal General ein Ermittlungsverfahren gegen Mauss und seine Frau ein.

 

Der vorgenannte Vorgang führte wie beschrieben bei den kolumbianischen Behörden, wie auch bei Teilen der Bevölkerung und der Presse zu einer das Ehepaar Mauss belastenden Desinformation. Schriftlich forderte daraufhin der Anwalt der Eheleute Mauss, Herr Professor Dr. Wenzel, aus Stuttgart am 15. September 1997 die SPIEGEL-Leitung zur Aufklärung des Sachverhaltes auf. Die Entscheidungsträger des SPIEGEL verstanden und reagierten schnell. Bereits am 19. September 1997 schreibt der Justiziar des SPIEGEL einen Brief an den Anwalt nach Stuttgart, zur Vorlage beim Präsidenten des DAS, General Henrique Montenegro Rinco.



 

BRIEFABSCHRIFT:


Sehr geehrter Herr Prof. Wenzel,

im Auftrag von Herrn X (SPIEGEL-Leitung) bestätige ich hiermit, dass die Filmaufnahmen die im November 1995 von einem SPIEGEL TV Team anlässlich des Besuches von Herrn Mauss und seiner Ehefrau im ELN-Camp aufgenommen wurden in Absprache mit dem Ehepaar Mauss – und nicht etwa konspirativ – entstanden sind. Spiegel-TV hat diese Aufnahmen erst verwendet, nachdem das Ehepaar Mauss verhaftet worden war. Deshalb hatten Herr und Frau Mauss auch keinen Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der späteren Spiegel-TV Sendungen.


...gezeichnet der Justitiar des SPIEGEL


 

Das wegen der SPIEGEL-Aufnahmen bei den kolumbianischen Polizeibehörden zusätzlich anhängige Strafverfahren gegen die Eheleute Mauss wurde nach Vorlage des vorbenannten SPIEGEL-Briefes vom Präsidenten des DAS durch Verfügung 20598 vom 5. November 1997 sofort aufgehoben. Durch dieses Schreiben wurde das Ehepaar in Bezug auf die durch den SPIEGEL-Film bei den kolumbianischen Behörden entstanden Irritationen  rehabilitiert.

Siehe auch: FOCUS Ausgabe 46/ 1997 [Link]


Im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt führte das Ehepaar von Anbeginn der Operation auch vermittelnde Gespräche mit dem damaligen Präsidenten von Kolumbien, Ernesto Samper, Innenminister Horacio Serpa sowie dem ehemaligen Konsul von Kolumbien in Berlin, Herrn Carlos Villamil Chaux. Vorbenannter war zu dieser Zeit von Präsident Samper als Sonderbeauftragter für die Gespräche im Bundeskanzleramt eingesetzt.

 

Siehe auch Schreiben des kolumbianischen Präsidenten an den Kanzler der Bundesrepublik Deutschland vom:
17. Mai 1996 [Link],
13. Juni 1996 [Link],
28. Juni 1996
[Link],

11. Juli 1996 /Auszug/ [Link]


Am 22. September 1996 traf sich der Präsident Kolumbiens, Ernesto Samper, Carlos Villamil Chaux, Kanzleramtsminister Schmidbauer MdB, und das Ehepaar Mauss in der kolumbianischen UNO-Botschaft in New York. In der Gesprächsrunde wurden Maßnahmen für einen Friedenstisch in Deutschland unter der Schirmherrschaft der Bischofskonferenzen von Deutschland und Kolumbien vereinbart.

 

Quelle: La Semana Kolumbien, vom 2. März 1998; Titelgeschichte: Mauss in vollem Galopp; Wochenzeitschrift ähnlich "Der Spiegel" und "Focus" [LINK]


Im November 1995 hatte die ELN-Führung Zustimmung erteilt, dass die Ersten Kommandanten des Comando Central (COCE) zur Sondierung eines Friedensprozesses dem Ehepaar Mauss nach Deutschland folgen. Anfang 1996 holte das Ehepaar Mauss in einer abgestimmten Operation die Kommandanten im kolumbianischen Dschungel ab. Sie waren bereit, sich den Agenten für die Reise unbewaffnet anzuvertrauen. Diese Aktion wurde später als historisch bezeichnet.


Bei Eintreffen der ELN-Kommandanten in Deutschland verlangte der damalige Kanzleramtsminister Schmidbauer MdB, dass vor dem Beginn von Friedensgesprächen mit der ELN alle von der ELN festgehaltenen europäischen Geiseln freizulassen sind. Die Kommandanten erklärten sofort ihre Bereitschaft, dem Willen der deutschen Autorität grundsätzlich zu folgen. Die ELN ist konföderativ geführt. Deswegen wurde es ab diesem Zeitpunkt notwendig, dass die Frente Chefs (Landeschefs) der Guerilla in Kolumbien ebenfalls ihre Zustimmung der COCE gaben.


Das Ehepaar Mauss musste deshalb jeden einzelnen Landeschef im Urwald Kolumbiens von der Notwendigkeit einer sofortigen Freilassung der Geiseln überzeugen.


Bis November 1996 konnten Mauss und seine Frau die Freilassung von zehn europäischen Geiseln durchsetzen und diese unter Einsatz des eigenen Lebens aus umkämpften Gebieten in ihre wohlverdiente Freiheit führen. Das Bundeskanzleramt stand mit den betroffenen Regierungen vor und während der Operationen in ständigem persönlichem und kooperativem Kontakt. Alle Regierungen waren über den Einsatz des Ehepaares informiert und unterstützten das Vorgehen.

 

Ein Entscheidungsträger eines mittelständischen deutschen Unternehmens mit weltweiten Aktivitäten, bedankte sich schriftlich beim Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland für die Befreiung eines seiner Mitarbeiter.

 


Auszug:

                                                               

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, 11. März 1996

 

……….


In dieser schwierigen Zeit mit dem harten weltweiten Wettbewerbsumfeld ist es wohltuend, zu erfahren, wie Sie schon frühzeitig in besonderen kritischen Ländern Vorarbeit geleistet haben, um deutschen Firmen, wenn es notwendig wird, aus prekären Situationen zu helfen.


Sie haben im Deutschen Bundesstag erklärt, dass es auch Ziel Ihrer Politik ist, „mit denen zu reden, mit denen sonst keiner spricht“. Mit dieser Politik haben Sie in unserem Fall, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, erreicht, dass wir unseren Mitarbeiter, Herrn X,  ohne Lösegeldforderungen wiederhaben. Sie haben unsere Firmengruppe vor einem noch größeren Schaden bewahrt, Herrn X das Leben gerettet und eine junge Familie wieder glücklich gemacht.


Herr X befindet sich, entsprechend den Umständen, in relativ guter Verfassung, obwohl er und seine Frau den psychischen Schock noch verarbeiten müssen. Herr X  möchte Ihnen, sobald er sich psychisch stabilisiert hat, noch persönlich einen Brief schreiben.

………..

 

Diese Befreiungsaktion wurde von Herrn Staatsminister Schmidbauer professionell, lautlos und mit großer Präzision in der gesamten Abwicklungskette bis zur Befreiung organisiert. Das Ehepaar Y  hat sich tapfer bis ins Zentrum vorgewagt und Herrn X persönlich aus dem Dschungel abgeholt. Während der gesamten Zeit gab es keine Schwachstelle, so dass wir uns immer, in Verbindung mit Ihrem Amt, sicher fühlten. Wir empfinden großen Respekt und große Dankbarkeit.


Sehr verehrter Herr Bundeskanzler, die Familie X, meine Mitarbeiter und ich danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung. Wir bewundern Ihren Mut und Ihre politische Tatkraft, und wir sind stolz darauf, Sie als unseren Bundeskanzler zu haben.


Mit herzlichen Grüßen

gez. Unterschrift


Bedauerlicherweise hatte sich der damals befreite Herr X von dem im oben benannten Brief beschriebenen psychischen Schock nicht mehr erholt. Er ist inzwischen verstorben.


Die letzte vom Ehepaar Mauss abgeholte Geisel war nicht von der ELN, sondern von Kriminellen entführt worden. Die in Deutschland tätigen ELN-Delegierten des Friedenstisches hatten mit Hilfe ihrer Frente diese Entführer enttarnt. Die Geisel wurde von der ELN befreit und dem Ehepaar im kolumbianischen Urwald übergeben. Zum wiederholten Mal durchquerten Mauss und seine Frau unter Einsatz des eigenen Lebens, Kampfgebiete der Militärs, Paramilitärs und Guerilla. Sie brachten die deutsche Geisel unversehrt zum Flughafen nach Medellin. Die kriminellen Entführer wurden später von der Polizei inhaftiert, von der Fiscalía - Staatsanwaltschaft - angeklagt und zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der hier dargelegte Sachverhalt wurde später in dem freisprechenden Urteil vom 20. Mai 1998 in allen Einzelheiten, dokumentiert.


Als die Agenten diese Geisel abgesichert durch einen Schutzbrief der Bundesregierung abholten, wurden sie durch Intrigen und Korruption am 17. November 1996 in Medellin am Flughafen wegen „angeblicher Entführung“ dieser Geisel festgenommen. Dies war nur unter krimineller Ausnutzung des in Kolumbien herrschenden autonomen Rechtssystems möglich.

 

DIE VOM EHEPAAR MAUSS BEFREITE GEISEL WURDE IHNEN IN MEDELLIN AM FLUGHAFEN VON ÖRTLICHEN SICHERHEITSKRÄFTEN ENTRISSEN. "PARADOXERWEISE" WURDE SIE DANN VON DER POLIZEI DIREKT IM HOTEL INTERCONTINENTAL, EBENFALLS IN MEDELLIN DEN DORT "WARTENDEN" MITARBEITERN DER FIRMA CONTROL RISKS ÜBERGEBEN.

Unmittelbar nach Übernahme der Geisel hatten die Herren von Control Risks im Hotel in gleicher Nacht ihre Vorgesetzten in England angerufen, wahrscheinlich um diese von dem "großen Erfolg ihrer Arbeit" zu unterrichten. Dieser Sachverhalt bestätigte sich durch Ermittlungen der Procuradoría - Staatsanwaltschaft u.a. für Behördenkriminalität. Sie ermittelte später wegen des dubiosen Verhaltens der Polizei. Überprüft wurden deshalb die von Control Risks gewählten und im Hotel registrierten Telefonverbindungen. Der Sachverhalt wurde im Ermittlungsvorgang protokolliert.

 

Aus dem Urteil des Hohen Tribunals von Antioquia vom 20. Mai 1998 ergibt sich unter anderem, dass die Firma Control Risks im Interesse ihres wirtschaftlichen Vorteils gezielt gegen das Ehepaar Mauss und somit gegen die von diesem verfolgten Friedensbemühungen durch Intrigen bei den kolumbianischen Behörden intervenierte, um dadurch die Verhaftung gewollt herbeizuführen.

 

Richtig ist, dass die Procuradoría  - Staatsanwaltschaft für Behördenkriminalität - und der Fiscal Generál - Generalstaatsanwalt für allgemeines Strafrecht - während der Ermittlungen von Anfang 1997 bis zum freisprechenden Urteil am 20. Mai 1998 EIN KRIMINELLES ZUSAMMENWIRKEN ZWISCHEN DEN FÜR DIE BEFREIUNG VON GEISELN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN IN MEDELLIN UND DER FIRMA CONTROL RISKS FESTSTELLTE.

 

Im Urteil heißt es: „Wie den Beamten der ersten Instanz ,überrascht auch diese staatsanwaltliche Instanz die Einflussnahme seitens „Control Risks“ auf die Handhabung und Ausrichtung des Prozesses (mit dem Wort Prozess ist der Vorgang um die Geiselbefreiung gemeint). Diese ging soweit, dass der Vertreter der englischen Firma sich einen Platz innerhalb des irregulären „Komitees“ sicherte, welches außerhalb der gesetzlichen Normen zu „Untersuchungszwecken“ von der Provinzregierung von Antioquia ins Leben gerufen worden war.

 

So gut war die multinationale Gesellschaft (Control Risks) im „Komitee“ vertreten, dass es ihr sogar gelang, die Grundsätze der übergeordneten zivilen und polizeilichen Behörden im Hinblick auf die Ausrichtung von Informationen zu manipulieren. In dem Urteil heißt es weiter: „So ist letztlich die Irreführung der Behörden (der kolumbianischen Behörden)  durch diejenigen, die ihre ureigensten und dem Frieden fern stehenden Interessen verteidigten, ein langer Weg umsonst gewesen.“ (Ende der Zitate)

Aus dem Ermittlungsvorgang ist auch ersichtlich, wie die Firma „Control Risks“ in ihrer Funktion als Mitglied des Komitees durch Desinformation im September 1996 eine vorzeitige Befreiung der deutschen Geisel vereitelt hat.

 

Die Bundesregierung reagierte auf die Festnahme des Ehepaares Anfang 1997 mit einer mehrseitigen Regierungserklärung, die der Deutsche Botschafter mit einer am 25. Januar 1997 ausgestellten Verbalnote der Deutschen Botschaft in Bogotá dem Fiscal General - Generalstaatsanwalt von Kolumbien - überbrachte. In der Regierungserklärung wurde die Tätigkeit des Ehepaares Mauss für den Friedensprozess im transparenten Zusammenspiel mit staatlichen Behörden durch Fakten belegt und erläutert.

 

IN EINEM EINIGE JAHRE SPÄTER, AM 22. MAI 2001 VERFASSTEN SCHREIBEN DES FRÜHEREN STAATSMINISTERS IM BUNDESKANZLERAMT, HERRN BERND SCHMIDBAUER MdB, GERICHTET AN EINE WESTLICHE REGIERUNG, WIRD DER HIER DARGELEGTE SACHVERHALT NOCHMALS UMFASSEND BESTÄTIGT.

Kanzleramtsminister a.D. Schmidbauer MdB Originalbrief [Link]

 

Bereits vor Übergabe der Regierungserklärung begann der auch für Behördenkorruption zuständige Procurador General, Jaime Bernal Cuellar, gegen die im Fall Mauss tätigen Fiscales - Staatsanwälte - und Polizisten geheim zu ermitteln. Seine Staatsanwälte hatten sehr schnell Manipulationen und Beeinflussung von Zeugen festgestellt, die von der kolumbianischen Polizei gezwungen wurden, gegen das Ehepaar falsche Aussagen zu machen. Andernfalls würden sie Strafe, Inhaftierung und Folter erleiden. Den Zeugen, die größtenteils selbst in Medellin im Gefängnis einsaßen, wurde von den Vernehmungsbeamten unter anderem Strafreduzierung in Aussicht gestellt für den Fall, dass sie mit falschen Aussagen das Ehepaar Mauss belasteten. Die Falschaussagen dieser Inhaftierten waren dann entscheidend für den Haftbefehl gegen das Ehepaar Mauss.


Der Inhalt des "Haftbefehls" bzw. der "Anklageschrift" wurden Herrn und Frau Mauss "freundlicherweise" am Heiligen Abend, dem 24. Dezember 1996, im Gefängnis durch Justizbeamte des Fiscal von Medellin vorgelesen, die Dokumente ausgehändigt. In der Anklageschrift wurde an "Heilig Abend" dem Ehepaar eine Gefängnisstrafe von 60 Jahren in Aussicht gestellt.

 

Wegen des begründeten Verdachts von Behördenkriminalität berief der Procurador General Anfang 1997 gegen die im Fall Mauss tätigen Staatsanwälte - Fiscales - und Polizeibeamten eine geheime Untersuchungskommission ein.

 

Die Procuradores - Staatsanwälte u.a. gegen Behördenkriminalität - überprüften als Erstes die Beweismittel die zum Haftbefehl gegen das Ehepaar Mauss geführt hatten.

 

Unter anderem wurde durch die Recherchen beweiserheblich festgestellt, dass das Ehepaar zu einem von den Zeugen angegebenen Tag nicht in Kolumbien gewesen sein konnte, da es sich zu diesem Zeitpunkt zu Gesprächen in Deutschland im Kanzleramt aufgehalten hatte.

 

Deshalb wurden die Belastungszeugen erneut vernommen. Sie widerriefen vor den untersuchenden Staatsanwälten ihre Aussagen und erklärten, dass alles gegen das Ehepaar Mauss Behauptete manipuliert und falsch sei.


Teile der kolumbianischen, meist unter dem Existenzminimum lebenden Bevölkerung, reagierte bestürzt auf die Festnahme des Ehepaares Mauss, da mit der Inhaftierung ihre Hoffnung auf den gerade begonnenen von Deutschland unterstützten Friedensprozess zu Nichte gemacht wurde.

 

Das Comando Central Ejercito de Liberación Nacionál - ELN - reagierte im Dezember 1996 mit einem acht Punkte umfassenden offiziellen Kommunique, welches von den Medien veröffentlicht wurde.

 

Nachfolgend der ELN-Text:

 

 

               MITTEILUNG AN DIE NATIONALE UND

          INTERNATIONALE ÖFFENTLICHE MEINUNG

 

Als Reaktion auf die Mutmaßungen, die bezüglich der Verhaftung von Werner Mauss und seiner Ehefrau am 16. November 1996 auf dem Internationalen Flughafen José Maria Córdoba in Rionegro, Antioquia, angestellt wurden, gibt das Zentrale Kommando des EJERCÍTO DE LIBERACIÓN NACIONAL - Nationales Befreiungsheer - vor der nationalen und internationalen Gemeinschaft die folgenden Erklärungen ab: ........

 

Auszug aus dem offiziellen veröffentlichten
Kommunique der ELN
[Link]

 



Endlich, nach neun Monaten im August 1997 wurde das durch kriminelle Machenschaften unschuldig inhaftierte Ehepaar Mauss aus der Untersuchungshaft entlassen.

 

Frau Mauss war im Gefängnis „Buen Pastor“ inhaftiert. Bis zu ihrer Freilassung aus der Untersuchungshaft wurde sie einmal im Monat, unter hohem Sicherheitsaufgebot, mit Handschellen an Armen und Beinen gefesselt für einen jeweils ca. einen achtstündigen Besuch zu ihrem Ehemann gebracht, der im Hochsicherheitsgefängnis Itaguí ebenfalls in Medellin festgehalten war.

 

In den ersten drei Monaten wurde Frau Mauss unter erschwerten Bedingungen wiederum schwere Blutergüsse verursachend an Armen und Beinen gefesselt in einem Panzer des Militärs transportiert, neben ihr mit Stahlhelm und voller Kriegsausrüstung sitzende schwer bewaffnete Militärs. Am Fahrzeug war zusätzlich von außen - um eventuelle Angriffe zu erschweren - die Panzerung verschraubt. Der Panzer wurde von auf Lkws fahrenden Mannschaften des Militärs in Kampfausrüstung und Stahlhelm begleitet.

 

Nachdem die Procuradoría bereits Anfang 1997 festgestellt hatte, dass die Festnahme und der Haftbefehl auf der Grundlage von Korruption und falschen Aussagen unberechtigt zustande gekommen war, verfügte der damalige Justizminister ca. drei Wochen vor Freilassung, - in einem in der Welt wahrscheinlich wohl einmaligen Beschluss - dass Frau Mauss zu ihrem Mann in das Hochsicherheitsgefängnis nach Itaguí verlegt wird. Durch diesen Umstand wurde es dem Ehepaar möglich mit voller Autorisation der kolumbianischen Regierung, täglich des Öfteren über diverse Stunden und ohne Sicherheitsaufwand zusammen zu sein.


Am 20. Mai 1998 rechtskräftiger Freispruch für Werner [LINK] und Letizia Mauss [LINK]. Alle beschlagnahmten Gegenstände, die sie für die Durchführung ihrer Einsätze mitgeführt hatten, wurden freigegeben.


Im freisprechenden 78-seitigen Urteil wurde festgestellt:

  • dass die Festnahme des Ehepaares am
    17. November 1996 in Medellin rechtswidrig war und diese sich auf manipulierte Falschaussagen bezog, die im Urteil auch im einzelnen aufgeführt sind
  • dass das Ehepaar Mauss bei allen Aufenthalten in Kolumbien und den damit verbundenen Einsätzen zu keinem Zeitpunkt gegen kolumbianisches Recht verstoßen hatte
  • dass ihr Einsatz nur dem kolumbianischen Friedensprozess galt
  • dass die Festnahme durch Intrigen von einer im Eigennutz stehenden identifizierten Personengruppe initiiert worden war


Das Urteil stützte sich auf die achtzehn Monate andauernden Ermittlungen des Fiscal General - Staatsanwalt der Strafjustiz - des Procurador General - Staatsanwalt zuständig u. a. für Behördendelikte - und die von diesen Behörden erstellten Ermittlungs- und Vernehmungsprotokolle von mehr als 6000 Seiten.


Die Süddeutsche Zeitung verbreitet im Sommer 1999 eine Meldung mit falschem Inhalt . Mauss verlangte damals über seinen Anwalt Dr. Waldemar Garmer in Suttgart Richtigstellung und Unterlassung zum oben genannten Sachverhalt. Die Süddeutsche stellte daraufhin am 7. Oktober 1999 in einem neuen Artikel den Sachverhalt richtig. Die Rechtsabteilung unterschrieb eine Unterlassungserklärung. [Link]

Unmittelbar nach Freilassung aus der Untersuchungshaft wurde das Agentenpaar von den kolumbianischen Autoritäten , abgesichert durch den Staatspräsidenten gebeten, die Kontakte mit der ELN wieder aufzunehmen, um den kolumbianischen Friedensprozess neu zu beleben.

 

Von September 1997 bis Mai 1998 reisten die Agenten erneut, im Einvernehmen mit dem deutschen Kanzleramt insgesamt acht Mal, in jeweils fünftägigen Ritten auf Mauleseln durch die Konfliktzonen, in den kolumbianischen Urwald zu Verhandlungen mit den Kommandanten des Comando Central - COCE - der ELN. Bei diesen Operationen wurden sie unterstützt von der kolumbianischen Regierung. Mit Hilfe von zwei Satellitentelefonen, verhandelte das Ehepaar im Urwald zwischen Vertretern der kolumbianischen Regierung und der Guerilla. Es gelang ihnen eine Vielzahl von Problemen zu entflechten und in einigen Fällen militärische Auseinandersetzungen und Entführungen zu verhindern bzw. Gewaltakte zu minimieren.


Nach dem Freispruch am 20. Mai 1998 wurden Mauss und seine Frau schriftlich vom Nationalen Beirat für den Frieden offiziell beauftragt.

 

Im Einzelnen

 

Presidencia de la República, Präsidentschaft der Republik

 

Alto Comisionado de la Paz, Hohe Kommission für den
                                                      Frieden

Consejo Nacional de Paz,      Nationaler Beirat für den Frieden

                     

Der Nationale Beirat für den Frieden - auch aktiv als Repräsentant der Zivilgesellschaft - war damals vertreten durch:


Prof. Dr. Sabas Pretelt de la Vega, heutiger Innen- und Justizminister Kolumbiens. Ab dem 20. Mai 1998 Hauptansprechpartner für das Ehepaar Mauss. Er gehörte zu den Hauptinitiatoren zur Erreichung der Konferenz für das Treffen in Mainz und im Kloster Himmelspforten bei Würzburg.

 

Dr. Jaime Bernal Cuellar, damaliger Procurador General - Generalstaatsanwalt, auch Menschenrechtsbeauftragter - War ebenfalls ab dem 20. Mai 1998 Hauptansprechpartner für das Ehepaar Mauss. In gleichem Maße unterstützte er die Zusammenkünfte in Mainz und im Kloster Himmelspforten.

 

sowie durch die Abgeordneten Dr. Samuel Moreno Rojas,
Dr. Gustavo Alvarez Gardeazabal, Dr. José Noé Rios Muñoz und Dr. Rafael Rincón.

 

Dr. Gustavo Alvarez Gardeazabal war gewählter Vertreter der Gouverneursversammlung Kolumbiens im Nationalen Beirat für den Frieden und somit Gouverneursbeauftragter im Nationalen Friedensrat damals unter der Regierung des Präsidenten Pastrana.

 

In einem Brief am 5. August 1998 an Minister Schmidbauer, MdB bedankt sich Dr. Gardeazabal für die Unterstützung der deutschen Regierung und des Ehepaares Mauss im kolumbianischen Friedensprozess. [Link]


 

Nach Freispruch am 20. Mai 1998 erfolgten in Absprache mit der kolumbianischen Friedenskommission Vorgespräche per Satellitentelefon zwischen Antonio García, zweiter Kommandant der ELN und dem Ehepaar Mauss. Garcia, übermittelte per Satellitenfax auch einen persönlichen Geburtstagsgruß an Kanzleramtsminister Schmidbauer, MdB


geschrieben am 28. Mai, eingegangen
am 29. Mai 1998 [Link]

sowie ein weiteres Schreiben geschrieben
am 2. Juni, eingegangen am 4. Juni 1998 [Link].


Aus beiden Mitteilungen ist ersichtlich, dass die ELN schon damals Bereitschaft zur Aufnahme von Friedensgesprächen signaliserte und zur Erörterung dieses Sachverhaltes schnellstmöglich ein persönliches Treffen mit dem Ehepaar Mauss vorschlägt.

Für die Operation stellte die kolumbianische Regierung dem Ehepaar ein Flugzeug zur Verfügung, mit dem die Agenten bis an das Randgebiet der Guerillazonen flogen. Von dort wurden sie dann von einem Kommando der ELN wiederum in einem fünftägigen Ritt auf Mauleseln, über Schleichwege durch den Urwald zum zentralen Camp der COCE geführt.

 

Im Einvernehmen mit dem Kanzleramt, dem Vorsitzenden der kolumbianischen Bischofskonferenz, autorisiert durch die zuvor benannten Entscheidungsträger der kolumbianischen Regierung für den Frieden, begann das Ehepaar Mauss dann nach Ankunft Anfang Juni 1998 im Camp mit einer neuen Verhandlungsrunde. Das Profil der Gespräche wurde aktiv zwischen dem Ehepaar Mauss, der kolumbianischen Friedenskommission in Bogotá und passiv mit Kanzleramtsminister Schmidbauer, MdB in ständigem Gesprächsaustausch per Satellitentelefon abgestimmt.


Während der Konferenz im Camp erklärte sich die COCE schließlich bereit, eine Delegation unter Führung von Pablo Beltrán, dritter Kommandant und gleichzeitig militärischer Chef der ELN, zum Beginn von Friedensgesprächen in die Bundesrepublik nach Deutschland zu entsenden. Die Guerilla war auch damit einverstanden, dass sich ihre Delegierten vertrauensvoll und unbewaffnet in die Hand des Ehepaares Mauss begaben um unter dessen Führung aus dem kolumbianischen Urwald in einer wagemutigen Operation nach Deutschland geschleust zu werden.

 

Am Nachmittag des 8. Juni 1998 zogen sich die Kommandanten der ELN bis nach Mitternacht zu internen Beratungen zurück. Sie übergaben danach dem Ehepaar Mauss drei von der COCE ratifizierte Dokumente. Alle Schriftstücke wurden von Herrn Mauss unmittelbar vom Verhandlungsort im Urwald per Satelliten-Fax den Adressaten zugestellt.


 

1. Petition an die Bundesregierung [Link]

 

2. Schreiben an den Vorsitzenden der

    deutschen Bischofskonferenz,

    Kardinal Karl Lehmann [Link]

 

3. Bitte an die Bundesregierung [Link]



 

Nach Bogotá zurückgekehrt, unterrichtete das Ehepaar die Nationale kolumbianische Friedenskommission. Diese stimmte dem bereits vorher per Satelitentelefon diskutierten Plan für Friedensgespräche mit der ELN in Deutschland zu.

Im Einvernehmen mit der Kolumbianischen Bischofskonferenz unterrichtete der Nationale Beirat für den Frieden nach den Gesprächen im Camp der COCE, am 11. Juni 1998 den damaligen Bundeskanzler, Dr. Helmut Kohl, und den Vorsitzenden der Deutschen Bischofkonferenz, heute Kardinal Dr. Karl D. Lehmann, über ihren Beschluß zur Planung einer Friedenskonferenz in Deutschland. Die Kolumbianische Bischofskonferenz wurde danach aus Deutschland informiert, dass für das Vorhaben Genehmigung erteilt worden war. [Link]


Nach dem von kolumbianischer, wie auch von deutscher Seite die Geheimoperation die Guerilla aus ihrem Versteck in den Bergen Kolumbiens über verschiedene südamerikanische Länder durch Europa und letztlich an den Friedenstisch nach Mainz zu führen genehmigt worden war, führte das Ehepaar Mauss diesen äußerst schwierigen wie auch lebensgefährlichen Auftrag erfolgreich aus.

 

Siehe auch Artikel "Die Zeit" vom 14. Mai 1998, [LINK]

 

 

Unter Schirmherrschaft der deutschen und kolumbianischen Bischofskonferenz sowie Herrn und Frau Mauss als Beobachter begannen im Hilton Hotel in Mainz ca. Mitte Juni 1998 die ersten Gespräche zwischen den Vertretern der Konfliktparteien in Kolumbien.

Als erstes Ergebnis dieser beginnenden Friedenskonferenz wurde von den kolumbianischen Kontrahenten am 28. Juni 1998 eine wichtige zielführende Absichtserklärung unterschrieben. [Link]

 

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, heute Kardinal - Karl Lehmann, lud als Gastgeber dann am 29. Juni 1998 die Konferenzteilnehmer aus Kolumbien sowie die den Friedensprozess unterstützenden Personen, auch das Ehepaar Mauss, in seine Residenz ins Mainzer Bischofshaus, ein.

 

NACHFOLGEND DIE BEGRÜßUNGSANSPRACHE  VON  KARDINAL KARL LEHMANN VOM 29. JUNI 1998 [Link]

 

Siehe auch Schreiben des damaligen kolumbianischen Umweltministers, Eduardo Verano de la Rosa, vom 8. Juli 1998 an Kanzleramtsminister Schmidbauer MdB, [Link]

sowie das zuvor bereits erwähnte Schreiben des Gouverneurs Alvaro Gardeazabal, damals gewählter Vertreter der kolumbianischen Gouverneursversammlung für den Nationalen Beirat für den Frieden vom 5. August 1998 an Kanzleramtsminister Bernd Schmidbauer, MdB [Link]

 

Die Bischofskonferenz in Deutschland hatte für die eigentlichen Friedensgespräche alle beteiligten Parteien und Unterstützer am 15. Juli 1998  ins Karmeliterkloster nach Würzburg eingeladen. Das Ehepaar Mauss war wiederum als Beobachter anwesend.

 

Siehe auch

"FOCUS" vom 4. Juli 1998, Interview mit Werner Mauss: "Todesängste während der Haft" [Link]

 

"dpa" vom 1. Juli 1998, Mauss: Friede für Kolumbien ist greifbar nahe [Link]

 

"ap" vom 5. Juli 1998, Kolumbianische Guerilla läßt 15 Frauen frei; Wachsende Hoffnung für Friedensgespräch in Mainz [Link]

 

Nach viertägigen Gesprächen unterzeichneten die Entscheidungsträger der Konfliktparteien ein fünfseitiges Abkommen, welches der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. [Link]

 

Ziel des Abkommens war es unter anderem, durch Einberufung eines Nationalkonvents Vorschläge für eine umfassenden Befriedung und Demokratisierung der kolumbianischen Gesellschaft zu erarbeiten.

 

Der Mitherausgeber der größten kolumbianischen Tageszeitung "El Tiempo", Francisco Santos, HEUTE VIZE-PRÄSIDENT DER DERZEITIG AMTIERENDEN KOLUMBIANISCHEN REGIERUNG war 1998 Mitglied der damaligen kolumbianischen Nationalen Friedenskommission. 1998 hatte er sich als Hauptinitiator, zusammen mit Sabas Pretelt de la Vega, heute Innen- und Justizminister, dafür eingesetzt dass das Ehepaar Mauss von dem Nationalen Beirat für den Frieden ein offizielles Mandat für seine Arbeit im kolumbianischen Friedensprozess erhält.

Als "Kämpfer für den Frieden" war er seinerzeit ebenfalls im Karmeliterkloster Himmelspforten anwesend.  Santos bezeichnete das Treffen für sein Land als ersten historischen Schritt zum Frieden.

In der Zeit von Oktober 1997 bis zum Freispruch am 20. Mai 1998 hatte sich Francisco Santos in zahlreichen Treffen mit dem Ehepaar Mauss in Bezug auf den kolumbianischen Konflikt beraten. Zu den Diskussionen hatte Santos zeitweise auch andere Chef-Journalisten von "El Tiempo" hinzugezogen.

 

Quelle: Berliner Zeitung, 16. Juli 1998, Erste Schritte zum Frieden in Kolumbien - Guerillas und Politiker unterzeichnen Abkommen [LINK]
 

 

Als neuen Vertrauensbeweis erteilte die ELN am 9. November 1998 dem Ehepaar Mauss schriftlich ein "Mandat für den Frieden". [Link]

 

 

 

 

Das Ehepaar Mauss möchte mit diesem Bericht gegen desinformative  Berichterstattung, die von einer Handvoll Journalisten seit Jahrzehnten gegen sie - aus unterschiedlichen Motiven - verbreitet wurde, aufklärend mit Fakten richtigstellend entgegenwirken.


 

ZUR BEWEISERHEBLICHEN RICHTIGSTELLUNG FALSCHER INFORMATIONEN GEHÖRT AUCH EIN SCHREIBEN DES FRÜHEREN STAATSMINISTERS IM BUNDESKANZLERAMT, BERND SCHMIDBAUER MdB, VOM 22. MAI 2001, GERICHTET AN EINE WESTLICHE REGIERUNG.


Der frühere Staatsminister schreibt: (Originalbrief Link)

 

Bernd Schmidbauer MdB
Staatsminister a. D.


Datum: 22. Mai 2001

 

Sehr geehrt…………….

gerne bestätige ich, dass die Eheleute Ida und Werner Mauss in enger Abstimmung mit der Bundesregierung unter Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, Kontakte zur ELN (Ejército de Liberación Nacional) in Kolumbien angebahnt und aufrecht gehalten haben.

 

Als Staatsminister beim Bundeskanzler und Koordinator der Nachrichtendienste in der Zeit von 1991 bis 1998 habe ich mit dem Ehepaar Mauss verschiedene Aktivitäten eingeleitet und durchgeführt.

Dazu gehörten Treffen in Europa um den Friedensprozess in Kolumbien voran zu bringen, Gespräche und Verhandlungen mit der Katholischen Kirche führten zu positiven Verhandlungen in Deutschland.

 

Zur Aufrechterhaltung der Kontakte wurden technische Möglichkeiten genutzt um den Dialog nicht abbrechen zu lassen. Frau Ida Mauss hielt aus diesem Grund über Satellitentelefone diesen Kontakt aufrecht.

Für die Bundesregierung waren die Aktivitäten der Familien Mauss in dem o.g. Zusammenhang transparent und abgestimmt.

 

Als Ergebnis dieser Aktivitäten kann festgehalten werden, dass mehrere humanitäre Aktionen erfolgreich abgeschlossen und ein Dialog zwischen den Parteien in Kolumbien angebahnt werden konnte.

Gerne stehe ich Ihnen für ein weiterführendes Gespräch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

UNTERSCHRIFT

Bernd Schmidbauer MdB
Staatsminister a.D.

 

 

Letizia und Werner Mauss möchten abschließend klarstellen:


 

Dass alle weltweit in Jahrzehnten durchgeführten Operationen in Asien, Südamerika, Europa und dem Nahen Osten immer transparent in Kooperation mit deutschen Regierungsstellen und Behörden von diesen geführt und begleitet wurden.

 

Im Komplex Kolumbien stellte die Bundesregierung gegenüber den im Januar 1996 nach Deutschland eingereisten Kommandanten der ELN von Anfang an klar, dass vor Aufbau und Beginn eines Friedenstisches in Deutschland, alle von der ELN als Geiseln festgehaltenen europäischen Staatsangehörigen frei zu lassen sind. Im Rahmen dieser Bedingung des Bundeskanzleramtes verhandelte das Ehepaar Mauss unter schwierigsten Bedingungen in Kolumbien die Freilassung von zehn Geiseln und übernahm diese in Kampfgebieten im kolumbianischen Urwald. Danach führten die Agenten unter Lebensgefahr diese Personen zurück in ihre wohlverdiente Freiheit. Da die ELN konförderativ geführt ist, mussten zuvor auch die Frente-Chefs der ELN (Landeschefs) jeder einzelnen Freilassung zustimmen.
Entgegen anders lautender Informationen wurden vor Abholung der Geiseln immer die entsprechenden kolumbianischen Sicherheitsbehörden unterrichtet. Dies wurde auch in dem kolumbianischen Ermittlungsverfahren gegen das Ehepaar Mauss und im freisprechenden Urteil vom 20. Mai 1998 dokumentiert.

 

Für KEINE von diesen Geiseln wurde Lösegeld bezahlt.

 

Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln beschaffte das Ehepaar humanitäre Güter und gab diese genehmigt an die Guerilla weiter. Dies waren z. B. Feldlazarette, Operationsbestecke, sterile Einrichtungen sowie die entsprechende Logistik, um alle diese Geräte unter schwierigsten Bedingungen im Urwald nutzen zu können. Es wurde auch dafür gesorgt, dass Schwerverletzte aus den Krisengebieten ausflogen wurden, um so ihr Leben vor dem sicheren Tod zu retten.

 

 

1998 hat der MDR Stephan Lamby beauftragt, einen Dokumentarfilm unter dem Titel „Der Top-Agent, das geheime Leben des Werner Mauss“ zu drehen. Dieser wurde von der ARD am 17. Februar 1999, im NDR am 4. September 2000 und auf Phoenix am 12. Februar 2002 ausgestrahlt. In diesem Film wird unter anderem auch der Einsatz des Ehepaares Mauss im kolumbianischen Friedensprozess dokumentiert.
Sehen Sie hier Filmszenen [LINK]

 

Siehe auch: Artikel von Stephan Lamby in "Die Zeit"
vom 14. Mai 1998, Interview mit Werner Mauss,
Der Agent, der in die Wärme ging
,[ LINK]

 

 
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